Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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"Die Lebenserwartung der Patienten ist ein legitimes Kriterium für die ärztliche Entscheidung"

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2020, 06:07

Universität Leipzig

"Die Lebenserwartung der Patienten ist ein legitimes Kriterium für die ärztliche Entscheidung"

Die Corona-Krise stellt Krankenhäuser vor große Herausforderungen. In einigen Ländern, zum Beispiel Italien, mussten Ärzte bereits Triage-Entscheidungen treffen, um Menschenleben zu retten. Was wäre, wenn Ärzte auch hierzulande eine Patienten-Auswahl vornehmen müssten, etwa weil Beatmungsgeräte nicht reichen? Wie die Rechtslage auf diesem Gebiet in Deutschland aussieht, erklärt Juristin Prof. Dr. Elisa Hoven von der Universität Leipzig.
Frau Prof. Hoven, wie ist die Rechtslage in Deutschland zu Triage-Entscheidugen?

Wenn ein Arzt tatsächlich nicht alle Patienten behandeln kann, steht er ethisch vor einer höchst schwierigen Situation: Er entscheidet letztlich darüber, wer leben darf und wer sterben muss. Das Recht gibt dem Arzt hier einen weiten Spielraum. Er befindet sich in einer sogenannten „Pflichtenkollision“, da er seine Behandlungspflicht nur gegenüber dem einen, nicht aber gegenüber dem anderen Patienten erfüllen kann. Da die Rechtsordnung von ihm nichts Unmögliches verlangen kann, macht er sich nicht strafbar – egal, für welchen Patienten er sich entscheidet. Und dabei spielt es auch keine Rolle, aus welchen Gründen er das tut.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin, Leo Latsch, sagt, die Auswahl nach Alter sei nach deutschem Gesetz eine Tötung durch Unterlassung, ein Bruch mit den Tabus der Menschlichkeit. Was sagen Sie als Juristin dazu?

Das ist so nicht richtig. Das Strafrecht urteilt nicht über die Entscheidungsgründe des Arztes. Es schaut ganz nüchtern darauf, ob sich der Arzt in einer Lage befunden hat, in der er nur einer von mehreren Behandlungspflichten nachkommen konnte. Im Übrigen ist die Lebenserwartung der Patienten meiner Ansicht nach ein legitimes Kriterium für die ärztliche Entscheidung. Da das menschliche Leben endlich ist, hat es zwingend eine quantitative Komponente. Mit Blick auf das eigene Leben würde wohl niemand behaupten, dass die Aussicht auf einige Monate und auf viele Jahre weiterer Lebenszeit gleichwertig sind. Die Unterscheidung nach der verbleibenden Lebenserwartung stellt auch die grundlegende Gleichheit von Menschen nicht in Abrede. Jeder Mensch hat denselben Wert – die Dauer seines Lebens hingegen nicht. Die Frage lautet also nicht: „Ist ein 90-Jähriger mehr oder weniger ‚wert‘ als ein 5-Jähriger?“, sondern: „Ist eine zu erhaltende Lebensdauer von 5 Jahren mehr oder weniger wert als eine Lebensdauer von 90 Jahren?“. Die Berücksichtigung der Lebenszeit richtet sich nicht gegen eine Gruppe von Menschen und stellt daher auch keine Abwertung Personen dar. Die verbleibende Lebensdauer ist kein Merkmal einer bestimmten Gruppe, sondern ein dynamischer Faktor im Alterungsprozess eines jeden Menschen.

Sollte es in Deutschland nach der Corona-Krise zu Strafanzeigen von Angehörigen älterer Menschen kommen, die nach einer solchen Triage-Entscheidung von Ärzten an einer Corona-Infektion gestorben sind, welche Erfolgsaussichten hätten diese?

Wie gesagt kann sich ein Arzt nicht strafbar machen, wenn er einen Patienten deshalb nicht behandelt, weil nicht genügend Ressourcen zur Verfügung standen. Strafrechtlich schwierig ist allein die Situation, in der sich ein Arzt dafür entscheidet, eine bereits begonnene Behandlung aktiv abzubrechen – wenn er also etwa einen Patienten mit schlechten Behandlungsaussichten vom Beatmungsgerät nimmt, um es einem anderen, mit besseren Chancen zur Verfügung zu stellen. Ich bin der Ansicht, dass der Arzt auch in diesem Fall nicht zu bestrafen ist. Denn letztlich ist der Arzt allen Patienten zur Behandlung verpflichtet – er ist den Patienten, die bereits an den Geräten angeschlossen sind, nicht mehr oder weniger verantwortlich als dem Patienten, der später eingeliefert wird. Der Arzt steht damit vor genau derselben ethischen Konfliktsituation: Wer nicht ans Beatmungsgerät kann, wird sterben. Es kann dann nicht auf Zufälligkeiten ankommen, also etwa darauf, ob ein Patient kurze Zeit vorher eingeliefert und schon an ein Beatmungsgerät angeschlossen wurde. Auch der Ethikrat, der einen solchen Abbruch für unzulässig hält, möchte den Arzt im Ergebnis nicht bestraft sehen. Und das mit Recht: Es kann nicht das Ziel des Strafrechts sein, Ärzte vor Gericht zu stellen, die in einer ethischen Ausnahmesituation nach ihrem Gewissen entschieden haben.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Elisa Hoven
Juristenfakultät der Universität Leipzig
Telefon: +49 341 97-35291
E-Mail: elisa.hoven@uni-leipzig.de

Quelle: Pressemitteilung vom 20.04.2020
Susann Huster Stabsstelle Universitätskommunikation/Medienredaktion
Universität Leipzig
https://idw-online.de/de/news744954
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COVID-19: Auch eine systemische Gefässentzündung

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2020, 06:23

Universitätsspital Zürich


COVID-19: Auch eine systemische Gefässentzündung


COVID-19 wurde als Lungenkrankheit bekannt. Warum Patienten auch lebensgefährliche Versagen anderer Organe erleiden, war bisher unklar. Ein interdisziplinäres Team des Universitätsspitals Zürich zeigte nun, dass SARS-CoV-2 direkt Entzündungen in den Gefässen auslöst und so zu Organversagen bis zum Tod führen kann.
Die ersten COVID-19-Patienten mit schweren Krankheitsverläufen erlitten vor allem virale, schwierig zu behandelnde Lungenentzündungen als Komplikation. Für Coronaviren eine typische Erkrankung, da sie vor allem die Atemwege angreifen. Ärztinnen und Ärzte stellten jedoch fest, dass zunehmend Patientinnen und Patienten auch Herzkreislaufprobleme oder Multiorganversagen zeigten. Ob und welchen Zusammenhang es dabei mit der Lungenentzündung gab, war aber nicht klar. Da vor allem ältere Patienten betroffen waren, gingen die Ärzte davon aus, dass die Belastung durch die Krankheit die Herzkreislaufprobleme bei der dafür typischen Altersgruppe auslöst.

