Patientenrechtegesetz - Vortrag in der VHS Neuss am 18.06.2018

Wichtige Hinweise zu Veranstaltungen - z.B. >>> "Pro Pflege -Selbsthilfenetzwerk" - Radio- und TV-Sendungen.

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenrechtegesetz - Vortrag in der VHS Neuss am 18.06.2018

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2018, 06:25

Das neue Patientenrechtegesetz
Patientenrechte: Was Sie auf jeden Fall wissen sollten

Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 18.06.2018,
17.30 – 19.00 Uhr, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1

Der Eintritt ist frei!

Bild - Bild
Referent: Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.wernerschell.de / http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

Der Ankündigungstext:
Das Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz bündelt Einzelurteile und Paragrafen aus verschiedenen Gesetzen und Quellen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Damit gibt es verbindliche Grundregeln, welche den Patienten als Verbraucher medizinischer Dienstleistungen eine wichtigere Rolle im Gesundheitssystem zuschreiben. Herausragende Bedeutzung kommt dem auch verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu (Art. 2 Grundgesetz). Darüber soll umfassend informiert werden. Nach Experteneinschätzung bringen die neuen Vorschriften aber auch einige Nachteile, die es zu erörtern gilt. Was muss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Patientenrechte beachtet werden? Was gilt es bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern zu bedenken und wie können eventuell bestehende Ansprüche durchgesetzt werden? Was sollte im Patientenrechtegesetz verbessert werden?

Bild

+++

Buchtipps:

Ratgeber für Patientenrechte
Diese Broschüre wird als barrierefreies pdf angeboten.
PDF downloaden (1.326 KB) > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... hte_bf.pdf
Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden, also dem Arzt oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber dem Physiotherapeuten, der Hebamme oder dem Heilpraktiker, einfordern möchten.
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=20452

Ihr gutes Recht als Patient
Mit neuem Patientenrechtegesetz

viewtopic.php?f=2&t=18843

Powerpointpräsentation zum Patientenrechtegesetz
http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Prae ... gesetz.pdf

+++
Lebensverlängerung war Behandlungsfehler
- mit Urteil des Landgerichts München vom 18.01.2017 erstmals bestätigt! Die Kanzlei Putz - Sessel - Steldinger sieht in der Entscheidung einen neuen Meilenstein im Medizinrecht. Über die Entscheidung wird auch beim nächsten Vortrag in der Volkshochschule Neuss am 18.06.2018 informiert.
Näheres > viewtopic.php?f=2&t=21949 .

+++
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung hat am 09.06.2018 auf die Vortragsveranstaltung in der VHS am 18.06.02018 aufmerksam gemacht!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenrechte wurden in der Neusser Volkshochschule erläutert

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2018, 06:06

Die Vortragsveranstaltung konnte am 18.06.2018 erfolgreich durchgeführt werden. Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig die ZuhörerInnen über ihre Rechtsposition in Arztpraxen und Krankenhäusern wissen. "Mitgebrachte" Probleme konnten ausführlich diskutiert werden. Es wurden im Übrigen informierende Broschüren zur Mitnahme angeboten. - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt