11.08.2014, 21.50 - 22.20 Uhr - Das Erste
Wiederholung aktuell am 26.11.2014 - siehe Hinweis unten!
Im Zweifel gegen den Patienten?
Der Kampf um die Pflegestufe
Für viele Menschen ist es eine Schicksalsfrage: Wird mir eine Pflegestufe bewilligt oder bleibt mir die Hilfe verwehrt?
Darüber entscheiden die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Unabhängig und fair
sollen sie handeln. Doch daran gibt es massive Zweifel.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.swr.de/report/im-zweifel-geg ... index.html
+++
Siehe auch im Forum unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=4&t=18870
Pflegestufe - eine Sache von Minuten - Pflegetagebuch führen
"test", Zeitschrift der Stiftung Warentest, berichtet in ihrer Ausgabe für den Monat August 2013 sehr anschaulich über die Pflegestufenzuordnung nach dem Pflegeversicherungsrecht und titelt vielsagend: "Eine Sache von Minuten".
In dem Bericht wird anhand einiger Beispiele aufgezeigt, wie man zur richtigen Pflegestufe kommt und wer ggf. hilft. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, der als Gesprächspartner für die Redaktion der Zeitung Informationen geliefert hat, wird ausdrücklich als Beratungsinstitution genannt. Es wird auch auf die Internetaktivitäten mit Forum aufmerksam gemacht. Ein rundum gelungener Beitrag, der sicherlich vielen Betroffenen weiter hilft.
Der Kampf um die Pflegestufe - TV-Tipp 26.11.2014
Moderator: WernerSchell
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30 Prozent der Pflegegutachten nach Aktenlage ?
MDK Rheinland-Pfalz strebte 30 Prozent der Pflegegutachten nach Aktenlage an /
"Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten?"
heute, 21.50 Uhr im Ersten
Mainz (ots) - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) hat Zielvorgaben gemacht, wonach 30 Prozent der Pflegefälle nach Aktenlage zu begutachten waren. Dies ergaben Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Aus internen Unterlagen des MDK vom Mai 2012 geht hervor, dass im Durchschnitt "eine Aktenlagebegutachtung von 30 Prozent in jedem Beratungs- und Begutachtungszentrum" anzustreben sei. Im Juli 2012 wurde nach einem weiteren internen Protokoll das angestrebte Ziel erreicht: Der Durchschnitt zur Aktenlagebegutachtung liege "mittlerweile bei 30 Prozent".
Zielvorgaben wie diese stoßen in der Politik auf Kritik. Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte gegenüber "Report Mainz": "Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, Zielvorgaben, Quoten, Zielmargen, die gehen gar nicht. Und wenn mir so etwas deutlich wird und mir der Nachweis geliefert wird, dass es, was die Begutachtung angeht, auch die Aktenlagebegutachtung angeht, eine Zielvorgabe gibt, an die man sich dann auch noch hält, dann habe ich auch schon ganz große Zweifel, ob die Unabhängigkeit der Begutachtung tatsächlich so gelebt wird, wie ich es für richtig halte." Schweitzers Ministerium ist für die Rechtsaufsicht über den MDK zuständig. Das Ministerium hat inzwischen eine Stellungnahme vom MDK angefordert und erhalten. Weitere Gespräche würden folgen, sagte das Ministerium.
Der Sozialrechtler Prof. Ingo Heberlein befürchtet bei solchen Zielvorgaben Nachteile auch für die Patienten: "Diese Vorgabe ist also einmal gesetzwidrig, weil nämlich das Gesetz vorsieht, dass in der Regel Begutachtungen nach häuslicher Situation zu erfolgen haben, sich also der Gutachter zum Versicherten hinzubegeben hat. Zum Zweiten, dass nur in Ausnahmefällen Gutachten nach Aktenlage erstellt werden. Bei 30 Prozent, das ist keine Ausnahmesituation mehr."
Außerdem, so Heberlein, sei es nicht akzeptabel, dass so etwas als dienstlich verpflichtende Vorgabe an Gutachter gemacht werde. Die Gutachter würden dadurch in ihrer Unabhängigkeit unmittelbar angegriffen, weil sie nicht mehr nach ihrem medizinisch-pflegerischen Gewissen entscheiden könnten.
Der MDK antwortete auf die Frage nach Vorgaben zur Begutachtung nach Aktenlage nur vage. Der Verwaltungsrat schließe seit Jahren Ziele mit der Geschäftsführung ab, "die sich je nach Aufgabengebiet in den Zielvereinbarungen einzelner Mitarbeiter wiederfinden. Die Ziele im Bereich der Pflegebegutachtung sind seit Jahren unverändert."
"Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten? - Der Kampf um die Pflegestufe", eine Reportage von "Report Mainz", 11. August 2014, 21.50 Uhr im Ersten.
Weitere Informationen auf http://www.reportmainz.de Zitate gegen Quellenangabe frei.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion "Report Mainz", Tel. 06131/929-33351 oder den Autoren Gottlob Schober, Tel. 0173/23
98 176.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.08.2014 SWR - Das Erste
"Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten?"
heute, 21.50 Uhr im Ersten
Mainz (ots) - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) hat Zielvorgaben gemacht, wonach 30 Prozent der Pflegefälle nach Aktenlage zu begutachten waren. Dies ergaben Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Aus internen Unterlagen des MDK vom Mai 2012 geht hervor, dass im Durchschnitt "eine Aktenlagebegutachtung von 30 Prozent in jedem Beratungs- und Begutachtungszentrum" anzustreben sei. Im Juli 2012 wurde nach einem weiteren internen Protokoll das angestrebte Ziel erreicht: Der Durchschnitt zur Aktenlagebegutachtung liege "mittlerweile bei 30 Prozent".
