Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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Corona-Erkrankung: Fehl- und Mangelernährung sind unterschätze Risikofaktoren

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2020, 07:19

Universität Hohenheim

Corona-Erkrankung: Fehl- und Mangelernährung sind unterschätze Risikofaktoren

Patienten mit Fehl- und Mangelernährung haben schlechtere Prognosen, warnen Forscher der Uni Hohenheim. Neuer Ärzte-Leitfaden bündelt Empfehlungen und rät zur Prävention.

Weitere Ergebnisse und Experten zum Thema Corona-Krise und ihre Folgen unter
https://www.uni-hohenheim.de/expertenliste-corona-krise


Durch COVID-19 besonders gefährdet seien Personen, die aufgrund von Alter und Vorerkrankungen zu Fehl- und Mangelernährung neigen – oder diese während der Intensivbehandlung entwickeln oder verstärken. Dazu könnten sogar Kinder gehören, warnt Prof. Dr. med. Stephan C. Bischoff von der Universität Hohenheim in Stuttgart. Der Ernährungsmediziner rät deshalb Ärzten, auch den Ernährungszustand im Blick zu haben. Gefährdeten Personen mahnt er zu präventiven Untersuchungen. Weitere Empfehlungen veröffentlichte Prof. Bischoff jetzt als Mitglied eines internationalen Autorenteams in einem Leitfaden mit 10 praktischen Empfehlungen. Initiator der Expertenempfehlung ist die Europäische Gesellschaft für klinische Ernährung und Stoffwechsel (ESPEN) in Kooperation mit der Weltgesundheitsorganisation WHO. Erschienen ist sie in der Zeitschrift Clinical Nutrition, https://www.sciencedirect.com/science/a ... via%3Dihub

Neben Personen, deren Immunsystem durch Alter und Vorerkrankungen bereits geschwächt ist, sind fehl- und mangelernährte Menschen bei einer COVID-19-Erkrankung besonders gefährdet. „Ein guter Ernährungszustand der Patienten reduziert deutlich die Wahrscheinlichkeit, einen schweren Verlauf der Erkrankung durchzumachen, bleibende Folgeschäden zu entwickeln oder gar zu versterben“, betont Prof. Bischoff von der Universität Hohenheim.

Doch gerade der Aufenthalt auf einer Intensivstation, der durch die schweren Atemwegserkrankungen notwendig werden kann, führe bei COVID-19-Patienten häufiger dazu, dass sich Fehl- und Mangelernährungen aufgrund der Entzündungsprozesse entwickelten oder weiter verschärften. Zwar befalle das Virus hauptsächlich die Atemwege, die Krankheit könne aber auch mit Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einhergehen, wodurch die Nahrungsaufnahme und -verwertung zusätzlich beeinträchtigt werde.

In der Folge baue der Körper verstärkt Skelettmuskulatur ab, was wiederum zu einer Abnahme der Lebensqualität, zusätzlichen Krankheiten oder sogar einer Behinderung führen könne – und dies auch noch lange nach der Behandlung auf der Intensivstation.

Prof. Bischoff mahnt jedoch, nicht nur an ältere Personen zu denken: „Fehl- und Mangelernährung sowie Übergewicht sind in unserer Gesellschaft auch bei Kindern ein durchaus präsentes Phänomen. Mit diesen Vorbelastungen steigt das Risiko für eine virale Lungenentzündung und einen lebensbedrohlichen Infektionsverlauf.“

Der Ernährungsmediziner fordert deshalb: „Die Prävention, Diagnose und Behandlung von Unter- und Fehlernährung sollte routinemäßig fester Bestandteil bei der Behandlung jedes COVID-19-Patienten sein.“

Gefährdete Personen sollten bereits vor einer Erkrankung auf ihre Ernährung achten

Wichtig sei außerdem, dass gefährdete Personen gerade im Vorfeld einer möglichen COVID-19-Erkrankung verstärkt auf ihren Ernährungszustand achten. „Personen mit bekannter Fehl- und Mangelernährung oder einem Risiko dazu sollten sich dabei idealerweise von erfahrenen Ernährungsberatern oder -medizinern unterstützt lassen“, rät Prof. Bischoff.

Diese können auch beurteilen, in wie weit eine Ergänzung der täglichen Ernährung mit Vitaminen und Mineralstoffen notwendig sei, um eine optimale Infektionsabwehr zu erreichen.

Die These, dass eine Überdosis von Vitaminen einen besonderen Schutz darstelle, kann Prof. Bischoff jedoch nicht unterschreiben. „Es ist wichtig, Mikronährstoffdefizite zu verhindern und zu behandeln. Es gibt jedoch keine nachgewiesenen Beweise dafür, dass bei gut ernährten, gesunden Personen die routinemäßige Verwendung von Mikronährstoffen in hohen Dosen eine Infektion mit COVID-19 verhindern oder den Krankheitsverlauf verbessern kann.“, betont Prof. Bischoff.

Patienten in Quarantäne sollten sich regelmäßig körperlich betätigen

Ähnliche wichtig wie die Ernährung sei auch die regelmäßige körperliche Betätigung von Patienten, die aufgrund eines COVID-19-Verdachtes in Quarantäne leben. „Die 14-tägige Quarantäne zu Hause fördert jedoch eine sitzende oder liegende Lebensweise, z. B. vor dem Fernseher oder dem Computer. In der Folge nehmen die regelmäßige körperliche Aktivität und damit der Energieverbrauch ab“, warnt Prof. Bischoff.

Daher könne die Quarantäne zu einer Verschlechterung chronischer Erkrankungen, Gewichtszunahme, dem Abbau von Skelettmuskulatur sowie einer reduzierten Immunantwort führen. Dies wiederum fördere das Erkrankungsrisiko nichtinfizierter Personen in Quarantäne.

Ein regelmäßiges Training zu Hause mit verschiedenen einfachen und leicht umsetzbaren Übungen sei bereits gut geeignet, um das Fitnessniveau aufrechtzuerhalten. Dabei kämen z. B. Kräftigungsübungen, Balancetraining, Dehnübungen oder eine Kombination in Frage.

Weitere Empfehlungen zu Nährstoffen und Behandlungen in aktueller Publikation

Weitere Empfehlungen und vor allem konkrete Behandlungsvorschläge für praktizierende Ärzte, finden sich in einem Leitfaden, den Prof. Bischoff als Mitglied eines internationalen Teams von Mitgliedern den European Society for Clinical Nutrition and Metabolism (ESPEN) veröffentlichte. Erschienen ist die Publikation in der Fachzeitschrift Clinical Nutrition.

Aktuelle Publikation: Barazzoni R, Bischoff SC, Breda J, Wickramasinghe K, Krznaric Z, Nitzan D, Pirlich M, Singer P, endorsed by the ESPEN Council, ESPEN expert statements and practical guidance for nutritional management of individuals with SARS-CoV-2 infection, Clinical Nutrition, https://doi.org/10.1016/j.clnu.2020.03.022

HINTERGRUND: European Society for Clinical Nutrition and Metabolism (ESPEN)

In der weltgrößten Fachgesellschaft für Ernährungsmedizin ESPEN haben sich mehrere tausend medizinische Fachkräfte aus ganz Europa zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es unter anderem, Wissen über den menschlichen Stoffwechsel und die klinische Ernährung im Allgemeinen sowie über die parenterale und enterale Ernährung im Besonderen zu verbreiten. Dazu unterstützt sie experimentelle und klinische Forschung, fördert den Kontakt zwischen Forschern und Klinikern und setzt sich für hohe ethische Standards in Praxis und Forschung ein.

