Mein Wille geschehe - Patientenverfügung - 11.01.2010

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Moderator: WernerSchell

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WernerSchell
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Mein Wille geschehe - Patientenverfügung - 11.01.2010

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2009, 06:42

28. Mai 2009, 22.30 - 23.15 Uhr, WDR Fernsehen, Menschen hautnah
Wiederholung: 29. Mai, ab 12 Uhr (WDR Fernsehen) und 26.07.2009, 23.30 Uhr (PHOENIX)

Wiederholung: 11.01.2010, 13, 15 - 14.00 Uhr, 3SAT

Mein Wille geschehe - Patientenverfügung

Einen Monat lang auf einer Intensivstation, mittendrin bei Entscheidungen zwischen Leben und Tod. Patienten, Ärzte, Angehörige und Pflegepersonal - wer bestimmt eigentlich, welche Medikamente, Maschinen und Methoden bei der Behandlung eingesetzt werden?

Adam N. liegt seit einer Woche im Koma. Der 75-Jährige wurde von einem Auto angefahren und kam mit schwersten Kopfverletzungen auf die Intensivstation des Helios-Klinikums in Erfurt. Seine Situation ist lebensbedrohlich.

Keine Frage des Alters: Die 21-jährige Patientin liegt im Koma. Ihre Mutter darf nicht automatisch für sie entscheiden. Eine Patientenverfügung wäre hilfreich.

In einer Patientenverfügung haben die Eheleute N. - sie gehören zu den Zeugen Jehovas - schriftlich bestimmt, dass sie im Notfall nicht mit fremdem Blut versorgt werden wollen. Daran müssen sich die Ärzte - trotz der Risiken - halten. Alle anderen Behandlungsschritte stimmen die Mediziner mit der Ehefrau ab.

Eine Patientenverfügung hilft den Ärzten, Entscheidungen zu treffen, vor allem, wenn ihnen ein Vertrauter genannt wird, der den Patientenwillen kennt und vertreten kann. Dieser Bevollmächtigte entscheidet dann mit den Ärzten über den Verlauf der Behandlung. Doch geschätzt 90% Prozent aller Deutschen haben keine Patientenverfügung. Ihre Angehörigen dürfen im Falle des Komas nicht über die Behandlung mitentscheiden - erst muss das Amtsgericht eingeschaltet werden.

Noch gilt die Patientenverfügung - fälschlicherweise - als Thema nur für Alte. Das Nachdenken über den medizinischen Ernstfall ist heikel und wird lieber verdrängt. Dabei kann die Entscheidungssituation - etwa durch einen Unfall - selbst bei jungen Menschen jederzeit eintreten. Jana W. wurde auf die Intensivstation eingeliefert, weil sie an unerträglichen Kopfschmerzen litt, die sogar zu Ohnmacht führten. Diagnose: Ein Aneurisma im Gehirn, ein Blutgefäß ist geplatzt, nur durch eine nächtliche Notoperation kann Janas Leben gerettet werden. Die 21-Jährige hat keine Patientenverfügung. Darum dürfen die Eltern der Volljährigen erst nach dem amtsrichterlichen Beschluss mit den Ärzten verhandeln. Doch wie sollen sie in der verzweifelten Lage entscheiden? Noch wollen sie nicht wahrhaben, dass ihre Tochter möglicherweise nicht mehr aus dem Koma aufwachen wird.

Auf jeder Intensivstation taucht das Problem nahezu täglich auf: Patienten liegen im Koma - nach Unfällen, nach Operationen - sie können nicht mehr mitreden, wenn es um ihre Behandlung geht. Doch die Ärzte müssen ihr Handeln am "mutmaßlichen Patientenwillen" ausrichten. Sie stehen vor der Frage: Was hätte sich dieser bestimmte Mensch gewünscht? Die Möglichkeiten reichen von der sogenannten Maximalmedizin, also Lebensverlängerung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, bis zum Warten auf den Tod. In einem Fall werden riskante Operationen gewagt, um den Menschen am Leben zu halten - im anderen wird der Sterbenskranke grundversorgt und bekommt eine wirkungsvolle Schmerztherapie.

Die Frage eines würdevollen und friedlichen Sterbens stellt sich bei Ute L. Ihr Mann Reiner hat mit ihr die feste Abmachung getroffen, dass keiner den anderen in einer ausweglosen Situation lange Zeit mit Maschinen am Leben hält. Doch nach einem Zusammenbruch seiner Frau rief Reiner L. umgehend den Notarzt - und nun läuft das System. Reiner L. muss plötzlich Entscheidungen treffen über Medikamente und Operationen. Soll er den Therapien zustimmen oder darf er seine Frau in Frieden gehen lassen? Und wie geht das - ohne aktive Sterbehilfe?

