Wohin mit Arzneimitteln nach Tod des Patienten?

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Moderator: WernerSchell

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H.P.

Wohin mit Arzneimitteln nach Tod des Patienten?

Beitrag von H.P. » 07.05.2006, 06:40

Wohin mit Arzneimitteln nach Tod des Patienten?
Siehe auch Forum:
viewtopic.php?f=6&t=16335&p=88770#p88770

Zu diesem vielfach diskutierten Thema äußert sich die Zeitschrift der ÄK Nordrhein und titelt: Opiate - Suizid von Angehörigen
Fundstelle: http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... e=navi.htm

Nach den Ausführungen berichtete eine Fachzeitschrift über einen Suizid und einen Suizidversuch zweier Mütter, die nach dem Tod ihrer krebskranken Kinder die im Finalstadium verordneten Opiate (Morphin resp. Methadon) selbst eingenommen hatten. Die Autoren diskutieren Ergebnisse einer dänischen Studie, in der ein „unnatürlicher“ Tod eines Kindes (z.B. durch Unfall) zu einer zweifach höheren Selbstmordrate der betroffenen Mütter im Vergleich zu anderen Müttern geführt hat. Bei Todesfällen von Kindern zwischen 1 und 6 Jahren war die Selbstmordrate der Mütter besonders hoch. Die Autoren fordern Leitlinien, wie nach dem Tod eines Patienten mit nicht verbrauchten Arzneimitteln umgegangen werden soll.
Quelle: Brit. med. J. 2006; 332:647

Diese Problematik ist auch in Deutschland bekannt. Eigentümer der in Frage kommenden Arzneimittel sind die gesetzlichen Erben, die nach einem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz nicht mehr benötigte Betäubungsmittel in Apotheken zur Vernichtung abgeben oder in Gegenwart zweier Zeugen selbst vernichten sollen. Behandelnde Ärzte sollten diese Information – insbesondere in Anbetracht der oben erwähnten Fälle – an die Angehörigen/Erben weitergeben. Ein Arzt ist nicht verpflichtet, verordnete Medikamente zurückzunehmen, da er nicht deren Eigentümer ist.

WernerSchell
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Vernichtung von Medikamenten

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2015, 07:59

Vernichtung von Medikamenten
Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit Möglichkeiten zur Weiterverwendung von Medikamenten in stationären Hospizen befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6241 http://dip.bundestag.de/btd/18/062/1806241.pdf ). Unlängst habe der Diözesan-Caritasverband in Köln kritisiert, dass Hospize gesetzlich dazu verpflichtet seien, Medikamente verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Diese Vorschrift werde als medizinisch und ökonomisch unsinnig bewertet.
Nach einer Hochrechnung des Verbandes würden allein in Nordrhein-Westfalen jährlich Medikamente im Wert von über 850.000 Euro vernichtet. Gefordert werde daher, dass Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürften, damit die Verschwendung endlich aufhöre.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun erfahren, welche Regelungen diesem Vorschlag entgegenstehen und wie die Vernichtung von originalverpackten Medikamenten beurteilt wird.

Quelle: Mitteilung vom 12.10.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Verwendung unverbrauchter Arzneimittel

Beitrag von WernerSchell » 29.10.2015, 11:55

Verwendung unverbrauchter Arzneimittel
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Frage einer Weiterverwendung nicht verbrauchter Medikamente durch andere Patienten geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6452 http://dip.bundestag.de/btd/18/064/1806452.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6241 http://dip.bundestag.de/btd/18/062/1806241.pdf ). Der Fraktion zufolge kritisierte der Diözesan-Caritasverband Köln, das Hospize gesetzlich dazu verpflichtet seien, Medikamente verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Er fordere , dass Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürfen.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, besteht hinsichtlich der Arzneimittelversorgung nach geltendem Recht eine klare Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apothekern. Die Ärzte seien verantwortlich für die Diagnose und Therapie einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Verschreibung von Arzneimitteln. Den Apotheken obliege "die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung". Dies umfasse neben der korrekten Abgabe qualitativ einwandfreier Arzneimittel insbesondere auch die Information und Beratung der Patienten über Arzneimittel.
Die weitaus meisten Arzneimittel unterlägen der Apothekenpflicht, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Abgabe dieser Arzneimittel sei grundsätzlich den Apotheken vorbehalten (Apothekenmonopol). Ein ärztliches Dispensierrecht sowie die Errichtung einer ärztlichen Hausapotheke seien nicht vorgesehen. Dies gelte auch für ärztlich verantwortete Arzneimittelvorräte in Heimen.
Die bestehenden Regelungen dienen laut Bundesregierung der Arzneimittelsicherheit und sollen eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung durch Apotheken flächendeckend und wohnortnah sicherstellen. Ausnahmen von diesen Grundsätzen kämen nur in begründeten Fällen in Betracht und dürften "bewährte Verfahren und Strukturen nicht grundsätzlich in Frage stellen". Eine solche Ausnahme bestehe in gewissem Umfang für die Versorgung mit Betäubungsmitteln unter anderem in Hospizen wegen der damit verbundenen besonderen Anforderungen.

Quelle: Mitteilung vom 29.10.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Siehe auch Forum:
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Keine Weiterverwendung nicht verbrauchter Arzneimittel

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2015, 07:30

Deutsches Ärzteblatt:
Keine Weiterverwendung nicht verbrauchter Arzneimittel
Ärzte dürfen übriggebliebene Arzneimittel von verstorbenen Heimpatienten nicht an anderen Patiente weiterreichen.
Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klargestellt. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... zneimittel
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Arzneimittel - Keine Resteverwertung ...

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2015, 07:58

Deutsches Ärzteblatt:
Hillienhof, Arne
Arzneimittel: Reste dürfen in Heimen nicht weiterverwendet werden
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172817 ... det-werden
Möglichkeiten der Weiterverwendung von Medikamenten in stationären Hospizen
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/064/1806452.pdf
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