Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

Allgemeine Informationen zu allen relevanten Themen einschließlich interessante Nachrichten aus dem weiten Gebiet der Medizin und Heilkunde (z.B. Studien- und Forschungsergebnisse)

Moderator: WernerSchell

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Auf Abstand bleiben - bitte!

Beitrag von WernerSchell » 01.05.2020, 06:40

Das passende Bild zum 1. Mai 2020 - ein Tag der Arbeit besonderer Art!


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Private Pflegeanbieter warnen vor Lockerungen von Besuchsregeln

Beitrag von WernerSchell » 03.05.2020, 06:06

Deutsches Ärzteblatt vom 02.05.2020:
Private Pflegeanbieter warnen vor Lockerungen von Besuchsregeln
Berlin – Der Arbeitgeberverband Pflege hat vor einer Lockerung der strengen Zugangsbe­schränkungen für Alten- und Pflegeheime gewarnt. Die Besuchsregelungen in Altenpfle­geheimen „dürfen nicht zum Spiel auf Leben und Tod werden“, erklärte der Verband. Die alten, meist hochbetagten Bewohner gehörten in der Coronaepidemie zur Hochrisiko­gruppe und müssten besonders geschützt werden.
Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbands Pflege, kritisierte die „wenig durchdachten Lockerungsübungen bei den Besuchsverboten“, wie sie jetzt etwa in Bayern, Hessen oder Niedersachsen angekündigt worden seien, als verantwortungslos. „Pflege­­hei­me sind für alte und mehrfach erkrankte Menschen sehr sichere Orte. Das muss so blei­ben", forderte Fiedler. Die Heimbewohner, aber auch das Personal müssten bestmög­lich geschützt werden.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/33 ... 75-1farhra
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Corona-Pandemie verdeutlicht enorme Zersplitterung der Arbeitsschutzlandschaft und das föderale Durcheinander

Beitrag von WernerSchell » 03.05.2020, 06:38

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Blogbeitrag von Professor Dr. Stefand Sell vom 02.05.2020:

Corona-Infektionen, weil die Rumänen „ein geselliges Volk“ sind? Über ein Geschäftsmodell mit osteuropäischen Billigarbeitern und ein Staatsversagen beim Arbeitsschutz (nicht nur) in viralen Zeiten

Über die Menschen, die als Erntehelfer für die Landwirtschaft nach Deutschland geholt wurden (und werden), sowie deren teilweise menschenunwürdige Behandlung auf den Feldern und Höfen des Landes (die übrigens auch in den Vorjahren immer wieder beklagt wurde), ....
Man muss »in der Bilanz … darauf hinweisen, dass die enorme Zersplitterung der Arbeitsschutzlandschaft und das föderale Durcheinander mit dazu beitragen, dass wir erhebliche strukturelle Probleme zuungunsten der Arbeitnehmer zu verzeichnen haben und das wir wieder einmal lernen müssen, wie wichtig eine „große Lösung“ wäre, also eine schlagkräftige Arbeitsbehörde zu schaffen und zu haben, die alle Teilbereiche vernünftig und mit entsprechendem Organisationswissen hinterlegt bearbeiten müsste. Das wäre eigentlich eine Aufgabe für eine große Koalition (gewesen), aber die ist ja mit anderen Dingen beschäftigt.«
... (weiter lesen unter) .... https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... itsschutz/
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Ergebnisse der „Heinsberg-Studie“ veröffentlicht

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2020, 09:12

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn


Ergebnisse der „Heinsberg-Studie“ veröffentlicht

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Heinsberg-Studie
Studentische Hilfskräfte halfen bei der Probennahme in Gangelt mit. Foto: Oliver Thanscheidt


Der Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen gilt als Brennpunkt für das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Nach einer Karnevalssitzung kam es dort zu einer in Deutschland frühen und massenhaften Ausbreitung des Erregers. Im Rahmen der Studie hatte ein Forschungsteam um Prof. Dr. Hendrik Streeck und Prof. Dr. Gunther Hartmann von der Universität Bonn in der Ortschaft Gangelt eine große Zahl von Einwohnern befragt, Proben genommen und analysiert. Dabei wurde unter anderem erstmals die Sterblichkeitsrate der Infektion genau bestimmt. Die Ergebnisse der Studie sind vorab veröffentlicht worden und werden nun der Wissenschaft und der Öffentlichkeit vorgestellt.

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Heinsberg-Studie
Studentische Hilfskräfte halfen bei der Probennahme in Gangelt mit. Foto: Oliver Thanscheidt


Im Zentrum der Studie steht die Sterblichkeitsrate der Infektion (sog. Infektionssterblichkeit, infection fatality rate, IFR), die den Anteil der Todesfälle unter den Infizierten angibt. Diese muss von der Fallsterblichkeit unterschieden werden (case fatality rate, CFR). Die IFR ist aus verschiedenen Gründen der verlässlichere Parameter, und dessen Bestimmung wird international für SARS-CoV-2 gefordert. „Mit unseren Daten kann nun zum ersten Mal sehr gut geschätzt werden, wie viele Menschen nach einem Ausbruchsereignis infiziert wurden. In unserer Studie waren das 15 Prozent für die Gemeinde Gangelt. Mit der Gesamtzahl aller Infizierter kann die Infektionssterblichkeit (IFR) bestimmt werden. Sie liegt für SARS-CoV-2 für den Ausbruch in der Gemeinde Gangelt bei 0,37 Prozent“, sagt Studienleiter Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn. Mit der IFR lässt sich anhand der Zahl der Verstorbenen auch für andere Orte mit anderen Infektionsraten abschätzen, wie viele Menschen dort insgesamt infiziert sind. Der Abgleich dieser Zahl mit der Zahl der offiziell gemeldeten Infizierten führt zur sogenannten Dunkelziffer. Diese ist in Gangelt rund 5-fach höher als die offiziell berichtete Zahl der positiv getesteten Personen. Legt man für eine Hochrechnung etwa die Zahl von fast 6.700 SARS-CoV-2-assoziierten Todesfällen in Deutschland zugrunde, so ergäbe sich eine geschätzte Gesamtzahl von rund 1,8 Millionen Infizierten. Diese Dunkelziffer ist um den Faktor 10 größer als die Gesamtzahl der offiziell gemeldeten Fälle (162.496 am 03.05.2020, 07:20 Uhr).

