Tod auf Rezept ... TV-Tipp für den 10.03.2016

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Tod auf Rezept ... TV-Tipp für den 10.03.2016

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2016, 07:15

10.03.2016, 20.15 - 21.00 Uhr, 3SAT

Tod auf Rezept

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Film von Olivier Pighetti

Antidepressiva und Beruhigungsmittel werden oft verordnet, obwohl sie fatale Nebenwirkungen haben können: Sie stehen im Verdacht, in manchen Fällen Suizidgedanken und Aggressionen auszulösen.
Täglich begehen im Schnitt 22 US-Soldaten Selbstmord – mehr als in Kampfeinsätzen sterben. Die erlebten Extremsituationen führen oft zu Angstzuständen und Depressionen. Psychopharmaka sollen helfen, doch einige Experten führen die hohe Suizid-Rate auf sie zurück.
Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Krankheitsbildern – rund fünf Millionen Menschen leiden derzeit in Deutschland an einer Depression. Die Stoffgruppe der selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) und deren Verwandte gehören zu den am häufigsten eingesetzten Antidepressiva. Sie helfen vielen Patienten, ihre Angstzustände und Depressionen zu überwinden. Doch Kritiker warnen davor, dass insbesondere in den ersten Wochen der Einnahme von SSRI eine erhöhte Gefahr für Suizidgedanken oder Aggressionen bestehe.
Am Max-Planck-Institut in München geht Professor Elisabeth Binder der Frage nach, welche Patienten bei Einnahme von SSRI-Antidepressiva diese Verhaltensmuster aufzeigen. Liegt die Erklärung dafür in ihren Genen? Durch die Entschlüsselung der genetischen Ausstattung der Patienten hofft man, die Gefahr einer Medikation mit Antidepressiva bereits im Vorfeld abschätzen und risikoärmere Alternativen suchen zu können.
Psychopharmaka gehören zu den am meisten verordneten Medikamenten – über eine Milliarde Tagesdosen Antidepressiva nehmen die Deutschen pro Jahr ein. Patienten mit psychischen Problemen suchen häufig Rat bei ihrem Hausarzt und bekommen dort zum ersten Mal Antidepressiva verschrieben. Im Falle einer leichten depressiven Verstimmung kann ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Hausarzt durchaus helfen. Eine medikamentöse Behandlung sollte allerdings immer von einer Psychotherapie begleitet werden - raten Psychologen und Psychiater.
Immer häufiger wird heute der Besuch beim Facharzt oder Therapeuten durch das Internet ersetzt. Unseriöse Online-Apotheken verkaufen Antidepressiva mit zweifelhafter Herkunft und Wirkung rezeptfrei, obwohl sich mittlerweile auf vielen Beipackzetteln ein Hinweis auf die unter Umständen erhöhte Suizidgefahr findet.
Die Dokumentation "Tod auf Rezept" fragt nach gefährlichen Nebenwirkungen und der Verantwortung der Pharmaindustrie. Unter anderem äußert sich der ehemalige Manager eines Pharmakonzerns dazu, wie Medikamentenhersteller versuchen, die Warnhinweise auf den Beipackzetteln ihrer Produkte zu unterdrücken.

Quelle und weitere Informationen:
http://www.3sat.de/programm/?viewlong=v ... N10&cx=110
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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"Sterbehilfegesetz" verunsichert Ärzte und Pflegepersonal

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2017, 07:00

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20596&p=97409#p97409

„Sterbehilfegesetz“ verunsichert Ärzte und Pflegepersonal
fzm, Stuttgart, April 2017 – Das im November 2015 verabschiedete Gesetz, das die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wird von Ärzten und Pflegepersonal in der Palliativmedizin als zwiespältig empfunden. In einer jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlichten Umfrage kritisieren beide Berufsgruppen die unpräzise Formulierung des Gesetzes und die daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit. Rund 40 Prozent der befragten Ärzte und etwa 43 Prozent der Pflegekräfte halten das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für sinnvoll.
Pressemitteilung angefügt.
Quelle: Mitteilung vom 07.04.2017
Thieme Kommunikation in der Thieme Verlagsgruppe
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Unpräzise Formulierung des Gesetzes und daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit!
So urteilen Ärzte und Pflegekräfte über den Paragraf 217 StGB, der die geschäftsmäßige Hilfe zum
Suizid unter Strafe stellt. © virtua73 – Fotolia.com


„Sterbehilfegesetz“ verunsichert Ärzte und Pflegepersonal

fzm, Stuttgart, April 2017 – Das im November 2015 verabschiedete Gesetz, das die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wird von Ärzten und Pflegepersonal in der Palliativmedizin als zwiespältig empfunden. In einer jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlichten Umfrage kritisieren beide Berufsgruppen die unpräzise Formulierung des Gesetzes und die daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit. Rund 40 Prozent der befragten Ärzte und etwa 43 Prozent der Pflegekräfte halten das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für sinnvoll.