Zielvorgaben wie diese stoßen in der Politik auf Kritik. Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte gegenüber "Report Mainz": "Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, Zielvorgaben, Quoten, Zielmargen, die gehen gar nicht. Und wenn mir so etwas deutlich wird und mir der Nachweis geliefert wird, dass es, was die Begutachtung angeht, auch die Aktenlagebegutachtung angeht, eine Zielvorgabe gibt, an die man sich dann auch noch hält, dann habe ich auch schon ganz große Zweifel, ob die Unabhängigkeit der Begutachtung tatsächlich so gelebt wird, wie ich es für richtig halte." Schweitzers Ministerium ist für die Rechtsaufsicht über den MDK zuständig. Das Ministerium hat inzwischen eine Stellungnahme vom MDK angefordert und erhalten. Weitere Gespräche würden folgen, sagte das Ministerium.
Der Sozialrechtler Prof. Ingo Heberlein befürchtet bei solchen Zielvorgaben Nachteile auch für die Patienten: "Diese Vorgabe ist also einmal gesetzwidrig, weil nämlich das Gesetz vorsieht, dass in der Regel Begutachtungen nach häuslicher Situation zu erfolgen haben, sich also der Gutachter zum Versicherten hinzubegeben hat. Zum Zweiten, dass nur in Ausnahmefällen Gutachten nach Aktenlage erstellt werden. Bei 30 Prozent, das ist keine Ausnahmesituation mehr."
Außerdem, so Heberlein, sei es nicht akzeptabel, dass so etwas als dienstlich verpflichtende Vorgabe an Gutachter gemacht werde. Die Gutachter würden dadurch in ihrer Unabhängigkeit unmittelbar angegriffen, weil sie nicht mehr nach ihrem medizinisch-pflegerischen Gewissen entscheiden könnten.
Der MDK antwortete auf die Frage nach Vorgaben zur Begutachtung nach Aktenlage nur vage. Der Verwaltungsrat schließe seit Jahren Ziele mit der Geschäftsführung ab, "die sich je nach Aufgabengebiet in den Zielvereinbarungen einzelner Mitarbeiter wiederfinden. Die Ziele im Bereich der Pflegebegutachtung sind seit Jahren unverändert."
"Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten? - Der Kampf um die Pflegestufe", eine Reportage von "Report Mainz", 11. August 2014, 21.50 Uhr im Ersten.
Weitere Informationen auf http://www.reportmainz.de Zitate gegen Quellenangabe frei.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion "Report Mainz", Tel. 06131/929-33351 oder den Autoren Gottlob Schober, Tel. 0173/23
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Quelle: Pressemitteilung vom 11.08.2014 SWR - Das Erste
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Der Kampf um die Pflegestufe ...
Vielen Dank für den TV-Tipp!
Ich habe die Sendung gesehen und fand sie sehr aufschlussreich.
Sie ist übrigens - wohl vorübergehend - im Netz anschaubar.
Die Adresse > http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage ... tId=799280
Rauel
Ich habe die Sendung gesehen und fand sie sehr aufschlussreich.
Sie ist übrigens - wohl vorübergehend - im Netz anschaubar.
Die Adresse > http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage ... tId=799280
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
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Patienteninteressen gehören in den Mittelpunkt gerückt
Die Sendung war in der Tat sehr aufschlussreich und hat verdeutlicht, dass im Zusammenwirken zwischenRauel Kombüchen hat geschrieben:... Ich habe die Sendung gesehen und fand sie sehr aufschlussreich.
Sie ist übrigens - wohl vorübergehend - im Netz anschaubar.
Die Adresse > http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage ... tId=799280
Krankenkassen und MDK erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Auf jeden Fall gilt auch hier der Grundsatz,
dass die Interessen der Patienten (Versicherten) in den Mittelpunkt gerückt gehören!
Werner Schell
Wenn Krankenkassen krank machen
Wenn Krankenkassen krank machen
Langfristig arbeitsunfähig geschriebene Patienten fühlen sich von Gutachtern des Medizinischen Dienstes häufig
schikaniert, die Zahl der Beschwerden wächst. Es geht um Milliardenkosten.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/print/die_welt/polit ... achen.html
Langfristig arbeitsunfähig geschriebene Patienten fühlen sich von Gutachtern des Medizinischen Dienstes häufig
schikaniert, die Zahl der Beschwerden wächst. Es geht um Milliardenkosten.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/print/die_welt/polit ... achen.html
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Pflegestufe - Im Zweifel gegen den Patienten?
Die Sendung
Exclusiv - Die Reportage: Im Zweifel gegen den Patienten?
wird heute, 26.11.2014 wiederholt, und zwar bei:
3sat, 23:55 - 00:25 (30 Min.)
Exclusiv - Die Reportage: Im Zweifel gegen den Patienten?
wird heute, 26.11.2014 wiederholt, und zwar bei:
3sat, 23:55 - 00:25 (30 Min.)