Expertenliste: Corona-Krise und ihre Folgen

Die weltweite Corona-Pandemie hat bereits jetzt einschneidende Folgen: der Bildungssektor, die Wirtschaft, die Arbeitswelt allgemein, aber auch das menschliche Miteinander werden voraussichtlich auch nach der Krise anders sein als vorher. Um damit sinnvoll umgehen zu können, sind sowohl in der Krise selbst als auch für die Zeit danach wissenschaftliche Fakten wichtiger denn je. Expertinnen und Experten der Universität Hohenheim informieren über die verschiedenen Aspekte der Corona-Krise und ihre Folgen. Ergebnisse und Experten: https://www.uni-hohenheim.de/expertenliste-corona-krise

Weitere Informationen
Expertenliste Corona-Krise: https://www.uni-hohenheim.de/expertenliste-corona-krise

Kontakt für Medien
Prof. Dr. med. Stephan C. Bischoff, Universität Hohenheim, Institut für Ernährungsmedizin (180),
T 49 711 459 24101, E bischoff.stephan@uni-hohenheim.de

Zu den Pressemitteilungen der Universität Hohenheim
https://www.uni-hohenheim.de/presse

Text: Stuhlemmer / Klebs

Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2020
Florian Klebs Hochschulkommunikation
Universität Hohenheim
https://idw-online.de/de/news745429


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Siehe auch die Hinweise zur Stärkung der Immunabwehr > viewtopic.php?f=6&t=23621

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Pflegebeauftragter für Lockerung von Besuchsverboten in Heimen

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2020, 07:41

Deutsches Ärzteblatt vom 28.04.2020:
Pflegebeauftragter für Lockerung von Besuchsverboten in Heimen
Berlin − Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat eine Lockerung der Kon­takt­beschränkungen in Pflegeheimen gefordert. „Wir wissen, dass wir uns darauf einstellen müssen, über einen längeren Zeitraum mit dem Coronavirus umgehen zu müssen. Darauf müssen wir auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen anpassen: pauschale, restrik­ti­ve Besuchsverbote können dabei keine Lösung sein“, sagte Andreas Westerfellhaus der Welt vorgestern.
Bewohner von Pflegeeinrichtungen benötigten besonderen Schutz, aber sie dürften nicht völlig isoliert werden. „Dass einige Länder den Beschluss in dem Punkt nicht umgesetzt haben und den Einrichtungen keine Spielräume eröffnen, darf aus meiner Sicht so nicht bleiben. Ich fordere die betreffenden Länder deshalb dringend zu Nachbesserungen auf.“
... (weitr lesen unter) ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Bundesweite Online-Befragung von Pflegeeinrichtungen zur Corona-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2020, 12:09

Universität Bremen

Universität Bremen startet bundesweite Online-Befragung von Pflegeeinrichtungen zur Corona-Pandemie

Ein Forschungsteam der Universität Bremen will mit einer breit angelegten Online-Befragung herausfinden, vor welchen Herausforderungen Pflegeeinrichtungen angesichts der Corona-Pandemie stehen und wie sie damit umgehen. Befragt werden mehr als die Hälfte aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Ziel sind Handlungsvorschläge für die Landes- und Bundespolitik.

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Pflegekräfte waren auch vor Ausbruch der Pandemie hoch belastet. Nun hat sich die Situation verschärft und die Einrichtungen stehen vor großen Herausforderungen. Das betrifft sowohl personelle als auch materielle Ressourcen. Darüber, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen, ist wenig bekannt. Die Universität Bremen hat sich zum Ziel gesetzt, dazu verlässliche Daten zu erheben. Ein neunköpfiges Team aus dem Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und dem SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik führen unter Leitung von Professorin Karin Wolf-Ostermann und Professor Heinz Rothgang eine bundesweite Online-Befragung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch. Mehr als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland, insgesamt 18.000, werden jetzt per E-Mail kontaktiert.

„Wir befinden uns in einem Dilemma“

Pflegebedürftige gehören zu den gefährdeten Gruppen im Land. Wenn Sie an COVID-19 erkranken, ist die Todesrate sehr hoch. Sie sollten geschützt werden. Die einzige derzeit bekannte und genutzte Strategie zur Eindämmung der Pandemie ist soziale Distanzierung. Diese Strategie ist bei Pflegebedürftigen aber nicht im selben Maß anwendbar wie bei der restlichen Bevölkerung, da die Betroffenen auf persönliche Unterstützung angewiesen sind und damit auch auf körperliche Nähe nicht verzichten können. Dennoch können Maßnahmen der sozialen Distanzierung ergriffen werden, etwa durch Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten. „Dies führt aber zu Isolation und Einsamkeit, die für Pflegebedürftige ebenfalls gefährlich ist. Wir befinden uns also in einem Dilemma“, sagt Pflegeprofessorin Karin Wolf-Ostermann.

Handlungsempfehlungen für die Politik

Ziel der wissenschaftlichen Untersuchung ist es nun, festzustellen, welche Herausforderungen für die Pflegedienstleitungen während der Corona-Pandemie bestehen. Es soll ermittelt werden, an welchen personellen und materiellen Ressourcen es mangelt und welche Änderungen der Rahmenbedingungen sich entlastend auf die Pflegeeinrichtungen auswirken könnten. Aus den Ergebnissen wollen die beteiligten Bremer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsempfehlungen formulieren, die über das Bundesministerium für Gesundheit in den politischen Prozess eingespeist werden können. „Die Corona-Krise macht deutlich, wie belastet Pflegeeinrichtungen sind. Es ist zu hoffen, dass Bemühungen, die Personalsituation in Einrichtungen zu verbessern, durch die Krise nicht behindert, sondern sogar befördert werden“, sagt Gesundheitsökonom Professor Heinz Rothgang. Seine Kollegin Karin Wolf-Ostermann ergänzt: „Die Krise ist eine Chance für einen technologischen Innovationsschub. Einrichtungen sollten zum Beispiel die digitale Kommunikation der Bewohner mit Angehörigen ermöglichen.“

Fragen beantworten:

Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann
Pflegewissenschaftliche Versorgungsforschung am Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP)
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-68960
E-Mail: wolf-ostermann@uni-bremen.de

Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Zentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2020
Karla Götz Hochschulkommunikation und -marketing
Universität Bremen
https://idw-online.de/de/news745474
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Boris Palmer, OB, beklagt Rettung älterer Menschen ...

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2020, 16:20

Boris Palmer, OB in Tübingen, hat den weltweiten Lockdown der Wirtschaft wegen der Corona-Krise scharf kritisiert und dabei u.a. geäußert: "Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären - aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen“ (Quelle: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 13XJL0O3js ). Trotz einiger richtiger Interviewhinweise von Palmer ist diese auf ältere Menschen abzielende Bemerkung völlig inakzeptabel!

Siehe zum Thema:
Bei Maybrit Illner legt Boris Palmer noch einmal nach > https://www.welt.de/vermischtes/article ... YjnuBZl-6k
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Wuhan: SARS-CoV-2 in der Luft von Umkleidekabine und Patiententoilette nachweisbar

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2020, 09:55

Deutsches Ärzteblatt vom 29.04.2020:
Wuhan: SARS-CoV-2 in der Luft von Umkleidekabine und Patiententoilette nachweisbar
Wuhan − Während des Höhepunktes der Epidemie war das neue Coronavirus SARS-CoV-2 in 2 Spezialkliniken in Wuhan an vielen Stellen in der Luft und am Boden nachweisbar. Die höchsten Konzentrationen von Virus-Genen wurden laut einer Studie in Nature (2020; doi: 10.1038/s41586-020-2271-3) in der Umkleidekabine der Männer und in den mobilen Toiletten der Patientenräume gefunden. Nach einer intensiven Desinfektions­kampagne waren fast alle Räume frei von Virusgenen.
Es ist noch immer nicht restlos geklärt, wie sich das neue Coronavirus verbreitet. Neben einer Tröpfcheninfektion, die nur in unmittelbarer Nähe eines Infizierten erfolgt, kommen nach heutigem Kenntnisstand auch die Berührung kontaminierter Oberflächen und Aerosole infrage. Auf den Oberflächen bleiben die Viren vermutlich tagelang infektiös, mit den Aerosolen können sie über größere Entfernungen gestreut werden, etwa im Luftstrom eines Klimageräts.
... (weiter lesen unter) .... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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COVID-19: Auch schwere Verläufe können erfolgreich intensivmedizinisch therapiert werden

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2020, 13:02

COVID-19: Auch schwere Verläufe können erfolgreich intensivmedizinisch therapiert werden

Berlin, April 2020 – Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) weist darauf hin, dass auch Menschen wieder vollständig genesen können, deren COVID-19-Erkrankung einen schweren Verlauf nimmt. Daten des Deutschen Intensivregisters belegen, dass rund 70 Prozent der Patienten die Intensivstation auch wieder verlassen und in der Folge gesunden können. Verantwortlich dafür sind nach Ansicht der Experten die intensivmedizinischen Möglichkeiten und auch die intensive personelle Betreuung der Patienten.

