Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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Pflegeheime und ambulante Pflegedienste inmitten der Coronavirus-Kris

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2020, 08:13

Aus den Untiefen der Verletzlichsten und zugleich weitgehend Schutzlos-Gelassenen: Pflegeheime und ambulante Pflegedienste inmitten der Coronavirus-Krise

Ein Blogbeitrag von Prof. Dr. Stefan Sell vom 29. März 2020

Es sind für uns alle außergewöhnliche und sicher auch überfordernde Zeiten. Aber zugleich werden in diesen Tagen trotz oder vielleicht wegen des allgemeinen Durcheinanders immer wieder auch die Spaltungslinien unserer Gesellschaft schmerzhaft und zuweilen schrill sichtbar. Wenn man denn hinschaut.
Da wird in den Medien an vielen Stellen nach einigen wenigen Tagen Beschränkungen, die sicher unangenehm, aber zugleich weitaus weniger heftig sind als die Ausgangsverbote in Italien oder Frankreich, darüber diskutiert, wie lange man das noch „durchhalten“ könne und dass man nun aber bald wieder zur Normalität zurückkehren müsse. Und viele andere Berichte ventilieren die Befindlichkeiten derjenigen, die nun mehr Zeit zu Hause verbringen müssen, wobei dann meistens gerade nicht beengte, überfüllte Wohnungen ohne Balkon oder gar Terrasse mit Garten gezeigt werden, wo Eltern mit mehreren kleinen Kindern die Zeit verbringen müssen. ....

... weiter lesen unter ... > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... rus-krise/
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Fertigung von Schutzausrüstung im Inland ausbauen

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2020, 08:50

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 30. März 2020



Susanne Johna: Fertigung von Schutzausrüstung im Inland ausbauen
Unternehmen sollen Lagerbestände Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Verfügung stellen


„Politik und Wirtschaft sind jetzt gefordert, dem Mangel an Schutzausrüstung mit allen verfügbaren Mitteln zu begegnen. Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und andere medizinische Fachkräfte in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen erwarten, dass in der Corona-Krise alles zu ihrem Schutz und zum Schutz der Patienten getan wird, um die Versorgung sicherzustellen. Es darf nicht sein, dass aus Mangel an adäquater Schutzausrüstung Menschen in ihrer Gesundheit gefährdet werden, die mit ganzer Kraft anderen Menschen helfen wollen“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. Deshalb müsse jetzt die Produktion von Schutzausrüstung im Inland massiv ausgebaut werden. Darüber hinaus seien die Unternehmen gefordert, ihre Bestände an Schutzausrüstung im großen Umfang Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

„Unsere Mitglieder sind sehr besorgt, dass sie sich selbst nicht schützen können und dadurch sich selbst und andere infizieren. Angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl von COVID-19-Patienten in den nächsten Wochen muss jetzt alles unternommen werden, um schnellstmöglich zusätzliche Schutzmasken und Schutzkleidung zu beschaffen. Die bisher veranlassten Lieferungen reichen bei weitem nicht aus. Wir fordern deshalb die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit geeigneten Betrieben zusätzliche Fertigungskapazitäten im Inland aufzubauen, um rasch weitere Lieferungen an die Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime zu ermöglichen“, so Johna.

Politik und Wirtschaft müssten buchstäblich alle Hebel in Bewegung setzen, um dem Problem Herr zu werden. In vielen Unternehmen gebe es geeignete Fertigungskapazitäten zur Herstellung von Schutzmasken, Schutzbrillen, Schutzkitteln oder Schutzanzügen. Diese Kapazitäten müssten ohne jeden Zeitverzug ausgeschöpft werden. Gleiches gelte auch für die Fertigung von Beatmungsgeräten für die Intensivstationen. „Wir brauchen pragmatische und unkonventionelle Lösungen zur Bewältigung der Krise. Deshalb sollten Unternehmen, die in großer Zahl Schutzmasken und andere nützliche Produkte auf Lager haben, einen Großteil ihrer Bestände jetzt an die Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheime und Pflegeeinrichtungen abgeben. Die Bundesregierung muss hier eine koordinierende Rolle einnehmen“, forderte Johna.

________________________________________

Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Mobiltel.: 0162 2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit rund 127.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
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Wenn das Geld knapp wird - Corona-Hilfspaket und andere Möglichkeiten

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2020, 16:38

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Wenn das Geld knapp wird - Corona-Hilfspaket und andere Möglichkeiten

VZ NRW Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche ein Gesetz beschlossen, das von der Corona-Krise betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt. Wer zum Beispiel seinen Job verloren hat oder in Kurzarbeit ist, muss ständige Rechnungen wie Strom, Gas, Wasser oder Telefon erst mal nicht zahlen. Auch bei der Miete und Kreditraten gibt es einen Zahlungsaufschub. Das gilt für April bis Juni. Grundsätzlich gilt dabei: Man muss dem Energieversorger, Vermieter, der Bank oder der Versicherung mitteilen, dass man nicht zahlen kann und belegen, dass die Ursache dafür Geldknappheit als Folge der Corona-Pandemie ist. Und, ganz wichtig: Man muss alle Zahlungen später nachholen.
Gerade deshalb ist eine gute Planung der Ausgaben notwendig, betont Stephanie Heise, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale NRW: „Für diejenigen, die den Zahlungsaufschub von Miete, Strom und weiteren regelmäßigen Ausgaben jetzt in vollem Umfang in Anspruch nehmen, könnte das schnell zum Bumerang werden. Die Verbindlichkeiten stauen sich auf und können dann auch in besseren Zeiten nur schwer abbezahlt werden.“
Was also tun, wenn das Geld knapp wird? Die Verbraucherzentrale zeigt Möglichkeiten auf und gibt Tipps, worauf bei der Inanspruchnahme der Hilfen zu achten ist.

Überblick verschaffen:
Erstellen Sie eine Liste der offenen Zahlungen und wählen diejenigen aus, die für Sie im Moment existenziell wichtig sind, wie Miete, Energiekosten, Telefon und Internet, Lebensmittel, Medikamente oder Unterhaltsleistungen. Lassen Sie sich dabei nicht von Gläubigern beeinflussen, die besonders drängen.

Miete
Auch wenn es beruhigend ist, dass Mietern bis Juni nicht gekündigt werden darf, wenn sie bis zu drei Monatsmieten nicht zahlen: Lassen Sie sich nicht dazu verführen, die Mietzahlung komplett einzustellen, um finanziell Luft zu haben. Denn die Mietzahlungen werden nur gestundet. Gezahlt werden muss am Ende trotzdem, spätestens bis Juni 2022. Das bedeutet, dass Sie in ein paar Monaten zusätzlich zur vollen Miete auch noch die Rückstände an Ihren Vermieter zahlen müssen. Daher sollten Sie versuchen, zumindest einen Teil der Miete zu bezahlen. Sinnvoll kann es auch sein, mit dem Vermieter über eine Nachzahlung in Raten zu sprechen, sobald wieder Geld zur Verfügung steht.

Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet
Von diesen Leistungen der Grundversorgung soll wegen der Corona-Pandemie niemand abgeschnitten werden. Hier haben Sie für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, ebenfalls das Recht, vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 nicht zu zahlen. Darauf müssen Sie sich aber ausdrücklich berufen und auch nachweisen, dass Ihre Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen. Sie müssen darlegen, dass Ihnen ein angemessener Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr möglich wäre, wenn Sie zusätzlich für Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon zahlen. Nehmen Sie zu Ihrem Anbieter / Versorger Kontakt auf, wenn Sie nun wegen der Corona-Krise weniger Geld zur Verfügung haben und diese Dinge nur noch teilweise oder gar nicht mehr bezahlen können. Die Verbraucherzentrale NRW bietet dazu einen Musterbrief zum kostenlosen Download an. Auch hier gilt: Die Zahlungen werden nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben. Tauschen Sie sich daher am besten mit den Anbietern auch bereits über Zeitpunkt und Art der Nachzahlung aus.

Kredite
Mit dem neuen Gesetz können Sie für einen Raten- oder Immobilienkredit einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub erhalten, wenn Sie Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Das gilt für Darlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Auch hier müssen Sie gegenüber der Bank darlegen, dass Sie durch die Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Der Kredit wird dann entsprechend nach hinten verschoben.

Versicherungen
Dass man Beiträge aussetzen kann, gilt auch für Versicherungen, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, allerdings nur für Pflichtversicherungen. Das sind beispielsweise private Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung sowie die Kfz-Haftpflicht. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer. Bei nicht verpflichtenden Policen wie Lebens-, Hausrat- oder Berufsunfähig¬keitsversicherung gilt das Gesetz nicht. Hier können Sie Ihren Versicherer dennoch nach einer Stundung der Beiträge fragen. Einige Versicherungen haben dies schon von sich aus angeboten.

Zusätzliche staatliche Hilfen
Damit sich trotz der Zahlungsaufschübe kein Schuldenberg auftürmt, erkundigen Sie sich möglichst schnell nach staatlichen Hilfen, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert und / oder Ihnen das Geld ausgeht. Erst mit dem Antrag kann überhaupt die Auszahlung beginnen. Dauert die Bewilligung etwas länger, gibt es meist rückwirkend Geld. Wichtige Leistungen, die Sie aktuell unterstützen können sind:
• Kurzarbeitergeld, falls Sie weiter arbeiten, nun aber weniger. Das müsste Ihr Arbeitgeber beantragen.
• Arbeitslosengeld, falls Ihnen nun gekündigt wird. Dann sollten Sie sich schnell bei der Agentur für Arbeit melden.
• Wohngeld, falls es nicht mehr für die Miete reicht. Das können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen
• Aufstockungsleistungen nach SGB II / "Hartz IV" kommen in Frage, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Beantragen können es z.B. Selbstständige, die nun in Not geraten, und Angestellte, die nun unterhalb der Grundsicherung verdienen. Melden Sie sich so schnell wie möglich beim Jobcenter.

Weitere Informationen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher über die Corona-Hotline (Tel. 0211-3399 58 45) der Verbraucherzentrale NRW oder per Mail unter service@verbraucherzentrale.nrw.
Diesen Pressetext sowie den Musterbrief finden Sie im Anhang und im Internet unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/46003

Ansprechpartner für Redaktionen:
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Aktuell nur per Mail erreichbar: presse@verbraucherzentrale.nrw
--
Quelle: Pressemitteilung vom 30.03.2020
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216



Pressemitteilung > https://www.verbraucherzentrale.nrw/pre ... iten-46003
Musterbrief_Dauerschuldverhaeltnisse_Corona.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... Corona.pdf
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Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2020, 06:42

Robert Koch-Institut

Das Robert Koch-Institut hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 30.03.2020 mitgeteilt:

Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden.

Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden.

Anregungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage einzeln Stellung nehmen können.

Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq .

Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung ( https://www.infektionsschutz.de/coronav ... cov-2.html ). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediath ... orten.html.

Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig.

Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger:
- das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar
- Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32

Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße aus dem Robert Koch-Institut.
___________________________________________________________________________________

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
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Corona-Krise - Der unsichtbare Feind - Wochenzeitung "Das Parlament" informiert

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2020, 06:49

Corona-Krise - Der unsichtbare Feind - Wochenzeitung "Das Parlament" informiert

Berlin: (hib/SCR) Die Corona-Krise bildet den Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe der vom Deutschen Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung "Das Parlament", die heute erschienen ist. Die Redaktion blickt im Detail auf die Gesetzespakete, die vergangene Woche im Blitz-Verfahren beschlossen wurden, darunter ein Nachtragshaushalt im Umfang von 156 Milliarden Euro.
Im Interview der Woche begrüßt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Ernst, die Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise. Zugleich dringt er auf Nachbesserungen, etwa bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes. Zudem berichtet die Redaktion über die Situation in den USA, Italien und Frankreich.
Das E-Paper von "Das Parlament" ist kostenfrei im Netz abrufbar: http://epaper.das-parlament.de/2020/14_15/index.html


Quelle: Mitteilung vom 30.03.2020
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Die pflegenden Familien nicht vergessen – kritische Situation bei ambulanter Pflege in NRW

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2020, 11:28

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Die pflegenden Familien nicht vergessen – kritische Situation bei ambulanter Pflege in NRW

VZ NRW In NRW dürfen seit dem 18. März Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr betreten werden, viele osteuropäische Betreuungskräfte verlassen das Land in Richtung Heimat und es wird immer schwieriger, ambulante Pflegedienste zu finden, die einspringen können - die Corona-Pandemie kommt inzwischen auch massiv im Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen an.
In der öffentlichen Debatte findet die Situation zuhause betreuter Pflegebedürftiger und ihrer Familien nur wenig Beachtung. Berufstätige, die Angehörige mit Unterstützung von osteuropäischen Betreuungskräften oder von ambulanten Pflegediensten pflegen, stehen vor einer kaum zu lösenden Aufgabe, wenn die Unterstützung ausfällt und sie plötzlich die Pflege alleine schultern müssen.

„Mit dem Fortschreiten der Pandemie werden immer mehr Menschen in die Situation kommen, sich alleine um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Hier brauchen wir eine schnelle und tragfähige Entschädigungsregelung ähnlich wie für Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder versorgen müssen. Dann könnten Berufstätige vorübergehend aus dem Job aussteigen und sich um ihre Angehörigen kümmern.“ In dem kürzlich verabschiedeten Covid-19-Maßnahmenpaket ist geregelt, dass Eltern, deren Kinder aufgrund behördlicher Anordnung nicht zur Schule oder in eine Betreuungseinrichtung gehen dürfen, bis zu sechs Wochen 67% ihres Verdienstausfalls erhalten.