„Die Ergebnisse können dazu dienen, Modellrechnungen zum Ausbreitungsverhalten des Virus weiter zu verbessern – bislang ist hierzu die Datengrundlage vergleichsweise unsicher“, sagt Co-Autor Prof. Dr. Gunther Hartmann, Leiter des Instituts für Klinische Chemie und Klinische Pharmakologie am Universitätsklinikum Bonn und Sprecher des Exzellenzclusters ImmunoSensation. Die Studie gibt auch wichtige Hinweise für weiterführende Forschung zu SARS-CoV-2, etwa zum Infektionsrisiko in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen, zum höheren Schweregrad der Erkrankung unter den besonderen Bedingungen eines massiven Infektionsereignisses wie in Gangelt, oder zum Infektionsrisiko innerhalb von Familien.

20% der COVID-19 Infektionen verlaufen asymptomatisch

Auch die Symptombeschreibung ist ein Aspekt der Studie. Der für diese Infektion auffälligste Symptomkomplex ist der von Prof. Streeck zuvor beschriebene Geruchs-und Geschmacksverlust. Weiterhin zeigten in Gangelt insgesamt 22 Prozent von allen Infizierten gar keine Symptome. Es fiel auf, dass Personen häufiger Symptome hatten, die an der Karnevalssitzung teilgenommen haben. “Um herauszufinden, ob hier die körperliche Nähe zu anderen Sitzungsteilnehmern und eine erhöhte Tröpfchenbildung durch lautes Sprechen und Singen zu einem stärkeren Krankheitsverlauf beigetragen haben, planen wir weitere Untersuchungen in Kooperation mit Spezialisten für Hygiene“, führt Prof. Hartmann aus.

„Dass offenbar jede fünfte Infektion ohne wahrnehmbare Krankheitssymptome verläuft, legt nahe, dass man Infizierte, die das Virus ausscheiden und damit andere anstecken können, nicht sicher auf der Basis erkennbarer Krankheitserscheinungen identifizieren kann“, meint Prof. Martin Exner, Leiter des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit und Co-Autor der Studie. Dies bestätige die Wichtigkeit der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln in der Corona-Pandemie. „Jeder vermeintlich Gesunde, der uns begegnet, kann unwissentlich das Virus tragen. Das müssen wir uns bewusst machen und uns auch so verhalten“, sagt der Hygiene-Experte.

In den untersuchten Mehrpersonen-Haushalten war das Risiko für die Ansteckung einer weiteren Person überraschend gering. „Die Infektionsraten sind bei Kindern, Erwachsenen und Älteren sehr ähnlich und hängen offenbar nicht vom Alter ab“, sagt Prof. Streeck. Es gebe auch keine signifikanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Insgesamt 919 Teilnehmer aus 405 Haushalten

Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 919 Studienteilnehmer aus 405 Haushalten wurden vom 30. März bis 6. April sechs Wochen nach dem Ausbruch der Infektion in Gangelt befragt und getestet. Die Wissenschaftler nahmen Rachenabstriche und Blutproben. In der Akutphase der Infektion in den ersten ein oder zwei Wochen ist der PCR-Test, der den „genetischen Daumenabdruck“ von SARS-CoV-2 erfasst, sehr zuverlässig. Zwei oder drei Wochen nach der Infektion bildet das Immunsystem sogenannte Antikörper gegen das Virus, die der ELISA-Test erkennt. „Durch die Kombination von PCR- und ELISA-Test können wir sowohl akute als auch abgelaufene Infektionen erfassen“, sagt Hartmann. Vorstudien zeigten, dass der ELISA-Test sich in etwa einem Prozent der durchgeführten Untersuchungen „irrt“ und fälschlicherweise eine durchgemachte Infektion anzeigt. "Bei einem hohen Prozentsatz an Infizierten wie in Gangelt tritt dieser messtechnische Unsicherheitsfaktor in den Hintergrund", erklärt Prof. Hartmann. Bei aktuell geplanten Deutschland-weiten Studien mit einer geschätzten Infektionsrate von etwa ein bis zwei Prozent sei dieser messtechnische Unsicherheitfaktor jedoch ein Problem.

Welche Schlüsse aus den Studienergebnissen gezogen werden, hängt von vielen Faktoren ab, die über eine rein wissenschaftliche Betrachtung hinausgehen“, sagt Prof. Streeck. „Die Bewertung der Erkenntnisse und die Schlussfolgerungen für konkrete Entscheidungen obliegen der Gesellschaft und der Politik.“

In der Corona-Pandemie gelten auch beim wissenschaftlichen Publizieren andere Regeln als sonst: Renommierte wissenschaftliche Journale verlangen, dass bei der Einreichung von Arbeiten zum Thema COVID-19 das jeweilige Paper zunächst auf einem Preprint Server hochgeladen und so unverzüglich vorab der Wissenschaft und den Gesundheitsbehörden zugänglich gemacht wird (siehe: https://wellcome.ac.uk/coronavirus-covid-19/open-data). Erst dann findet das weitere Publikationsverfahren mit einer Überprüfung durch Experten im sog. Peer Review statt.