Veränderungen und SARS-COV-2 in allen Gefässen

Bei Untersuchungen der Gewebeproben von verstorbenen COVID-19-Patienten nach einer Autopsie fiel Pathologinnen und Pathologen am Universitätsspital Zürich nun auf, dass die Patientinnen und Patienten nicht nur an einer Entzündung der Lunge litten, sondern die Entzündung das gesamte Endothel verschiedenster Organe betraf. Zudem gelang es der Pathologin Prof. Zsuzsanna Varga mit dem Elektronenmikroskop, SARS-CoV-2 erstmals direkt im Endothel sowie den dort durch das Virus ausgelösten Zelltod nachzuweisen.

Das Endothel ist eine Zellschicht, die eine Art Schutzschild in den Gefässen bildet und verschiedene Prozesse in den Mikrogefässen regelt und ausgleicht. Ist dieser Regelungsprozess gestört, kann dies beispielsweise Durchblutungsstörungen in den Organen oder in Körpergewebe auslösen, die zum Zelltod und damit zum Absterben dieser Organe oder Gewebe führen.

Angriff des Virus auf die körpereigene Verteidigung

Die Forscherinnen und Forscher schlossen daraus, dass das Virus nicht wie bisher vermutet über die Lunge, sondern über die im Endothel vorkommenden ACE2-Rezeptoren die körpereigene Verteidigung direkt angreift, sich darüber verteilt und zu einer generalisierten Entzündung im Endothel führt, die dessen Schutzfunktion zum Erliegen bringt. Das Virus löst also nicht nur eine Lungenentzündung aus, die dann ursächlich für weitere Komplikationen ist, sondern direkt eine systemische Endotheliitis, eine Entzündung des gesamten Endothels im Körper, die alle Gefässbetten erfasst: Herz-, Hirn-, Lungen- und Nierengefässe sowie Gefässe im Darmtrakt. Mit fatalen Folgen: Es entstehen schwere Mikrozirkulationsstörungen, die das Herz schädigen, Lungenembolien und Gefässverschlüsse im Hirn und im Darmtrakt auslösen und zum Multiorganversagen bis zum Tod führen können.

Das Endothel jüngerer Patienten kommt mit dem Angriff der Viren meistens gut zurecht. Anders die Patientinnen und Patienten, die an Bluthochdruck, Diabetes, Herzinsuffizienz oder koronaren Herzkrankheiten leiden; Erkrankungen, die gemeinsam haben, dass durch sie die endotheliale Funktion eingeschränkt ist. Eine Infektion mit SARS-COV-2 gefährdet diese Patienten besonders, weil bei ihnen vor allem in der Phase, in der sich das Virus am stärksten vermehrt, die schon geschwächte Endothelfunktion noch weiter abnimmt.

Risikopatienten mit zweifacher Therapie retten

«Wir konnten mit unserer Untersuchung den Beweis für unsere Hypothese beibringen, dass COVID-19 nicht nur die Lunge sondern die Gefässe aller Organe betreffen kann. COVID ist eine systemische Gefässentzündung, wir sollten das Krankheitsbild von nun als COVID-Endotheliitis beschreiben», fasst Prof. Frank Ruschitzka, Direktor der Klinik für Kardiologie, die Erkenntnisse zusammen, zu denen Kardiologen, Infektiologen, Pathologen und Intensivmediziner beigetragen haben.

Für Frank Ruschitzka folgt daraus auch, dass die Therapie bei COVID-19-Patienten an zwei Stellen ansetzen muss: «Wir müssen die Vermehrung der Viren in deren vermehrungsreichster Phase hemmen und gleichzeitig das Gefässsystem der Patienten schützen und stabilisieren. Dies betrifft vor allem unsere Patienten mit Herzkreislauferkrankungen und einer bekannt eingeschränkten Endothelfunktion sowie den bekannten Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19.»

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Frank Ruschitzka, Klinik für Kardiologie, Universitätsspital Zürich
Tel.: 044 255 86 20 (Medienstelle), frank.ruschitzka@usz.ch

Prof. Dr. Holger Moch, Institut für Pathologie und Molekularpathologie, Universitätsspital Zürich
Tel.: 044 255 86 20 (Medienstelle), holger.moch@usz.ch

Originalpublikation:
Endothelial cell infection and endotheliitis in COVID-19. The Lancet.
https://www.thelancet.com/journals/lanc ... 5/fulltext


Quelle: Pressemitteilung vom 20.04.2020
Nathalie Plüss Unternehmenskommunikation
Universitätsspital Zürich
https://idw-online.de/de/news744966
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Personelles und Digitales Update“ des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2020, 06:31

Deutsches Ärzteblatt vom 20.04.2020:
Spahn verspricht „personelles und digitales Update“ des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Berlin – Angesichts der Corona-Pandemie soll der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland personell verstärkt und digital besser ausgestattet werden. Das hat Bun­desgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in Berlin angekündigt.
Er bezog sich dabei auf Ergebnisse einer Arbeitsbesprechung, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gestern mit dem sogenannten Coronakabinett geführt hatte. In dem Ka­bi­nett sind neben Merkel die Minister für Gesundheit, Forschung und Vertei­digung, der Bun­desaußen- und der Bundesinnenminister sowie der Chef des Bundeskanzleramts ver­treten.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Patienten mit COVID-19 weder zu früh noch zu spät, sondern rechtzeitig beatmen

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2020, 09:12

Pneumologen legen Positionspapier vor:
Patienten mit COVID-19 weder zu früh noch zu spät, sondern rechtzeitig beatmen


Berlin – Die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Lungenkrankheit COVID-19 führt nach aktuellen Studien bei 15 bis 20 Prozent der Infizierten zu einem schweren Ver-lauf, drei bis fünf Prozent müssen intensivmedizinisch betreut werden, bei einem Teil von diesen wird eine Beatmung notwendig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) hin. In einem Positionspapier, das die Fachgesellschaft aktuell veröffentlicht hat, geben DGP-Experten Handlungsempfehlungen zu Diagnostik, Monitoring und Therapie bei COVID-19-Patienten. Diese basieren auf aktuellen Studien und den Erfahrungen aus der Praxis. In ihrem Positionspapier stellen die Experten Modelle zur Klassifizierung der Krankheitsverläufe bei COVID-19 vor und beantworten die Frage, wann welche Art der Beatmung angebracht ist.

