Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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Rauchen erhöht Corona-Erkrankungsrisiko

Beitrag von WernerSchell » 21.03.2020, 08:54

Rauchen erhöht Corona-Erkrankungsrisiko
Lungenexperten gehen davon aus, dass Zigarettenkonsum das Risiko erhöht, an der neuen Lungenkrankheit Covid-19 zu erkranken. Für Raucher wäre es daher ratsam, sich das Rauchen abzugewöhnen.

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Rauchen ist bekanntlich ungesund. Steigt dadurch auch die Gefahr für eine Erkrankung an Covid-19? Ja, meint Prof. Michael Pfeifer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und Leiter der Pneumologie am Universitätsklinikum Regensburg. Selbst wenn es noch zu wenige wissenschaftliche Daten für eine abschließende Beurteilung gibt. So sei zum Beispiel noch nicht ganz klar, ob durch das Rauchen die Infektionsgefahr steigt. Es spreche aber vieles dafür, da Raucher grundsätzlich ein höheres Risiko haben, Virusinfektionen zu erleiden.

Der Grund dafür: Durch die Belastung des Rauchens sind die Abwehrkräfte des Bronchialsystems eingeschränkt. Die Schadstoffe Tabakrauch setzen die Funktion der Flimmerhärchen in der Atemwegsschleimhaust außer Kraft, dadurch wird der Selbstreinigungsmechanismus in den Bronchien - die sog. mukoziliäre Clearance gestört. Erreger wie Viren oder Bakterien haben so leichteres Spiel. „Das wissen wir aus dem klinischen Alltag - bei dem aktuellen Coronavirus ist es aber noch nicht nachgewiesen“, erklärt Prof. Pfiefer.

Mehr Informationen gibt es dagegen zum Verlauf der Krankheit. „Da haben wir aus Wuhan relativ eindeutige Daten“, bestätigt Prof. Pfeifer. Diese geben zumindest einen Hinweis darauf, dass das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs mit einer handfesten Lungenentzündung für Raucher deutlich höher ist.

Daher die Empfehlung, mit dem Rauchen aufzuhören. Erstens lohne sich das natürlich immer: Für die Gesundheit mache es schließlich immer einen erheblichen Unterschied, ob man aktiver oder ehemaliger Raucher ist. Insofern sei es auch kurzfristig stets möglich, das eigene Krankheitsrisiko für SARS-CoV-2 und den Krankheitsverlauf von Covid-19 zu beeinflussen, indem man auf das Rauchen verzichtet.

Quelle > https://www.lungenaerzte-im-netz.de/new ... ngsrisiko/


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Rauchen kann tödlich sein: Das steht inzwischen auf den Zigarettenpackungen. Rauchen ist gleichwohl immer noch die häufigste vermeidbare Todesursache. … Und jetzt kommt die Corona-Bedrohung hinzu … Sofortiger Raucherstopp erscheint alternativlos!

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NRW hat verstanden! Die Ausgangsregeln sind deutlich verschärft worden

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2020, 17:34

NRW hat verstanden! Die Ausgangsregeln sind deutlich verschärft worden. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten. Die Polizei soll das Kontaktverbot überwachen. Weitere Geschäfte müssen schließen, doch Rausgehen ist erlaubt - unter Voraussetzungen. … Näheres werden wir spätestens morgen nachlesen können. > https://www.land.nrw/corona
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Corona-Pandemie: „Das Gesetzesvorhaben zur Finanzierung der COVID-19-Behandlungen ist so nicht akzeptabel!“

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2020, 17:41

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.

Corona-Pandemie: „Das Gesetzesvorhaben zur Finanzierung der COVID-19-Behandlungen ist so nicht akzeptabel!“

Die Emotionen kochen extrem hoch: Deutschlands Intensiv- und Notfallmediziner arbeiten gerade mit ihren Teams bis zur Erschöpfung, räumen ganze Etagen der Krankenhäuser für COVID-19-Patienten leer, kaufen teures Material und Medikamente zum teilweise fünffachen Regelpreis – und haben gestern durch den Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser erfahren, dass sie zum Großteil auf ihren Kosten sitzen bleiben sollen. „Der Entwurf ist so definitiv nicht akzeptabel“, kommentiert Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).
Seine große Enttäuschung ist spürbar: „Minister Spahn hat sein Wort gegenüber den Kliniken gebrochen!“ Auch die Nachbesserungen des Gesetzentwurfes, die bereits wenige Stunden nach Vorstellung der ersten Version und unter heftigen Protesten der Krankenhausgesellschaften erfolgten, seien nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die DIVI fordert deshalb gravierende Änderungen!

Die Abrechnung medizinischer Leistungen ist in Deutschland von je her komplex und kompliziert. Unbürokratische Hilfe in Zeiten von COVID-19 und einen Rettungsschirm hatte Bundesgesundheitsminister Spahn im Vorfeld angekündigt – davon ist im neuen Gesetz-entwurf nichts zu finden. „Wir haben in den Kliniken einen riesigen Aufwand, der durch nichts gegenfinanziert werden soll“, erläutert DIVI-Präsident Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.

Rein rechnerisch kommt Janssens zum Beispiel für jedes neu errichtete Intensivbett in seiner Klinik auf etwa 95.000 Euro, Tendenz steigend – da die Preise für Medikamente und Schutzausrüstung aufgrund der hohen Nachfrage in die Höhe schießen. „Der Minister wollte zunächst 30.000 Euro für diese Betten zurückerstatten, in der Nachbesserung des Gesetzentwurfes bietet er jetzt 50.000 Euro für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit an“, so Janssens. Auf den restlichen Kosten bleiben die Kliniken wohl sitzen.