Kontakt für die Medien:

Dr. Andreas Archut
Dezernat für Hochschulkommunikation
Universität Bonn
Tel.: 0228/73-7647
E-Mail: kommunikation@uni-bonn.de

Originalpublikation:
Infection fatality rate of SARS-CoV-2 infection in a German community with a super-spreading event Hendrik Streeck, Bianca Schulte, Beate M. Kümmerer, Enrico Richter, Tobias Höller, Christine Fuhrmann, Eva Bartok, Ramona Dolscheid, Moritz Berger, Lukas Wessendorf, Monika Eschbach-Bludau, Angelika Kellings, Astrid Schwaiger, Martin Coenen, Per Hoffmann, Birgit Stoffel-Wagner, Markus M. Nöthen, Anna-Maria Eis-Hübinger, MartinExner, Ricarda Maria Schmithausen, Matthias Schmid and Gunther Hartmann
https://www.ukbonn.de/C12582D3002FD21D/ ... ction2.pdf

Weitere Informationen:
http://Weitere Bilder: https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020

Quelle_ Pressemitteilung vom 04.05.2020
Johannes Seiler Dezernat 8 - Hochschulkommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
https://idw-online.de/de/news746725
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Kontakt zu Heimbewohnern trotz Corona - Besuchscontainer gegen Vereinsamung

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2020, 17:06

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 314/2020
Datum: 04.05.2020



Kontakt zu Heimbewohnern trotz Corona
Besuchscontainer gegen Vereinsamung


Rhein-Kreis Neuss. Durch die Corona-Schutzmaßnahmen gilt in den Seniorenzentren seit Wochen ein Besuchsverbot. Dies ist sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für die Angehörigen sehr belastend. Dass sich Heimbewohner und Angehörige trotzdem von Angesicht zu Angesicht sehen, das können zum Beispiel spezielle Besuchscontainer ermöglichen. Und die können bald auch im Rhein-Kreis Neuss zum Einsatz kommen, wie die Kreisverwaltung mitteilt. So hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anfrage des Kreises die Zulässigkeit solcher Besuchscontainer bestätigt.
Der Anfrage beim Landesministerium vorausgegangen war eine Telefonkonferenz zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet. "Neben der professionellen Pflege und allen damit verbundenen Tätigkeiten müssen wir alles daransetzen, dass das Leben im Altenheim auch in Corona-Zeiten lebenswert bleibt, hier können auch digitale Lösungen helfen", erläutert Kreisdirektor Dirk Brügge die Zielsetzung des Austauschs. Über die positive Antwort aus Düsseldorf zum Thema Besuchscontainer wurden die Betreiber von Senioreneinrichtungen bereits vom Kreis informiert, der die Einrichtungen jetzt aufsuchen wird, um sie bei der Umsetzung zu beraten. "Über diese neue Möglichkeit freuen wir uns für die Seniorinnen und Senioren in den Einrichtungen sehr, denn Gesundheit ist auch seelisches Wohlbefinden. Besuche und die Anwesenheit von Familie sind dafür sehr wichtig", so Brügge, der auch den Corona-Krisenstab des Kreises leitet.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
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COVID-19: Risikogruppen dürfen keiner erhöhten Gefahr am Arbeitsplatz ausgesetzt werden

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2020, 17:11

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.

COVID-19: Risikogruppen dürfen keiner erhöhten Gefahr am Arbeitsplatz ausgesetzt werden

Berufstätige Personen, die einer Risikogruppe angehören, müssen am Arbeitsplatz besonders vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus geschützt werden und dürfen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sein. Sollten besondere Schutzmaßnahmen seitens des Arbeitgebers nicht realisierbar sein, empfehlen Expert*innen für Arbeitsmedizin des Kompetenznetzes Public Health COVID-19 eine bezahlte Freistellung der betroffenen Arbeitnehmer*innen.
In einem Fact Sheet des Kompetenznetzes hat eine Gruppe von Wissenschaftler*innen Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigten, die zu einer Risikogruppe gehören, herausgegeben. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) unterstützt die Aussagen dieses Positionspapiers einstimmig und vorbehaltlos. Die Wissenschaftler*innen fassen in ihrem Positionspapier folgende Kernbotschaften zusammen:

• Berufstätige Personen, die ein erhöhtes Risiko tragen für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf bzw. Tod, d.h. insbesondere ältere Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sollten beruflich nicht in Tätigkeiten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko eingesetzt werden.

• Ist dies weder am regulären Arbeitsplatz, ggf. durch technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen, durch innerbetriebliche Umsetzung, noch durch Telearbeit/Homeoffice realisierbar, empfehlen wir eine bezahlte Freistellung. Diese könnte, in Analogie zur Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (U2), von Krankenkassen und Unfallkassen finanziert werden.

• Ob beruflich - über das Risiko in der Allgemeinbevölkerung hinausgehend - ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung des individuell erhöhten Krankheitsrisikos sollte ärztlicherseits gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen. Wo betriebsärztliche Betreuung gewährleistet ist, ließe sich das, entsprechend der ArbMedVV (Teil 2), über eine Angebotsvorsorge bewerkstelligen. Anderenfalls obläge die Aufgabe, das Krankheitsrisiko zu beurteilen, den behandelten Ärzt*innen.