Wie eine COVID-19-Erkrankung verläuft, hängt stark vom allgemeinen Gesundheitszustand eines Menschen sowie etwaigen Vorerkrankungen ab. „Nach aktuellem Kenntnis-stand ist der Verlauf bei 80 Prozent der Betroffenen mild. Bei etwa 20 Prozent der positiv getesteten Personen entwickelt sich nach den aktuellen Studien dagegen eine Erkrankung der Lunge“, sagt Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Präsident der DGP und Mitautor des Positionspapieres. Dabei durchlaufen an COVID-19 Erkrankte drei Phasen der Krankheit, die durch unterschiedlich starke Symptome gekennzeichnet sind, so der Experte.

In der ersten Phase, der frühen Infektion, äußert sich COVID-19 vor allem in Geschmacks-störungen, Halsschmerzen, Husten und in seltenen Fällen durch Durchfall. In der zweiten Phase greift das Virus auf die Lunge über und löst Entzündungen des Lungengewebes aus, die rasch dazu führen können, dass die Sauerstoffversorgung im Körper gestört ist. In dieser Phase ist die Gabe von Sauerstoff erforderlich. Die dritte Phase ist durch schwere Lungenschäden bis hin zum Organversagen gekennzeichnet. Spätestens in dieser Phase müssen viele Patienten apparativ unterstützt werden – bis hin zur kontrollierten Beatmung über einen Tubus (Schlauch). „Entscheidend ist es, jede dieser Maßnahmen recht-zeitig zu ergreifen“, sagt Dr. med. Michael Westhoff, stellvertretender Sprecher des Kompetenznetzwerks WeanNet und Mitautor des Positionspapieres. „Um festzustellen, in welcher Phase der Erkrankung sich ein COVID-19-Patient befindet und wie schwer sein Lungengewebe bereits geschädigt ist, muss ein Patient eingehend untersucht und im Ver-lauf engmaschig überwacht werden“, so der Experte weiter. Eine Röntgen- bzw. CT-Untersuchung und Blutgasanalyse geben Aufschluss über das Ausmaß der Lungenschäden. Ein strenges Monitoring der Vital- und Blutwerte helfe dabei, die Entwicklung eines Lungenversagens, wie auch weiterer Organschädigungen festzustellen und frühzeitig behandeln zu können.

„Da es bislang kein Medikament gegen COVID-19 gibt, stellt die Beatmung schwer Erkrankter derzeit die einzige Behandlungsmöglichkeit dar“, stellt Professor Dr. med. Torsten Bauer, stellvertretender Präsident der DGP und Mitautor des Positionspapieres, fest. Welche Beatmungsmethode anzuwenden ist, hänge vom Krankheitsverlauf und dem Gesundheitszustand des Patienten ab: In einem bestimmten Krankheitsstadium ist die nicht-invasive Beatmung möglich. Reicht das nicht mehr aus, muss der Patient invasiv über einen Schlauch künstlich beatmet werden. Hier sei es wichtig, den Erkrankten eng-maschig zu überprüfen, um nicht zu früh und nicht zu spät entscheiden zu können, wann welche Beatmungsmethode notwendig sei.

Die Fachgesellschaft tritt in ihrem Positionspapier Behauptungen entgegen, Patienten würde durch die Beatmung Schaden zugefügt. „Eine künstliche Beatmung löst nicht grundsätzlich bleibende Gesundheitsschäden an der Lunge aus“, so Bauer. „Zwar gibt es Patienten, bei denen der Heilungsprozess nach einer solchen Beatmung länger dauert, einer vollständigen, möglicherweise durch Reha-Maßnahmen begleiteten Genesung steht jedoch in der Regel nichts im Wege.“ Bei schweren Verläufen von COVID-19 sei die Beatmung unabdingbar: „Sie ist eine lebensrettende Maßnahme für Menschen mit einer sehr schweren COVID-19-Erkrankung “, betonen die DGP-Experten.

Das vollständige Positionspapier der DGP können Sie unter dem folgenden Link abrufen:
> https://pneumologie.de/fileadmin/user_u ... 7_DGP__app._
Differenzialtherapie_ARI_bei_COVID-19.pdf

Quelle: Mitteilung vom 21.04.2020
Kontakt für Journalisten:
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.
Stephanie Balz
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel: 0711 89 31-168
Fax: 0711 89 31-167
balz@medizinkommunikation.org
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Pfarrer erkämpft sich Zugang zu Heimbewohnerin

Beitrag von WernerSchell » 22.04.2020, 06:16

Ärzte Zeitung vom 21.04.2020:

Thüringen
Pfarrer erkämpft sich Zugang zu Heimbewohnerin

Ein evangelischer Pfarrer hat per Eilverfahren den Besuch bei einer schwer kranken Heimbewohnerin durchgesetzt.
Altenburg. In Jena hat ein evangelischer Pfarrer die von einem Pflegeheim in der Coronavirus-Pandemie verweigerte seelsorgerische Betreuung einer schwer kranken alten Frau vor Gericht erstritten. Das Amtsgericht Altenburg entschied in einem Eilverfahren, dass das Heim dem Pfarrer Zugang zu der 89-jährigen Palliativpatientin gewähren muss.
Das Gerichts beruft sich in seiner Begründung, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, auf das Infektionsschutzgesetz. Dieses schließt Seelsorger von einem Besuchsverbot für Pflegeheime während einer behördlich angeordneten Quarantäne ausdrücklich aus. Das gelte auch nach der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes wegen der Covid-19-Pandemie, befanden die Richter.
... (weiter lesen unter) ... https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte ... DAF3251YI4
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Corona: Droht die zweite Welle?

Beitrag von WernerSchell » 22.04.2020, 06:20

Corona: Droht die zweite Welle?

Wenn die sogenannte Reproduktionszahl nach der Lockerung der Maßnahmen wieder über 1 kommen sollte, droht eine zweite Welle. Die Epidemietätigkeit könnte in nicht erwarteter Wucht erneut losgehen – davor warnen Virologen und auch Angela Merkel. Gemeint ist: Die erste Welle, die ja erst durch den Lockdown abgeflacht ist, kann jederzeit wieder steil ansteigen, wenn man jetzt nicht vorsichtig ist. Es ist ja nach wie vor so gut wie niemand immun. Deshalb kann nach der ersten, die zweite Welle kommen. Die Gefahr wäre wieder sehr groß, dass die Infektionen den Punkt erreichen, an dem unser Gesundheitssystem überlastet wäre: zu wenig medizinisches Personal, zu wenig Intensivbetten für die schwerkranken Patienten. Das wäre der schlimmste Fall, psychologisch frustrierend für die Menschen und auch ökonomisch ein Albtraum. Quarks-Reporterin Christina Sartori klärt auf | DailyQuarks – 00:05:48 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... index.html

Mehr:
"Corona: Lockern wir die Maßnahmen zu früh?" – ein Quarks-Beitrag vom 17.04.20 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/locker ... -zu-frueh/
"Quarks extra: Corona – wie geht es weiter" ¬– eine Quarks-Sendung von heute | video > https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... r-100.html
"Coronavirus: Das wissen wir – und das nicht" – ein Quarks-Beitrag, aktualisiert am 17.04. | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... issen-wir/

Quelle: Mitteilung vom 21.04.2020
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Klatschen für die Pflegekräfte - und jetzt will keiner die angekündigte Prämie zahlen ...