Auch will der Bund die Länder in die Pflicht nehmen – eventuell sollen sie die Mehrkosten begleichen. „Föderalismus pur“, kommentiert Janssens. „Wir brauchen JETZT eine nachvollziehbare wie auch langfristig belastbare Zusage der Kostendeckung durch die Politik!“

Niemand will sich bereichern – aber jeder möchte seine Rechnungen zahlen können

„Um eines klar zu stellen“, appelliert Janssens an die Politik, „niemand von uns in der Klinik will sich in der aktuellen Situation bereichern. Wir sind Ärzte – wir wollen helfen! Entsprechend möchten wir auch nicht darüber nachdenken, ob unserer Klinik nach der Pandemie die Pleite droht!“ Denn das, so Janssens, wäre dann für viele Häuser der finanzielle Ruin. Er erwarte von der Regierung eine entsprechende Kompensation sämtlicher Kosten: Für Überstunden, Intensivbetten, Beatmungsgeräte, Schutzausrüstung und Medikamente. Und zwar unbürokratisch und unmittelbar!
Wie bekannt geworden ist, wird derzeit wohl an weiteren Änderungen des Gesetzentwurfes gearbeitet. Sollten keine erheblichen Änderungen im dann neu zu erwartenden Entwurf erkennbar sein, werde dies zu einem massiven Vertrauensverlust in die Politik führen und mittel- wie langfristig erhebliche Nachwirkungen haben, so Janssens. „Die Krankenhäuser dürfen jetzt nicht alleingelassen werden!“

Konkret beobachtete Probleme des derzeitigen Gesetzentwurfes:

• Mehrkosten aufgrund der Preisexplosion für Schutzausrüstung sind nicht berücksichtigt (Preise vor und in der Krise: OP-Maske 3 Cent vs. 50 Cent bis 1 Euro; FFP2-Atemschutzmaske je nach Ausführung 11 bis 60 Cent vs. 7 bis 10 Euro)
• Mehrverbrauch an Schutzkleidung wird nicht berücksichtigt
• Entstehende Überstunden werden nicht berücksichtigt
• Das Problem der Verlegung der Patienten in Altenheime, Kurzzeitpflege, Reha-Einrichtungen wird nicht berücksichtigt
• Der Medikamente-Engass und die explodierenden Preise sind nicht berücksichtigt
• Was den Krankenhäusern
a) für jedes zusätzlich geschaffen Intensivbett und
b) für den Erlösausfall aufgrund der freigehaltenen Betten erstattet werden soll, reicht nicht aus oder ist mit bürokratischen Hürden (§21 Abs.2 KHG) belastet.

Die DIVI fordert deshalb:

1. einen pauschalen Ausgleich (Pauschalbetrag) für jedes neu geschaffene Intensivbett zwischen 85.000 und 100.000 Euro, der unmittelbar nach Schaffung einer zusätzlichen Intensivbetten-Kapazität ausgezahlt wird und
2. Fortschreibung des Budgets von 2019 in 2020 (beziehungsweise 2018 in 2019, sofern 2019 noch nicht verhandelt wurde)

Weitere Informationen: https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... akzeptabel

Quelle: Pressemitteilung vom 22.03.2020
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.
https://idw-online.de/de/news743522

Anhang
Corona-Pandemie: „Das Gesetzesvorhaben zur Finanzierung der COVID-19-Behandlungen ist so nicht akzeptabel!“ > https://idw-online.de/de/attachment79542
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Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2020, 07:30

In einem Newsletter der Rheinischen Post vom 23.03.2020 wurde zur Internetkonferenz von Bundeskanzerlin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am 22.03.2020 u.a. mitgeteilt:

"Zwischen den Ministerpräsidenten von NRW und Bayern flogen derweil in großer Runde die Fetzen: Armin Laschet warf Markus Söder vor, mit der am Freitag in Bayern verhängten Ausgangssperre einen Alleingang ohne Absprachen durchgezogen zu haben, woraufhin der damit drohte, die Telefonschalte mit der Bundeskanzlerin zu verlassen. Die K-Frage der CDU/CSU steht eben immer noch im Raum, in der Krise wollen sich die Kontrahenten keine Blöße geben. Ich vermute, dass allzu durchsichtige Profilierungsversuche am Ende nicht zu besseren, sondern schlechteren Wahlergebnissen führen."

Dazu ist aber anzumerken:
Bayern handelte bezüglich Ausgangssperren (mit Ausnahmeregeln) richtig! Für das zurückhaltende Agieren von NRW kann eher weniger Verständnis aufgebracht werden. Auch wenn es gestern zu verschärften Ausgehregeln gekommen ist, bleiben hinsichtlich des zielgerichteten Handelns von NRW gewisse Zweifel.
Wir bräuchten jetzt einen zupackenden Bundeskanzler vom Typ Helmut Schmidt. Es ist leider schon allzu viel Zeit - vielleicht 1-2 Wochen - im Kampf gegen die Corona-Viren vertrödelt worden, auch in NRW (der Heinsberger Landrat hat das am 21.03.2020 gegenüber der Rheinischen Post näher ausgeführt). … sofortige Ausgangssperren - so die Forderung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - bereits vor einigen Tagen - sind unvermeidlich! - "Brandbrief" an die Bundesregierung … >
viewtopic.php?f=6&t=23530&p=112803#p112803 - Dem ist man nun mit allzu langem Zaudern grundsätzlich gefolgt.


CORONA-VIRUS IN NRW - TAGESAKTUELLE INFORMATIONEN > https://www.land.nrw/corona
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CoronaCare – Einkaufshilfe für Ältere und Vorerkrankte - Mitteilung der Stadt Neuss

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2020, 16:41

Bild CoronaCare – Einkaufshilfe für Ältere und Vorerkrankte
Mitteilung der Stadt Neuss


Über die Hotline 02131 / 90 90 50 werden Einkäufe und Apothekengänge vermittelt!

