Einsichtnahme in Krankheitsakten und Pflegedokumentationen
bei Einverständnis des Betroffenen ist auch durch Krankenkassen möglich
Siehe dazu das
Urteil des Amtsgerichts München vom 24.02.2009 - 282 C 26259/08 -
http://www.anwalt-suchservice.de/rechts ... _10819.htm
Einsichtnahme in Krankheitsakten & Pflegedokumentation
Moderator: WernerSchell
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