Im Bundestag wird am 27/28.5.09 über drei Gesetzesentwürfe zur Patientenverfügung abgestimmt, die Rechtsicherheit schaffen sollen. Sie reichen vom Patientenwillen, der nur gilt, wenn er notariell beglaubigt ist, bis zum handschriftlichen Vermerk, der als ausreichend und verbindlich gelten soll.

Die Autoren Udo und Jule Kilimann haben einen Monat lang beobachtet, wie die Entscheidungen um Leben und Tod auf einer Intensivstation zustande kommen. Sie haben Angehörige, Ärzte und das Pflegepersonal gefragt, wer die einzelnen Behandlungsschritte bestimmt und wie hilfreich Patientenverfügungen sind. In ihrer eindrucksvollen Dokumentation zeigen sie, wie wichtig der gemeinsame Entscheidungsprozeß von Ärzten und Angehörigen ist. Auch wenn es am Ende darum geht, dem unheilbar Kranken einen Tod in Würde zu ermöglichen.

Besuchen Sie auch die Seiten von Menschen hautnah:
http://www.wdr.de/tv/menschenhautnah/

Quelle: WDR - http://www.lernzeit.de/sendung.phtml?detail=1249923

Anmerkung der Moderation:
Zum Thema gibt es in diesem Forum zahlreiche Beiträge. Mit "Suchen" und Eingabe des jeweiligen Begriffes (z.B. "Patientenverfügung") auffindbar.
Nachfolgend einige ausgewählte Hinweise:
Patientenverfügung - Statement vom 26.01.2009
viewtopic.php?t=10904&highlight=patientenverf%FCgung
Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung - Informationen
viewtopic.php?t=10705&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
viewtopic.php?t=11320&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290&highlight=patientenverf%FCgung
RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710&highlight=patientenverf%FCgung
LEBEN BIS ZUM SCHLUSS - Sterben in Würde
viewtopic.php?t=11862&highlight=patientenverf%FCgung

Hinweisaktualisierung am 22.05.2009
Zuletzt geändert von WernerSchell am 11.01.2010, 19:26, insgesamt 5-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Mein Wille geschehe - Patientenverfügung

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2009, 06:43

Die Reportage

Mein Wille geschehe - Patientenverfügung

wird am 26.07.2009 bei PHOENIX wiederholt. Sendezeit: 23.30 - 0.15 Uhr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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G. Fröhlich- Rockmann
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 26.07.2009, 10:28

Ich vermisse den Hinweis, dass ab 01.09.2009 das 3. Änderungsgesetz zum Betreuungsrecht in Kraft tritt, wonach eine formlos, aber schriftlich abgefasste Patientenverfügung verbindlich ist.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes hat der Arzt sich verbindlich an diese zu halten.

Eine Einschaltung des Vormundschaftsgerichtes ist nicht mehr zwingend notwendig und gerichtlich bestellte Betreuer werden anderen Vollmachtsinhabern (siehe Vorsorgevollmacht) gleichgestellt.

Aus dem Grunde und aus jahrelanger Erfahrung kann ich nur Jedem dringend ans Herz legen sowohl über eine Patientenverfügung als auch über eine Vorsorgevollmacht nicht nur nach zu denken, sondern diese auch tatsächlich anzufertigen.

Den Wenigsten ist bekannt, das in den beschriebenen Fällen nicht automatisch sich Ehegatten gegenseitig oder die Eltern die Kinder und umgedreht vertreten können.

Bis zum 01.09.2009 wird jeder verantwortungsvolle Arzt wohl bei der Erforschung des "mutmaßlichen Willens" auch Angehörige befragen. Im Streitfall über Behandlungen wird wohl aber das Vormundschaftsgericht das letzte Wort haben.

Sinn macht es wohl auch bei diesen Überlegungen die Frage der Organspende mit einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
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Patientenautonomie und die Ärzte!

Beitrag von Herbert Kunst » 26.07.2009, 10:39

G. Fröhlich- Rockmann hat geschrieben: .... Ich vermisse den Hinweis, dass ab 01.09.2009 das 3. Änderungsgesetz zum Betreuungsrecht in Kraft tritt, wonach eine formlos, aber schriftlich abgefasste Patientenverfügung verbindlich ist. ... Nach dem Wortlaut des Gesetzes hat der Arzt sich verbindlich an diese zu halten. ....
Hallo Herr Fröhlich-Rockmann,

über das neue Gesetz zur Patientenverfügung ( = Änderungen im Betreuungsrecht des BGB) gibt es hier im Forum zahlreiche Beiträge, z.B.:
Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen
viewtopic.php?t=12186
Interessant auch die Beiträge unter
Patientenrechtegesetz - Eckpunkte der Patientenrechte
viewtopic.php?t=12264

Die neuen Vorschriften bestätigen eigentlich nur die bisherige Rechtslage. Insoweit ist wohl eher wenig hinzugewonnen. Die wohl einzige Verbesserung ist, dass man jetzt den Ärzten ein Gesetz benennen kann, in dem die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (die bisher schon eindeutig bestand!) nachlesbar ist. Aber, ich sehe (mit anderen) schon jetzt genügend Fragen auftauchen, mit denen die Verbindlichkeit wieder in Frage gestellt werden kann. Wahrscheinlich wird es in vielen Fällen zur Einschaltung des Betreuungsgerichts (bisher Vormundschaftsgericht) kommen. Ob dort alle Streitfälle gut aufgehoben und vernünftig entschieden werden, darf bezweifelt werden.