Beitrag von WernerSchell » 22.04.2020, 06:48

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=23544&p=113321#p113321

Blogbeitrag von Professor Dr. Stefan Sell vom 21.04.2020:

Es hat sich ausgeklatscht und die versprochene Prämie für Pflegekräfte in der Altenpflege will keiner zahlen

Es waren durchaus beeindruckende Bekundungen der Anerkennung und des Danks für diejenigen, die in vorderster Reihe beim Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie ihre Frau bzw. ihren Mann stehen, die in den Kliniken, den Pflegeheimen und den ambulanten Pflegediensten durchhalten und die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen sicherstellen. Da wurde nach italienischem Vorbild auf den Balkonen geklatscht und über weitere in vielen Fällen sicher auch zutiefst ehrlich gemeinte Bekundungen des Danke-Sagens wurde berichtet. Nun ist das, wie man überall feststellen kann und muss, mittlerweile abgeklungen, die Diskussionen drehen sich um die eingeleiteten Öffnungen des kommerziellen und gesellschaftlichen Lebens und viele Menschen haben den Eindruck, dass doch eigentlich alles schon vorbei ist.
...
Aber da ist dann ja noch wenigstens das Versprechen einer nicht nur emotionalen oder verbalen Anerkennung (die erst einmal nicht viel kostet), sondern dass die Pflegekräfte in der Altenpflege eine handfeste materielle Würdigung in Form einer Prämie bekommen sollen. So entstand vor einigen Wochen die Idee, die besonderen Leistungen der Altenpflege mit einer „Corona-Sonderprämie“ von 1.500 Euro für die mehr als eine halbe Million Beschäftigten zu honorieren.
Wieso eigentlich eine Sonderprämie in dieser Höhe, also 1.500 Euro?
...
Und nun erreichen uns solche Meldungen: „Keiner will die Pflege-Prämie zahlen". ...
... (weiter lesen unter) ... > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... eklatscht/


+++
Angesichts der neueren Entwicklung bezüglich Prämie wird an die Forderung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 26.03.2020 erinnert. Überfällig ist eine Gefahrenzulasse für alle Bedienstete, die nahe an kranken Menschen arbeiten - siehe insweot > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=112875#p112875 :

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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

26.03.2020

Gefahrenzulage für alle Bediensteten nahe an kranken Menschen .... JETZT!

Seit den 1995er Jahren schreibe ich mir die Finger wund und werbe u.a. für verbesserte Stellenschlüssel und höhere Vergütungen in der Pflege (siehe z.B. > viewtopic.php?f=3&t=23508 ). Nichts ist insoweit wirklich voran gekommen.
Nun stehen die Abgeordneten im Bundestag auf und Beklatschen die wichtigen Pflegekräfte. Dieser Art der Belobigung und Anerkennung kann ich angesichts der voran gegangenen Untätigkeit wenig abgewinnen.
Wie wäre es, allen Personen, die nahe an kranken Menschen tätig sind, zunächst für 6 Monate eine Corona-Gefahrenzulage von 200 Euro/Monat zu zahlen, einfach so (aus Steuermitteln natürlich)? Danach müssen endlich Reformen umgesetzt werden, die die Arbeitsbedingungen in allen Pflegesystemen entscheidend und dauerhaft verbessern!

Werner Schell
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Tragen von sog. Alltagsmasken ab 27.04.2020 in NRW Pflicht - Forderung von Pro Pflege ... erfüllt!

Beitrag von WernerSchell » 22.04.2020, 12:02

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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An den
Ministerpräsidenten des Landes NRW
Gesundheitsminister des Landes NRW


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Sehr geehrter Herr Laschet, sehr geehrter Herr Laumann,

dass in Corona-Zeiten eine MNS-Maske dem Träger nur wenig Schutz bietet, ist allseits bekannt. Wenn aber alle eine solche Maske tragen, schützt man sich gegenseitig mit großer Wirkung. Daher ist das Tragen solcher Masken sinnvoll. Mittlerweile gibt es bereits einige Länder, Städte, die eine entsprechende Pflicht zum Tragen von solchen Masken verfügt haben. Das halte ich für richtig. Nur NRW geht wieder mal einen Sonderweg.

Zu dieser Situation habe ich mich schon gesondert geäußert:
Corona-Pandemie - Öffentlichkeitsarbeit und Schutzmaßnahmen präsentieren sich als föderaler Flickenteppich! … > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=113293#p113293

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Meine Beobachtungen gehen dahin, dass sich die Menschen offensichtlich noch nicht ausreichend bewusst sind, welche Infektionsgefahren überall lauern. Es wird zwar immer wieder bekundet, dass man sich überwiegend an den Hinweisen zur Vorsicht ausrichte, aber das scheint mehr als lückenhaft. Völlig daneben geraten erscheint mir die gestrige Kommentierung in der Rheinischen Post / NGZ (Seite 2) mit dem Titel "Die Maskenpflicht macht alles schlimmer".

Ich rege an, im Land NRW sofort eine Maskenpflicht (eingeschränkt auf Einkaufen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw.) einzuführen. Längeres Prüfen und Zuwarten löst kein Problem und stößt nur auf Unverständnis!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner


+++
Nordrhein-Westfalen führt nunmehr eine MNS-Pflicht ein. Ab 27. April 2020 muss beim Einkauf und in Bussen und Bahnen eine entsprechende Maske, sog. Alltagsmaske, getragen werden. Damit ist der diesbezüglichen Forderung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk entsprochen worden!

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In der Erklärung der Landesregierung von NRW heißt es:

Erklärung der Regierungssprecherinnen und Regierungssprecher von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland:

Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.

