Wenn Betreuung zum Albtraum wird - TV-Tipp 09.02.2013

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WernerSchell
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Wenn Betreuung zum Albtraum wird - TV-Tipp 09.02.2013

Beitrag von WernerSchell » 08.02.2013, 07:55

Sendung anschaubar:
http://www.ardmediathek.de/das-erste/me ... d=13316800 oder
http://dl.dropbox.com/u/3487273/Mensche ... berger.mp4

Das Erste / "Menschen bei Maischberger" am Dienstag, 5. Februar 2013, um 22.45 Uhr
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Wiederholungstermine der Sendung vom Dienstag, 05.02.2013
Dienstagnacht auf Mittwoch, 06.02.13 | 02:20 Uhr (Das Erste)
Mittwochnacht auf Donnerstag, 07.02.13 | 02:40 Uhr (MDR)
Samstag, 09.02.13 | 23:25 Uhr (3sat)
Übrigens: Die "Menschen bei Maischberger"-Sendungen finden Sie auch in der Das Erste Mediathek zum Ansehen.
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München (ots) - Das Thema:
Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird

Gäste:

Monika Peil (Ehefrau eines Betreuungsopfers) Evelyn Angerer (Tochter eines vermissten Millionärs) Hiltrud Boldt-Schiffer (HSM-Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter) Prof. Dr. Volker Thieler (Rechtsanwalt für Betreuungsrecht) Klaus Förter-Vondey (Vors. Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
e.V)

Monika Peil / Die Mutter dreier Kinder betreute ihren pflegebedürftigen Mann, nachdem er 2007 einen Schlaganfall erlitten hatte. Doch plötzlich wurde - gegen ihren erbitterten Widerstand - vom Gericht eine Berufsbetreuerin eingesetzt. Diese bekam Zugriff auf das gemeinsame Konto der Eheleute und steckte Wilfried Peil in ein teures Heim. Monika Peil kämpfte zwei Jahre, bis sie einen Betreuungswechsel durchsetzte.

Evelyn Angerer / Ihr 86-jähriger Vater ist offenbar das Opfer von Deutschlands spektakulärstem Betreuungsmissbrauchsfall. Der bayerische Millionär Georg Luxi wurde von seiner Lebensgefährtin und ihrem Sohn heimlich unter Betreuung gestellt. Sie ließen sich seinen gesamten Besitz übertragen. Als Evelyn Angerer und ihre Schwester davon erfuhren, gingen sie juristisch gegen die Entmündigung ihres Vaters vor. Kurze Zeit später verschwanden der demenzkranke Vater und seine Lebensgefährtin spurlos von der Bildfläche. Die Polizei fahndet nach den Vermissten, auch mit Hilfe der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst".

Hiltrud Boldt-Schiffer / Ihre Mutter geriet in die Betreuungsfalle. "Es war wie ein böser Traum: Grundstücke wurden verkauft und meine Mutter wurde gegen den Willen der Familie ins Heim eingewiesen", kritisiert die 67-jährige Bonnerin die Betreuungspraxis für viele der 1,3 Millionen Betroffenen in Deutschland. "Jeder kann Betreuer werden. Es wird überhaupt nicht kontrolliert, wer das Schicksal eines Menschen übernimmt - und das in unserem Rechtsstaat."

Prof. Dr. Volker Thieler / Der Münchner Rechtsanwalt fordert eine grundlegende Reform des Betreuungsrechts. "Das geltende Gesetz vernichtet die Menschenrechte, statt sie zu schützen", klagt Deutschlands führender Rechtsexperte auf diesem Gebiet. "Es ist eine Entmündigung, auch wenn es offiziell nicht mehr so heißt. Letztlich verliert der Betreute alle Menschenrechte an Personen, die ihre Position häufig zum eigenen finanziellen Vorteil ausnutzen", ist Thieler überzeugt.

Klaus Förter-Vondey / Der Hamburger Betreuer nennt das 1992 eingeführte Betreuungsgesetz eine Jahrhundertreform. Mehr "Selbstbestimmung statt Vormundschaft und Entmündigung" sei damit erreicht worden, sagt Klaus Förter-Vondey, in dessen Verband ca.
6.000 Berufsbetreuer organisiert sind. Er selbst betreut etwa 50 Menschen.