Die Empfehlungen des Positionspapiers gelten nur für Tätigkeiten, die nicht für die Patientenversorgung relevant sind. Das vollständige Fact Sheet mit Empfehlungen über die Vorgehensweise zur Risikoeinschätzung finden Sie hier: > https://www.public-health-covid19.de/im ... risiko.pdf


Über das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19:
Das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 ist ein Ad hoc-Zusammenschluss von über 25 wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden aus dem Bereich Public Health, die hier ihre methodische, epidemiologische, statistische, sozialwissenschaftliche und (bevölkerungs-) medizinische Fachkenntnis bündeln. Auch Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) bringen ihre arbeitsmedizinische Expertise in die Initiative ein. Das Netz vertritt mehrere Tausend Wissenschaftler*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel ist es, schnell sowie flexibel interdisziplinäre Expertise zu COVID-19 für die aktuelle Diskussion und Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen. Dafür werden wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengestellt, aufbereitet und in möglichst leicht verständlicher Form verbreitet. Weitere Informationen unter https://www.public-health-covid19.de/de/.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2020
Pressekontakt DGAUM:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Dr. Thomas Nesseler
Schwanthaler Str. 73 b
80336 München
Tel. 089/330 396-10
Fax 089/330 396-13
tnesseler@dgaum.de
http://www.dgaum.de
http://www.twitter.com/DGAUM_GS


Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1.100 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter http://www.dgaum.de.
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Gesundheitsexperten kritisieren Corona-Politik scharf

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2020, 17:17

Ärzte Zeitung vom 04.05.2020:
23 Thesen
Gesundheitsexperten kritisieren Corona-Politik scharf

Die Corona-Impfung dauert vier Jahre, ungezielte Tests verzerren Messwerte, der Bundesregierung fehlt die politische Fantasie: Eine Gruppe hochrangiger Gesundheitsexperten meldet sich im Vorfeld neuer Bund-Länder-Gespräche mit provokanten Thesen zu Wort.
Von Anno Fricke
Berlin. Im Vorfeld der Gespräche zwischen Bund und Ländern am Mittwoch (6. Mai) haben Gesundheitsexperten massive Kritik an der aktuellen Corona-Politik geübt.
Die „typische Infektionskrankheit“ COVID-19 stelle keinen Anlass dafür dar, in „quasi metaphysischer Überhöhung alle Regeln, alles Gemeinsame, alles Soziale in Frage zu stellen oder sogar außer Kraft zu setzen“, schreibt eine Gruppe von gesundheitspolitischen Fachleuten um den früheren Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium und Mitautor des SGB V Franz Knieps in einem Papier mit Datum vom 3. Mai, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Ge ... 7B54C4EYI4
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Thesenpapier 2.0 zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2020, 17:33

Thesenpapier 2.0 zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19
Datenbasis verbessern
Prävention gezielt weiterentwickeln
Bürgerrechte wahren


thesenpapier2_200503_endfass.pdf
(745.78 KiB) 171-mal heruntergeladen

Autoren
Prof. Dr. med. Matthias Schrappe Venloer Str. 30, 50672 Köln +49 163 5818 797 matthias@schrappe.com www.matthias.schrappe.com Hedwig François-Kettner Sarntaler Weg 40, 12209 Berlin +49 163 343 6511 francois-kettner@progewi.de www.progewi.de Franz Knieps Winterfeldtstr. 25, 10781 Berlin +49 170 4594 841 franz.knieps@bkk-dv.de Prof. Dr. phil. Holger Pfaff Eupener Straße 129, 50933 Köln +49 152 0864 3195 holger.pfaff@uk-koeln.de www.imvr.de/de/IMVR/aktuelles Prof. Dr. med. K. Püschel Butenfeld 34, 22529 Hamburg +49 40 7410 52130 pueschel@uke.de Prof. Dr. rer.nat. Gerd Glaeske Mary-Somerville-Straße 3, 28359 Bremen +49 421 218 58558 glaeske@uni-bremen.de www.socium.uni-bremen.de
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Pflegende Angehörige besser unterstützen!

Beitrag von WernerSchell » 05.05.2020, 16:04

BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

Pflegende Angehörige besser unterstützen!
Dringende Empfehlungen der BAGSO an die Politik


Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen appelliert an Bund, Länder und Kommunen, pflegende Angehörige in der aktuellen Corona-Situation besser zu unterstützen. Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen und zwei Drittel der demenziell Erkrankten leben zu Hause. Die meisten von ihnen werden allein durch Angehörige versorgt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege und zur Entlastung pflegender Angehöriger reichen nicht aus.
„Viele Millionen Menschen sind von der Situation in der häuslichen Pflege betroffen“, so BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering. „Wie sie besser unterstützt werden können, muss auf dem anstehenden Bund-Länder-Treffen behandelt werden – ebenso wie die Situation der Menschen in Pflegeeinrichtungen.“
In ihren dringenden Empfehlungen an die Politik fordert die BAGSO unter anderem, dass alle an der häuslichen Pflege Beteiligten in ausreichendem Umfang mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung ausgestattet werden. In den Kommunen muss eine Notbetreuung sichergestellt sein, um die pflegerische Versorgung auch beim Ausfall der Pflegeperson sicherzustellen. Pflegende Angehörige benötigen zudem ein frei verfügbares Budget, um flexibel Unterstützung organisieren zu können. Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungssituation müssen psychosoziale Beratungsangebot sieben Tage die Woche erreichbar sein.