Das Covid-19-Maßnahmenpaket bietet bereits die Möglichkeit der Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistung, sollten die professionellen Anbieter ausfallen. Dass dies für die Betroffenen ausreicht, glaubt der VZ-NRW-Chef jedoch nicht. „Wenn ein Pflegedienst ausfällt, ist es in der aktuellen Situation nahezu unmöglich, kurzfristig Ersatz zu organisieren. Zudem liegt es bei den Pflegekassen, ob einem Antrag stattgegeben wird. Das ist keine klare Regelung und führt zu einer großen Verunsicherung bei den pflegenden Angehörigen.“ Der Verbraucherschützer appelliert darüber hinaus an die Kommunen, die Pflegenden besonders zu unterstützen: „Wir dürfen nicht riskieren, dass unterversorgte Pflegebedürftige dehydriert und wundgelegen in Krankenhäuser eingeliefert werden müssen.“

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4040044 informiert der Pflegewegweiser NRW (unter Projektleitung der Verbraucherzentrale NRW) auch unter den aktuellen Bedingungen rund um das Thema Pflege und über vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote in Wohnortnähe. Die landesweite Hotline steht montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9-12 Uhr und donnerstags von 14-17 Uhr für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zur Verfügung.

Hintergrund:
In NRW gab es Ende 2017 ca. 769.100 Pflegebedürftige (Stichtag 31.12.2017), von denen rd. 599.400, das sind gut drei Viertel (77,9 Prozent), zu Hause versorgt wurden. 417.300 Pflegebedürftige erhielten ausschließlich Pflegegeld und 182.000 Personen wurden durch ambulante Dienste zu Hause betreut oder erhielten Kombinationsleistungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die mit Unterstützung einer osteuropäischen Betreuungskraft versorgt wird, ist für NRW nicht bekannt. Bundesweit schätzt man, dass es 300.000 – 400.000 solcher Betreuungsarrangements gibt.

Text im Internet:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/46085
Ansprechpartner für Redaktionen:
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
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Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2020
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818 300 Pflegebedürftige lebten Ende 2017 in vollstationären Pflegeheimen / ...

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2020, 12:09

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 31.03.2020

818 300 Pflegebedürftige lebten Ende 2017 in vollstationären Pflegeheimen / Insgesamt 3,41 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland

WIESBADEN – Aufgrund der Infektionsprävention in der aktuellen Corona-Pandemie gelten derzeit strenge Zugangs- und Besuchsbeschränkungen für Alten- und Pflegeheime. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Pflegestatistik zum Jahresende 2017 mitteilt, lebten 818 300 Pflegebedürftige in einem vollstationären Pflegeheim. Das war knapp ein Viertel (24 %) aller 3,41 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland. Gut 92 % (756 600) der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen waren 65 Jahre oder älter.

+++
Die vollständige „Zahl der Woche“ ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt

Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
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Zitat von Fabio De Masi zu Versorgung mit Schutzmasken und Maskenpflicht im Supermarkt

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2020, 12:13

Zitat von Fabio De Masi zu Versorgung mit Schutzmasken und Maskenpflicht im Supermarkt

Anbei finden Sie zu Ihrer Verwendung ein Zitat von Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur Debatte über eine unzureichende Versorgung des medizinischen Personals und von Einsatzkräften mit Schutzmasken sowie über eine Maskenpflicht im Supermarkt. - Christian Posselt

Fabio De Masi: "Auf dem freien Markt herrschen Mondpreise für Schutzmasken, während unser medizinisches Personal und unsere Einsatzkräfte unzureichend geschützt sind. Die Bundesregierung muss notfalls auch mit staatlichen Zwangsmaßnahmen die Produktion kritischer medizinischer Güter anordnen und diese konfiszieren und zuteilen. Nur so lässt sich auch eine hinreichende europäische Notfallreserve unterstützen. Der Stillstand von Wirtschaft und öffentlichem Leben ergibt nur Sinn, wenn wir keine Zeit verplempern. Der Markt regelt da nichts, er besorgt nur den Tod!"

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Quelle: Mitteilung vom 31.03.2020
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Menschen in der Pflege nicht allein lassen! - Stellungnahme der BAGSO zur Corona-Epidemie in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2020, 12:20

Menschen in der Pflege nicht allein lassen!
Stellungnahme der BAGSO zur Corona-Epidemie in Deutschland


Anlässlich des Tags der älteren Generation am 1. April fordert die BAGSO die Politik auf, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken. Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Die derzeitige Ausnahmesituation stellt die Gesellschaft vor Fragen von hoher ethischer Relevanz. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.
Überall wo Menschen pflegerisch versorgt werden, braucht es dringend und in ausreichendem Umfang Atemschutzmasken und Schutzkleidung. In der häuslichen Pflege geht es zudem um die Sicherstellung der Versorgung. Für osteuropäische Pflegekräfte müssen in bilateralen Gesprächen Lösungen gefunden werden, die ihnen Reisefreiheit garantieren. Pflegende Angehörige müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden.
Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass die in Deutschland erst vor einer Woche in Kraft getretenen Regelungen zur Einschränkung physischer Kontakte bis auf Weiteres unverändert gelten. Ein besonderes Augenmerk muss aber auf die Situation allein lebender älterer Menschen sowie auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen gelegt werden. Für allein lebende Menschen braucht es überall lokale „Anrufstationen“ und die Betroffenen müssen davon erfahren. Die Einschränkungen persönlicher Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und mit ihren Angehörigen bergen selbst gesundheitliche Risiken und müssen so bald wie möglich durch mildere Maßnahmen wie besondere Hygienevorkehrungen ersetzt werden.


Stellungnahme "Menschen in der Pflege nicht allein lassen!" > https://www.bagso.de/publikationen/mens ... in-lassen/

Über die BAGSO
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt über ihre 120 Mitgliedsorganisationen viele Millionen ältere Menschen in Deutschland. Mit ihren Publikationen und Veranstaltungen – dazu gehören auch die alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Seniorentage – wirbt die BAGSO für ein möglichst gesundes, aktives und engagiertes Älterwerden.


Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2020
Kontakt Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Thomas-Mann-Str. 2-4

53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 12
Fax.: 0228 24 99 93 20
www.bagso.de
www.facebook.com/bagso.de
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Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Corona-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2020, 13:11

Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie. Die Beratungen zur Gestaltung des Gesetzes sind im vollen Gange.