„Dass Patienten, die schwere Verläufe einer COVID-19-Erkrankung zeigen, eine längere Zeit, oft auch mehrere Wochen auf der Intensivstation liegen, ist nicht selten“, erläutert Professor Dr. med. Stefan John, Präsident der DGIIN. Der Leiter der Internistischen Intensivmedizin am Klinikum Nürnberg Süd behandelte beispielsweise eine 56-jährige Patientin, die mehr als 14 Tage im künstlichen Koma beatmet wurde – viele Tage in Bauchlage, was den Gasaustausch in der Lunge erleichtert. Sie zählte nicht zur Risikogruppe. „Dank den Möglichkeiten, die uns die Intensivmedizin bietet, hat die Patientin die Klinik inzwischen wieder gesund verlassen können. Ähnliche Verläufe lassen sich deutschlandweit auf den vielen Intensivstationen finden“, so John.

Professor Dr. med. Stefan Kluge, Vorstandsmitglied der DGIIN und Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf berichtet von der Genesung einer 79-jährigen französischen Patientin, die nach einer Beatmung und intensivmedizinischen Maßnahmen nun wieder in ihre Heimat zurückkehren konnte. „Klar ist, dass diese Patienten einen langen Regenerationsweg vor sich haben, da der Körper sich von der Langzeitbeatmung erholen muss“, so Kluge. Häufig schließt sich an die Intensivtherapie eine entsprechende Rehabilitationsphase mit Physiotherapie an.

Ohne moderne Intensivtherapie hätten viele Patienten ihre Erkrankung nicht überlebt, sind sich die Experten einig. Die Beatmung erfolgt je nach Zustand des Patienten unterschiedlich. Bei anfänglichen Atemproblemen kann es ausreichend sein, wenn der Patient Sauerstoff erhält, eine weitere Möglichkeit ist eine nichtinvasive Beatmung über eine Maske oder einen sogenannten Helm. „Wenn das nicht ausreicht, muss der Patient intubiert werden, das heißt er bekommt einen Schlauch in die Luftröhre gelegt, der an ein Beatmungsgerät angeschlossen wird“, erläutert John. Wenn Beatmungsgerät und Lunge selbst dann nicht mehr in der Lage sind ausreichend Sauerstoff in das Blut zu transportieren, können Intensivmediziner auf das Extrakorporale Lungen-Ersatzverfahren (Extrakorporale Membranoxygenierung ECMO) zurückgreifen. Dabei reichert eine Maschine das Blut außerhalb des Körpers mit Sauerstoff an, welches anschließend wieder zurückfließt. „Der Behandlungserfolg von COVID-19-Patienten basiert neben der Beatmung auf weiteren Bausteinen der Intensivtherapie, wie beispielsweise Antibiotika, die Unterstützung des Kreislaufs, Narkosemittel oder auch einem zielgerichteten Management der Blutgerinnung“, so die Experten.

Mit der Intensivtherapie ist ein hoher Pflegeaufwand verbunden. „Ohne den großen Einsatz des medizinischen und pflegerischen Personals auf den Intensivstationen würden wir diese Krise nicht meistern. Deshalb gilt es, dem Personal, das derzeit vor großen Herausforderungen steht und noch mehr Einsatz als ohnehin schon erbringt, einen großen Dank auszusprechen“, so der DGIIN-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2020
Kontakt für Journalisten:
Sabrina Hartmann
Pressestelle DGIIN
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin
und Notfallmedizin
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart

Tel: 0711 89 31 649
Fax: 0711 89 31 167
E-Mail: hartmann@medizinkommunikation.org
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Blutdruckmedikamente sind kein Risikofaktor für schwere Covid-19-Verläufe

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2020, 13:07

Deutsche Hochdruckliga

Aktuelle Studie zeigt: Blutdruckmedikamente sind kein Risikofaktor für schwere Covid-19-Verläufe


Eine aktuelle Studie aus China [1] erbrachte den Nachweis, dass Patientinnen und Patienten, die blutdrucksenkende Medikamente einnehmen, keine schlechtere Prognose als andere Menschen haben, wenn sie an Covid-19 erkranken. Die Möglichkeit einer Beeinflussung des Covid-19-Verlaufs durch Blutdrucksenker wurde von den Experten schon vorher als unwahrscheinlich und höchst spekulativ eingestuft. „Die neuen Daten können Behandlern und Patienten eine hohe Sicherheit geben, denn es handelt sich schließlich um die Auswertung einer großen Patientenzahl mit einem eindeutigen Ergebnis.“

SARS-CoV2 nutzt zum Eintritt in die Zellen ACE2 („angiotensin converting enzyme 2“) als eine Art „Türöffner“. ACE2 befindet sich auf der Zellmembran und wird in vielen Organen gebildet, z. B. in Herz, Niere, im Gastrointestinaltrakt und Lunge. Immer wieder wurde daher die Befürchtung geäußert, die blutdrucksenkende Therapie mit ACE-Hemmern (ACEI) und Angiotensin-Rezeptor-Blockern (ARB), zu denen die sogenannten Sartane zählen, könne das Risiko für einen schwereren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung erhöhen – dieses ist nachweislich falsch.

Eine aktuelle Studie aus China [1] erbrachte den Nachweis, dass Bluthochdruckpatientinnen und Blutdruckpatienten, die diese Medikamente einnehmen, keine schlechtere Prognose als andere Menschen haben, wenn sie an Covid-19 erkranken. Ausgewertet wurden über 1.100 Covid-19-Patienten. Wie sich zeigte, unterschied sich der Anteil der Patienten, die zuvor mit ACEI/ARB behandelt worden waren, nicht signifikant zwischen den Gruppen mit schweren und milden Krankheitsverläufen (32,9% vs. 30,7%; p=0,645) – auch unter den verstorbenen Patienten war der Anteil derer, die vorher eine Bluthochdrucktherapie erhalten hatten, nicht signifikant höher als der von blutdruckgesunden Patienten. Ebenso zeigte die Studie, dass es keine Rolle für den Covid-19-Verlauf spielte, ob die Patienten mit ACEI oder ARB behandelt worden waren. „Die neuen Daten können Behandlern und Patienten daher eine hohe Sicherheit geben, denn es handelt sich schließlich um die Auswertung einer großen Patientenzahl mit einem eindeutigen Ergebnis: Eine vorhergehende Behandlung mit Blutdrucksenkern beeinträchtigte das Outcome von Covid-19-Patienten nicht“, erklärt Prof. Dr. med. Ulrich Wenzel, Hamburg, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga DHL®.

Die Möglichkeit einer Beeinflussung des Covid-19-Verlaufs durch ACEI oder ARB wurde von den Experten schon vorher als unwahrscheinlich und höchst spekulativ eingestuft. ACE2, an das Sars-Cov-2 bindet, und ACE, das die Blutdrucksenker hemmen, sind zwei völlig verschiedene Enzyme. Darüber hinaus sind tierexperimentelle Befunde, dass unter ARB die Bildung von ACE2-Expression zunimmt, nicht konsistent und variierten je nach ARB und Organ. Insgesamt existieren auch keine Daten, die dafür sprechen, dass ACEI oder ARB eine SARS-CoV-19-Infektion durch eine ACE2-Zunahme begünstigen [2], kurz: Die Medikamente machen auch nicht anfälliger für eine Covid-19-Erkrankung.

„Zu dieser Einschätzung kam vor wenigen Tagen auch die ‚European Society of Hypertension‘. In einem Statement [3] empfiehlt sie, die Blutdruckmedikamente nicht umzustellen, weder aus Angst vor einer Covid-19-Erkrankung noch bei einer Covid-19-Erkrankung. Dieser Empfehlungen hat sich die Deutsche Hochdruckliga angeschlossen und durch die aktuellen Daten aus China sehen wir uns in dieser Empfehlung bestärkt“, so das Fazit von Professor Florian Limbourg, Hannover, Vorstandsmitglied der Deutschen Hochdruckliga DHL®.