"Menschen bei Maischberger" ist eine Gemeinschaftsproduktion der ARD, hergestellt vom WDR in Zusammenarbeit mit der Vincent TV GmbH.

Redaktion: Klaus Michael Heinz

Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2013 ARD Das Erste
Pressekontakt: Agnes Toellner, Presse und Information Das Erste,
Tel: 089/5900 3876, E-Mail: agnes.toellner@DasErste.de Fotos über http://www.ard-foto.de
Zuletzt geändert von WernerSchell am 19.03.2013, 19:42, insgesamt 3-mal geändert.
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Herbert Kunst
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Betreuung - zweitbeste Lösung - Vorsorgevollmacht wichtig

Beitrag von Herbert Kunst » 09.02.2013, 09:15

Die Sendung „Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird“ wird u.a. wie folgt wiederholt: Samstag, 09.02.13 | 23:25 Uhr - 3sat - (> viewtopic.php?t=18460 ).

Ich denke, dass es in allen Berufsgruppen „schwarze Schafe“ gibt. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn über misslungene Betreuungssituationen berichtet wird. Über solche Situationen gibt es hier ständig Informationen.
Es ist im Übrigen ähnlich wie bei den Pflegemängeln. Einzelsituationen werden vorgestellt und damit eine ganze Branche schlecht geredet (Buchtitel u.a. „Pflegemafia“). Das alles ist in unguten Darbietungen dem Skandalisierungsbedürfnis der Medien geschuldet. Es geht oft nicht um eine seriöse Berichterstattung, sondern um Klamauk und Einschaltquote.
Dementsprechend gibt es auch ständig Redaktionsrecherchen mit der Zielrichtung, jemand mit einer drastischen Fallbeschreibung vor die Kamera zu bringen. Die hier im Forum vertretene Sichtweise: Problembeschreibung ja, aber dann auch mit konstruktiver Benennung der Lösungsansätze. Daran haben aber die Medien meist kein Interesse.
Unabhängig von solchen Einschätzung, sollte nach Möglichkeit einer zeitgerecht und gut vorbereiteten Vorsorgeregelung den Vorzug gegeben werden. Ergänzend bedarf es aber ggf. einer Betreuungsregelung. Allerdings ist zu wünschen, dass in solchen Betreuungen – vom Gesetzgeber so ausgestaltet – mehr Zeit zur Verfügung steht (also weniger Fälle) und diese Zeit auch angemessen honoriert werden. Dazu wäre eine entsprechende berufliche Qualifizierung wünschenswert. Dann wäre aber auch wichtig, dass sich die Betreuungsgerichte endlich weniger vorrangig auf die formellen Erfordernisse, sondern mehr um die wirklichen Bedürfnisse der betroffenen Menschen kümmern würden.

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rauel Kombüchen
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Betreuung - zweitbeste Lösung - Vorsorgevollmacht wichtig

Beitrag von Rauel Kombüchen » 09.02.2013, 09:30

Es ist in unserer Gesellschaft üblich, alles und jedes schlecht zu reden. Jetzt waren die Betreuer bei Maischberger dran. Wie H.K. schon ausgeführt hat, gibt es in allen Berufen "schwarze Schafe". Sogar die Kirchen waren und sind wegen zahlreicher Missbrauchsfälle in der Schusslinie. Eine Bildungsministerin, die sich noch wegen der Plagiatsvorgänge bei Guttenberg nicht nur heimlich schämte, wurde jetzt selbst erwischt wg. Täuschung und verliert den Doktortitel. Ein Justizminister (in Hannover) wurde vor éinigen Tagen wegen einer Alkoholfahrt erwischt. .... (und so könnte man fortfahren).
Überall, wo es Fehlentwicklungen gibt, muss aufgeräumt werden. Daher sind auch insoweit Diskussionen notwendig. Aber immer mit Augenmaß und konstruktiv.

Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Betreuung - zweitbeste Lösung - Vorsorgevollmacht wichtig

Beitrag von PflegeCologne » 09.02.2013, 09:37

Herbert Kunst hat geschrieben: .... Unabhängig von solchen Einschätzung, sollte nach Möglichkeit einer zeitgerecht und gut vorbereiteten Vorsorgeregelung den Vorzug gegeben werden. Ergänzend bedarf es aber ggf. einer Betreuungsregelung. ...
Hallo,
wir geben immer wieder Hinweise darüber, dass es Möglichkeiten zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht gibt. Dazu gibt es ja auch informative Schriften (z.B. BJM). Ein solches Vorsorgedenken hat dann auch meist zur Folge, dass eine Patientenverfügung erstellt wird. Auch wichtig.
Kommt alles nicht zum Zuge, eröffnet das BGB den Weg zu einer Betreuung, vorrangig mit Ehrenamtlern. Das ist dann in der Tat die zweitbeste Lösung, aber ggf. nicht vermeidbar. Zu den "schwarzen Schafen" ist ja schon einiges gesagt.
LB Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Menschen in der Betreuungsfalle

Beitrag von Service » 10.02.2013, 08:03

Menschen in der Betreuungsfalle - wenn Betreuung zum Albtraum wird
Ja, es gibt sie, Menschen in der Betreuungsfalle: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... uungsfalle
Darum ging es auch bei Sandra Maischberger in ihrer letzten Sendung „Entmündigt – wenn Betreuung zum Albtraum wird“. Der juristische Experte unter ihren Gästen war Prof. Dr. Volker Thieler, Rechtsanwalt in München. Er dankte der Gastgeberin dann auch ausdrücklich dafür, sich endlich des Themas angenommen zu haben.
Im Verlauf der Sendung sollte deutlich werden, welche Probleme mit dem Betreuungsrecht in der täglichen Praxis verbunden sind. Hiltrud Boldt-Schiffer, ehrenamtlich engagiert in „Handeln statt Misshandeln - Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter“, schilderte das Problem bei den Berufsbetreuern. Man habe es hier häufig mit vermögenden Menschen als Betreuten zu tun, dieser Markt habe ein Volumen von 40 Mrd. Euro. Nun sind den Zugriffsmöglichkeiten von Berufsbetreuern auf das Vermögen ihrer Klienten zwar vom Gesetzgeber rechtliche Schranken gesetzt worden. Es wurde aber deutlich, dass diese in der Praxis häufig wirkungslos bleiben. Maischberger verzichtete bemerkenswerter Weise auf die Beleuchtung innerfamiliärer Konflikte – dabei sind es in aller Regel diese, die zu Problemen mit unerwünschten „Fremdbetreuern“ führen, die dann vom Gericht eingesetzt werden. Das Angehörigen-Umfeld des Betroffenen, wo sich „Gewinner und Betrogene“ gegenüberstehen, ist aber kaum gesetzlich regelbar. Muss nicht das Betreuungsgesetz da einfach unter die Räder geraten, wenn es von Familienangehörigen als Instrument zur Lösung von Streitigkeiten - etwa auch um das Erbe - missbraucht wird?
Rächer der Betrogenen
Als „Rächer der Betrogenen“ wurde der erwähnte Münchner Rechtsanwalt Thieler bereits vor 10 Jahren im „Spiegel“ tituliert und beschrieben. Er wurde mit einem Satz zitiert, der auch bei Maischberger nun wieder zu hören war: „Es ist bei uns leichter, Betreuer zu werden als Würstchenverkäufer.“ In dem Spiegel-Artikel ging es übrigens auch um ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Thieler, unter anderem wegen seines Vorgehens gegen Mieter und im Zuge von Ost-Immobiliengeschäften. So sollte man doch nicht außer acht lassen, dass es bei seiner harschen Kritik an der Betreuungspraxis vor allem um diejenigen geht, welche seine Klienten als Opfer dieser „Würstchenverkäufer“ sind. Ist also Thieler „nicht in Wirklichkeit der Interessenvertreter der Gruppen, die in dem Streit um die Vormundschaft über entmündigte Menschen vor Gericht den Kürzeren gezogen haben“ - wie die FAZ in ihrer Fernsehkritik fragt? War Thieler in diesem Zusammenhang der hinreichend objektive Professor, um alle Berufsbetreuer pauschal zu verdammen?
Pauschale Angst vor einer „Zwangsbetreuung“ ist unangemessen, denn es bleiben ja Einzelfälle, die das Fernsehpublikum in Schrecken versetzen. Vorsorgewilligen muss aber geraten werden: Vor allem bei voraussehbaren Familienkonflikten ist besonders darauf zu achten, wem man eine Vollmacht erteilt und wem lieber nicht – zwei Personen gleichberechtigt zu bevollmächtigen, die nicht miteinander klar kommen, kann eben geradezu in die Fremdbetreuung führen.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 52930.html