Stellungnahme: Pflegende Angehörige in Corona-Situation besser unterstützen! >>> https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... uetzen.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2020
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thomas-Mann-Str. 2-4
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 0
Fax.: 0228 24 99 93 20 www.bagso.de
www.facebook.com/bagso.de
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Menschen mit Demenz schützen! - Lockerung der Besuchsverbote in Heimen

Beitrag von WernerSchell » 05.05.2020, 16:08

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.

Menschen mit Demenz schützen! Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert schnellstmögliche Lockerung der Besuchsverbote in Heimen

Berlin, 5. Mai 2020. Seit Mitte März gilt ein Besuchsverbot für Pflegeeinrichtungen. Menschen mit Demenz leiden ganz besonders unter dem fehlenden Kontakt zu ihren Angehörigen, weil sie die Situation nicht verstehen können. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) fordert in einem Positionspapier, dass nun schnellstmöglich Regelungen getroffen werden, mit denen ein Kontakt zwischen Heimbewohnern und ihren Angehörigen wieder ermöglicht wird.
Monika Kaus, 1. Vorsitzende der DAlzG, sagt dazu: „Am Alzheimer-Telefon hören wir Tag für Tag Berichte von Angehörigen, die in großer Sorge um ihre Lieben im Heim sind. Menschen mit fortgeschrittener Demenz verstehen nicht, warum die Besuche ausbleiben. Telefonate, auch per Videochat, sind kein hinreichender Ersatz, sie funktionieren oft auch gar nicht. Die Erkrankten reagieren oftmals mit Trauer und Rückzug oder auch mit Unruhe und Aggressivität. Wir hören von Fällen, in denen dann eine Behandlung mit Psychopharmaka erfolgt – die mit nicht unerheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Dies darf nicht die Lösung sein, denn es verstößt gegen jede Verhältnismäßigkeit und auch gegen die Menschenwürde.“
Ein Beispiel aus den aktuellen Gesprächen am Alzheimer-Telefon: Eine Tochter schildert uns, dass die Pflegekräfte aus dem Heim der Mutter von deren starker Gewichtsabnahme berichten. Zuvor war die Tochter regelmäßig vor Ort und hat der Mutter mit viel Geduld das Essen angereicht, weil das aufgrund von Personalmangel von den Pflegekräften nicht zu leisten war. Durch die Corona-Situation ist das Personal in dieser Einrichtung nun zusätzlich verknappt.
Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern jetzt eine Ausnahmeregelung getroffen, nach der Angehörige, die Betreuungs- und Versorgungstätigkeiten übernehmen, wieder zum Besuch in der Einrichtung zugelassen werden können. In anderen Bundesländern gibt es bisher keine Regelungen oder lediglich Minimal-lösungen, wie in Hessen, wo eine Stunde Besuch pro Woche ermöglicht wird.
„Für Menschen mit Demenz bedeutet die Trennung von ihren Angehörigen über einen so langen Zeitraum eine Gefährdung ihrer Gesundheit, verbunden mit einem beschleunigten Voranschreiten ihrer Erkrankung“, so Monika Kaus. „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen können nicht warten, bis ein Impfstoff entwickelt ist. Deshalb müssen umgehend konkrete Regelungen gefunden werden, wie – unter Einhaltung von entsprechenden Schutzmaßnahmen – der persönliche Kontakt überall wieder ermöglicht wird. Eine Hilfe könnten dabei Tests auf das Virus sein sowie Schutzvisiere statt Masken, damit die Erkrankten ihre Angehörigen wenigstens erkennen können.“
Die DAlzG hat diese und weitere Forderungen in einem Positionspapier veröffentlicht, mit dem sie sich vor der nächsten Schaltkonferenz am 6. Mai an die Verantwortlichen in Bund und Ländern richtet.
Informationen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen
Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind oft schon in normalen Zeiten hoch belastet. Nun liegt die Verantwortung für eine gute Versorgung der Erkrankten meist ausschließlich auf ihren Schultern. Die DAlzG hat auf ihrer Internetseite Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Corona-Zeit zusammengestellt. Dort finden Interessierte unter anderem einen kurzen Erklärfilm sowie ein Informationsblatt, das sich auch an Menschen mit beginnender Demenz richtet: www.deutsche-alzheimer.de/ueber-uns/pre ... krise.html


Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,7 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.


Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2020
Kontakt
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Susanna Saxl, Annika Koch
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
www.deutsche-alzheimer.de
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Land Nordrhein-Westfalen: Aufhebung des generellen Besuchsverbots in Einrichtungen der Pflege ...

Beitrag von WernerSchell » 05.05.2020, 16:17

Land Nordrhein-Westfalen: Aufhebung des generellen Besuchsverbots in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe zum Muttertag

Das Gesundheits- und Sozialministerium NRW wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher.

Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen. Damit greift das Gesundheitsministerium die zentralen Empfehlungen eines Expertengremiums unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Zimmermann (Hochschule für Gesundheit Bochum) auf, das eigens für dieses Thema eingerichtet wurde.

„Unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie war das generelle Besuchsverbot in den Pflegeheimen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohl die Maßnahme, die am meisten weh getan hat. Die dort lebenden Menschen haben besonders unter den bestehenden Kontaktverboten gelitten. Ich habe immer betont: Wenn es die Situation erlaubt, müssen wir das so schnell wie möglich wieder aufheben“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

„Darum ist es wichtig, dass wir Besuche wieder ermöglichen, wenn gleichzeitig effektive Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Denn eines ist klar: Nicht nur das Coronavirus ist für die Betroffenen eine große Gefahr. Auch soziale Isolation kann erhebliches seelisches Leid und körperliche Schäden verursachen. Darum müssen wir die richtige Balance zwischen einem wirksamen Infektionsschutz auf der einen Seite und der sozialen Teilhabe auf der anderen Seite schaffen“, so Laumann weiter.