Entwurf - Stand 31.03.2020 > https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/ ... 7-8920.pdf -

Coronagesetz NRW 31032020 MMD17-8920.pdf
(618.81 KiB) 299-mal heruntergeladen

Dazu hat sich u.a. der Landkreistag Nordrhein-Westfalen wie folgt zu Wort gemeldet:

Medieninformation
31. März 2020


Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Corona-Pandemie
Kreise fordern rechtliche Nachbesserungen und Finanzhilfen des Landes


Düsseldorf – Um das Corona-Virus weiter eindämmen und den Auswirkungen der Pandemie entgegentreten zu können, benötigen die Kommunen Rechtssicherheit und finanzielle Hilfen.

Der Landkreistag NRW begrüßt das Handeln der Landesregierung, um die Corona-Pandemie schnell und konsequent bewältigen zu können. „Die aktuelle Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Eine rasche Anpassung von Landesgesetzen an die vergangene Woche beschlossenen Änderungen im Bundesrecht sind wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Behörden zu sichern und die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen“, sagt der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), zum Gesetzentwurf zur Bewältigung der COVID19-Pandemie in NRW, der am 01.04.2020 in den Landtag eingebracht werden soll. Zugleich ermahnt er das Land, die kommunalen Spitzenverbände eng in die Entscheidungsprozesse bei der Bekämpfung der Pandemie einzubeziehen.

Auch die Räte und Kreistage müssen in dieser schwierigen Situation handlungsfähig bleiben. Daher bewertet Hendele grundsätzlich positiv, dass den kommunalen Vertretungen zusätzliche Optionen eröffnet werden sollen, um auch in Zeiten einer allgemeinen Kontaktbeschränkung notwendige Entscheidungen zu treffen. Den hierzu unterbreiteten Vorschlag der Landesregierung zur Beschlussfassung im Rahmen eines Umlaufverfahrens sieht Hendele allerdings skeptisch: „Mit dem Dringlichkeitsverfahren haben wir bereits im geltendem Recht ein Instrument, um kurzfristig Entscheidungen zu treffen. Das vorgesehene Umlaufverfahren bietet keinen Mehrwert und ist zudem intransparent“, betont Hendele. Um ausnahmsweise im Katastrophenfall unter Einbeziehung der Kreistagsmitglieder rasche Entscheidungen treffen zu können, müssten vielmehr die Befugnisse des Kreisausschusses gestärkt werden: „Kommunale Demokratie kann und muss im Notfall handlungsfähig, aber auch nachvollziehbar bleiben“, erklärt Hendele. Der Kreisausschuss als deutlich kleineres Gremium wahre die Mehrheitsverhältnisse des Kreistages, aber auch das Öffentlichkeitsprinzip und den konstruktiven Austausch in den kommunalen Vertretungen.

Auch die finanziellen Folgen der Corona-Krise für die Kommunen dürften nicht außer Acht gelassen werden: „Wir gehen von erheblichen finanziellen Belastungen aus, die wir bis zum Ende der Pandemie nicht alleine stemmen können“, warnt Hendele und bekräftigt die Forderung der NRW-Kreise nach einem kommunalen Rettungsschirm.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie mobilisieren die Kreise derzeit zusätzliche Mittel für ihre Krisenstäbe, Gesundheitsämter und Krankenhäuser. Sie übernehmen aber auch anteilig Kita-Elternbeiträge sowie steigende Soziallasten aufgrund der wirtschaftlichen Folgen von Corona und stützen zudem Leistungserbringer aus verschiedenen Bereichen, die die Hilfsprogramme des Bundes nicht in Anspruch nehmen können – darunter Schülerersatzverkehre, Kultureinrichtungen, Wirtschaftsförderung oder Quartierentwicklung, aber auch regionale Flughäfen. „Wenn wir diese Strukturen der Daseinsvorsorge nicht aufrechterhalten, werden sie ersatzlos wegbrechen. Ein Wiederaufbau dieser Strukturen nach der Krise kostet dann ein Mehrfaches“, warnt Hendele. Die Kreise könnten all diese Mehrbelastungen aber nicht alleine stemmen. „Um eine Überforderung der kommunalen Haushalte zu verhindern, muss das Land einen Rettungsschirm für die Kommunalfinanzen auf den Weg bringen.“

Mit Blick auf die Änderungen der allgemeinen Zuständigkeiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sagt Hendele: „Die neuen überörtlichen Kompetenzen sind lediglich im Worst-Case-Szenario und als letztes Mittel tragbar.“ Auch in einer solchen Situation dürften aber die tatsächlichen personellen und sachlichen Kapazitäten der Gesundheitsämter, aber auch der Krankenhäuser nicht überfordert werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei stets zu beachten. Darüber hinaus müsse das Land finanzielle Nachteile durch Anordnungen vollumfänglich ausgleichen.

„Krisenstäbe, Kliniken, Ärzte und Pflegepersonal, aber auch viele andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen der kritischen Infrastruktur leisten zurzeit herausragende Arbeit. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank und Respekt.“

Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

Die Stellungnahme des Landkreistages NRW zum Gesetzentwurf ist auf der Homepage des Verbandes zu finden: www.lkt-nrw.de

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Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.
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WernerSchell
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Corona-Krise: foodwatch fordert Sofortprogramm gegen Ernährungsarmut

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2020, 13:25

Corona-Krise: foodwatch fordert Sofortprogramm gegen Ernährungsarmut

· Ausgewogene Ernährung für einkommensschwache Familien und Rentner nicht gewährleistet
· Ernährungswissenschaftler warnen vor gesundheitlichen Folgen für Kinder


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Berlin, 31. März 2020. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat ein Sofortprogramm gegen Ernährungsarmut gefordert. Durch die Corona-Krise sei die ausreichende und ausgewogene Ernährung von Millionen Menschen in Deutschland nicht gewährleistet. Auch die Ernährungswissenschaftler Ulrike Arens-Azevêdo und Hans-Konrad Biesalski – beide Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner – warnen vor gesundheitlichen Folgen insbesondere für Kinder. foodwatch fordert Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundessozialminister Hubertus Heil auf, Einkommensschwache finanziell zu unterstützen und bundesweite Hilfsangebote zu koordinieren, um Hunger und Mangelernährung vorzubeugen.

Die Corona-Krise hat schwerwiegende Folgen für die Ernährungssituation einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen:

- Mehr als sechs Millionen Menschen – Empfänger von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe, Asylbewerber sowie Rentner in Grundsicherung – erhalten über die Regelsätze höchstens rund 150 Euro für Lebensmittel pro Monat. Weil viele damit nicht auskommen oder mit dem eigentlich für Nahrung vorgesehenen Anteil andere Bedarfe (Bildung, Energie, Verkehr) finanzieren, greifen viele auf kostenlose Essensangebote wie Tafeln oder Mittagstische für Rentner zurück. Eine Vielzahl dieser Angebote – bundesweit allein etwa die Hälfte der 950 Tafeln – ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie jedoch geschlossen. Gleiches gilt für Einrichtungen für Wohnungslose.

- Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf ein kostenloses Mittagessen in Schule oder Kindergarten – der entfällt, seitdem diese Einrichtungen geschlossen sind. Das führt zu erheblichen Mehrkosten für die Familien. Zudem mussten auch Einrichtungen wie die Arche schließen, die armutsgefährdete Kinder mit Essen versorgten. Gerade bei Einkommensschwachen verringert die Corona-Krise durch Jobverluste und Kurzarbeit das verfügbare Einkommen zusätzlich.

- Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel. Laut Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) trifft dies besonders Nahrungsmittel, die relevant für eine ausgewogene Ernährung sind. So kostete Frischobst im März rund 13 Prozent mehr als vor einem Jahr, Gemüse rund 6 Prozent. Während die AMI Kostensteigerungen bei Obst vor allem auf geringere Ernten zurückführt, sahen die Experten die Teuerungen bei Gemüse im direkten Zusammenhang mit der gestiegenen Nachfrage durch die Corona-Krise. Offenbar führt die derzeit hohe Nachfrage zudem dazu, dass besonders günstige Produkte in einer Kategorie schneller ausverkauft sind und Menschen beim Einkauf auf teurere Alternativen zurückgreifen müssen.

- Menschen, die darauf angewiesen waren, auf der Straße Einkünfte zu erzielen – ob durch den Verkauf von Straßenzeitungen, Straßenmusik oder auch durch Bettelei – sind ihre Einnahmemöglichkeiten weitgehend weggebrochen. Das trifft auch Menschen aus einigen osteuropäischen Ländern, die keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung haben und die zum Teil kein verfügbares Einkommen für die eigene Ernährung mehr haben.

„Trotz eines milliardenschweren Corona-Schutzschirms lässt die Bundesregierung gerade die Schwächsten der Gesellschaft im Regen stehen. Wenn der Staat nicht unverzüglich hilft, wird die Corona-Krise auch noch zu einem Programm für Hunger und Mangelernährung“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Es ist ein schwerwiegendes Staatsversagen, dass in einem reichen Land eine ausreichende Ernährung vieler Menschen ohne kostenlose Mittagessen in Tafeln und anderen philantropischen Einrichtungen nicht sichergestellt ist. Wenn solche Angebote jetzt auch noch wegfallen, müssen Frau Giffey und Herr Heil einspringen. Wir brauchen dringend ein Corona-Teilhabepaket für die Schwächsten.“ Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Kinderhilfswerk verlangen bereits einen vorübergehenden Aufschlag auf den Regelsatz um 100 Euro pro Monat. foodwatch unterstützt die Forderung nach einer Aufstockung der Regelsätze und fordert die Bundesregierung auf, einen bundesweiten Koordinator für Ernährungssicherheit einzusetzen. Dieser müsse mit einem angemessenen Etat ausgestattet sein und dafür Sorge tragen, dass keine Menschen in Deutschland durch die Corona-Krise von Hunger oder Fehlernährung bedroht sind.

Ernährungsarmut sei „ein übersehenes Problem mit sichtbaren Folgen“ insbesondere für Kinder, sagte der Ernährungsmediziner Hans-Konrad Biesalski, emeritierter Professor an der Universität Hohenheim: „Kann eine für ein Kind ausgewogene Ernährung nicht finanziert werden, so bedeutet dies Ernährungsarmut. Sind vor allem Vitamine und Mineralien nicht altersentsprechend ausreichend, so drohen körperliche und kognitive Entwicklungsstörungen. Dies gilt vor allem für Kinder in den wichtigen Entwicklungsphasen bis zum fünften Lebensjahr. Sie bleiben im Wachstum zurück und haben häufiger Probleme in der Schule.“

Die Ökotrophologin Ulrike Arens-Azevêdo, ehemals Professorin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und von 2016 bis 2019 Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), verweist darauf, dass in Deutschland rund 1,9 Millionen Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) als armutsgefährdet eingestuft werden: „Für diese Kinder ist die derzeitige Situation besonders gravierend. Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hätten sie Anrecht auf eine kostenfreie Mittagsverpflegung in Kita und Schule. Da Kindertagesstätten und Schulen derzeit geschlossen sind, fällt diese warme Mahlzeit weg. Verschärft wird die Situation dadurch, dass auch die meisten Ausgabestellen der Tafeln nicht mehr bedient werden können. Eine gesundheitsfördernde Ernährung, die besonders wichtig wäre, um das Immunsystem und die Abwehrkräfte zu stärken, ist unter diesen Bedingungen in den armutsgefährdeten Haushalten nicht mehr möglich.“

Quellen:
- Zitate Prof. Arens-Azevêdo, Prof. Biesalski: gegenüber foodwatch
- AMI zur Preisentwicklung von Obst/Gemüse: t1p.de/gm0d
- Anspruch auf kostenloses Kita-/Schulessen im "Starke-Familien-Gesetz": t1p.de/04ca
- Tafel-Schließungen: www.tafel.de/fileadmin/media/Themen/Cor ... sungen.pdf
- Situation bei der Arche: www.kinderprojekt-arche.de/presse
- Empfänger von Regelleistungen: t1p.de/4xgi; t1p.de/zg2r; t1p.de/yy8a
- Forderung Paritätischer Wohlfahrtsverband: www.der-paritaetische.de/presse/corona- ... cherungaa/
- Forderung Kinderhilfswerk: www.dkhw.de/presse/pressemitteilungen/p ... utzschirm/
- Verkaufsstopp bei Straßenzeitungen: www.hinzundkunzt.de/wir-stoppen-den-zeitungsverkauf/
- Situation bei Wohnungslosen: www.bagw.de/de/neues~178.html, foodwatch-Recherchen
- Mangelnde Verfügbarkeit von günstigen Produkten, z.B. Zeitungsbericht bei "Der Westen": www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/ ... 71037.html

Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2020
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
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Mundschutzpflicht - Was bringt sie?...