Paragraph 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) droht Personen, die „in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewähren, verschaffen oder vermitteln“ eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe an. Schon bevor der Bundestag das Gesetz verabschiedete, äußerten Juristen und Mediziner Bedenken. Rechtsexperten kritisierten es als „moralistisch und paternalistisch“, Ärzte befürchteten, dass sie sich bereits durch einen einmaligen Hinweis auf eine Suizidbeihilfe im Ausland strafbar machen würden.

Die Medizinstudentin Julia Zenz von der Ruhr-Universität Bochum, die ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Ruth Rissing-van Saan und der Schmerztherapeut Professor Michael Zenz, Emeritus der Ruhr-Universität Bochum haben die Einstellung betroffener Ärzte und Pflegekräfte hierzu untersucht. Dazu befragten sie im März 2016 auf einer Fachtagung für Palliativmedizin beide Berufsgruppen nach ihrer Einschätzung. Den verteilten Fragebogen beantworteten insgesamt 138 Mediziner sowie 318 Pflegekräfte. Die meisten stießen sich an der unklaren Formulierung des Gesetzes. So gaben rund 54 Prozent an, dass aus dem Gesetz nicht genau hervorgehe, welche Form der Suizidbeihilfe erlaubt sei und welche nicht. Etwa 42 Prozent erklärten, dass das Gesetz die Selbstbestimmung der Patienten einschränke. Nur 32,5 Prozent waren der Meinung, das Gesetz stärke ihre Rechtssicherheit.

Gleichzeitig sahen rund 68 Prozent der Ärzte ihre Gewissensfreiheit durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Auch hinsichtlich ihrer Therapiefreiheit fühlte sich die Mehrheit mit 77,5 Prozent nicht beschnitten. Dennoch hielten insgesamt nahezu 43 Prozent der Ärzte und fast 41 Prozent des Pflegepersonals das Gesetz nicht für sinnvoll.

Für die Autoren geben die Ergebnisse Anlass zum Nachdenken: Positiv sei zwar, dass der Begriff der „Sterbehilfe“ im Gesetz nicht verwendet werde. Dieser ist nach Ansicht der Experten missverständlich, da sowohl die zulässige Schmerztherapie mit starken Schmerzmitteln als auch eine strafrechtlich verbotene Tötung auf Verlangen darunter verstanden werden kann. Dennoch gäbe es viele Unklarheiten in den Begrifflichkeiten. Die Tatsache, dass über 50 Prozent der Befragten angeben, nicht zu wissen, welche Handlungen zukünftig erlaubt seien, zeige, dass das Gesetz Ärzten und Pflegekräften keinen sicheren Rahmen und den betroffenen Patienten nicht den vom Gesetzgeber gewünschten Schutz biete.

Darüber hinaus kritisieren die Autoren die Formulierung des Gesetzes in Absatz 2, der Angehörigen des Sterbewilligen sowie ihm nahestehende Personen von einer Strafverfolgung ausnimmt. Inwieweit Ärzte und Pflegende dem Patienten nahestehen, formuliert das Gesetz nicht. Sie werden mit keinem Wort erwähnt. Hier wäre mehr Klarheit wünschenswert. Für die Experten ist es deshalb nicht verwunderlich, dass Ärzte und Pflegekräfte in der Palliativmedizin verunsichert sind. Diese Unsicherheit behindere eine gute Behandlung schwer kranker Menschen und eine offene Kommunikation über ihre Ängste und einen damit verbundenen möglichen Sterbewunsch.

J. Zenz, R. Rissing-van Saan, M. Zenz:
Ärztlich assistierter Suizid – Umfrage zu § 217 StGB
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2017; 142 (5); e28–e33


Quelle: https://www.thieme.de/de/presse/sterbeh ... 113389.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Sterbehilfe - 104 Menschen wollen tödliche Arznei

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2018, 12:47

Ärzte Zeitung vom 18.05.2018:
Sterbehilfe
104 Menschen wollen tödliche Arznei

Tödliches Medikament mit behördlichem Segen? Die Regierung zaudert, derweil sterben die Antragsteller. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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