Nordrhein-Westfalen wird seine Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können. Diese Entscheidung im Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt.“

Quelle; https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... nd-fuehren
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Ein Drittel aller COVID-19-Todesfälle in Heimen

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2020, 08:42

Ärzte Zeitung vom 23.04.2020:
Deutschland
Ein Drittel aller COVID-19-Todesfälle in Heimen
In den vergangenen Wochen gab es besonders viele COVID-19-Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen. Das spiegelt sich auch in der Zahl der Todesfälle wider.
Von Anne Bäurle
Berlin. Von den 4879 gemeldeten (Stand 22.04.) Menschen, die an COVID-19 gestorben sind, wurden 1599 in Pflegeheimen betreut. Das geht aus einem aktuellen Bericht des Robert Koch-Institut (RKI) hervor.
Damit betrifft rund ein Drittel aller Todesfälle, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion in Verbindung stehen, Menschen, die in Pflegeeinrichtungen betreut wurden. Zuvor hatte der NDR berichtet.
... (weiter lesen) ...> https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
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Profession Pflege bei der Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes maßgeblich beteiligen

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2020, 08:54

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (24. April 2020, Nr. 13/2020)



Deutscher Pflegerat: Profession Pflege bei der Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes maßgeblich beteiligen

Zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR):

„Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, dass das Thema Public Health in Deutschland stark vernachlässigt wurde und im öffentlichen Gesundheitsdienst ein erheblicher Investitions- und Reformbedarf besteht. Jetzt besteht die Chance, den öffentlichen Gesundheitsdienst auch inhaltlich umfassend zu stärken.

Die erforderliche Neuorientierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes darf sich daher nicht nur auf die erforderliche technische Modernisierung und die Digitalisierung beschränken. Die Profession Pflege muss neben den ärztlichen Aufgabenfeldern in den Mittelpunkt gestellt werden.

Die Pflegefachpersonen und insbesondere Community Health Nurses können als Mitarbeitende im öffentlichen Gesundheitsdienst einen wichtigen Beitrag zur besseren Gesundheit und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung leisten. Deren Wissen und Können muss mit berücksichtigt werden. Das fehlt im vorliegenden Entwurf.

Mit der maßgeblichen Beteiligung der Profession Pflege im öffentlichen Gesundheitsdienst wäre somit auch ein wichtiger Baustein für eine Stärkung der Rolle der Kommunen in der Gesundheitsversorgung und bei Pflegebedürftigkeit gesetzt.“

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Aufbau der Besuchscontainer - Sozial-Holding Mönchengladbach informiert ...

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2020, 17:35

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Besuchscontainer aufgebaut

Ab dem 27.04.2020 können in unseren sieben städtischen Altenheimen mit den Besuchscontainern wieder 686 Besuche pro Woche unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen stattfinden.
Die weitere Entwicklung hin zur vollständigen „Teilhabe“ ist sicher entscheidend vom weiteren Verlauf der Pandemie geprägt, mit
„de Vertellbud“ aber ein erster Schritt in die richtige Richtung getan.


Sozial Holding 2.jpeg
Sozial Holding 2.jpeg (525.4 KiB) 6640 mal betrachtet

Quelle: Mitteilung vom 24.0.4.2020
Geschäftsführung:
Helmut Wallrafen
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
August-Monforts-Str. 12/16
41065 Mönchengladbach

Tel. 02161-6866 4100
Fax 02161-6866 4119
h.wallrafen@sozial-holding.de
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss weiter stark bei der Eindämmung des Coronavirus engagiert

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2020, 06:29

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 287/2020
Datum: 24. April 2020



Lage ist stabil, kann sich aber schnell verschärfen
Kreis weiter stark bei der Eindämmung des Coronavirus engagiert


Rhein-Kreis Neuss. Die Zahlen der aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen waren im Rhein-Kreis Neuss zuletzt stabil. „Allerdings sind wir bei weitem noch nicht über den Berg. Es ist weiter dringend notwendig die Verhaltensregeln zu beachten, einen Abstand von möglichst zwei Metern einzuhalten und auf eine gute Handhygiene zu achten“, mahnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke auch mit Blick auf die ab kommender Woche geltende Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen.

Im regionalen Vergleich sind im Rhein-Kreis Neuss aktuell weniger Menschen mit dem Coronavirus erkrankt als beispielsweise in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach oder den Kreisen Viersen und Mettmann. Dies könne laut Dirk Brügge, Kreisdirektor und Leiter des Krisenstabes auch auf die frühzeitige und konsequente Ermittlung und Unterbrechung von Infektionsketten zurückgeführt werden, die der Kreis gemeinsam mit den Kommunen, den Krankenhäusern, dem Rettungsdienst, den niedergelassenen Ärzten, den Pflegeeinrichtungen und den Hilfsorganisationen betreibt. „Hier lassen wir auch nicht nach und arbeiten parallel an weiteren Maßnahmen um die Ausbreitung bestmöglich einzudämmen. Wir bereiten uns mit präventiven Planungen aber auch für den Fall stark steigender Infektionszahlen vor, um dann die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten“, so Brügge.

Folgende zentrale Maßnahmen wurden im April bislang auch mit starker Unterstützung anderer Akteure umgesetzt und weiter entwickelt:

Personelle Ausstattung des Gesundheitsamtes
Das Kreis-Gesundheitsamt wurde personell weiter verstärkt. So sind hier 110 Vollzeit-Stellen ausschließlich im Corona-Einsatz - sieben Tage in der Woche im Zwei-Schicht-System. Die dafür erforderliche Kapazität wurde fast ausschließlich mit Personal aus anderen Bereichen der Verwaltung, wo jetzt zum Teil weniger Arbeit anfällt oder umverteilt werden kann, geschaffen.

Hinzu kommen Leistungen weiterer Ämter und Abteilungen, die ebenfalls mit dem Thema befasst sind. Dazu gehören zum Beispiel das Amt für Sicherheit und Ordnung, das den von Kreisdirektor Dirk Brügge geleiteten Krisenstab mit seinen mittlerweile schon 50 Sitzungen und den Rettungsdienst koordiniert, das Amt für Gebäudewirtschaft, das sich um Gebäudeausstattung sowie Beschaffung und Verwaltung von Schutzmaterial kümmert, die Informations- und Kommunikationstechnologie, die für die technische Ausstattung der Arbeitsplätze im Gesundheitsamt sowie im Home-Office in der gesamten Kreisverwaltung sorgt, das Schulamt für die Organisation von Schulangelegenheiten oder die Pressestelle als Schnittstelle zur Medien- und Bevölkerungsinformation.

Beschaffung von Schutzkleidung
Bislang konnte die Kreisverwaltung unter anderem insgesamt 115 000 FFP2-Schutzmasken, 156 000 Mund-Nasenschutzmasken, 100 000 Handschuhe, 16 000 Hauben, 10 000 Kittel, 4 000 Schutzbrillen, 1 000 Overall und 1 500 Liter Desinfektionsmittel beschaffen. Der Bestand wird fortlaufend aufgefüllt, sofern auf dem Markt Ware verfügbar ist. Hiermit kann die Ausstattung des Rettungsdienstes und der Teststellen sichergestellt werden. Zudem wird in so genannter kritischer Infrastruktur, zum Beispiel häuslicher und stationärer Pflege, bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Hebammen in Notfällen unterstützt. Die Versorgung der niedergelassenen Ärzte erfolgt über die kassenärztliche Vereinigung.