Auskünfte rund um das Thema Bluthochdruck gibt die Deutsche Hochdruckliga jeden Mittwoch von 18.00-20.00 Uhr in ihrer telefonischen Expertensprechstunde unter 06221/588 55 55.

Literatur
[1] Li J, Wang X, Chen J et al. Association of Renin-Angiotensin System Inhibitors With Severity or Risk of Death in Patients With Hypertension Hospitalized for Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) Infection in Wuhan, China. JAMA Cardiol 2020 Apr 23. doi: 10.1001/jamacardio.2020.1624. [Epub ahead of print]

[2] Kreutz R, Algharably EAE-H, Azizi M et al. Hypertension, the renin–angiotensin system, and` the risk of lower respiratory tract infections and lung injury: implications for COVID-19: European Society of Hypertension COVID-19 Task Force Review of Evidence. Cardiovasc Res 2020 doi:10.1093/cvr/cvaa097. Deutsche Fassung abrufbar unter https://www.hochdruckliga.de/stellungna ... virus.html

[3] Danser AHJ, Epstein M, Batlle D. Renin-Angiotensin System Blockers and the COVID-19 Pandemic: At Present There Is No Evidence to Abandon Renin-Angiotensin System Blockers. Hypertension 2020 Mar 25:HYPERTENSIONAHA12015082. doi: 10.1161/HYPERTENSIONAHA.120.15082. [Epub ahead of print]

Kontakt/Pressestelle
Dr. Bettina Albers
Jakobstraße 38
99423 Weimar
albers@albersconcept.de
Telefon: 03643/ 776423

Originalpublikation:
doi:10.1001/jamacardio.2020.1624

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2020
Dr. Bettina Albers Pressestelle Deutsche Hochdruckliga
Deutsche Hochdruckliga
https://idw-online.de/de/news746543
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Engmaschig testen, systematisch dokumentieren, wirksam schützen!

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2020, 13:54

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Engmaschig testen, systematisch dokumentieren, wirksam schützen!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mahnt für den heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf für ein ‚Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ etliche Nachbesserungen an.:

• „Es wird höchste Zeit, dass endlich mehr und auch engmaschiger auf das Corona-Virus getestet wird; damit hätte man allerdings schon vor den jetzt eingeführten Lockerungen beginnen müssen. Die Kapazitäten dafür sind da, sie müssen nur genutzt werden. Nur mit verlässlichen und in kurzen zeitlichen Abständen durchgeführten Tests können Virusträger identifiziert, Infektionsketten nachverfolgt und vor allem gefährdete Personen wirksam geschützt werden“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Für die Steuerung der Abläufe in allen Gesundheitseinrichtungen und Pflegediensten werden zwingend zwei Arten von Tests benötigt, nämlich a) die Testung auf das Virus und die Infektiosität, aber genauso b) die Testung auf den Grad der Immunität. Es muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiter/innen erst dann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie vor einer erneuten Infektion geschützt sind und die von ihnen betreuten Personen nicht mehr anstecken.“
• Der DBfK fordert darüber hinaus, die Datenqualität im Meldewesen dringend zu verbessern. Für Pflegende, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit infiziert wurden, muss dies zwingend dokumentiert werden. Nur so ist es möglich, Infektionsketten zu identifizieren, Risiken abzustellen und ggf. Ansprüche für den Fall einer nachfolgenden Berufskrankheit abzusichern.
• Wie problematisch die Schwächung – vor allem aus Kostengründen - des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sich auswirkt, hat die jetzige Krise in aller Deutlichkeit gezeigt. Der DBfK unterstützt daher das Vorhaben der Politik in Bund und Ländern, den ÖGD erheblich zu verstärken. Das darf nicht auf Maßnahmen zur Digitalisierung beschränkt bleiben, sondern es muss insbesondere eine personelle Verstärkung geben. Maßgeblich einzubinden sind künftig Pflegefachpersonen mit spezieller Public-Health-Expertise in erweiterten Rollen, wie es international längst üblich ist und sich bewährt hat.
• Bei der seit Wochen zugesagten „Corona-Prämie“ für die Beschäftigten in den „systemrelevanten Pflegeberufen“ rudert man nun doch wieder ein Stück zurück, sie bleibt vorläufig noch eine Gleichung mit vielen Unbekannten. Davon profitieren soll nach dem Willen der Bundesregierung nur die ambulante und stationäre Altenpflege; gehen die Pflegenden in den Krankenhäusern tatsächlich leer aus? Ob Länder und Arbeitgeber wirklich einen Teil beitragen werden und wie das refinanziert werden soll, bleibt genauso offen wie die finanzielle Beteiligung aus dem Bundeshaushalt, über die zu einem deutlich späteren Zeitpunkt entschieden werden soll. Ein überzeugendes Dankeschön sieht eigentlich anders aus!

Der DBfK wiederholt an dieser Stelle noch einmal die dringende Forderung an alle Verantwortlichen, verlässlich und mit höchster Dringlichkeit für ausreichende Mengen an geeigneter Schutzausrüstung zu sorgen. Und zwar überall dort, wo sie gebraucht wird. Maßgaben, für den Einmalgebrauch vorgesehene Artikel wiederaufzubereiten, haben sich als vollkommen untauglich und höchst riskant erwiesen. Der Schutz der Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung vor einer Infektion und das Verhindern einer Ausbreitung in den Einrichtungen verdienen allerhöchste Priorität, sonst könnte die Lage sehr schnell gefährlich kippen.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2020
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Auf ein Sterbenswort – Wie die alternde Gesellschaft dem Tod begegnen will

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2020, 07:07

Körber Stiftung

Alternde Gesellschaft – Wie wollen wir sterben?
Repräsentative Studie gibt Aufschluss über Wünsche und Ängste zum Lebensende


Derzeit führt uns die Covid-19-Pandemie vor Augen, wie Menschen gerade nicht aus dem Leben gehen wollen: Dort, wo die Gesundheitssysteme überlastet sind, müssen sie womöglich um eine gute palliative Versorgung bangen. Die derzeitige Kontaktsperre stellt zudem infrage, ob Sterbende in Krankenhäusern, Hospizen und Pflegeeinrichtungen so begleitet werden können, wie sie es sich eigentlich wünschen – von ihren Angehörigen, aber auch von ehrenamtlichen Sterbebegleitern.

Die aktuelle gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Sterben ist einer akuten Krisensituation geschuldet. In Zukunft setzt der demografische Wandel das Thema weniger krisenhaft, aber dafür umso langfristiger auf die Agenda: In einigen deutschen Landkreisen dürften im Jahr 2035 statistisch auf eine Geburt vier Beerdigungen kommen – heute liegt das Verhältnis dort bei eins zu zwei. Was vielen Menschen als Privatangelegenheit erscheint, wird angesichts dieser Zunahme an Sterbefällen auch zu einem gesellschaftspolitischen Thema: Die Alterung der Bevölkerung fordert einen neuen Umgang mit dem Sterben.

Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, der Körber-Stiftung und der Software AG – Stiftung. Mit einer repräsentativen Umfrage und vertiefenden Leitfadeninterviews gehen die Autoren der Frage nach, welche Wünsche, Ängste und Hoffnungen die Menschen mit ihrem Lebensende verknüpfen.

Die alternde Gesellschaft und der Tod
Die Wünsche sind laut Umfrageergebnissen eindeutig: Nach einem langen Leben möchten die meisten Menschen schmerzfrei, nah am Gewohnten, selbstbestimmt, sozial eingebunden und gut versorgt aus dem Leben scheiden. »Damit sind sich alle einig darüber, was es heißt, ‚gut‘ zu sterben: Frauen wie Männer, Junge wie Alte, Arme wie Reiche, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund«, erklärt Catherina Hinz vom Berlin-Institut. »Welche Befürchtungen und Hoffnungen Menschen mit ihrem eigenen Lebensende verbinden, hängt aber auch wesentlich damit zusammen, ob sie Lücken in der Gesundheits- und Palliativversorgung vor Ort wahrnehmen und ob sie bereits Sterbenden zur Seite gestanden haben.«

Nicht nur während der aktuellen Ausnahmesituation, sondern auch in normalen Zeiten bleibt es vielen Menschen verwehrt, gemäß ihren Wünschen zu sterben. In Zukunft könnten Idealvorstellungen und Realität noch weiter auseinanderdriften. So würden beispielsweise 76 Prozent der Befragten ihr Lebensende am liebsten im Kreise ihrer Angehörigen verbringen. Gleichzeitig nimmt aber besonders unter den Älteren die Zahl der Einpersonenhaushalte seit Jahren zu. Mit den Babyboomern altern zudem jene Geburtsjahrgänge, die selbst nur wenige Kinder haben, die ihnen beistehen könnten.