Um ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen aufgrund der besonderen Einschränkung durch das Corona– Virus zu unterstützen wird ab Donnerstag, 19. März 2020, eine zusätzliche Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 02131/909050 erhalten die besonders schutzwürdigen Personen Hilfe bei Einkäufen und Apothekengängen. Die Hotline ist von montags bis freitags, 9 bis 15 Uhr, besetzt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Neuss vermitteln die „helfenden Hände“.
Um dieses wichtige Angebot sicherstellen zu können, werden weitere Helferinnen und Helfer gesucht. Die Stadtverwaltung Neuss bittet daher um Unterstützung. Wer älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen in dieser schweren Zeit unterstützen möchte, kann sich ab sofort unter 02131/902027 melden.


Die nachfolgende Darstellung kann in Netzwerken, Einrichtungen, Mietobjekten und umliegenden Geschäften als Aushang Verwendung finden. Für alle, die keine Möglichkeit haben zu drucken, können auch Ausdrucke zur Verfügung gestellt werden. Insoweit besteht folgende Kontaktmöglichkeit: Gudrun Jüttner - Stadt Neuss - Sozialamt - Netzwerk- & Quartiersarbeit - Seniorenforum - "Neuss barrierefrei"
Promenadenstraße 43-45 - 41460 Neuss - Telefon: 02131 - 90-5059 - Telefax: 02131-90-5397


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Einkaufshilfe für Menschen unter Quarantäne und Online-Portal für freiwillige Helfer

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2020, 16:51

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 205/2020
Datum: 23.03.2020


Einkaufshilfe für Menschen unter Quarantäne und Online-Portal für freiwillige Helfer


Rhein-Kreis Neuss. Innerhalb weniger Tage hat sich der Alltag der Menschen völlig verändert. Das Corona-Virus erfordert extreme Einschränkungen. Gleichzeitig sind vielerorts Solidarität und Miteinander gewachsen. „Die zunehmende Zahl von Corona-Infektionen hat im Rhein-Kreis Neuss große Hilfsbereitschaft auf privater Ebene ausgelöst", so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der in diesem Zusammenhang auch auf die Angebote des Kreises hinweist, wie die Einkaufshilfe für Menschen unter Quarantäne und das Online-Portal für freiwillige Helfer

Ältere und beeinträchtige Menschen brauchen in diesen Tagen besondere Zuwendung. Die Lage ist zudem für diejenigen besonders belastend, die unter Quarantäne stehen und niemand haben, der sie in dieser Ausnahmesituation unterstützt. „Auch in diesen Fällen steht der Rhein-Kreis Neuss seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite und organisiert konkrete Einkaufshilfe“, betont der Landrat. Dies geschehe über das Hilfstelefon mit der Nummer 02181/601-5738 im Kreissozialamt, an das sich unter Quarantäne gestellte direkt wenden könnten. Dort werden dann die Einkaufswünsche entgegengenommen und alles Weitere über die Aktionspartner des Kreises von der Caritas und der Diakonie veranlasst. Zudem fragt das Kreis-Gesundheitsamt möglichen Unterstützungsbedarf im Kontakt mit den Betroffenen ab.

Das Online-Portal des Kreises für freiwillige Helfer ist im Internet unter rkn.nrw/ehrenamt zu finden und enthält ein Meldeformular, in das Interessierte Angaben zu möglichen Tätigkeiten und zu besonderen Kenntnissen oder Fähigkeiten machen können. Diese werden dann an die Wohlfahrtsverbände weitergegeben, sobald ein passender Bedarf vorliegt. Beispiele sind auch hier Einkaufhilfen oder Unterstützung in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
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Zehn Empfehlungen gegen den „Lagerkoller“

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2020, 17:19

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Technische Universität Chemnitz


Zehn Empfehlungen gegen den „Lagerkoller“


Helfen Freude machen.JPG
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Prof. Dr. Stephan Mühlig, Inhaber der Professur Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Chemnitz und Leiter der Raucherambulanz Chemnitz sowie der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz (PHA-TUC GmbH), gibt Hinweise, wie man mit Quarantäne oder Ausgangssperre umgehen sollte

„Wir alle befinden uns derzeit in einer so nie da gewesenen und für die meisten völlig ungewohnten Ausnahmesituation“, sagt Prof. Dr. Stephan Mühlig, Inhaber der Professur Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Chemnitz und Leiter der Raucherambulanz Chemnitz sowie der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz (PHA-TUC GmbH). Viele Menschen seien aktuell nicht nur besorgt über die gesundheitlichen Gefahren und wirtschaftlichen Auswirkungen der „Coronakrise“, sondern fragen sich mit wachsender Unsicherheit, wie sie die Wochen oder gar Monate mehr oder weniger isoliert in der eigenen häuslichen Umgebung überstehen sollen. Wie kann man dazu beitragen, die eigene psychische, soziale und körperliche Gesundheit aufrechtzuerhalten und sich vor dem „Lagerkoller“ zu schützen? Prof. Mühlig gibt zehn Empfehlungen:

