Zum Thema „ Pflegebedürftigkeit – was nun“ ?
am Dienstag, den 3. Februar 2015 um 15.00 Uhr in Johnens Tenne, Kaarst, Broicherdorfstraße 57, laden wir herzlich ein.
Gäste sind zu dieser Veranstaltung herzlich Willkommen.
Was gibt es in gesunden Tagen – zeitgerecht – zu bedenken und welche Hilfen gibt es bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit? Was bedeutet in diesem Zusammenhang „ ambulant vor stationär“ ?
Referent Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, gibt dazu Auskunft.
Aus organisatorischen Gründen, bezüglich Kaffee- und Kuchenservice, bitten wir um eine Anmeldung per Telefon, Fax oder per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und verbleiben
Theo Thissen
Tel. 02131 666792
Fax 02131 4029369
E-Mail: tthissen@gmx.de
Heide Lohse
Tel. 02131 61805
Zitat:
"Das Altern ist die Herausforderung für jeden und für die Gesellschaft."
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ursula Lehr(84), Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), u.a. Bundestagsabgeordnete a.D.
und Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (1988-1991) in einem Beitrag "Die Menschenforscherin", Rheinische Post vom 28.10.2014
Pflegebedürftigkeit - was nun?
Was gilt es in gesunden Tagen - zeitgerecht - zu bedenken und welche Hilfen bietet das SGB XI bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit?
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "ambulant vor stationär"? Was ist zu bedenken, wenn ein Heimaufenthalt nicht vermeidbar erscheint?
In den 90er Jahren wurde deutlich, dass die Pflegebedürftigkeit zu einem Lebensrisiko vieler Menschen geworden ist. Da eine soziale Absicherung geboten erschien, kam es zur Einführung der Pflegeversicherung, und zwar durch Schaffung des SGB XI. Dieser Versicherungszweig hat aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Bedeutung erlangt. Gesetzeskorrekturen wurden 2008, 2012 und 2014 beschlossen, ohne damit die Pflege der pflegebedürftigen Menschen auf Dauer zukunftsfest gemacht zu haben. Beklagt wird aktuell vor allem, dass die Menschen mit dementiellen Erkrankungen nur unvollkommen durch die Pflegeversicherunge erfasst werden. Zu beklagen sind aber auch andere systemische Unzulänglichkeiten, die aufgrund fehlenden Pflegepersonals vielfach Kritik und Klagen auslösen. Letztlich ist auch zu bedenken, dass die Pflegeversicherung nur als eine Art "Teilkaskoversicherung" ausgestaltet ist und Eigenvorsorge angeraten erscheinen lässt. Es werden daher grundlegende Reformen gefordert.
Zu bedenken ist im Übrigen:
Einmal wird die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen deutlich zunehmen. Andererseits wird es immer weniger Kinder geben, so dass sich die sog. Alterspyramide demnächst komplett anders darstellen wird. Dies alles wird beträchtliche Folgen im gesellschaftlichen Miteinander haben und veränderte Anforderungen an die Sozialleistungssysteme stellen. Die Individualvorsorge wird möglicherweise eine noch größere Bedeutung erlangen. Insoweit Vorsorge zu treffen wird aber nicht einfach sein, weil es angesichts der ökonomischen Gegebenheiten nur unzureichende finanzielle Absicherungen geben wird, zum anderen werden die familiären Strukturen nur noch selten als Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Eine exakte Voraussicht ist aber nicht möglich, weil viele Faktoren, die das zukünftige Miteinander bestimmen werden, nicht vorhersehbar sind. Es wird z.B. entscheidend sein, ob es irgendwann gelingt, die Demenz zu therapieren bzw. zu verhüten. Anhand statistischer Daten ist es wahrscheinlich, dass es im Jahr 2020 voraussichtlich rd. 3 Millionen pflegebedürftige Menschen geben wird. Im Jahr 2050 wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bei rd. 5 Millionen liegen (davon fast 3 Millionen mit einer Demenz). Die Gesellschaft wird dann völlig anders strukturiert sein. Im Jahre 2050 werden z.B. über 10 Millionen Menschen in Deutschland leben, die das 80. Lebensjahr überschritten haben.