Für insgesamt über 300 000 Euro hat der Rhein-Kreis Neuss wiederverwendbare, waschbare Schutzkittel für den Rettungsdienst beschafft. Hiermit werden aktuell alle Rettungswachen im Kreisgebiet ausgestattet.

Teststellen in Neuss und Grevenbroich
In den Teststellen in Neuss und Grevenbroich sind bereits mehr als 4 000 Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt worden. Die dort zur Verfügung stehenden Kapazitäten werden aktuell nicht vollständig benötigt und können bei Bedarf noch weiter ausgeweitet werden.

Seit dem 6. April hat der Rhein-Kreis Neuss seine Teststrategie geändert und ermöglicht allen Bürgern aus dem Kreisgebiet mit Symptomen eines Atemwegsinfektes in den Teststellen eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Einschränkende Voraussetzungen wie der Kontakt zu nachweislich Corona-Infizierten sind weggefallen.

Kreisweite Fieber-Notfallpraxis
Am 1. April hat unter Leitung des Neusser Lungenfacharztes Dr. Johannes Uerscheln eine durch den Kreis, die Stadt Neuss, die Kassenärztliche Vereinigung und die niedergelassenen Hausärzte initiierte Fieber-Notfallpraxis ihren Betrieb aufgenommen. In der Einrichtung erhalten Patienten Klarheit, wie ihre Krankheitssymptome zu bewerten sind. Zudem sollen hierdurch die Haus- und Kinderärzte aber auch die Notfallambulanzen der Krankenhäuser entlastet werden. Der Zugang ist nur nach einer vorherigen Überweisung durch den Hausarzt möglich.

In den ersten beiden Wochen wurden in der Fieber-Notfallpraxis 125 Patienten untersucht.

Isolierstation für Pflegebedürftige
Eine Vorsorgemaßnahme für den Notfall ist die Vorbereitung eines Wohnbereichs im Meridias Rheinstadtpflegehaus in Meerbusch als Isolierstation für bis zu 15 Pflegebedürftige mit begründetem Verdacht auf beziehungsweise mit einer bestätigten Corona-Infektion. Zur Sicherheit der angestammten Bewohner wird der Isolationsbereich über einen separaten Zugang verfügen, und er wird auch nicht durch das Stamm-Personal der Einrichtung betreut, sondern von externem Personal, das auch nur über den separaten Zugang auf den Wohnbereich gelangt.

Die Station ist als Reserve vorgesehen, um im Bedarfsfall insbesondere an COVID 19 erkrankte Pflegebedürftige unterzubringen, die bisher ambulant oder von Angehörigen gepflegt worden sind und nicht mehr zu Hause bleiben können, aber nicht so erkrankt sind, dass sie ins Krankenhaus müssten.

Behelfskrankenhaus
Um für den Fall stark steigender Patientenzahlen in den Krankenhäusern vorbereitet zu sein, hat der Rhein-Kreis Neuss für ein mögliches Behelfskrankenhauses für bis zu 300 nicht an Coronaviren erkrankte Patienten Hallen auf dem Areal Böhler angemietet und Betten im Standard der Rheinlandkliniken erworben. Zudem wurden Konzepte zur Einrichtung, dem Betrieb und der personellen Ausstattung erarbeitet, um die Einrichtung im Bedarfsfall schnellstmöglich aktivieren zu können.

Krankenhauskapazitäten
Aktuell stehen in den Krankenhäusern im Kreisgebiet ausreichend Intensiv- und Beatmungsplätze zur Verfügung. Aufgrund der momentan hohen Zahl freier Krankenhausbetten hat der Kreis mit den Krankenhäusern vereinbart, dass elektive Eingriffe im begrenzten Umfang wieder aufgenommen werden können. Die Auslastung wird stetig beobachtet, so dass der Umfang tagesaktuell angepasst werden kann.

Straßenverkehrsamt:
Zum Infektionsschutz hat das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss seinen Betrieb auf ein Schicht-System und teilweises Arbeiten im Home-Office umgestellt. Um Wartesituationen zu vermeiden ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 21 31/928 90 90 (werktags von 9 bis 11 Uhr) oder per E-Mail an strassenverkehrsamt@rhein-kreis-neuss.de erforderlich. Abmeldungen von Kraftfahrzeugen, die im Rhein-Kreis Neuss zugelassen sind, sind möglich unter der E-Mail-Adresse zulassungsbehoerde@rhein-kreis-neuss.de. Vorübergehend wurden nur unbedingt notwendige Angelegenheiten bearbeitet. Seit dem 20. April werden wieder alle Termine ermöglicht. Über Zulassungsdienste konnten jederzeit alle Anliegen erledigt werden. Die Außenstellen in Dormagen und Meerbusch sind allerdings geschlossen.

Aktuell können wöchentlich insgesamt über 850 Termine trotz Krise vergeben werden. Hinzu kommen noch über Händler und Zulassungsdienste abgewickelte Angelegenheiten sowie die Online-Dienste. Andere Straßenverkehrsämter in der Region haben ihren Betrieb momentan komplett eingestellt.

Ausländerbehörde
In der Ausländerbehörde des Rhein-Kreis Neuss werden für dringende Angelegenheiten Termine nach vorheriger Vereinbarung telefonisch oder per E-Mail weiterhin vergeben. Darüber hinaus werden andere Anliegen möglichst digital oder auf dem Postweg erledigt.

Schwerbehindertenstelle
Da zahlreiche Schwerbehinderte zur Risikogruppe bei einer Corona-Erkrankung gehören, werden die Angelegenheiten möglichst umfassend digital und auf dem Postweg bearbeitet.

Wirtschaft
Zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft in der Corona-Pandemie hat die Wirtschaftsförderung des Rhein-Kreises Neuss ihre Arbeitsschwerpunkte umgestellt bzw. erweitert. Dies reicht von der Beratung bei der Umsetzung von Soforthilfen bis zur tagesaktuellen Corona-Information und Kontakt-Plattformen für Unternehmen oder die Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Seminaren.

Als zentrale Anlaufstelle wurde eine Corona-Hotline eingerichtet. Unter der Rufnummer 02131/928-7501 informiert und berät sie über Corona-Soforthilfen und andere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

Tagesaktuelle Online-Informationen über Soforthilfen sowie Antragsformulare und Merkblätter zum Download gibt es im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/wirtschaft-corona.

Auf der Internet-Plattform „Unternehmen helfen Unternehmen“ können sich Unternehmen, die anderen Betrieben kostenlos Dienstleistungen, Arbeitskraft und auch Produkte, Waren oder Rohstoffe anbieten möchten, unter www.rhein-kreis-neuss.de/un-helfen-un registrieren lassen.

Das Starter-Center hat sein Seminarprogram weitestgehend auf Webinare umgestellt.