1. Tagesrhythmus beibehalten

Behalten Sie einen regelmäßigen Tagesrhythmus mit festen Aufsteh-, Arbeits- und Schlafenszeiten auch im Home-Office oder Homeschooling bei. Dies schafft eine regelmäßige Tagesstruktur und begünstigt die emotionale Stabilität. Achten Sie darauf, dass auch die Kinder eine angemessene Tagesstruktur aufrechterhalten, auch wenn sie nicht zur gleichen Zeit geweckt werden müssen wie zur ersten Schulstunde. Schulkindern sollte dabei geholfen werden, die übermittelten Schulaufgaben zu strukturieren und in sinnvollen „Portionen“ zu bearbeiten. Andernfalls fühlen viele Kinder sich durch die ungewohnte Menge an Aufgaben, die von den Lehrern „geballt“ für eine Woche oder länger übermittelt werden, regelrecht „erschlagen“ und reagieren mit Verängstigung, Stress und Widerstand. Gerade für berufstätige Alleinerziehende kommt es unter den gegebenen Bedingungen zu einer akuten Doppelbelastung zwischen Home-Office-Beanspruchung und gleichzeitiger Kinderbetreuung im eigenen Haushalt. Im Zweifelfall sollte die Fürsorge für kleine Kinder Vorrang haben vor den beruflichen Aufgaben. Um eine angemessene Balance zu erzielen, sollten Home-Office-Aufgaben tageszeitlich so eingetaktet werden (z. B. in die Abendstunden verlegt), dass sie sich mit der Kleinkinderbetreuung vereinbaren lassen. Arbeitgeber und Vorgesetzte sind gefordert, unter den Ausnahmebedingungen Verständnis zu zeigen und Zugeständnisse an die Arbeitsleistung der Mitarbeiter zu machen.

2. Bewegung an der frischen Luft anstreben

Sofern möglich und erlaubt, sollte man Spaziergänge im Freien allein oder mit Familienangehörigen unternehmen. Bewegung und frische Luft kommt der körperlichen wie der psychischen Gesundheit zugute, das Immunsystem wird angeregt. Wird die Lunge durch moderate Anstrengung belüftet, ist sie besser durchblutet, was wiederum die Infektabwehr (auch gegen SARS-CoV-2) unterstützt. Ein zumindest kurzzeitiger Ortswechsel verhindert die Reizmonotonie in den eigenen vier Wänden und steigert das Wohlbefinden. Gerade Kinder brauchen Zeit und Gelegenheit zum Toben draußen und an frischer Luft, allerdings vorerst nicht mit anderen Kindern außerhalb der Familie. Dies muss ihnen erklärt und gegen alles „Quengeln“ durchgesetzt werden.

3. Trainingsplan für die sportliche Betätigung zu Hause erarbeiten

Auch sportliche Betätigung im eigenen Zuhause trägt zur Gesunderhaltung bei und verbessert die Lebensqualität. Stellen Sie sich einen Indoor-Trainingsplan zusammen und kommen Sie mindestens 15 bis 30 Minuten täglich in Bewegung, möglichst unter guter Raumbelüftung Einfach und hilfreich sind bspw. Seilspringen (mit oder ohne Seil), Kniebeugen, Liegestütze, Sit-ups (Rumpfbeugen) etc., oder auch Yoga, Tai-Chi o. ä. Im Internet finden Sie zahlreiche, auch wissenschaftlich getestete Indoor-Trainingsprogramme für unterschiedliche Altersstufen und Trainingsgrade. Regelmäßige moderate sportliche Beanspruchung (bis zum leichten Schwitzen) stabilisiert das Herz-Kreislauf-System, die Immunabwehr, aber auch das psychische Wohlbefinden und dient dem Spannungs- und Stressabbau.

4. Zur Stärkung des Immunsystems auf Zigaretten und Alkohol verzichten

Wer raucht, sollte schnellstmöglich damit aufhören. Eine vorgeschädigte oder akut gereizte Lunge ist wahrscheinlich mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verbunden, falls Raucher sich infizieren und erkranken sollten. Auch Alkoholkonsum ist nicht hilfreich. Alkohol tötet Viren nur im Reagenzglas. Alkohol in der Blutbahn schützt hingegen nicht vor einer Virusinfektion, stört aber das Immunsystem. Dies gilt auch für andere Drogen.

5. Soziale Kontakte über Internet und Telefon pflegen

Es ist für viele Menschen extrem schwer, über längere Zeit ihre sozialen Kontakte auszusetzen, nicht unter Leute gehen zu dürfen. Wir sind soziale Wesen und brauchen den Kontakt und Austausch mit anderen Menschen. Gerade der physische Kontakt, die körperliche Nähe zu unserem sozialen Umfeld (außerhalb des eigenen Haushalts) ist aber in der aktuellen Situation mit größter Konsequenz zu vermeiden. Besonders für Alleinlebende ist dies möglicherweise eine sehr schwierige Situation, die sie für eine begrenzte Zeit bewältigen müssen. Dabei ist es wichtig für das emotionale Gleichgewicht, sich klar zu machen, dass der Ausnahmezustand zeitlich überschaubar bleibt. Zum Glück können wir aber heute auf die sozialen Medien ausweichen. Im Gegensatz zu früheren Generationen sind fast alle Menschen in Deutschland und sogar weltweit über das Internet miteinander verbunden. Wir können uns in Echtzeit schreiben bzw. chatten, telefonieren und uns per Videochat sehen und unterhalten, fast als säßen wir uns gegenüber. Man sollte diese Möglichkeiten voll ausnutzen, Kontakt halten und den Austausch mit möglichst vielen Angehörigen, Freunden und Bekannten über Social Media suchen. In einer schwierigen Situation kann man sich über Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Man sollte auch daran denken, sich proaktiv bei alleinlebenden Menschen zu melden, um deren Vereinsamungserleben zu lindern.