Konrad Lampart von der Software AG – Stiftung betont: »Die Studie gibt auch Hoffnung: Die Mehrheit der Menschen ist bereit, sich um sterbende Angehörige oder Freunde zu kümmern. Dies ist eine Form des sozialen Zusammenhalts, die es ebenso zu stärken gilt wie den offenen Dialog über das Sterben. Denn wenn wir den Tod als Teil des Lebens begreifen und lernen ihm ohne Angst zu begegnen, kann uns das helfen, bewusster zu leben.« Neben einem solchen Perspektivwechsel braucht es vor allem aber auch Entlastung für all diejenigen, die sich in der Sterbebegleitung engagieren. Ambulante Palliativdienste, das soziale Umfeld sowie der Arbeitgeber können dafür sorgen. Hier gibt es – so die Studie – Nachholbedarf: Bisher fühlen sich gerade einmal 22 Prozent ausreichend durch Freunde, Kirche oder Kommune unterstützt.

Viele Befragte kritisierten zudem die geringe Zahl an Hospizen oder die gängige Praxis, Sterbende noch ins Krankenhaus zu bringen – insbesondere, wenn sie bereits Sterbende begleitet haben. Zwar steigt die Zahl an Medizinern und Pflegekräften mit palliativer Zusatzausbildung seit langem, doch nach wie vor fehlt es vielerorts an spezialisiertem Wissen, wie es etwa Hospize bereithalten. Die Studie fordert Institutionen, die sich um ältere Menschen kümmern, dazu auf, ihre Beschäftigten im Umgang mit Sterbenden fortzubilden, das Erlebte mit ihnen zu reflektieren und vermehrt auch (geschulte) Engagierte einzubinden, um eine bessere Betreuung zu gewährleisten.

Die Studienergebnisse machen deutlich, dass es insgesamt einen Bedarf gibt, sich anders mit der Endlichkeit des Lebens zu befassen, als es derzeit der Fall ist. 75 Prozent der Befragten betrachten es als Missstand, dass das Thema Sterben verdrängt wird. »Die Auseinandersetzung mit Sterben und Tod ist unerlässlich«, meint Doris Kreinhöfer von der Körber-Stiftung, »Ohne Auseinandersetzung kann der Einzelne nicht zu eigenen Vorstellungen und Wünschen kommen, ohne Auseinandersetzung wissen seine Nächsten nicht, wie und wo er sterben möchte, ohne Auseinandersetzung wissen wir nicht, welche Strukturen wir benötigen, um gutes Sterben zu ermöglichen.« Mancherorts entstehen bereits neue Formate, die sich dem Lebensende nicht nur als pflegerische Herausforderung, sondern in all seinen Facetten widmen: im Museum mit aktueller Kunst zum Sterben, beim informellen Austausch zum Thema im Death Café oder beim Straßenfest, auf dem der örtliche Hospizverein seine Arbeit vorstellt.

Sterben und Tod betreffen jeden Einzelnen in seiner individuellen Biografie. Die Studie fordert daher alle – Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Medien und jeden Einzelnen – dazu auf, dem Sterben einen neuen Platz in der Gesellschaft zu geben.
Die Studie wurde vom Berlin-Institut in Zusammenarbeit mit der Körber-Stiftung und der Software AG – Stiftung erstellt.


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Angebote für Journalistinnen und Journalisten
Download der Studie Auf ein Sterbenswort – Wie die alternde Gesellschaft dem Tod begegnen will (PDF) > https://vg08.met.vgwort.de/na/7606b8ad0 ... nswort.pdf
Pressemeldung zum Download (PDF) > https://www.koerber-stiftung.de/fileadm ... nswort.pdf

Ansprechpartner
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung
Adrián Carrasco Heiermann
heiermann@berlin-institut.org, Tel.: 030-31 10 26 98
Dr. Tanja Kiziak
kiziak@berlin-institut.org, Tel.: 030-31 01 73 24
Körber-Stiftung
Julian Claaßen
claassen@koerber-stiftung.de, Tel.: 040 80 81 92 – 233
Software AG – Stiftung
Christine Hueß
c.huess@sagst.de, Tel.: 06151 91 66 5 - 145

Über die Kooperationspartner

Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung
Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung ist ein unabhängiger Thinktank, der sich mit Fragen regionaler und globaler demografischer Veränderungen beschäftigt. Das Institut wurde 2000 als gemeinnützige Stiftung gegründet und hat die Aufgabe, das Bewusstsein für den demografischen Wandel zu schärfen, nachhaltige Entwicklung zu fördern, neue Ideen in die Politik einzubringen und Konzepte zur Lösung demografischer und entwicklungspolitischer Probleme zu erarbeiten. In seinen Studien, Diskussions- und Hintergrundpapieren bereitet das Berlin-Institut wissenschaftliche Informationen für den politischen Entscheidungsprozess auf.
www.berlin-institut.org

Körber-Stiftung
Gesellschaftliche Entwicklung braucht Dialog und Verständigung. Die Körber-Stiftung stellt sich mit ihren operativen Projekten, in ihren Netzwerken und mit Kooperationspartnern aktuellen Herausforderungen in den Handlungsfeldern »Innovation«, »Internationale Verständigung« und »Lebendige Bürgergesellschaft«. Die drei Themen »Technik braucht Gesellschaft«, »Der Wert Europas« und »Neues Leben im Exil« stehen derzeit im Fokus ihrer Arbeit. 1959 von dem Unternehmer Kurt A. Körber ins Leben gerufen, ist die Stiftung heute mit eigenen Projekten und Veranstaltungen national und international aktiv. Ihrem Heimatsitz Hamburg fühlt sie sich dabei besonders verbunden; außerdem unterhält sie einen Standort in Berlin.
www.koerber-stiftung.de

Software AG – Stiftung
Pluralistisch orientiert und anthroposophisch motiviert, ermöglicht die Software AG – Stiftung (SAGST) aus Darmstadt rund 250 heilsame Impulse im Jahr. Sie ist keine Unternehmensstiftung, sondern Großaktionärin der Software AG. Im Mittelpunkt ihrer Förderung stehen seit 1992 der Mensch und seine Entwicklung. Neben den Themen »Erziehung und Bildung«, »Kinder und Jugendhilfe«, »Anthroposophische Medizin« sowie »Landwirtschaft und Naturhilfe« gehört deshalb auch die Alten- und Behindertenhilfe zu den Förderschwerpunkten der SAGST. Sie betrachtet das Alter als einen Lebensabschnitt von besonderer Bedeutung – sowohl für die Biografie des Einzelnen als auch für das gesellschaftliche Zusammenleben. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Förderstiftung Projekte, die zukunftsfähige Wege für den Umgang mit den Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft aufzeigen. Vor allem geht es ihr dabei um Anregungen für ein menschenwürdiges Leben im Alter sowie um Beiträge zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Ausgangspunkt dafür ist die Auseinandersetzung mit dem Menschen und seinen individuellen Bedürfnissen am Lebensende – auch jenseits der rein pflegerischen und materiellen Versorgung.
www.sagst.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.04.2020
Körber-Stiftung
Kehrwieder 12
20457 Hamburg
www.koerber-stiftung.de
Telefon +49 · 40 · 80 81 92 - 0
Telefax +49 · 40 · 80 81 92 - 300
E-Mail info@koerber-stiftung.de
https://www.koerber-stiftung.de/pressem ... erben-2038
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Sozial-Holding ermöglicht Besuchskontakte zwischen Altenheimbewohner*innen und Angehörigen

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2020, 07:13

Sozial-Holding ermöglicht Besuchskontakte zwischen Altenheimbewohner*innen und Angehörigen
De Vertellbud: „He könne mer oss sien!“ – Sieben Besuchscontainer aufgestellt


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Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen hat die Landesregierung mit Erlass vom 22. März Besuche in Pflegeeinrichtungen grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus rechtlichen Gründen erforderlich sind.

