Zivilcourage - Mut zum Risiko? - Whistleblower

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Zivilcourage - Mut zum Risiko? - Whistleblower

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2010, 07:35

06.11.2010, 17.00 - 17.30 Uhr, 3SAT - Vivo
Wiederholung in 3sat: Sonntag, 07.11.2010, um 6.15 Uhr

Zivilcourage - Mut zum Risiko?

Körperliche Gewalt, sexuelle Belästigung, Fremdenfeindlichkeit haben zugenommen. Wie gehen wir mit dieser Entwicklung um? Ist der Ruf nach mehr Polizei und Überwachungskameras der richtige Weg?
Die Sicherheit der Bürger ist für die Polizei gesetzlicher Auftrag. Zur Kriminalitätsprävention und zur nachträglichen Verbrechensaufklärung boomen Überwachungskameras und Kontrollsysteme.Oder müssen wir selbst wieder mehr hinschauen und helfen, wenn andere Menschen in Not geraten?

Wenn es um Zivilcourage geht, weisen Medien vermehrt auf die Gefahren hin, die damit zusammenhängen können. Nicht nur, dass wir uns selbst in Gefahr bringen, sondern auch gesetzlich wird nicht jede Handlung zum Schutz eines anderen auch als Notwehr ausgelegt.

Quelle: http://www.3sat.de/page/?source=/vivo/148252/index.html

Aus einem Newsletter zur Sendung geht hervor, dass u.a. auch über Whistleblower informiert wird. Dazu wird ausgeführt:
Brigitte Heinisch arbeitet als Altenpflegerin in Berlin. Im Laufe der Zeit fallen ihr immer mehr Missstände in Pflegeheimen auf, und so beschließt sie, dagegen anzugehen, obwohl ihr bewusst ist, dass sie das ihre berufliche Existenz kosten kann. Whistleblower werden Menschen genannt, die Missstände im Betrieb oder am Arbeitsplatz aufdecken.

Siehe auch:
http://whistleblower-net.de/
Zuletzt geändert von WernerSchell am 24.07.2011, 08:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Brigitte Heinisch vor dem Europäischen Gerichtshof

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2010, 08:07

Siehe auch zur Streitsache Brigitte Heinisch die Beiträge in diesem Forum unter
viewtopic.php?p=55895#55895
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Pflegemängel - bei öffentlichem Interesse informieren

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2011, 17:40

Frau Brigitte Heinisch erhielt heute, 21.07.2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Das EGMR sah das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen als so wichtig an, dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt. Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.
Näheres dazu in diesem Forum unter
viewtopic.php?p=60388#60388
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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