6. Sinnvolle und abwechslungsreiche Beschäftigungen suchen

Auch unter Isolationsbedingungen zu Hause kann man sich sinnvoll beschäftigen, z. B. Dinge erledigen, die man zu Hause schon immer mal erledigen wollte, z. B. Ordnung machen, die Wohnung „ausmisten“ bzw. neu gestalten, die Festplatte aufräumen, Fotos archivieren, Unterhaltungsspiele mit der Familie erleben oder mal wieder ein Buch lesen. Fernsehen, Computerspiele, Netflix-Streaming etc. dienen der Ablenkung und sind selbstverständlich möglich. Falls sich die Isolation über mehrere Wochen hinziehen sollte, ist passive Unterhaltung oder Videospielen aber zu einseitig. Wichtig für die emotionale Stabilität ist es, sich Aufgaben zu suchen, mit denen man in der Wartezeit produktiv bleiben kann. Man sollte bedenken, dass stundenlanges Streamen von Spielfilmen und Serien oder ähnliche hohe Datenmengenübertragungen zu Freizeitzwecken möglicherweise die Netze überlastet und den gesellschaftlich Datenaustausch für Home-Office-Tätigkeiten, die für das Funktionieren unserer Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar sind, stark beeinträchtigen können.

7. Balance zwischen Zusammensein und Für-sich-sein-Können finden

Beim engen Zusammenleben unter einem Dach über längere Zeit kommt es häufig dazu, dass uns „die Anderen“ auf die Nerven gehen, man sich selbst über Kleinigkeiten extrem ärgern kann und schnell Konflikte und Streit entstehen. Hier gilt es, eine gute Balance zwischen Zusammensein und Für-sich-sein-Können zu finden. Dazu zählt in erster Linie, die eigene Privatsphäre zu schützen und die der anderen zu respektieren. Jedem Haushaltsmitglied müssen Rückzugsräume und -möglichkeiten geschaffen und erhalten werden.

8. Regeln für das Zusammenleben im Haushalt finden

Manche kennen es aus WG-Zeiten: Zu gegenseitiger Rücksichtnahme gehört auch, eine gemeinsame Ordnung im Haushalt und Regeln des Zusammenlebens zu finden. Wenn alle mehr Rücksicht aufeinander nehmen, gibt es weniger Anlass zum Streit. Wenn man sich nicht aus dem Weg gehen kann, sollte man Konflikte vermeiden oder schnell regeln. Für ein angenehmes Zusammenleben ist es auch hilfreich, einige Aktivitäten mit allen Haushaltsmitgliedern regelmäßig gemeinsam zu machen, z. B. das Ritual gemeinsamer Mahlzeiten, aber auch gemeinsame Freizeitaktivitäten (Gesellschaftsspiele, Basten, Puzzeln o. ä.). Die Zeit für sich selber kann man – statt ausschließlich mit Medienkonsum und Ablenkung – auch sinnvoll nutzen, indem man gezielt etwas für den eigenen Geist tut, z. B. durch Entspannung, Meditation oder Musikhören bzw. selbst Musizieren oder Singen.

9. Auf seriöse Informationsquellen achten

Es ist wichtig und möglich, nicht den Kopf zu verlieren. Einerseits sollten alle den Ernst der Lage erkennen und sich entsprechend verhalten. Andererseits gibt es trotz allem keinen Grund, in Panik zu verfallen. Wir leben in einem reichen Land mit vielen Ressourcen und werden diese Krise letztlich durchstehen. Eine sachliche und vernünftige Einschätzung der Lage hilft dabei, sich nicht zu viele Sorgen zu machen und die Zuversicht zu erhalten. Zu einer konstruktiven Bewältigung gehört, sich ausreichend und korrekt zu informieren. Halten Sie sich täglich auf dem Laufenden, aber achten Sie auf die Seriosität Ihrer Informationsquellen. Sie können hierzu insbesondere auf Informationen der Bundes- und Landesregierung sowie des Robert Koch-Instituts zurückgreifen. Leider kursieren im Internet schon wieder zahlreiche Falschinformationen und Verschwörungstheorien, mit denen sich einige skrupellose Personen wichtig machen oder sogar Geld verdienen. Diese Fake News verführen zu falschen Einschätzungen und falschem Handeln. Sie sind insofern gefährlich, weil Nichtbeachtung von Sicherheitsempfehlungen uns alle gefährdet. Den Kindern sollte man die Lage in altersgerechter Sprache erläutern, ohne sie zu überfordern oder zu ängstigen. Die Botschaft sollte sein: Alles wird wieder gut, wir schaffen das!

10. Bei Überforderung Hilfe suchen

Wer den Eindruck hat, trotz alldem mit der Situation überfordert zu sein, oder bspw. unter Angstzuständen, Unruhe, starker Anspannung, Überaktivität, Gereiztheit, aggressiven Ausbrüchen oder ausgeprägter Niedergeschlagenheit leidet, sollte rechtzeitig mit dem professionellen Hilfesystem (z. B. Beratungsstellen bei den Krankenkassen, Sorgentelefon, psychotherapeutische Beratungsstellen) Kontakt per Telefon oder E-Mail aufnehmen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stephan Mühlig, Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Chemnitz, E-Mail stephan.muehlig@psychologie.tu-chemnitz.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2020
Dipl.-Ing. Mario Steinebach Pressestelle und Crossmedia-Redaktion
Technische Universität Chemnitz
https://www.tu-chemnitz.de/tu/presseste ... uell/10055
https://idw-online.de/de/news743565


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Freie Wohlfahrtspflege unter Rettungsschirm der Bundesregierung

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2020, 17:57

Freie Wohlfahrtspflege unter Rettungsschirm der Bundesregierung

Berlin, 23.03.2020 - Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
(BAGFW) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Arbeit ihrer gemeinnützigen Träger unter den Schutz des Corona-Rettungsschirms zu nehmen.