Auch wenn das Besuchsverbot für Altenheime immer noch aus guten Gründen gültig ist, hat die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach jetzt eine rechtlich zulässige und absolut sichere Möglichkeit zur Begegnung zwischen Altenheimbewohnern und Angehörigen geschaffen.
Dazu hat die städtische Tochtergesellschaft an den sieben städtischen Altenheimen mit mehr als 600 Bewohnerinnen und Bewohnern Besuchscontainer aufgestellt. In der „Vertellbud“ mit separaten Eingängen für Bewohner*innen und Besucher sowie zwei durch eine Plexiglasscheibe getrennten Räumen können sich Bewohner*innen, Angehörige und Freunde seit Montag (27. April) sehen und miteinander sprechen. Begleitet werden die 20-minütigen Besuche, die täglich von 9 bis 18 Uhr möglich sind, von jungen Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr. Nach jedem Besuch wird in der „Vertellbud“ eine gründliche Flächendesinfektion durchgeführt. Außerdem sind die Besucher aufgefordert, auf dem Gelände Mundnasen-Bedeckung zu tragen, bis sie im Container sind und sobald sie den Container wieder verlassen.

„Mit den Besuchscontainern haben wir für die Zeit des Betretungsverbots in unseren Einrichtungen eine gute Behelfslösung gefunden. Nach wie vor ist es aber unser Ziel, so schnell wie irgend möglich normale und vertraute Besuchskontakte zu ermöglichen, sobald dies rechtlich zulässig und aus Sicht des Schutzes der Bewohner*innen vertretbar ist“, erläutert Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding.
Spontanbesuche sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Angehörige, die einen Besuchstermin vereinbaren möchten, werden gebeten, sich über die ihnen bekannte Corona-Hotline der jeweiligen Einrichtung zu melden.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2020
Stadt Mönchengladbach - Stabsstelle Presse & Kommunikation
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99
presse@moenchengladbach.de
Siehe auch > https://www.sozial-holding.de/corona-le ... nheim.html
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Zurück zur neuen Normalität in Pflegeeinrichtungen: mit Abstand, Hygiene und sozialen Kontakten!

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2020, 07:27

Soziale Isolation und die Überwindung dieser hin zu einer neuen Normalität sind Inhalte der aktuellen Pressemitteilung des VKAD.

Zurück zur neuen Normalität in Pflegeeinrichtungen: mit Abstand, Hygiene und sozialen Kontakten!

„Ich habe wirklich Verständnis für diese strengen Maßnahmen. Sie sollen uns ja schützen. Aber wenn ich meine Tochter nicht mehr sehen darf, möchte ich nicht mehr leben.“ Die Bewohnerin des Caritas Altenheims St. Vinzenz im niederbayerischen Wallersdorf sagt dies mit vollem Ernst. Aussagen wie diese könnten genauso von Bewohnern anderer Senioren-einrichtungen irgendwo in Deutschland kommen. Denn bundesweit gelten infolge der Corona-Krise seit einem Monat strenge Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen. Ausnahmen gibt es kaum, in Bayern beispielsweise nur für die Begleitung Sterbender. In vielen Häusern sehen die Bewohner ihre Angehörigen höchstens aus der Ferne: über den Grundstückszaun im Garten oder winkend am Fenster ihres Bewohnerzimmers. „Wir erhalten inzwischen täglich aus unseren Mitgliedseinrichtungen besorgniserregende Meldungen über Vereinsamung, körperlichen und seelischen Abbau bis hin zur Lebensmüdigkeit“, sagt Andreas Wedeking, Geschäftsführer des Verbands Katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD). „Die Problematik in den Einrichtungen ist uns sehr wohl bewusst. Angehörige, Heimbewohner und das Personal machen sich große Sorgen. Andererseits müssen wir in den Einrichtungen den Schutz dieser vulnerablen Personengruppe sicherstellen. Die Einrichtungen haben innerhalb der letzten 6 Wochen die komplette Ablauforganisation dazu umgestellt, um größtmöglichen Schutz herbeizuführen.“ kommentiert Eva-Maria Güthoff, Vorsitzende des VKAD.

„Dass die Härte der Situation abgefedert werden kann, zeigen bundesweite Best-Practice-Beispiele. So wurden Ostermessen im Garten abgehalten und Bewohner konnten diese vom Balkon oder Fenster mitverfolgen. Gartenkonzerte und andere Vorführungen haben gute Stimmung verbreitet. Tablets werden ebenso wie Videokameras zur Kontaktpflege genutzt, Bewohner werden vermehrt an digitale Kontaktmöglichkeiten herangeführt“, berichtet Wedeking aus dem Verband. Ein weiteres Beispiel gibt es beim Caritasverband Moers-Xanten. „Um einer zunehmenden Vereinsamung unserer Bewohner entgegenzuwirken, setzen wir auf Kollegen/innen aus anderen, momentan nicht ausgelasteten Arbeitsbereichen unseres Verbandes“, erklärt Thomas Kegler, Fachbereichsleiter Altenhilfe. Konkret sind dies gelernte Erzieher/innen oder Sozialarbeiter/innen, die als Inklusionshelfer/innen eingestellt sind. Sie sind mit der Einhaltung weitreichender Regelungen geltender Hygienekonzepte vertraut. In diesem Rahmen können zusätzlich Gespräche, Sport und Spiele im Haus sowie Spazierengehen außerhalb der Einrichtung angeboten werden. „Wir begleiten unsere Bewohner, die außerhalb des Hauses ihre Angehörigen treffen und stellen sicher, dass die Abstandsregeln gewahrt werden.“ Das erfreuliche Ergebnis: „Die psychische Situation hat sich deutlich entspannt“, so Kegler.

„Es bleibt unsere wichtigste Aufgabe, gefährdete Personengruppen so gut es geht zu schützen. Mögliche Rücknahmen der Kontaktbeschränkungen müssen in genehmigte Hygienekonzepte eingebettet sein und setzen genügend medizinisches Schutzmaterial voraus. Denn jeder COVID-19-Fall ist einer zu viel. Und dieser Verpflichtung sind wir uns in den Einrichtungen sehr bewusst. Durch Verständnis können wir die Verantwortlichen in den Einrichtungen unterstützen“, appelliert Eva-Maria Güthoff an die Vernunft aller.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2020
Andreas Wedeking
Geschäftsführer
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Tel. 030 284447-852
Fax 0761 200-710
E-Mail: andreas.wedeking@caritas.de
E-Mail: vkad@caritas.de
Internet: www.vkad.de
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Strategien zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2020, 07:38

Max-Planck-Gesellschaft

Strategien zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie
Eine Stellungnahme der Präsidenten der außeruniversitären Forschungsorganisationen auf Basis von mathematischen Analysen der Datenlage

Angesichts der großen öffentlichen Bedeutung einer objektiven Faktenlage zum Infektionsgeschehen haben sich unsere Forschungsorganisationen - Fraunhofer- Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck- Gesellschaft - entschlossen, gemeinsam zur Datenlage Stellung zu nehmen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Organisationen, die sich mit der mathematischen Analyse der Ausbreitung der COVID-19-Erkrankungen und der Vorhersage der weiteren Entwicklung beschäftigen, haben ihre Ergebnisse zusammengetragen, eine gemeinsame Analyse der Situation verfasst und mögliche Bewältigungsstrategien aus Sicht der Modellierung vorgelegt. Detailliertere Informationen sind in einer gemeinsamen Stellungnahme der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu finden, die wichtigsten Aussagen sind im Folgenden knapp zusammengefasst:

