
Der Deutschlandfunk informiert am 31.12.2015, 11.54 Uhr,
im Verbrauchertipp zum Thema:
Kurzzeitpflege.
Es geht dabei um den neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege
nach einem Krankenhausaufenthalt. Damit wird eine vielfach
beklagte Versorgungslücke geschlossen.
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zur
Vorbereitung des Verbrauchertipps per Interview Hinweise zu den bisherigen Versorgungslücken
und den neuen Regelungen gegeben.
Nähere Informationen auch unter >
viewtopic.php?f=4&t=21400&hilit=Kurzzeitpflege

Der Verbrauchertipp steht 90 Tage zum Nachhören zur Verfügung.
Weitere Informationen beim Deutschlandfunk unter folgender Adresse:
http://www.deutschlandfunk.de/nach-op-o ... _id=341041
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Medieninfo:
Der Deutschlandfunk informiert am 31.12.2015, 11.54 Uhr, im Verbrauchertipp zum Thema: Kurzzeitpflege. Es geht dabei um den neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Damit wird eine vielfach beklagte Versorgungslücke geschlossen. Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zur Vorbereitung des Verbrauchertipps per Interview Hinweise zu den bisherigen Versorgungslücken und den neuen Regelungen gegeben. Weitere Infos > viewtopic.php?f=7&t=21443 Dort wird u.a. in einer Pressemitteilung vom 04.12.2015 die neue Rechtslage vorgestellt.
Eine Berichterstattung über die neuen Ansprüche wäre zu begrüßen. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass insoweit weithin (noch) Unkenntnis herrscht und daher Versorgungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Im Übrigen sind die zuständigen Behörden bzw. Trägereinrichtungen aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Kurzzeitpflegeplätze auch zur Verfügung stehen. Denn sonst laufen die diesbezüglichen Ansprüche ins Leere.
Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7
Medienberichte u.a.:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12 ... eitpflege/