"Das sichert die Existenz unserer Angebote und Einrichtungen, aber vor allem nützt es den Millionen Menschen, denen wir täglich Hilfe leisten", sagt BAGFW- Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

"Die rund zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege sind das Rückgrat des Sozialstaats", unterstreicht Hasselfeldt.
"Im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten sie unmittelbar im Kampf gegen das Corona-Virus. In anderen Feldern der sozialen Arbeit - etwa in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen oder in Sozialberatungsstellen - stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor großen Herausforderungen, um für die Klienten und Klientinnen weiter erreichbar zu sein. Ihre soziale Arbeit wird dringend gebraucht und muss in der aktuellen Krise gesichert werden." Die Verbände der BAGFW bringen alle Kapazitäten ein, um mit aller Kraft bei der Bewältigung der Krise zu helfen.

Durch den Schutzschirm, der noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, ist eine Brücke gebaut und vieles positiv geregelt, um soziale Einrichtungen vor der Auflösung zu retten. Einen Bedarf zur Nachbesserung sieht die BAGFW u.a. noch im Bereich von Einrichtungen für Mutter- Kind-Kuren. An dieser Stelle müsse das Gesetz in der parlamentarischen Beratung noch ergänzt werden. Es ist eine vernünftige Lösung, bei der jetzt alle Partner von den Ländern bis zu den Leistungsträgern mitspielen müssen. Die gemeinnützigen Einrichtungen und Hilfeangebote sind auf besondere Unterstützung angewiesen, weil sie keine großen Rücklagen bilden dürfen und daher ihre Liquidität und wirtschaftliche Existenz stärker bedroht ist als bei vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen. "Wir hoffen, dass wir damit die Infrastruktur des Sozialstaats für die Krise und darüber hinaus sichern können", sagt die BAGFW-Präsidentin.

In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland zusammengeschlossen.

Kontakt: BAGFW, Katrin Goßens, Tel.: 030 24089-121, presse@bag-wohlfahrt.de

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2020
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland
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Corona-Krise - aktuelles Wissen in Kürze

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2020, 07:43

Corona-Krise - aktuelles Wissen in Kürze

Was Ärzte heute wissen = 100 Erkenntnisse zu Corona: In der Corona-Krise fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Die Rheinische Post hat 20 renommierte Ärzte gebeten, die Summe des aktuellen Wissens und Handlungsanweisungen in 100 Sätzen zusammenzufassen. > https://rp-online.de/leben/gesundheit/c ... deswestens

Im Übrigen: NRW hat die Regeln für die Notbetreuung von Kindern in Schulen und Kitas gelockert. Kinderärzte und Betreuer warnen nun vor neuen Infektionsketten! > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... deswestens

Offensichtlich ist hinsichtlich der allgemeinen Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise die vielfach geäußerte Auffassung - von Bayern lernen - weiter richtig! - "Mit zwei kleinen Sprüngen kommt man nicht über einen Abgrund".

Coronavirus – Neue S1-Leitlinie gibt Empfehlungen für die hausärztliche Praxis!
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/053-054.html / https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

Ich befasse mich seit Monaten mit der Corona-Krise und habe einen guten laienhaften Überblick. Dabei fällt mir, wie vielen BundesbürgerInnen, auf, dass die NRW-Landesregierung eher eine unglückliche Figur abgibt. Herr Laschet streitet mit Herrn Söder, obwohl gerade dieser mit seiner konsequenteren Haltung völlig richtig vorgeht. Dass der Heinsberger Landrat jetzt China anschreibt und um Hilfe bittet, ist bezeichnemd. Empfehle die Sendung "Hart aber fair", 24.03.2020, 20.15 Uhr, >>> https://programm.ard.de/TV/tagesschau24 ... nder=28721

Die Sendung ist auch in der Mediathek anschaubar. Dazu folgender Hinweis:
hartaberfair-extra: Es ist ernst - wieviel Freiheit lässt uns Corona noch? - Sendung vom 23.03.2020 "Hart aber fair" ∙ Das Erste (2 Stunden - verfügbar bis 23.03.2021). Menschen sterben, die Corona-Epidemie schreitet fort - und die Regierung schränkt unsere Freiheit weiter ein: Grenzen und Läden dicht, keine Veranstaltungen, keine Nähe. Und was kommt, wenn das nicht hilft? Ein "hartaberfair-extra" mit Ihren Fragen, beantwortet von Experten und Politikern! Zu Beginn zeigt eine 30 minütige Reportage die aktuelle Situation in Deutschland.
https://www.ardmediathek.de/ard/player/ ... orona-noch
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RKI empfiehlt COVID-19-Test für nahezu jeden mit Symptomen

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2020, 07:57

Ärzte Zeitung vom 24.03.2020:
Coronavirus-Diagnostik
RKI empfiehlt COVID-19-Test für nahezu jeden mit Symptomen

Der RKI hat sein Flussschema zum Coronavirus angepasst: Künftig sollten nahezu alle Personen auf SARS-CoV-2 schon dann getestet werden, wenn sie nur eine akute respiratorische Symptomatik haben. ...> https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... E6ACF8E1B8
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Corona-Krise: Kontaktsperre hatte gute Gründe und ist alternativlos ...