Unterschiedliche und voneinander unabhängige Modelle verschiedener Gruppen zur Ausbreitung von SARS-CoV-2 kommen zu konsistenten Ergebnissen. Die Reproduktionszahl R lag seit Ende März leicht unter 1.
Der klare Rückgang der Neuinfektionen N, den wir derzeit beobachten, ist der gemeinsame Effekt aller im März eingeführten Maßnahmen und der Verhaltensanpassungen der Bevölkerung.
Die Situation ist nicht stabil, selbst eine nur kleine Erhöhung der Reproduktionszahl würde uns zurück in eine Phase des exponentiellen Wachstums führen. Daher muss die Reproduktionszahl bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffs unter 1 gehalten werden. Der am 28. April 2020 vom RKI berichtete neue R-Wert nahe 1 verdeutlicht, dass in dieser Phase weiterhin konsequente Kontakteinschränkungen erforderlich sind.
Der Wert von R in Antwort auf eine veränderte Maßnahme kann erst mit einer Verzögerung von zwei bis drei Wochen geschätzt werden.
Das Erreichen einer „Herdenimmunität“ würde nach den bisher vorliegenden Daten einen Zeitraum von einigen Jahren erfordern, wenn das Gesundheitssystem nicht überlastet werden soll. Einschränkende Maßnahmen müssten bei einer solchen Strategie über den gesamten Zeitraum aufrechterhalten werden.
Aus Sicht der Modellierung erscheint folgende zweiphasige Strategie als sinnvoll: In der ersten Phase werden die Neuinfektionen weiter reduziert, bis eine effektive Kontaktverfolgung möglich ist. In der zweiten Phase schließt sich eine adaptive Strategie auf der Basis niedriger Zahlen von Neuinfektionen an.


Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Etablierung bzw. Weiterführung hygienischer Maßnahmen
Ausbau von Testing- und Tracing-Kapazitäten
Adaptive Steuerung von flankierenden kontakteinschränkenden
Maßnahmen.


Bei politischen Entscheidungen über das weitere Vorgehen sind natürlich weitere Faktoren in Betracht zu ziehen, wie psychologische und weitere gesundheitliche Belastungen der Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung und internationale Vernetzung, um nur einige zu nennen. Die oben skizzierten und in der ausführlichen Stellungnahme der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler detaillierter dargestellten Zusammenhänge gelten aber unabhängig von solchen Faktoren, sodass alle Entscheidungen vor diesem Hintergrund getroffen werden müssen. Neue Gegebenheiten, wie die Verfügbarkeit eines Medikaments oder einer Vakzine, effizienteres Contact Tracing durch eine App, flächendeckendes Testen, spezifische Antikörper-Tests oder anderes würden in einem adaptiven Szenario die Nachsteuerung kontakteinschränkender Maßnahmen erlauben.

Die einschlägigen Forschungseinrichtungen und Expertinnen und Experten der beteiligten Organisationen haben ihre Aktivitäten früh der Untersuchung des Coronavirus aus verschiedenen Fachperspektiven gewidmet und insbesondere die Autorinnen und Autoren der vorliegenden Stellungnahme werden selbstverständlich weiter an der Modellierung und deren Datengrundlage arbeiten, um die Vorhersage der Ausbreitung zu verbessern und die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu unterstützen.


PDFs zum Download
Strategien zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie (PDF) > https://www.mpg.de/14760439/28-04-2020_ ... eil_01.pdf
Adaptive Strategien zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie (PDF) > https://www.mpg.de/14760567/28-04-2020_ ... eil_02.pdf


Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2020
https://www.mpg.de/14759871/corona-stellungnahme
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Ausnahmen vom generellen Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2020, 07:49

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Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom generellen Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen zuzulassen

Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heutigem Beschluss das Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen im Wege der einstweiligen Anordnung insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als danach ausgeschlossen ist, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zuzulassen.

Sachverhalt:

Der Antragsteller, ein eingetragener Verein mit rund 1300 Mitgliedern, beabsichtigt, insbesondere in den noch ausstehenden Wochen des Fastenmonats Ramadan das Freitagsgebet in der von ihm genutzten Moschee durchzuführen. Er hat beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eine Normenkontrollklage mit dem Ziel eingelegt, das in der niedersächsischen Corona-Verordnung enthaltene Verbot von Gottesdiensten insoweit für ungültig zu erklären, als die für Verkaufsstellen und Ladengeschäfte geltenden Schutzvorkehrungen eingehalten werden.

Den mit der Normenkontrollklage verbundenen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des Verbots lehnte das Oberverwaltungsgericht ab. Zwar stelle das ausnahmslose Verbot des gemeinsamen Freitagsgebets im Fastenmonat Ramadan einen überaus schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit dar. Dem Freitagsgebet komme insbesondere in dieser Zeit eine zentrale liturgische Bedeutung zu. Das Verbot sei jedoch zur Vermeidung von Infektionen weiterhin erforderlich. Das Gefährdungspotenzial von Gottesdiensten sei wesentlich höher als bei Einkäufen in Verkaufsstellen und Ladengeschäften. Im Unterschied zu Einkäufen seien Gottesdienste durch gezielte, auf längere Dauer ausgerichtete gemeinsame Aktivitäten geprägt, bei denen insbesondere wegen der Gleichzeitigkeit von Gebeten und Gesängen mit einem hohen Virenausstoß zu rechnen sei.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Die Kammer hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in dem oben genannten Umfang stattgegeben. Einstweiliger Rechtsschutz ist zu gewähren, weil ein Abwarten bis zum Abschluss eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens die vom Antragsteller vor allem erstrebte Durchführung von Freitagsgebeten während des Fastenmonats Ramadan mit hoher Wahrscheinlichkeit vereiteln und ihm auf lange Zeit das gemeinsame Beten als eine wesentliche Form der Ausübung seiner Religion unmöglich machen würde, obwohl eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ablehnungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts voraussichtlich Erfolg hätte.

Nicht zu beanstanden ist allerdings die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, dass die Gefährdungslage bei Einkäufen und Gottesdiensten unterschiedlich zu beurteilen sein kann. Aus dem Vorbringen des Antragstellers selbst ergibt sich, dass die Einschätzung des Risikos von Infektionen durch Kontakte zwischen Personen bei der Veranstaltung von Gottesdiensten in Moscheen in größerem Umfang von den konkreten Umständen des Einzelfalles etwa hinsichtlich der Größe und Struktur der jeweiligen Glaubensgemeinschaft abhängt als bei der Erledigung von Einkäufen in Verkaufsstellen. So weist er etwa darauf hin, dass es auf die jeweils vertretene Lehre ankomme, ob beim Freitagsgebet gesungen und das Gemeinschaftsgebet von allen Gläubigen laut gesprochen werde. Außerdem macht er für seinen Fall geltend, dass ihm die Mitglieder seiner Gemeinde bekannt seien, was es ihm ermögliche, diese individuell zu jeweils einem Freitagsgebet einzuladen, wodurch Warteschlangen vor der Moschee vermieden werden könnten.

Jedoch ist mit Blick auf den schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit, den das Verbot von Gottesdiensten in Moscheen nach dem Vorbringen des Antragstellers jedenfalls insoweit bedeutet, als auch Freitagsgebete während des Fastenmonats Ramadan erfasst sind, kaum vertretbar, dass die Verordnung keine Möglichkeit für eine ausnahmsweise Zulassung solcher Gottesdienste in Einzelfällen eröffnet, in denen bei umfassender Würdigung der konkreten Umstände – eventuell unter Hinzuziehung der zuständigen Gesundheitsbehörde – eine relevante Erhöhung der Infektionsgefahr zuverlässig verneint werden kann. Das gilt jedenfalls angesichts der derzeitigen Gefahrensituation und der sich hieran anschließenden aktuellen Strategie zur Bekämpfung der epidemiologischen Gefahren. Es ist nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in keinem Fall erfolgen kann. Das Vorbringen des Antragstellers macht deutlich, welche Möglichkeiten insoweit in Betracht kommen. Er weist darauf hin, dass in den von ihm durchgeführten Freitagsgebeten nicht gesungen werde und beim Gemeinschaftsgebet nur der Imam laut vorbete. Als Schutzvorkehrungen werden angeboten eine Pflicht der Gläubigen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, die Markierung derjenigen Stellen in der Moschee, welche die Gläubigen zum Gebet einnehmen können und eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands gegenüber den für Verkaufsstellen geltenden Vorgaben um das Vierfache, um eine gegenüber der Einkaufssituation erhöhte Infektionsgefahr durch das längere Beisammensein einer größeren Personengruppe zu vermeiden. Auch habe er nach Rücksprache mit den zuständigen theologischen Instanzen die Genehmigung erhalten, in der von ihm genutzten Moschee mehrere Freitagsgebete durchzuführen und damit die einzelnen Veranstaltungen klein zu halten.

