SchülerInnen in der Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege haben vor der regulieren Beendigung der Ausbildung keinen Anspruch auf eine Schulbescheinigung bzw. ein Arbeitszeugnis
Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin vom 16.12.2002 - 7 Sa 1552/02 -
Zu diesem Urteil finden Sie einen Beitrag von mir in der Zeitschrift "Kinderkrankenschwester", Nr. 3/2006, S. 98f.
Schulbescheinigung / Arbeitszeugnis für SchülerInnen?
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