Das Expertengremium um Prof. Dr. Zimmermann hat in seinem Bericht (abrufbar unter www.mags.nrw/coronavirus) zum Ausdruck gebracht, dass unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und unter Einhaltung des Infektionsschutzes Besuche wieder möglich gemacht werden können und müssen. „Damit werden nicht nur die Bedürfnisse und Rechte der sozial isolierten, benachteiligten und besonders verletzlichen Menschen gewahrt. Auch der Schutz der in diesen Einrichtungen wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der dort lebenden Mitbewohnerinnen und Mitbewohner wird gewährleistet“, sagt Prof. Dr. Zimmermann für die Expertengruppe.

Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können. Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohnerzimmer stattfinden. Möglich sind Besuche von bis zu zwei Personen in den separat eingerichteten Räumen. Direkt auf dem Bewohnerzimmer kann der Besuch durch eine Person erfolgen. Die Dauer ist je Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.

In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben häufig jüngere und weniger risikobehaftete Menschen, die allerdings in besonderem Maße auf Kontakte zu ihren Angehörigen angewiesen sind. Deshalb werden die Einrichtungen Öffnungen vorbereiten müssen, die gegebenenfalls über die in den Pflegeheimen hinausgehen.

Alle Besucher sollen registriert und einem Kurzscreening unterzogen werden, bei dem unter anderem auch Fragen zum eigenen Gesundheitszustand und zu möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage beantwortet werden müssen. Dadurch soll das Risiko des Besuchs von Infizierten, Kontaktpersonen und von Personen mit Erkältungszeichen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auch müssen Besucherinnen und Besucher die erforderlichen Schutzmaßnahmen erklärt und sie gegebenenfalls begleitet werden.

Klar ist darüber hinaus auch: Bei allen Maßnahmen müssen die aktuellen Empfehlungen des RKI berücksichtigt werden. Die Einrichtungen, egal ob in der stationären Pflege oder im Bereich der Eingliederungshilfe, werden nun über die konkrete Umsetzung informiert, um entsprechende Konzepte und Vorarbeiten auf den Weg bringen zu können.

In den tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind ab dem 10. Mai 2020 für die dort lebenden Personen ebenfalls Lockerungen vorgesehen.

Auch die Werkstätten für behinderte Menschen sollen dann wieder mehr Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Selbstverständlich müssen auch dort die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten steht an erster Stelle. Die Einrichtungen können also beginnen, Öffnungskonzepte zu erarbeiten, die sich im Rahmen der Empfehlungen des RKI zu den Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie zu den besonders gefährdeten Personengruppen und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewegen und die Gegebenheiten in der Region, der jeweiligen Werkstatt und ihre Beschäftigten, aber zum Beispiel auch die Arbeitsumgebung berücksichtigen.

„Ich bin froh, dass wir nun wieder ein Stück Normalität ermöglichen können. Menschen brauchen vertraute Kontakte und Gespräche“, so Minister Laumann. „Und ich bin auch sehr erfreut, dass über unser Vorgehen mit den gesundheitspolitischen Sprechern im Landtag ein Einvernehmen besteht.“
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/a ... -eingliede

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Foto: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesund und Soziales NRW

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Dazu passt die nachfolgende Pressemitteilung der Hochschule für Gesundheit in Bochum:

Hochschule für Gesundheit in Bochum

Schutz vor Infektion und vor sozialer Isolation


Unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Zimmermann von der Hochschule für Gesundheit in Bochum hat ein interdisziplinäres Expertengremium 'Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Infektion und vor sozialer Isolation von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigungen in einer Exit-Strategie‘ vorgelegt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hatte die Empfehlungen beauftragt und am 5. Mai 2020 veröffentlicht.

In einem Ad-hoc-Papier vom 24. April 2020 haben zehn Expert*innen unter der Federführung von Dr. Markus Zimmermann, Professor für pflegerische Versorgungsforschung an der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum), in einer interdisziplinären Expertise ‚Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Infektion und vor sozialer Isolation von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigungen in einer Exit-Strategie‘ gegeben. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Empfehlungen in Auftrag gegeben.

Die interdisziplinäre Expert*innengruppe betonte, dass eine fortgesetzte Kontaktsperre bei pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung unter Umständen zu einem größeren Schaden führen könne, als es das Risiko einer COVID-19-Infektion mit sich bringe. Abhängig von der Möglichkeit der kognitiven Verarbeitung oder der Situation der Menschen könne das Ausbleiben von Besuchen Apathie, Depressionen und Suizidgedanken entstehen oder zunehmen lassen, heißt es in dem Papier.

Aus medizinisch-infektiologischer, aus epidemiologischer, rechtlicher, pflege- und rehabilitationswissenschaftlicher, ethischer und ökonomischer Perspektive sowohl der Wissenschaft als auch der am Versorgungsgeschehen Beteiligten wird in dem Papier die Frage geprüft, ob und unter welchen Bedingungen soziale Kontakte mit An- und Zugehörigen während der anhaltenden COVID-19-Epidemie ermöglicht werden könnten, um damit eine soziale Isolierung der Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigung aufzuheben oder zu kompensieren.