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2020, 06:25

Deutsches Ärzteblatt vom 31.03.2020:
Debatte über Mundschutzpflicht
Berlin – In anderen Staaten gehören Menschen mit Mundschutz schon länger zum Bild der Coronakrise. Nun wird auch in Deutschland darüber diskutiert, die Rede ist sogar von einer Maskenpflicht. Die Meinungen über Sinn und Nutzen gehen aber auseinander.... [mehr] ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q82igz

+++
Was bringt eine Mundschutzpflicht?
Die WHO – die Weltgesundheitsorganisation sagt: Man sollte keinen Mundschutz tragen. Aber in Tschechien ist er vorgeschrieben, in Österreich darf man ab morgen nicht mehr ohne Mundschutz einkaufen gehen. Die Stadt Jena will auch eine Mundschutzpflicht einführen. Doch wissenschaftliche Studien können nicht belegen, dass die Masken wirklich Ansteckungen verhindern. Was man wissen sollte: Ein Mundschutz schützt nicht davor sich anzustecken. Er verhindert, dass man sein Gegenüber ansteckt – falls man niesen muss oder husten – oder wenn man eine feuchte Aussprache hat. Man zeigt damit: ich bin vorsichtig, ich will niemanden anstecken. Man darf sich aber nicht in Sicherheit wähnen und darüber die anderen Vorsichtsmaßnahmen vergessen. Zu Hause bleiben und oft die Hände waschen bleibt unbedingt wichtig. Quarks-Redakteurin Ruth Schulz sortiert die Lage | DailyQuarks – 00:00:32 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... index.html

Mehr: "Händewaschen schützt vor Viren" – ein WDR 5 Quarks-Beitrag vom 29.01.20 | audio > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... n-100.html

Quelle: Mitteilung vom 31.03.2020 Quarks-Team
Sie haben Fragen oder Anregungen: quarks@wdr.de
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Corona-Virus – „Epidemie-Gesetz“ im Landtag NRW

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2020, 06:34

Corona-Virus – „Epidemie-Gesetz“ im Landtag NRW

Der Landtag kommt am Mittwoch, 1. April 2020, 10 Uhr, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Sie steht – wie die Sondersitzung am 24. März 2020 – ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Die Landesregierung wird den Landtag erneut über die aktuelle Lage unterrichten. Sie wird zudem ein sogenanntes Epidemie-Gesetz ins Parlament einbringen. In einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten über die Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen. Die Sitzung wird live im Internet übertragen unter www.landtag.nrw.de. Auch in den Fachausschüssen geht es in dieser Woche um die Folgen der Corona-Pandemie. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Pandemie zu kurzfristigen Änderungen und Absagen von Terminen kommen kann. Alle aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Ausschussübersicht des Landtags unter www.landtag.nrw.de.

Plenarsitzung: Unterrichtung und Aktuelle Stunde zur Corona-Epidemie

Die Landesregierung wird den Landtag am Mittwoch über die aktuelle Lage der Corona-Pandemie informieren. Der Titel der Unterrichtung lautet „Nordrhein-Westfalen steht zusammen in der Corona-Krise“. Damit verbunden ist die erste Lesung des Entwurfs für das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ (17/8920), das sogenannte „Epidemie-Gesetz“. Es schafft laut Entwurf „ein Regelwerk zur Bestimmung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite“. Erste müsste der Bundestag feststellen, die zweite der Landtag. In einer Aktuellen Stunde diskutieren die Abgeordneten auf Antrag der SPD-Fraktion über die Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen. In dem Antrag „Gesundheits- und Ernährungsversorgung in Pandemiezeiten sichern“ (17/8922) kritisiert die Fraktion u. a. einen Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln für das Gesundheitspersonal. Zudem fehlten Erntehelferinnen und -helfer für die jetzt beginnenden Erntezeit. Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier.

Fachausschüsse beraten über „Epidemie-Gesetz“

Nach Ende der Plenarsitzung tagen am Mittwoch, 1. April 2020, der Ausschuss für Schule und Bildung, der Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Abgeordneten debattieren u. a. über das „Epidemie-Gesetz“. Die Sitzungen werden live im Internet übertragen unter www.landtag.nrw.de. Die Tagesordnungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2020
Landtag NRW
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Mit Zwang zur Pflege: NRW-Epidemiegesetz schießt weit übers Ziel hinaus

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2020, 06:35

Mit Zwang zur Pflege: NRW-Epidemiegesetz schießt weit übers Ziel hinaus
Strikte Ablehnung des Entwurfs in der vorliegenden Form


Im Hauruckverfahren sollte der Landtag in Nordrhein-Westfalen morgen einen Gesetzentwurf der Landesregierung durchwinken – jetzt kommt es doch zu einer Anhörung und einer zweiten Lesung. Der Entwurf zielt auf die „konsequente und solidarische Bewältigung der COVID-19- Pandemie“, allerdings mit massiven Durchgriffsmöglichkeiten und Einschränkungen von Grundrechten wie der Selbstbestimmung und der Berufsfreiheit – auf Basis einer äußerst schwammigen „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“. Ob dies so Bestand hat, mögen die Juristen klären. Was aber nicht bestehen bleiben darf: § 15 mit der Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals –schon gar nicht, wenn es keine Garantie für eine angemessene Ausstattung mit Schutzkleidung gibt.
„Dieser Paragraf ist bar jeder Verhältnismäßigkeit“, sagt Martin Dichter, der Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Bevor qua Gesetz Zwangsrekrutierungen von Pflegefachpersonen möglich sind, gibt es eine Bandbreite von Maßnahmen auf freiwilliger Basis, die ausgeschöpft werden müssen.“ Dazu gehören Anreize wie Rückkehr- oder Risikoprämien, zusätzlich zu einer unabdingbaren und sofortigen Gewährleistung der notwendigen Schutzausrüstung in allen Einrichtungen: Krankenhaus, Altenhilfe und ambulante Dienste. Diese muss von staatlicher Seite erfolgen, da der freie Markt keinerlei Bestellmöglichkeiten zu fairen Preisen mehr bietet. „Aufgrund der derzeitigen Unterversorgung mit geeigneter Schutzkleidung muss jede Form der Rekrutierung von weiterem Personal strikt abgelehnt werden“, so Dichter.
Laut Dichter haben „Pflegefachpersonen verglichen mit anderen Heilberufen den längsten und engsten Kontakt mit chronisch kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen: 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche“. Das heißt, dass ein Schutz der besonders gefährdeten Menschen nur dann effektiv erfolgen kann, wenn alle Pflegenden ausreichende Schutzmaterialien erhalten. Das ist die entscheidende und prioritäre Aufgabe der Landesregierung in NRW und nicht die Zwangsrekrutierung von Personal, dem die einfachsten Materialien zum Selbstschutz fehlen.
Grundsätzlich gibt es aktuell eine Bereitschaft bei vielen Pflegefachpersonen zur Unterstützung und zur Rückkehr in den Beruf – darunter etliche, die in den vergangenen Jahren als Dozenten, Referenten oder Freiberufler gearbeitet haben. Das ist eine Ressource an Freiwilligen, ebenso wie MDK-Gutachter oder auch Pflegende in den ambulanten Diensten, die teilweise weniger Arbeit haben, weil Kunden aus Angst vor Ansteckung abgesagt haben. „Hier steckt genug Potenzial. Und dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagen schaffen, bevor sie zu drastischen Zwangsmaßnahmen greift“, fordert Martin Dichter. „Das können auch monetäre Anreize wie Prämien, Zuschläge oder Steuerbefreiungen sein, wobei damit das grundsätzliche Problem nicht gelöst ist: die Unattraktivität des Pflegeberufs wegen niedriger Gehälter und mangelhafter Arbeitsbedingungen. Diese Probleme müssen von Seiten der politischen Entscheidungsträger endlich verstanden und gelöst werden. Entsprechende Lösungsansätze sind bekannt, sie müssen jedoch auch umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2020
Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Lister Kirchweg 45 | D-30163 Hannover
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Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
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RKN trifft umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus: „Ziel ist bestmöglicher Schutz der Bevölkerung“