Um Händler und Betriebe unterstützen, ihr Geschäft aufrecht zu erhalten, hat das Unternehmen „stadtbekannt“ mit des Wirtschaftsförderungen von Rhein-Kreis Neuss und Stadt Neuss gemeinsam mit der Gesellschaft „Neuss Marketing“ und der Zukunftsinitiative Innenstadt Neuss (ZIN) die Online-Plattform #rheinkreishelden entwickelt. Unternehmen aus dem Kreisgebiet haben dort die Chance, ihre Angebote und Services kostenlos zu präsentieren und dabei den Kunden die wichtigsten Fragen bereits auf den ersten Blick zu beantworten. Die Registrierung und die Nutzung sind für Anbieter und Kunden aus dem Kreisgebiet kostenlos. Die Internet-Adresse lautet www.rheinkreishelden.de. Die Umsetzung des Projekts wird mit 5000 Euro aus dem Innovationsförderprogramm „Inno RKN“ des Rhein-Kreises Neuss unterstützt.

Benjamin Josephs
Pressesprecher

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
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Neueste Erkenntnisse zur Beatmung von COVID-19-Patienten

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2020, 07:20

Georg-August-Universität

Neueste Erkenntnisse zur Beatmung von COVID-19-Patienten

International anerkannter Experte für schwere Lungenerkrankungen an der Universitätsmedizin Göttingen, Prof. Dr. Luciano Gattinoni, mit „Clinical Update“ in renommierter amerikanischer Fachzeitschrift „Journal of the American Medical Association“ (JAMA)
(umg) Der aktuelle Stand zur Wirksamkeit und Auswirkung von Beatmung bei COVID-19-Patienten ist Thema eines Beitrags im „Journal of the American Medi-cal Association“ (JAMA). JAMA zählt zu den weltweit führenden Wissenschaftsjournalen. In der neuesten JAMA-Ausgabe von Freitag, 24. April 2020, stellen Prof. Dr. Luciano Gattinoni, Universitätsmedizin Göttingen (UMG). und Prof. John J. Marini, Universität Minnesota/USA, in einem „Clinical Update“ bisher vorliegende weltweite Erfahrungen und Daten zusammen. Die Wissenschaftler gehören zu den bekanntesten Experten für Intensivtherapie, Lungenphysiologie und -pathophysiologie und mechanische Beatmung. Prof. Dr. Luciano Gattinoni leitet aktuell als Gastprofessor die Arbeitsgruppe „Akutes Lungenversagen“ an der Klinik für Anästhesiologie der UMG.

PUBLIKATION: JAMA Insights | Clinical Update: Management of COVID-19 Re-spiratory Distress; John J. Marini, MD; Luciano Gattinoni, MD. Published Online: April 24, 2020.JAMA.2020. doi:10.1001/jama.2020.6825
https://jamanetwork.com/journals/jama/f ... le/2765302

In ihrem „Clinical Update“ in der jüngsten Ausgabe von JAMA beleuchten die beiden Wissenschaftler einige Besonderheiten des durch COVID-19 verursachten Lungenschadens. Unter anderem sind sie der Frage nachgegangen, warum sich der Gesundheitszustand bei manchen der beatmeten COVID-19-Patienten eher verschlechterte statt verbesserte. Sie fanden Hinweise auf den zugrundeliegenden Mechanismus, durch den die Lunge geschädigt wird. Jüngsten Daten aus italienischen Kliniken zufolge ist die Lunge bei COVID-19-Patienten in der Initialphase nicht so stark in ihrer Mechanik beeinträchtigt wie bei anderen Formen einer schweren, akuten Lungenentzündung. Da sich in der ersten Krankheitsphase deutlich weniger Flüssigkeit in der Lunge ansammelt, als dies bei einer „klassischen“ Lungenentzündung der Fall ist, bleibt sie ungewöhnlich lange gut dehnbar und elastisch, so die Autoren. Von einer Standardtherapie mit frühzeitiger Intubation und Intensivbeatmung, wie sie sonst bei einer schweren Lungenent-zündung angewandt wird, raten die Wissenschaftler daher in dieser Phase ab. Bei bedrohlicher Atemnot von COVID-19-Patienten empfehlen sie, zunächst durch eine angemessene Unterstützung des Gasautauschs und der Atmung, angepasst an die verschiedenen Stadien der Krankheit, dafür zu sorgen, dass die Lunge Zeit erhält, zu heilen und sich zu erholen.

Prof. Dr. Luciano Gattinoni zählt zu den international anerkannten Experten für schwere Lungenerkrankungen. Der Forschungsschwerpunkt des emeritierten Professors der Universität Mailand liegt auf der Behandlung des akuten Lungenversagens, ARDS (Acute Respiratory Distress Syndrome). Nach seiner Emeritierung ist Prof. Gattinoni weiter engagiert in der ARDS-Forschung. Aktuell leitet er als Gastprofessor eine Arbeitsgruppe „Akutes Lungenversagen“ an der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Göttingen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität
Klinik für Anästhesiologie
Prof. Dr. Luciano Gattinoni
Leiter der AG „Akutes Lungenversagen“

Prof. Dr. Konrad Meissner
Direktor der Klinik für Anästhesiologie
Telefon 0551 / 39-67700
konrad.meissner@med.uni-goettingen.de

Originalpublikation:
JAMA Insights | Clinical Update: Management of COVID-19 Re-spiratory Distress; John J. Marini, MD; Luciano Gattinoni, MD. Published Online: April 24, 2020.JAMA.2020. doi:10.1001/jama.2020.6825; https://jamanetwork.com/journals/jama/f ... le/2765302

Quelle: Pressemitteilung vom 24.04.2020
Stefan Weller Stabsstelle Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August-Universität
https://idw-online.de/de/news745353
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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COVID-19 - Müssen ältere Beschäftigte dem Arbeitsplatz fernbleiben?

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2020, 07:03

Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention

Müssen ältere Beschäftigte dem Arbeitsplatz fernbleiben?

Neuer Policy Brief des Kompetenznetzes Public Health zu COVID-19 veröffentlicht

München, 27. April 2020 – Seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen in Deutschland wurden vielfach Beschäftigte im öffentlichen Dienst – unter anderem Lehrerinnen und Lehrer – ab einem Alter von 60 Jahren dazu angehalten, zuhause zu bleiben. Begründet wurde dies mit dem besonders hohen Risiko Älterer für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Allerdings könnte ein Fernbleiben-Müssen vom Arbeitsplatz für viele ältere Beschäftigte den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.
Zudem kann die Einstufung von Personen über 60 als Risikopersonen die Chance älterer Arbeitsloser auf einen Arbeitsplatz erheblich beeinträchtigen.