Zunächst seien die Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Robert Koch-Instituts (RKI) zu erfüllen, die verhindern sollen, dass Coronaviren in die Einrichtungen hineingetragen werden. „Schon jetzt können die Einrichtungsleitungen ja laut der gültigen Coronaschutzverordnung Besuche innerhalb der Wohnbereiche in Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es rechtlich erforderlich, medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist“, erklärte Markus Zimmermann und fügte hinzu, dass „das Ausbleiben der Besuche und Kontakte mit elementaren Bezugspersonen in manchen Fällen nicht zu verantworten ist“.

Die Expert*innen weisen darauf hin, dass die Ausstattung mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung sowie die Ausbildung in der Anwendung von Schutzmaßnahmen in vielen Einrichtungen begrenzt ist. Diese bestehenden Defizite müssten „so rasch als möglich ausgeglichen werden“. Zudem benötige die Umsetzung der RKI-Empfehlungen die Schulung von Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen.

Die Corona-Pandemie habe zu einer sozialen Isolierung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigung geführt, heißt es in dem Gutachten. Diese sozialen Kontakte seien jedoch für ältere und pflegebedürftige Menschen, für Menschen mit chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen existenziell. Vielfach seien soziale Kontakte der zentrale Lebensinhalt im Tagesablauf der Bewohner*innen. Daher müssten Überlegungen angestellt werden, wie nach Beendigung von allgemeinen Kontaktsperren in der Bevölkerung trotz des erhöhten Infektionsrisikos und des Risikos von schwierigen Verläufen im Falle einer Erkrankung Kontakte ermöglicht werden können.

Die Expert*innen weisen darauf hin, dass Menschen, die in sozialen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen leben, bislang deutlich seltener Zugang zu digitalen Medien und deshalb weniger Möglichkeiten haben, ihre sozialen Kontakte virtuell zu pflegen.

Laut Empfehlung müssen für die Bewohner*innen soziale Kontakte von außen und auch nach außen mit den notwendigen Vorkehrungen der Hygiene und geeigneter Schutzvorkehrungen ermöglicht und deshalb die rechtlichen Grundlagen entsprechend angepasst werden. Zentrale Voraussetzung für ein gesteuertes Besuchsrecht ist ein differenziertes und transparentes Kommunikations- und Informationsmanagement in den Einrichtungen unter Mitwirkung der Bewohnerbeiräte.

Zum Schutz der Pflegenden und Betreuer*innen sowie zum Schutz der Mitbewohner*innen müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vorgaben des Infektionsschutzes gewahrt werden.

Besuche von außerhalb können laut Empfehlung in den Außenanlagen der Einrichtungen oder speziellen Besuchsräumen mit geringerem Risiko organisiert werden. Vorstellbar sind abtrennbare Areale oder abgegrenzte Einheiten wie beispielsweise Lauben oder temporäre Besuchshäuser, -container oder eigens errichtete Zelte.

Beruflich Pflegende und pflegende An- und Zugehörige müssen sich und die pflegebedürftige Person bei der Versorgung entsprechend schützen können. Zimmermann: „Dafür werden ausreichend Schutzmaterialien wie Einmalhandschuhe, Mund-Nasenschutz und Einmalkittel benötigt. Auch für Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, empfehlen wir einen bevorzugten Zugang zu Mund-Nasenschutzmasken oder höherwertigen Schutzmasken.“

Aus Sicht der Expert*innen sollte es eine zentrale Notrufnummer geben, damit in Notfällen der Rettungsdienst die Verantwortung für die weitere Versorgung von pflegebedürftigen Personen übernehmen könne, sobald die Pflege- oder Betreuungsperson an COVID-19 erkrankt. Es sollten zudem lokale Pools mit erfahrenen Pflegepersonen aufgebaut werden, die als Freiwillige in Notsituationen zur Verfügung stehen und kurzfristig eingesetzt werden können. „Die Koordination und Notfallnummer könnte aus unserer Sicht zum Beispiel bei der Pflege- und Wohnberatung der Kommunen oder der Kreise verankert werden“, erklärte Zimmermann.

Als besondere Regelung führt das Papier den Ratschlag auf, dass vorhandene Patientenverfügungen im Hinblick auf den Wunsch nach intensivmedizinischer Behandlung geprüft werden sollten. Im Falle fehlender Patientenverfügungen sollten Bewohner*innen und Betreuer*innen darauf angesprochen werden.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Markus Zimmermann, Professor für pflegerische Versorgungsforschung an der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum), Mail: markus.zimmermann(at)hs-gesundheit.de





Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2020
Dr. Christiane Krüger Pressestelle
Hochschule für Gesundheit
https://idw-online.de/de/news746887
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Fachgesellschaften stellen sich hinter Beatmungstherapie bei COVID-19

Beitrag von WernerSchell » 05.05.2020, 17:04

Ärzte Zeitung vom 05.05.2020:

Pneumonie durch SARS-CoV-2
Fachgesellschaften stellen sich hinter Beatmungstherapie bei COVID-19



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Die Kritik an Intubation und Beatmungstherapie bei Corona-Patienten reißt nicht ab. Anästhesisten, Intensivmediziner und Pneumologen kritisieren nun in einer gemeinsamen Erklärung vehement die „schlichtweg falschen“ Vorwürfe.
Nürnberg. Fünf Berufsverbände haben den Vorwurf, wonach die Intubation und Beatmung bei COVID-19-Patienten eine fragwürdige Therapie sei, zurückgewiesen. In einer gemeinsamen Stellungnahme geißeln sie „die Versuche einzelner Ärzte, in den Medien Angst vor einer Beatmung zu schüren“. Diese hätten „geringe intensivmedizinische Erfahrung“, so der Gegenvorwurf an die Kritiker.


