Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 15.05.2017

Wichtige Hinweise zu Veranstaltungen - z.B. >>> "Pro Pflege -Selbsthilfenetzwerk" - Radio- und TV-Sendungen.

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Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 15.05.2017

Beitrag von WernerSchell » 15.05.2017, 06:03

Das neue Patientenrechtegesetz
Patientenrechte: Was Sie auf jeden Fall wissen sollten

Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 15.05.2017,
17.30 – 19.00 Uhr, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1

Der Eintritt ist frei!

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Referent: Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.wernerschell.de / http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

Der Ankündigungstext:
Das Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz bündelt Einzelurteile und Paragrafen aus verschiedenen Gesetzen und Quellen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Damit gibt es verbindliche Grundregeln, welche den Patienten als Verbraucher medizinischer Dienstleistungen eine wichtigere Rolle im Gesundheitssystem zuschreiben. Herausragende Bedeutzung kommt dem auch verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu (Art. 2 Grundgesetz). Darüber soll umfassend informiert werden. Nach Experteneinschätzung bringen die neuen Vorschriften aber auch einige Nachteile, die es zu erörtern gilt. Was muss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Patientenrechte beachtet werden? Was gilt es bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern zu bedenken und wie können eventuell bestehende Ansprüche durchgesetzt werden? Was sollte im Patientenrechtegesetz verbessert werden?

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Buchtipps:

Ratgeber für Patientenrechte
Diese Broschüre wird als barrierefreies pdf angeboten.
PDF downloaden (1.326 KB) > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ar2016.pdf
Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden, also dem Arzt oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber dem Physiotherapeuten, der Hebamme oder dem Heilpraktiker, einfordern möchten.
Quelle: BMG Publikationen > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ionen.html

Ihr gutes Recht als Patient
Mit neuem Patientenrechtegesetz

viewtopic.php?f=2&t=18843

Powerpointpräsentation zum Patientenrechtegesetz
http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Prae ... gesetz.pdf

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Zur Vortragsveranstaltung wurde folgender Infotext - auch für die Medien - vorgestellt:

Bei der Krankenbehandlung gelten zwischen Patienten und Ärzte klare Rechte und Pflichten

Das Patientenrechtegesetz - Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 15.05.2017, 17.30 – 19.00 Uhr, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1. - Der Eintritt ist frei! - Das Patientenrecht wird einfach und verständlich vom Referenten Werner Schell erläutert und hilft, selbstbestimmt mit den Rechten und Pflichten im komplizierten Sozialleistungssystem – Krankenversicherung, Pflegeversicherung – besser zurecht zu kommen.
Bluthochdruck, Diabetes oder Rückenschmerzen - Operationen ….

• Jeden Tag lassen sich in Deutschland Millionen von Menschen krankheitsbedingt behandeln. Doch die Mehrzahl der Patienten kennt ihre Rechte im Behandlungsgeschehen gar nicht oder nur zum Teil.
• Wie und worüber muss der Therapeut aufklären? Wer entscheidet über die Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? Inwieweit bestehen Einsichtsrechte in die Behandlungs- und Pflegedokumentation? ….
• Für beide Seiten –Therapeuten und Patienten – sind mit der medizinischen Behandlung klare Rechte und Pflichten verbunden. Dabei müssen Patienten als gleichberechtigte Partner wahrgenommen werden!

Das Patientenrechtegesetz bündelt Einzelurteile und Paragrafen aus verschiedenen Gesetzen und Quellen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Damit gibt es verbindliche Grundregeln, welche den Patienten als Verbraucher medizinischer Dienstleistungen eine wichtigere Rolle im Gesundheitssystem zuschreiben. Herausragende Bedeutung kommt dem auch verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu (Art. 2 Grundgesetz). Darüber soll umfassend informiert werden. Nach Experteneinschätzung bringen die neuen Vorschriften aber auch einige Nachteile, die es zu erörtern gilt. Was muss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Patientenrechte beachtet werden? Was gilt es bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern zu bedenken und wie können eventuell bestehende Ansprüche durchgesetzt werden? …

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 15.05.2017

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2017, 07:26

Die Vortragsveranstaltung konnte bei rd. 20 Gästen erfolgreich durchgeführt werden.
Es gab zahlreiche Fragen zum Thema Behandlungsfehler. - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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