Im Rahmen des neu gegründeten Kompetenznetzes Public Health zu COVID-19 wurden die wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum altersbezogenen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gesichtet und in einem Policy Brief bewertet. Das Ergebnis: Ein beträchtlicher Anteil des Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf wird oft fälschlicherweise dem Alter zugeschrieben. Denn ältere Menschen leiden häufiger an Erkrankungen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhöhen. Werden solche Vorerkrankungen berücksichtigt, fällt das allein mit dem Alter verbundene Krankheitsrisiko deutlich niedriger aus. Professor Andreas Seidler hat die wissenschaftliche Bearbeitung dieses Themas geleitet. Er unterstreicht: „Eine pauschale Gleichsetzung von Personen über 60 Jahren mit Personen, die an teilweise schweren Vorerkrankungen leiden, wäre willkürlich und unverhältnismäßig“. Die undifferenzierte Einstufung von Beschäftigten mit einem Lebensalter über 60 als Risikogruppe könne einer Stigmatisierung Älterer Vorschub leisten sowie erhebliche biographische Einschnitte, psychische Probleme und nicht zuletzt auch ökonomische Notlagen mit sich bringen. Andreas Seidler ergänzt: „Das Alter ist eine wesentliche und unabwendbare Eigenschaft eines Menschen. Auch daher ist besondere Zurückhaltung geboten, wenn Menschen allein aufgrund ihres Alters von bestimmten Arbeitsplätzen ferngehalten werden sollen“.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Andreas Seidler, MPH
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)
Email: gs@dgsmp.de bzw. ArbSozPH@mailbox.tu-dresden.de
Web: http://www.dgsmp.de

Das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19: Im Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 (https://www.public-health-covid19.de/de/) haben sich über 20 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus dem Bereich Public Health zusammengeschlossen. Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) gehört zu den Gründungsmitgliedern. Das Kompetenznetz verbindet mehrere Tausend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel ist es, schnell sowie flexibel interdisziplinäre Expertise zu COVID-19 für die aktuelle Diskussion und Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen. Dafür werden wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengestellt und aufbereitet. Der Policy Brief „Müssen ältere Beschäftigte dem Arbeitsplatz fernbleiben?“ findet sich unter: https://www.public-health-covid19.de/im ... gte_V3.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 27.04.2020
Mariya Ahner Geschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention
https://idw-online.de/de/news745397
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Indirekte Gesundheitsfolgen der aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2020, 07:08

Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention

Indirekte Gesundheitsfolgen der aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz in Deutschland

München, 27. April 2020 – Während die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Ausbreitung und Eindämmung des COVID-19-Virus in Deutschland fokussiert ist, geraten die indirekten Gesundheitsfolgen der tiefgreifenden Maßnahmen zum Infektionsschutz eher in den Hintergrund. In der öffentlichen Diskussion kommt die Frage zu kurz, welche gesundheitlichen Auswirkungen die Infektionsschutzmaßnahmen für die ganze Bevölkerung beziehungsweise für besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen haben können. Das Kompetenznetz Public Health COVID-19 hat hierzu ein Hintergrundpapier erarbeitet.

In weiteren Analysen soll die Grundlage dafür geschaffen werden, die Risiken bestimmter Öffnungen des gesellschaftlichen Lebens gegenüber den möglichen Folgen eines längeren Shutdowns abzuwägen.

Die Erfahrungen mit der Weltfinanzkrise 2007 erlauben den Schluss, dass mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des aktuellen Shutdowns auch gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung verbunden sind – und dass diese besonders stark ausfallen könnten, wenn dem Shutdown eine länger anhaltende Sparpolitik folgen sollte. Unter den möglichen gesundheitlichen Folgen sind auch psychische Erkrankungen, z.B. Depressionen und Suizide, zu nennen. Nach den vorliegenden Erfahrungen besteht insbesondere bei jüngeren Männern das Risiko einer erhöhten Sterblichkeit beziehungsweise einer verringerten Lebenserwartung. Erfahrungen der Bedrohung des beruflichen Status, der Ungewissheit über die weitere Beschäftigung und der bestehenden oder befürchteten finanziellen Einbußen erhöhen die gesundheitliche Gefährdung vor allem bei Beschäftigten oder Selbständigen, die sich beruflich stark engagieren und viel in ihren Beruf investiert haben. Die einschneidenden Maßnahmen insbesondere im Bildungsbereich können zu einer Verschärfung der sozialen Ungleichheit der Gesundheit führen. Dies trifft besonders sozial benachteiligte Kinder – es fehlen oft angemessene Förderung und die Interaktion mit Gleichaltrigen. Eltern müssen womöglich im Home-Office Arbeit und Kinderbetreuung verbinden. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass die immensen Bemühungen zur Stützung von betroffenen Industriezweigen zur Verlangsamung der dringend benötigten Bemühungen zur Begrenzung des Klimawandels führen können – mit erheblichen mittel- bis langfristigen Folgen für die globale Gesundheit.

Die indirekten gesundheitlichen Folgen der Corona-Pandemie können unter Berücksichtigung der Erfahrungen früherer Wirtschaftskrisen durch einen Verzicht auf starke Austeritätspolitik, durch Investitionen in soziale Sicherungssysteme und durch den konsequenten Ausbau präventiver Angebote abgemildert werden.

Das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19: Im Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 (https://www.public-health-covid19.de/de/) haben sich über 20 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus dem Bereich Public Health zusammengeschlossen. Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) gehört zu den Gründungsmitgliedern. Das Kompetenznetz verbindet mehrere Tausend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel ist es, schnell sowie flexibel interdisziplinäre Expertise zu COVID-19 für die aktuelle Diskussion und Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen. Dafür werden wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengestellt und aufbereitet. Der Policy Brief „Indirekte Gesundheitsfolgen der aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz in Deutschland?“ findet sich unter: https://www.public-health-covid19.de/im ... dpapier_In...

Pressekontakt DGSMP:
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V.
Geschäftsstelle DGSMP
Schwanthaler Straße 73 b
80336 München
Tel.: +49 (0)89 / 330 396-12
Fax: +49 (0)89 / 330 396-13
E-Mail: gs@dgsmp.de
Web: http://www.dgsmp.de

Über die DGSMP: Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V. wurde im Jahr 1963 als wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaft für Sozialmedizin gegründet. 1987 erfolgte die Ergänzung um den Bereich „Prävention“. Die DGSMP fördert Forschung, Lehre und Praxis in Sozialmedizin und Prävention und führt Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Ihr gehören über 500 Mitglieder an, die u.a. aus Gesundheitswissenschaften, Medizin und Sozialwissenschaften stammen. Die DGSMP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Weitere Informationen unter: http://www.dgsmp.de

Quelle: Pressemitteilungvom 27.04.2020
Mariya Ahner Geschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention
https://idw-online.de/de/news745419
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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