Verbände verweisen auf hohe Überlebensrate in Deutschland
…. (weiter lesen unter) … > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Fa ... 6A42499YI4
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegeheim-Besuch ab Muttertag wieder möglich - Pflegeeinrichtungen bitten um vorherige Terminabsprache

Beitrag von WernerSchell » 06.05.2020, 15:15

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 326/2020
Datum: 6. Mai 2020


Pflegeheim-Besuch ab Muttertag wieder möglich - Pflegeeinrichtungen bitten um vorherige Terminabsprache

Rhein-Kreis Neuss. Die Corona-bedingte Isolation von alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen wird gelockert. Ab dem 10. Mai sind wieder Besucher in Pflegeeinrichtungen zugelassen. Die Einrichtungen stehen damit, speziell am Muttertag, erneut vor großen Herausforderungen. Um einen übermäßigen, nicht mehr steuerbaren Andrang zu bestimmten Zeiten zu vermeiden, bittet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen daher alle Angehörigen, sich vorab anzumelden und für ihren Besuch einen Termin geben zu lassen.

Nach mehr als sieben Wochen der Kontaktbeschränkung ist der Wunsch, seine Angehörigen wiederzusehen groß, dennoch steht der Infektionsschutz der Heim-Bewohner weiter an erster Stelle. So müssen die Einrichtung für die Besuchslockerungen extra Schutzmaterialien bereitstellen, Räumlichkeiten herrichten und ein Kurz-Screening aller Besucher durchführen. Damit dies reibungslos funktionieren kann, sind sie auf die Unterstützung und das Verständnis der Angehörigen angewiesen. Wer sich vor seinem Besuch zwecks Terminabsprache mit der Einrichtung in Verbindung setzt, sorgt mit dafür, dass das geplante Wiedersehen zu dem freudigen Anlass wird, den sich alle wünschen.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Coronavirus-Pandemie - WHO-Direktorin Neira: „Wir hätten deutlicher Alarm schlagen müssen“

Beitrag von WernerSchell » 07.05.2020, 08:19

Ärzte Zeitung vom 07.05.2020:
Coronavirus-Pandemie
WHO-Direktorin Neira: „Wir hätten deutlicher Alarm schlagen müssen“

Maria Neira, Direktorin für öffentliche Gesundheit und Umwelt bei der WHO, spricht im Interview mit der „Ärzte Zeitung“ über die Suche nach einem COVID-19-Impfstoff, geschwächte Gesundheitssysteme und den richtigen Weg aus dem Lockdown. ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test

Und ergänzend: Auch die - viel gelobten - bundesdeutschen Bekämpfungsmaßnahmen hätten 1-2 Wochen früher einsetzen können und müssen. Es wurde zu Beginn der Misere noch zu sehr alles verharmlost, auch durch Politiker ....Dass wir jetzt im internationalen Vergleich noch relativ gut dahstehen, ist wohl auch dem Glück geschuldet. Insoweit allein die Disziplin der Deutschen als maßgeblich ´zu benennen, ist zu kurz gesprungen. Es gab nach vielfältigen Beobachtungen zahlreiche Missachtungen der verfügten Einschränkungen!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Überraschende Steigerung von Lebensmittelpreisen

Beitrag von WernerSchell » 07.05.2020, 11:44

Verbraucherzentrale NRW

Überraschende Steigerung von Lebensmittelpreisen
• Höhere Kosten trotz geringerer Nachfrage
• Lebensmittelhandel nutzt Corona-Krise zum eigenen Vorteil


VZ NRW Wegen der Corona-Maßnahmen ist die Nachfrage nach Lebensmitteln gesunken, da viele Absatzmärkte wie der Export oder die Gastronomie wegfallen. Die Folge sind Überschüsse an Fleisch, Milch, Kartoffeln oder Getreide. Verblüffend also, dass dennoch die Lebensmittelpreise etwa für Schweinefleisch um satte 12,7 Prozent im Vergleich zu 2019 gestiegen sind. Zumal das weder auf artgerechtere Tierhaltung noch auf eine bessere Qualität des Fleisches zurückzuführen ist. Offensichtlich versuchen einige Marktteilnehmer, die Situation zum eigenen Vorteil zu nutzen.

"Generell sind in Deutschland viele Lebensmittel zu billig, um eine gewünschte Qualität in der Tierhaltung oder faire Preise für die Landwirte zu erzielen. Wenn aber im Moment die Preise bei einigen Produkten steigen, obwohl ein Überangebot vorhanden ist, geht es dem Lebensmittelhandel nicht um Fairness, sondern um den schnellen Profit", kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Lediglich bei Obst und Gemüse könne es aufgrund der fehlenden Erntehelfer zu gerechtfertigten Preisanstiegen kommen, so Schuldzinski weiter.

Aus was für Gründen die Lebensmittelpreise auch steigen– eines ist sicher. Sollten die Kosten für eine ausgewogene Ernährung unverhältnismäßig in die Höhe schnellen, ist auch für Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigem Einkommen eine gesunde Lebenshaltung zu gewährleisten. Hierzu wäre unter anderem eine Anhebung der Hartz IV-Verpflegungssätze notwendig. „Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein“, unterstreicht Schuldzinski.

Diesen Pressetext finden Sie im Anhang und im Internet unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/47380

Ansprechpartner für Redaktionen:
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
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Quelle: Pressemitteilung vom 07.05.2020
Verbraucherzentrale NRW
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