Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag in der VHS Neuss am 09.04.2018

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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag in der VHS Neuss am 09.04.2018

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2018, 06:01

Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 09.04.2018, 17.30 – 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1 (voraussichtlich Raum 127) - Der Eintritt ist frei!

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Der Referent, Werner Schell, ist Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de / http://www.wernerschell.de

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Der Ankündigungstext:
Patientenautonomie am Lebensende –
Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei
schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe
per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem
Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie
konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in
geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung
und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen
über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt
mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich)
am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der
Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende?
Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche
Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen
sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten?
Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten?
Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf
und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung
vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das
Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die
Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie
am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen
Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit,
weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten
offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes
Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser
Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte
man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch
Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz
und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege
– Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.


+++
Sterbebegleitung - Der Bundestag entschied sich am 06.11.2015 für die Annahme eines fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs - Nr. 18/5373 - > http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805373.pdf -. Ob damit die Diskussionen um Sterbehilfe und (ärztlich) assistierte Selbsttötungen beendet sind, darf bezweifelt werden. Beim Vortrag am 03.04.2017, 17,30 Uhr, in der VHS Neuss mit dem Thema "Patientenautonomie am Lebensende" wird der Bundestagsentscheid angesprochen. - Näheres unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21179 - Die Bundestagsrede von Hermann Gröhe, BMG und MdB (Neuss), am 06.11.2015 ist abhörbar bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=OKvZIG8lqqY Zur Beschlussfassung eine Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 06.11.2015 hier > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 966#p88966

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Aktuell!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befasst und klargestellt, dass insoweit eindeutige Formulierungen geboten sind. Siehe dazu die Informationen unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21748

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In den Vortragsveranstaltungen zur "Patientenautonomie am Lebensende" mache ich regelmäßig auf eine mögliche Organspende aufmerksam. Die üblichen Texte von Patientenverfügungen sind aber mit solchen Organspendeerklärungen meist nicht vereinbar. Daher muss man im Zweifel bestimmen, was Vorrang haben soll: Patientenverfügung mit einschränkenden Festlegungen oder Organspendeerklärung.
Insoweit ist mehr Aufklärungsarbeit geboten. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt kann Sinn machen. - Werner Schell


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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag in der VHS Neuss am 09.04.2018

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2018, 06:05

"Sterben verboten?" … Nach einer kurzen Fallschilderung informiert Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Pflege-Selbsthilfeakteur, im WDR-Studio von "Westpol" (vom 23.06.2008, 30,26 Minuten) über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und beantwortet Fragen des Publikums zu der Gestaltung bzw. Rechtswirksamkeit von vorsorglichen Verfügungen. Die Ausführungen stimmen im Wesentlichen mit der aktuellen Rechtslage überein (vgl. u.a. §§ 1901a und 1901b BGB). Der Beitrag ist anschaubar bei Youtube unter folgender Adresse: > https://www.youtube.com/watch?v=5PMF7wIfPSc - Der Film beschreibt das aktuell, was im Vortrag am 09.04.2018 (17.30 - 19.00 Uhr, VHS Neuss) zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" vorgetragen wird: > viewtopic.php?f=7&t=22450
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Patientenautonomie am Lebensende - Wichtige Informationen mit Ausfüllhilfenangebot

Beitrag von WernerSchell » 10.04.2018, 06:11

Die Vortragsveranstaltung zur Patientenautonomie am Lebensende konnte am 09.04.2018 im gut gefüllten Veranstaltungsraum der Volkshochschule Neuss durchgeführt werden. Es konnte auch darauf hingewiesen werden, dass eine eventuell gewünschte Unterstützung beim Ausfertigen von vorsorglichen Verfügungen mit Hilfe des Lotsenpunktes Neuss-Erfttal möglich ist. Dazu wurden entsprechende Flyer mit näheren Hinweisen ausgelegt. - Hinweise zum Lotsenpunkt siehe unter > viewtopic.php?f=3&t=22296&p=101936&hili ... kt#p101936
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