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2020, 06:39

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 226/2020
Datum: 31. März 2020



Kreis trifft umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
„Ziel ist bestmöglicher Schutz der Bevölkerung“


Rhein-Kreis Neuss. Die Ausbreitung des Coronavirus führt aktuell zu zahlreichen Einschränkungen im öffentlichen Leben. Der Rhein-Kreis Neuss und der hier eingerichtete von Kreisdirektor Dirk Brügge geleitete Krisenstab haben dabei seit dem 26. Februar eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt und vorbereitet. „Wir reagieren dabei nicht nur auf die jetzige Situation, sondern treffen schon jetzt Vorkehrungen, falls sich die Situation verschärfen sollte und wir mehr schwer Erkrankte haben“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Ziel aller Maßnahmen ist dabei, den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten“, so Petrauschke.

Ein Erfolgsfaktor sei dabei das gute Zusammenspiel aller Akteure, ob in der Kreisverwaltung und den Kommunen, den Krankenhäusern, dem Rettungsdienst, den niedergelassenen Ärzten, den Pflegeeinrichtungen oder Hilfsorganisationen und der Politik. „Für diese tolle Teamleistung danke ich allen Beteiligten. Die bislang erzielten Ergebnisse können sich sehen lassen. Wir dürfen hier aber nicht nachlassen“, macht Petrauschke deutlich. Denn der Höhepunkt der Infektionen stehe Deutschland nach den Einschätzungen des Robert-Koch-Institutes noch bevor.

In den Dank bezieht Petrauschke dabei auch die Menschen im Kreis ein. „Ein Großteil hält sich an die Einschränkungen im öffentlichen Leben. Dies ist entscheidend um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen“, so der Landrat, der aber appelliert, sich weiter an Verhaltensregeln zu halten: „Verlassen Sie die Wohnung nur, wenn es dringend notwendig ist, etwa zum Einkaufen, zum Arztbesuch oder zur Arbeit. Halten Sie auch dort Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen. Waschen Sie häufig die Hände, greifen Sie sich nicht ins Gesicht und essen Sie nicht ohne vorheriges Händewaschen. Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen.“

Folgende zentrale Maßnahmen zur Verringerung der Infektionen mit dem Coronavirus und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind im Rhein-Kreis Neuss auch mit starker Unterstützung und in Zusammenarbeit mit vielen anderen Akteuren umgesetzt bzw. eingeleitet worden:

Einrichtung von Teststellen in Neuss und Grevenbroich:
Um Haus- und Kinderärzte sowie Notfallambulanzen zu entlasten hat der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den Städten Neuss und Grevenbroich, der kassenärztlichen Vereinigung und den niedergelassenen Ärzten Teststellen in Neuss (seit dem 11. März) und Grevenbroich (seit dem 18. März) eingerichtet. Eine durch das Praxisnetzwerk Dormagen betriebene Teststelle ist seit dem 22. März in die Teststelle Neuss übergegangen.

Das Test-Verfahren kann nur nach einer Terminvergabe durch das Kreis-Gesundheitsamt in Anspruch genommen werden. Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt bei beiden Teststellen die Terminvergabe und hat diese mit Schutzmasken, -kitteln und Brillen, Desinfektionsmittel sowie IPads für das Terminmanagement ausgestattet. Die niedergelassenen Ärzte stellen das Personal und werden unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, des Malteser Hilfsdienstes und der Johanniter. Der Rhein-Kreis Neuss trägt die Kosten für die Unterstützung der Hilfsorganisationen. Die Federführung der niedergelassenen Ärzte in Neuss hat Dr. Guido Pukies, in Grevenbroich Dr. Geert Buß gemeinsam mit Dr. Peter Stöcker, denen besonderer Dank für ihr Engagement gilt. Die Städte Neuss und Grevenbroich stellen die Räumlichkeiten sowie das Mobiliar.

Bis heute wurden in den Teststellen insgesamt 2 091 Abstriche für einen Test auf eine Infizierung mit dem Coronavirus genommen. Hinzu kommen Tests in Arztpraxen und in Kliniken. Die Kapazitäten der beiden Teststellen wurden inzwischen auf insgesamt wöchentlich etwa 1 300 Testungen erhöht.

Kreisweite Fieber-Notfallpraxis:
Am 1. April nimmt eine durch den Kreis, die Stadt Neuss, die Kassenärztliche Vereinigung und die niedergelassenen Hausärzte initiierte Fieber-Notfallpraxis ihren Betrieb auf. Die Leitung übernimmt der Neusser Lungenfacharzt Dr. Johannes Uerscheln. In der Einrichtung erhalten Patienten Klarheit, wie ihre Krankheitssymptome zu bewerten sind. Zudem sollen hierdurch die Haus- und Kinderärzte aber auch die Notfallambulanzen der Krankenhäuser entlastet werden. Der Zugang ist nur nach einer vorherigen Überweisung durch den Hausarzt möglich.

Der Rhein-Kreis Neuss stellt die Schutzausrüstung und übernimmt die Kosten für das nichtärztliche Personal, die Stadt Neuss wiederum stellt Räumlichkeiten, Einrichtung, WLAN und Security. Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt unter anderem Teile der Technik, das DRK unterstützt logistisch.
Station im Rheinland Klinikum Grevenbroich zur Unterstützung von Corona-Patienten:
Auf Initiative des Kreises wurde im Rheinland Klinikum Grevenbroich als Vorsorgemaßnahme eine Station eingerichtet, in der Menschen untergebracht werden können, die unter häuslicher Quarantäne stehen, nicht aufgrund einer Erkrankung in die Klinik müssen, aber in ihrer eigenen Umgebung auch mit Hilfe der karitativen Organisationen nicht zurechtkommen. Die Zuweisung in die Station erfolgt über das Kreis-Sozialamt. Das Krankenhaus sorgt für die logistische Unterstützung wie Reinigung, Hol- und Bringedienst sowie die Mahlzeiten der Patienten. Der Malteser Hilfsdienst stellt das Personal zur Betreuung der Menschen und organisiert die Abläufe. Der Kreis finanziert die Einrichtung.