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2020, 09:10

Corona-Krise: Kontaktsperre hatte gute Gründe und ist alternativlos

"Corona: Kontaktsperre könnte rechtswidrig sein - trotzdem traut sich kaum einer zu widersprechen" (Quelle: https://www.fr.de/politik/coronakrise-d ... 1azLzSSl7s ). Der fehlende Widerspruch hat seine guten Gründe! Denn: Angesichts einer nie da gewesenen Bedrohung der (Welt)Bevölkerung rechtliche Zweifel an einer (eingeschränkten) Kontaktsperre zu formulieren, halte ich für wenig hilfreich. Es geht um Leben und Tod vieler Menschen. Insoweit müssen die staatlichen Organe konsequent vorgehen. Dass dies auch mit unserem Grundgesetz vereinbar ist, kann doch nicht ernstlich bezweifelt werden! Die getroffenen Maßnahmen sind alternativlos - müssen eher verstärkt werden.
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Schutzausrüstung in der Langzeitpflege dringend gesucht

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2020, 17:23

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Schutzausrüstung in der Langzeitpflege dringend gesucht – Länder und Kassen sind in der Pflicht

Immer verzweifelter suchen ambulante Pflegedienste und Pflegeheime nach Schutzausrüstung für ihre Mitarbeitenden und die von ihnen betreuten Menschen. Hilfe scheint nicht in Sicht, denn es gibt Schwierigkeiten bei der Beschaffung und der Verteilung. Der Schwerpunkt des Nachschubs für Schutzausrüstung lag offenbar bisher bei den Krankenhäusern und Arztpraxen. Dort wo potentielle Krankenhausfälle verhindert werden können - in der ambulanten und stationären Langzeitpflege - lässt man die Pflegenden allein und ohne ausreichende Schutzausstattung. Ein Teil der Schwierigkeiten, die jetzt aller Voraussicht nach auf das Gesundheitswesen zukommen, ist hausgemacht und von den derzeitigen Entscheidungsträgern zu verantworten.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert die Landesregierungen auf, die für das Koordinieren der Versorgung der Langzeitpflegeeinrichtungen zuständigen Stellen so auszustatten, dass sie ihrem Auftrag nachkommen können. Die Pflegenden müssen in Situationen, in denen eine spezifische persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, diese auch zur Verfügung haben. Am Schutz derjenigen, die vor Ort die Pflege der CoViD-Infizierten und und -Erkrankten sicherstellen und damit einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, dürfen keinerlei Abstriche gemacht werden. Eine verlässliche und sichere Pflege zu gewährleisten ist nicht allein das Problem der Pflegedienste und Pflegeheime und der dort arbeitenden Menschen, sondern durchaus auch der Landesbehörden und der Pflege- und Krankenkassen.

Hier ist konzertiertes Handeln erforderlich! Und zwar jetzt!


Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2020
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
redaktion@dbfk.de
www.dbfk.de
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Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2020, 17:36

Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise
Neben anderen Hilfen sollen Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen in der Coronakrise entlastet werden



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01. Haushalt: Corona-Maßnahmen beschlossen
Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochmittag die haushaltspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise gebilligt. Sowohl der von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt 2020 (19/18100 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918100.pdf ) als auch der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte Entwurf eines Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes (19/18109 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918109.pdf ) fanden Mehrheiten. Zudem nahm der Ausschuss einen Antrag der Koalitionsfraktionen (19/18108 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918108.pdf ) an, mit der eine Ausnahme von der Regelgrenze der Schuldengrenze beschlossen werden soll, um die im Nachtragshaushalt vorgesehene Neuverschuldung zu ermöglichen. Für die Vorlagen stimmten jeweils die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich jeweils. Die zweite und dritte Lesung der Gesetzentwürfe sowie die Abstimmung über den Antrag sind für Mittwochnachmittag geplant.
An beiden Gesetzentwürfen nahm der Ausschuss Änderungen vor. Im Nachtragshaushaltsgesetz wurde eine Regelung zur Anwendung einer Stundungs-Regelung der Bundeshaushaltsordnung konkretisiert. Im Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz wird laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen unter anderem festgelegt, dass Sondervermögen der Länder wie Sondervermögen des Bundes behandelt werden. Zudem sollen auch Start-ups mit einem Wert von über 50 Millionen Euro unter den Schutzschirm des Wirtschaftsstabilisierungsfonds fallen können
Diverse von den Koalitionsfraktionen eingebrachte - und teils von Oppositionsfraktionen mitgetragene - Maßgabebeschlüsse wurden ebenfalls angenommen. Dazu gehören unter anderem Berichts- und Unterrichtungsanforderungen für die im Nachtragshaushalt eingestellte Globale Mehrausgabe für die Corona-Bekämpfung in Höhe von 55 Milliarden Euro sowie für die Mittel zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen in Höhe von 50 Milliarden Euro.
Bei Unternehmen, die durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Mittel zur Rekapitalisierung oder umfangreiche Garantien erhalten, soll auf die Zahlung von beispielsweise Boni und Dividenden verzichtet werden. Diverse Maßgabebeschlüsse der Opposition fanden keine Mehrheit.