Bei einem Antrag auf ausnahmsweise Zulassung von Gottesdiensten, wie er nunmehr auch vom Antragsteller eingelegt werden kann, ist maßgeblich für die Risikoeinschätzung das Gewicht des mit dem Verbot verbundenen Eingriffs in die Glaubensfreiheit, das hier insbesondere hinsichtlich des Freitagsgebets im Fastenmonat Ramadan besonders groß ist, aber auf der anderen Seite unter anderem auch die Möglichkeit, die Einhaltung von Auflagen und Beschränkungen effektiv kontrollieren zu können, die örtlichen Gegebenheiten sowie Struktur und Größe der jeweiligen Glaubensgemeinschaft und nicht zuletzt die – gegebenenfalls auch auf die Region bezogene – aktuelle Einschätzung der von sozialen Kontakten ausgehenden Gefährdungen für Leib und Leben.

Die Kammer weist abschließend darauf hin, dass Gegenstand des Beschlusses allein die Frage einer vorläufigen ausnahmsweisen Zulassung von Gottesdiensten auf der Grundlage der spezifisch dazu vorgetragenen und im gerichtlichen Verfahren erörterten konkreten Umstände ist.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 28a/2020 vom 29. April 2020
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... -028a.html
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Rhein-Kreis Neuss: Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung Corona-Test machen

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2020, 17:25

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 304/2020
Datum: 30.04.2020


Rhein-Kreis Neuss: Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung Corona-Test machen

Rhein-Kreis Neuss. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung zeigt, sollte einen Corona-Test machen. Dieser Auffassung sind die Experten des Rhein-Kreises Neuss. In den von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den niedergelassenen Ärzten betriebenen Teststellen in Neuss und Grevenbroich wurden bereits mehr als 4000 Testungen auf eine Infektion mit dem Virus durchgeführt. Hinzu kommen die Testungen der Kliniken und Arztpraxen. Dies erlaubt es allen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreisgebiet, Klarheit zu bekommen. Einschränkende Voraussetzungen für den Test wie der Kontakt zu nachweislich Corona-Infizierten gibt es nicht mehr.

Die statistische Kurve der bestätigten Neuerkrankungen mit dem Corona-Virus im Rhein-Kreis Neuss ist abgeflacht. Für Landrat Hans-Jürgen Petrauschke liegt das an der erfolgreichen Unterbrechung von Infektionsketten, wobei die hohe Anzahl von Corona-Tests eine zentrale Rolle spielt. „Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, niedergelassenen Ärzten, den Kommunen und dem Kreis konnten die Corona-Testzentren leistungsfähig aufgebaut werden“, so Petrauschke. Das vorrangige Ziel sei es weiterhin, die Infektionsketten zu unterbrechen, Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen und das Gesundheitssystem stabil zu halten.

Betrieben werden die Teststellen durch die Kassenärztliche Vereinigung und die niedergelassenen Ärzte. Die Städte Neuss und Grevenbroich stellen Räume, Technik und Sicherheitspersonal für die Einrichtungen zur Verfügung. Außerdem werden die beiden Teststellen vom Rhein-Kreis Neuss unter anderem mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel ausgestattet. Darüber hinaus übernimmt der Kreis die Kosten für das erforderliche nichtärztliche Personal. Das Kreis-Gesundheitsamt zeichnet für die zentrale Zugangs- und Terminkoordinierung verantwortlich.

Wer Symptome von Atemwegserkrankungen hat, kann sich für eine Testung bei der Hotline des Kreisgesundheitsamts melden. Dort werden alle erforderlichen Daten aufgenommen und die Anrufer dann für eine Terminvereinbarung zurückgerufen. Die Nummer lautet 0 21 81/601 77 77. Die Hotline ist werktags zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen zwischen 9 und 18 Uhr zu erreichen.

Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
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Normalbetrieb im Krankenhaus nur unter den ‚normalen‘ Regeln!

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2020, 17:30

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Normalbetrieb im Krankenhaus nur unter den ‚normalen‘ Regeln!

Bundesweit kehren Krankenhäuser jetzt zum Normalbetrieb zurück, Bundesgesundheitsminister Spahn spricht von einem „neuen Alltag für die Kliniken“. Dezidiert wird geregelt, mit welchen Vorgaben die Versorgung in Stufen hochgefahren wird, viele Krankenhäuser haben dies allerdings auch ohne grünes Licht aus Berlin längst getan. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert eine „Überregulierung“ und beansprucht die Gestaltungsverantwortung für jedes Krankenhaus selbst.

Keine Rede ist allerdings davon, dass man auch in Bezug auf Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Pflegepersonalbemessung nun wieder zum Regelbetrieb zurückkehren will. Das passt nicht zusammen und kann so nicht akzeptiert werden! „Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert ausdrücklich, dass selbstverständlich mit Hochfahren der Regelversorgung in den Krankenhäusern auch wieder reguläre Spielregeln gelten müssen, die zuvor wegen des pandemiebedingten Ausnahmezustandes ausgesetzt worden waren“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Mit dem Hinweis auf eine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ und in Erwartung eines massiven Aufkommens zu behandelnder CoViD-Erkrankter wurden am 4. März die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Mit derselben Begründung sind Grenzen der Arbeitszeit aufgeweicht, vorgeschriebene Ruhezeiten verkürzt und erhebliche Zugriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf das Pflegepersonal legalisiert worden. Der kaum kontrollierbare Notstand ist nicht eingetreten, jetzt sind deshalb auf dem schnellsten Wege diese Ausnahmeregelungen auch wieder abzuschalten. Wir werden es nicht hinnehmen, dass mithilfe der Pandemie auf Dauer noch schlechtere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal eintreten als sie schon vor der Krise waren“, so Bienstein.

Für das schrittweise Hochfahren der Krankenhäuser fordert der DBfK daher umgehend
• Vollständige Anwendung der regulären Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze,
• Umfassende und engmaschige Testungen auf Corona-Infektion bei Patient/innen und Beschäftigten,
• Sicherstellung ausreichender und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung,
• Angemessene Schichtbesetzungen, insbesondere auch im Hinblick auf hohen Personalbedarf für die Versorgung infizierter Patient/innen,
• Uneingeschränkte Geltung inkl. Nachweispflicht von vor der Krise regelhaften Mindestbesetzungen,
• Klare und konsequente Regelungen für Besucher/innen,
• Strikte Trennungen in jeglicher Hinsicht zwischen Isolier- und sonstigen Bereichen,
• Risikominimierung bei allen Prozessen in Diagnostik und Therapie,
• Gesetzeskonforme und vergütete Stand-by-Regelungen für Pflegepersonal, damit kurzfristig Pflegekapazität bei Bedarf hochgefahren werden kann.

Die bislang geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) entsprechen nicht annähernd dem Bedarf an pflegerischem Fachpersonal, der sich aus dem Krankheitsspektrum und dem Grad an Pflegebedürftigkeit von Patient/innen ergibt. Sie können allenfalls ein Minimum an Patientensicherheit gewährleisten und die Beschäftigten vor Willkür und völliger Überforderung schützen. Klar ist aber – und noch einmal belegt durch die vergangenen Wochen, dass sich in den deutschen Krankenhäusern in Bezug auf die Pflege maßgeblich etwas ändern muss. Gebraucht wird endlich ein analytisches Pflegepersonalbemessungsinstrument, ausgerichtet am Versorgungsbedarf der Patienten und verpflichtend anzuwenden. Es muss jetzt in Auftrag gegeben werden; als Zwischenlösung ist das von DPR, DKG und ver.di gemeinsam erstellte Konzept PPR 2.0 einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.04.2020
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
redaktion@dbfk.de
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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