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Senioren am Steuer ... TV-Tipp für den 17.04.2012

Verfasst: 17.04.2012, 12:05
von WernerSchell
17.04.2012, 20.15 - 21.00 Uhr, BR-Fernsehen, Münchner Runde

Thema:
Senioren am Steuer - Wann muss der Führerschein weg?

Immer wieder gibt es schwere Unfälle mit Senioren. Doch laut Statistik sind die Jungen zwischen 18 und 24 Jahren die gefährlichste Autofahrergruppe. Nun wird laut Brüssel ab 2013 die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre erneuert. Soll gleich ein verbindlicher Gesundheitscheck für alle drangehängt werden? Hilft das, die Zahl der schweren Unfälle künftig zu reduzieren? Was bedeutet das insbesondere für ältere Autofahrer?

Gäste:
•Toni Hofreiter, Bundestagsabgeordneter, B'90/Grüne
•Klaus Reindl, ADAC-Sprecher
•Max Schautzer, Fernsehmoderator

Moderation: Ursula Heller

Quelle: http://programm.ard.de/Homepage?sendung=281077723635145

Senioren-TÜV beim Hausarzt: Wer darf hinters Steuer?

Verfasst: 18.04.2012, 08:33
von Presse
Senioren-TÜV beim Hausarzt: Wer darf hinters Steuer?
Auch Senioren möchten mit dem Auto mobil sein. Doch offenbar sind viele den Anforderungen nicht mehr gewachsen. Braucht es im Alter künftig ein ärztliches Attest für den Führerschein? Tests dafür gibt es jedenfalls. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=810 ... hik&n=1844

Demente Patienten am Steuer – Ärzte im Interessenkonflikt

Verfasst: 04.05.2017, 07:01
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 04.05.2017:
Geriatrie: Demente Patienten am Steuer –
Ärzte im Interessenkonflikt

Es ist ein Tabuthema: Autofahren im hohen Alter oder bei beginnender Demenz. Das stürzt Ärzte in Konflikte:
Zwischen Wahrung der Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten des Patienten, seinem Interesse an Autonomie –
und dem möglichen Risiko für Dritte. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=935 ... aft&n=5731

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Anmerkung der Moderation:
Wenn ein Arzt bei berechtigten Befürchtungen hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit eines Patienten, z.B. mit dementiellen Einschränkungen, das Straßenverkehrsamt informiert, ist das keine Verletzung der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Strafrechtlich relevant ist nur das unbefugte Offenbarung. Es kann sogar ein höheres Interesse genannt werden, das die Meldung rechtfertigt. - Werner Schell