Quelle: Mitteilung vom 09.02.2013
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de

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Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer

Beitrag von Presse » 12.02.2013, 10:16

Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer

Berlin (ots) - "Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird" war das Thema der ARD-Talksendung "Menschen bei Maischberger" am vergangenen Dienstag. "Seitdem steht unser Telefon nicht still"
berichtet Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters bei der Bundesnotarkammer. Vielen Zuschauern ist durch die Sendung bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich mit betreuungsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert aber, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist? Einer der größten Rechtsirrtümer scheint zu sein, dass der Ehegatte für seinen Partner handeln kann.

Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr ist ab dem 18. Lebensjahr niemand per Gesetz berechtigt für den anderen zu handeln. Bei Geschäftsunfähigkeit wird für die betroffene Person dann in der Regel ein Betreuer bestellt, der in dem vom Gericht bestimmten Umfang für die betreute Person handeln kann. Der Betreuer ist nicht selten ein Fremder. Rechtzeitige Vorsorge macht aber eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend vorbeugen. Diese Vorsorgedokumente sollten mindestens schriftlich verfasst sein. Damit auch Grundstücksangelegenheiten mit der Vorsorgevollmacht erledigt werden können, ist jedoch die notarielle Form erforderlich. Weitere Vorteile einer notariellen Vorsorgevollmacht sind deren Beweiskraft, die höhere Akzeptanz im Rechtsverkehr und die individuelle rechtliche Beratung durch den Notar, die in den ohnehin anfallenden Notargebühren enthalten ist.
Eine notarielle Vorsorgeurkunde einschließlich Entwurf, einer oder mehrerer Besprechungen, Beurkundung und Ausfertigungen der amtlichen Urkunde kostet durchschnittlich zwischen 80 und 200 EUR, je nach Vermögensverhältnissen des Vollmachtgebers.

Auf die in der Talksendung angesprochenen Missbrauchsgefahren einer Vollmacht angesprochen, rät Gutfried: "Man sollte nur solche Personen bevollmächtigen, denen man uneingeschränkt vertraut. Ändert sich hieran etwas, so kann man die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Besonders missbrauchsanfällige Geschäfte wie die Übertragung von Immobilien auf den Bevollmächtigten oder das Herschenken von Vermögen können vom Vollmachtsumfang auch ausgenommen werden." Außerdem empfiehlt es sich, die Vollmacht nicht sofort auszuhändigen, sondern bis zum Vorsorgefall bei seinen Unterlagen zurückzubehalten.

Der Sorge, dass diese im Bedarfsfall nicht mehr aufgefunden wird, kann dadurch begegnet werden, dass man den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort informiert. Hat man eine notarielle Vollmacht, so kann der beurkundende Notar angewiesen werden, weitere Ausfertigungen zu erteilen. In jedem Fall ist zu empfehlen, die Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf das Register und können so im Ernstfall schnell die bevollmächtigten Personen ausfindig machen. Auch eine nur vorübergehende Bestellung eines Betreuers kann damit vermieden werden. Die Registrierung kostet einmalig 13 EUR. Alle notwendigen Informationen zur Registrierung der Vorsorgedokumente können unter http://www.vorsorgeregister.de nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2013 Bundesnotarkammer Berlin
Pressekontakt: Notarassessor Dr. Andreas Brandt
Tel.: 030-3838660
E-Mail: a.brandt@bnotk.de

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