Wohin mit Arzneimitteln nach Tod des Patienten?
Verfasst: 07.05.2006, 06:40
Wohin mit Arzneimitteln nach Tod des Patienten?
Siehe auch Forum:
viewtopic.php?f=6&t=16335&p=88770#p88770
Zu diesem vielfach diskutierten Thema äußert sich die Zeitschrift der ÄK Nordrhein und titelt: Opiate - Suizid von Angehörigen
Fundstelle: http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... e=navi.htm
Nach den Ausführungen berichtete eine Fachzeitschrift über einen Suizid und einen Suizidversuch zweier Mütter, die nach dem Tod ihrer krebskranken Kinder die im Finalstadium verordneten Opiate (Morphin resp. Methadon) selbst eingenommen hatten. Die Autoren diskutieren Ergebnisse einer dänischen Studie, in der ein „unnatürlicher“ Tod eines Kindes (z.B. durch Unfall) zu einer zweifach höheren Selbstmordrate der betroffenen Mütter im Vergleich zu anderen Müttern geführt hat. Bei Todesfällen von Kindern zwischen 1 und 6 Jahren war die Selbstmordrate der Mütter besonders hoch. Die Autoren fordern Leitlinien, wie nach dem Tod eines Patienten mit nicht verbrauchten Arzneimitteln umgegangen werden soll.
Quelle: Brit. med. J. 2006; 332:647
Diese Problematik ist auch in Deutschland bekannt. Eigentümer der in Frage kommenden Arzneimittel sind die gesetzlichen Erben, die nach einem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz nicht mehr benötigte Betäubungsmittel in Apotheken zur Vernichtung abgeben oder in Gegenwart zweier Zeugen selbst vernichten sollen. Behandelnde Ärzte sollten diese Information – insbesondere in Anbetracht der oben erwähnten Fälle – an die Angehörigen/Erben weitergeben. Ein Arzt ist nicht verpflichtet, verordnete Medikamente zurückzunehmen, da er nicht deren Eigentümer ist.
Siehe auch Forum:
viewtopic.php?f=6&t=16335&p=88770#p88770
Zu diesem vielfach diskutierten Thema äußert sich die Zeitschrift der ÄK Nordrhein und titelt: Opiate - Suizid von Angehörigen
Fundstelle: http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... e=navi.htm
Nach den Ausführungen berichtete eine Fachzeitschrift über einen Suizid und einen Suizidversuch zweier Mütter, die nach dem Tod ihrer krebskranken Kinder die im Finalstadium verordneten Opiate (Morphin resp. Methadon) selbst eingenommen hatten. Die Autoren diskutieren Ergebnisse einer dänischen Studie, in der ein „unnatürlicher“ Tod eines Kindes (z.B. durch Unfall) zu einer zweifach höheren Selbstmordrate der betroffenen Mütter im Vergleich zu anderen Müttern geführt hat. Bei Todesfällen von Kindern zwischen 1 und 6 Jahren war die Selbstmordrate der Mütter besonders hoch. Die Autoren fordern Leitlinien, wie nach dem Tod eines Patienten mit nicht verbrauchten Arzneimitteln umgegangen werden soll.
Quelle: Brit. med. J. 2006; 332:647
Diese Problematik ist auch in Deutschland bekannt. Eigentümer der in Frage kommenden Arzneimittel sind die gesetzlichen Erben, die nach einem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz nicht mehr benötigte Betäubungsmittel in Apotheken zur Vernichtung abgeben oder in Gegenwart zweier Zeugen selbst vernichten sollen. Behandelnde Ärzte sollten diese Information – insbesondere in Anbetracht der oben erwähnten Fälle – an die Angehörigen/Erben weitergeben. Ein Arzt ist nicht verpflichtet, verordnete Medikamente zurückzunehmen, da er nicht deren Eigentümer ist.