Behelfskrankenhaus:
Um für den Fall stark steigender Patientenzahlen in den Krankenhäusern vorbereitet zu sein, arbeitet der Rhein-Kreis Neuss aktuell an der Einrichtung eines Behelfskrankenhauses für bis zu 300 nicht an Coronaviren erkrankte Patienten. Standort dieses „Behandlungszentrums Rhein-Kreis Neuss“ soll das Areal Böhler in Meerbusch sein. Die Mietvertragsverhandlungen mit dem Eigentümer sind auf einem guten Weg. Das Krankenhaus soll nur zum Einsatz kommen, wenn die Möglichkeiten zur stationären Versorgung der Patienten im Rhein-Kreis Neuss überlastet sind. Untergebracht werden sollen hier Patienten, die einer stationären Versorgung aber keiner intensiven Therapie bedürfen und die nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Kreis hat hier die Federführung und trägt die Kosten für die Einrichtung des Krankenhauses. Hierbei wird Mobiliar im Standard der Rheinlandklinikuen gekauft, damit dieses ggfls. später durch diese übernommen werden kann. Die Stadt Meerbusch hat bei dem Abschluss des Mietvertrages vermittelt.

Zentrale Patientensteuerung
Der Kreis hat im Rahmen der Corona-Pandemie eine Zentrale Patientensteuerung eingerichtet. Hierdurch werden Patienten in der stationären Versorgung der Krankenhäuser im Rhein-Kreis Neuss so auf die Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Pflegeheime verteilt, damit eine Überlastung einzelner Einrichtungen vermieden wird und die Patienten eine gute medizinische Versorgung erfahren.

Krankenhaus-Kapazitäten:
Der Landrat hat auf Grundlage der Rückmeldungen aus den Krankenhäusern, die diese dem Rhein-Kreis Neuss insbesondere in einer Videokonferenz am 21. März zukommen ließen, diese angewiesen auf nicht dringend notwendige Operationen zu verzichten und so ausreichende Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Patienten vorzuhalten.

In den Krankenhäusern im Kreisgebiet konnten so bislang insgesamt 230 Plätze speziell für mit dem Coronavirus infizierte Patienten eingerichtet werden. Die Intensiv- und Beatmungsplätze konnten verdoppelt werden. Umfasst sind hierbei das Johanna Etienne Krankenhaus, das St. Alexius/Josef Krankenhaus, das Rheinische Rheumazentrum, die Mauritius Therapie Klinik, die Niederrhein Klinik sowie das Rheinlandklinikum mit den Standorten Neuss (Lukas und Rheintorklinik), Grevenbroich und Dormagen.

Beschaffung von Schutzkleidung:
Der Kreis hat frühzeitig mit der zentralen Beschaffung von Schutzkleidung, insbesondere Masken, Kittel, Brillen und Desinfektionsmittel, begonnen. Der Bestand wird fortlaufend aufgefüllt, sofern auf dem Markt Ware verfügbar ist. Hiermit kann die Ausstattung des Rettungsdienstes und der Teststellen sichergestellt werden. Zudem wird in so genannter kritischer Infrastruktur, zum Beispiel häuslicher und stationärer Pflege, bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Hebammen in Notfällen unterstützt. Die Versorgung der niedergelassenen Ärzte erfolgt über die kassenärztliche Vereinigung.

Organisatorische Neuaufstellung im Gesundheitsamt
Im Gesundheitsamt des Kreises wurde eine Sonderabteilung zum Thema ‚Covid 19’ eingerichtet. Die neue Einheit arbeitet an sieben Tagen in der Woche im Zwei-Schicht-Betrieb von 6 – 22 Uhr. In einer Dispositionsstufe wird der Sachverhalt aller Eingänge für die angegliederten Fallbehandlungsteams aufbereitet. Diese übernehmen dann den direkten Kontakt zu den Verdachtsfällen, überprüfen und dokumentieren die Symptome, bewerten zum Beispiel, ob ein Test angebracht ist, und sprechen gegebenenfalls auch die Anordnung einer häuslichen Quarantäne aus. Zudem werden alle Infizierten und Personen in Quarantäne regelmäßig aktiv kontaktiert und auf ihre Symptome befragt.

Einrichtung einer Bürger-Hotline:
Zur Beantwortung von wichtigen gesundheitlichen Fragen zum Coronavirus hat der Kreis seit dem 26. Februar unter der Telefonnummer 02181/601-7777 eine Hotline geschaltet. Diese ist montags – freitags von 8 – 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 - 18 Uhr erreichbar. Bis zum 30. März wurden hier insgesamt knapp 10 000 Anrufe angenommen.

Online-Börse für Unterstützungsdienste und freiwillige Helfer
Um freiwillige Helfer und Einrichtungen, die personelle Unterstützung benötigen zusammenzubringen, hat der Rhein-Kreis Neuss eine Online-Börse geschaffen. Unter rkn.nrw/ehrenamt können sich Freiwillige melden, die im Zusammenhang mit Corona unterstützen möchten. Dies kann Hilfe bei Einkäufen, Apothekengängen, oder den Hund ausführen ebenso sein wie Unterstützung im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen. Hierbei wird auch die Qualifikation, unter anderem eine mögliche medizinische Vorbildung erfragt, so dass passgenau vermittelt werden kann. Die Daten werden dann an Hilfsorganisationen und Einrichtungen weitergegeben, die Unterstützung benötigen. Diese können sich unter rkn.nrw/hilfesuchende melden.

Einkaufshilfe für Menschen unter Quarantäne
Für Menschen, die unter Quarantäne stehen und Hilfe im Alltag, insbesondere bei Einkäufen, benötigen, hat der Rhein-Kreis Neuss eine gesonderte Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 02181/601-5738 können sie sich beim Kreis-Sozialamt melden. Dort wird alles aufgenommen und an die Aktionspartner Caritas und Diakonie weitergegeben.

Information über Soforthilfe für Unternehmen
Einen Überblick über die Soforthilfen für Unternehmen hat der Rhein-Kreis Neuss auf seiner Homepage unter http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/wirt ... ehmen.html zusammengestellt. Die Übersicht wird ständig aktualisiert. Zudem werden die Unternehmen über den Newsletter der Wirtschaftsförderung über neue Unterstützungsmöglichkeiten informiert und können sich hierzu telefonisch unter der 02131/928-7501 beraten lassen.

„Bei der Vielzahl an Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus behalten wir aber auch die Menschen im Blick, die andere Krankheiten oder Problemlagen haben“, versichert Landrat Petrauschke.

Benjamin Josephs
Pressesprecher

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
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Siehe auch > https://rp-online.de/nrw/staedte/rhein- ... d-49851819
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