Mein Optimismus bezüglich der neuen Vorschriften hält sich daher sehr in Grenzen!

Gruß
Herbert Kunst
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Neutrale Informationen und Formulierungshilfen

Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 26.07.2009, 10:40

Neutrale Informationen und Formulierungshilfen findet man

zur Patientenverfügung hier:
https://ssl.bmj.de/enid/0,c1b2c85f74726 ... ng_oe.html
(Bundesministerium der Justiz)

und zur Vorsorgevollmacht hier:
http://www.bmj.bund.de/files/-/3331/Vor ... erz_09.pdf
(ebenfalls Bundesministerium der Justiz)
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Herbert Kunst
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Informationen - die Frage ist, ob Ärzte sich daran halten

Beitrag von Herbert Kunst » 26.07.2009, 10:44

G. Fröhlich- Rockmann hat geschrieben: .... neutrale Informationen und Formulierungshilfen findet man ....
auch hier:
viewtopic.php?t=8811

Gruß
Herbert Kunst
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 26.07.2009, 11:25

Sehr geehrter Herr Kunst,

ich danke für die prompte Reaktion.

Auch nach Recherche auf der Internetseite des WDR geht wohl dieser Beitrag von einer "veralteten" Rechtslage aus, was sicher der Aktualität dieser Themen jedoch keinen Abbruch tut.

Auch im September wird es nix helfen, wenn Angehörige nicht bevollmächtigt sind und gar keine Patientenverfügung vorliegt.

Natürlich kann man unterscheidlicher Ansicht zu Gesetzen sein. Es lagen ja schon 3 Entwürfe vor von denen nun mal eine die demokratische Mehrheit gefunden hat.

So ganz überflüssig finde ich dieses Gesetz schon nicht, allein deshalb weil ich es sehr oft erlebe, dass der gerichtlich bestellte Betreuer wohl bekannt ist, aber mit einer durch Vorsorgevollmacht bestimmte Vertrauensperson man oft nichts anzufangen weiß.

Grundsätzlich bin ich sehr dafür, dass im Bereich der medizinischen Versorgug vordergründig ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient (oder eben dessen Vertreter) dem Vorrang vor juristischen Positionen einzuräumen ist. Erst Recht in solch brisanten Situationen.

Dennoch bringt die Möglichkeit ein Gesetz zu zeigen mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten, was ich durchaus auch als Vorteil in der täglichen Praxis empfinde, weshalb ich die vorliegende gesetzliche Regelung ausdrücklich begrüße.

Ob Richter immer in der Lage sind das Wohl eines Betroffenen objektiv realistisch einzuschätzen vermag ich ebenfalls aus Erfahrung jedoch zu bezweifeln.

Was uns die Umsetzung bringen wird, so besitze ich die Geduld das einfach mal abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 26.07.2009, 11:29

natürlich auch da, jedoch sind die von mir genannten kostenlos und haben keine Lieferzeiten, können gleich am PC erstellt und ausgedruckt werden und somit binnen Minuten erstellt und rechtskräftig :D

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
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WernerSchell
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Mein Wille geschehe - Patientenverfügung - 11.01.10

Beitrag von WernerSchell » 04.01.2010, 15:31

Wiederholung der Sendung: 11.01.2010, 13, 15 - 14.00 Uhr, 3SAT
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Cicero
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Patientenautonomie am Lebensende - Unvollkommenheiten

Beitrag von Cicero » 10.01.2010, 08:37

Die Regelungen über die Patientenverfügung halte ich für unvollkommen. Wahrscheinlich wird die Sendung auch keine weitere Klarheit bringen. Wir brauchen ein Gesetz, das sich umfassend mit den Patientenrechten befasst und darin eingebunden auch das Thema Patientenverfügung behandelt. Zwei Paragrafen, isoliert im Betreuungsrecht niedergelegt, können die Selbstbestimmung am Lebensende nicht ausreichend gewährleisten. Die Möglichkeiten der Ärzteschaft, in das Geschehen einzugreifen, sind mir immer noch zu stark ausgeprägt. Möglicherweise landen jetzt noch mehr Fälle als bisher bei den Betreuungsgerichten. Das sehe ich mit großer Sorge!

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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