02. Grünes Licht für COVID-19-Justizpaket
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Nach der vereinfachten Überweisung durch das Plenum hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochmittag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (19/18110 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf ) in geänderter Fassung empfohlen. In der Diskussion betonten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen die Notwendigkeit, den Menschen ihre Sorgen zu nehmen und ihnen Sicherheit angesichts der Krise zu geben. Damit werde ein wichtiges Signal gegeben. Die Redner der Opposition erklärten, ihre Fraktionen würden trotz einer Reihe von Bedenken dem Entwurf zustimmen. Ihre Kritikpunkte betrafen vor allem die Bereiche Insolvenz- und Mietrecht. Zum einem bestünde die Gefahr eines Missbrauchs durch Unternehmen, zum anderen würden Mietern und Vermietern hohe Risiken aufgebürdet.
Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), erklärte dazu, die Regelungen seien angesichts der erforderlichen Schnelligkeit noch nicht optimal und könnten in der nächsten Zeit noch nachjustiert werden. Besonders die Regelungen zum Mietrecht seien aber wichtig, da Mieter nicht ihr Zuhause verlieren dürften. Aus der Corona-Krise dürfe keine Krise durch Wohnungslosigkeit werden. Lange nahm auch Stellung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und erklärte, die Funktionsfähigkeit der Gerichte sei trotz der Corona-Krise gewährleistet.
Ebenfalls zur Debatte über den vorgezogenen Tagespunkt der Sitzung des Ausschusses stand eine Reihe von Änderungs- und Entschließungsanträgen der Oppositionsfraktionen, die abgelehnt wurden. Die zweite und dritte Beratung des Entwurfs ist für den Nachmittag geplant. Dazu legt der Ausschuss seine Beschlussempfehlung und einen Bericht vor.
Das Gesetz sieht befristete Änderungen und Ergänzungen in den drei Rechtsbereichen vor. Die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus habe in Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen, heißt es in der Vorlage. Dies habe erhebliche negative Auswirkungen auf das öffentliche Leben und insbesondere wirtschaftliche Folgen für viele Menschen und Unternehmen.
Die Vorlage umfasst ein Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz, ein Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie Änderungen des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung und eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Unter anderem sollen im Bereich des Zivilrechts Regelungen eingeführt werden, die Schuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden. Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. Im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge soll eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt werden, mit der Möglichkeit für die Vertragsparteien, eine abweichende Vertragslösung zu finden. Dies soll von einem gesetzlichen Kündigungsschutz flankiert werden.
Zu den wenigen nicht abgesetzten oder zurückgezogenen Tagespunkten gehörte die Einbeziehung eines Antrags der FDP-Fraktion (19/17744 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917744.pdf ) zur bereits beschlossenen öffentlichen Anhörung zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, der die Abgeordneten einstimmig zustimmen. Die vorgesehene Terminierung weiterer Anhörung wurde angesichts der COVID-19-Situation vertragt. Als nicht federführendes Gremium stimmte der Ausschuss zudem einem Antrag der Bundesregierung zur Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte in Irak und Syrien (19/17790 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917790.pdf ) zu.


03. Kliniken sollen entlastet werden
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen sollen in der Coronakrise entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/18112 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918112.pdf ) vor, den die Koalitionsfraktionen auf der Basis von Formulierungshilfen der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht haben.
Die Kliniken sollen unterstützt werden, wenn sie statt geplanter Operationen Betten freimachen für Patienten mit einer Coronavirus-Infektion. Auch Honorareinbußen von niedergelassenen Ärzte sollen ausgeglichen werden. Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und finanziell unterstützt.
Für jedes freigehaltene Bett erhalten die Krankenhäuser bis Ende September 2020 eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett wird ein Bonus in Höhe von 50.000 Euro bezahlt. Um insbesondere Schutzausrüstungen finanzieren zu können, erhalten Krankenhäuser befristet einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro.
Ferner wird der sogenannte vorläufige Pflegeentgeltwert auf 185 Euro erhöht. Das soll die Liquidität der Kliniken verbessern.
Niedergelassene Ärzte sollen bei einem hohen Umsatzausfall wegen wegbleibender Patienten Ausgleichszahlungen erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen ihre zusätzlichen Kosten, etwa für die Einrichtung von Fieberambulanzen, erstattet.
Die zusätzlichen Ausgaben für Kliniken werden nach Angaben der Bundesregierung auf rund 2,8 Milliarden Euro für 2020 geschätzt. Für die Gesetzliche Krankenversicherung KV entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 5,9 Milliarden Euro, von denen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden sollen.
In der ambulanten und stationären Pflege werden Qualitätsprüfungen befristet ausgesetzt. Pflegeeinrichtungen sollen durch die Pandemie bedingte Mehrausgaben oder Mindereinnahmen erstattet bekommen.


Quelle: Mitteilung vom 25.03.2020
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de


+++
Ärzte Zeitung vom 25.03.2020:
Gesundheitsausschuss
Weg frei für zwei neue Gesetze in der Corona-Krise

Der Gesundheitsausschuss hält Spahn den Rücken frei für Bundestagsbeschlüsse im Eilverfahren. In der nächsten Woche ist mit ersten Verordnungen des Gesundheitsministers zu rechnen. ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 293F775978

+++
Dazu hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) am 25.03.2020 mitgeteilt:

Bundestag verabschiedet Corona-Notpaket
Krankenhausentlastungsgesetz unterstützt Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen


(Berlin, 25.3.2020) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt ausdrücklich, dass der Deutsche Bundestag heute in erster bis dritter Lesung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der medizinischen und finanziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Eiltempo beschlossen hat. Damit verbunden ist auch die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts in Milliardenhöhe. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek betont: „Das ist ein Beschluss von historischer Bedeutung. Der Staat zeigt Handlungsfähigkeit in einer außergewöhnlichen Situation. Insbesondere das Krankenhausentlastungsgesetz spannt einen Rettungsschirm über niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen. Die Ersatzkassen unterstützen das sehr.“

Maßnahmen im Krankenhausbereich
Um die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern, sind - vorerst befristet bis zum 30. September 2020 - in den Krankenhäusern umfangreiche Sonderregelungen vorgesehen, wie Ausgleichszahlungen für nicht planbare Eingriffe, Bonuszahlungen für zusätzliche intensivmedizinische Behandlungseinheiten, Zuschläge für persönliche Schutzausrüstungen, Umwidmung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Auch neues Pflegepersonal kann kurzfristig reaktiviert werden, um die steigende Anzahl von Corona-Patientinnen und -Patienten versorgen und pflegen zu können. Zudem sind Flexibilisierungen bei den Vergütungsregelungen der Krankenhäuser und bei den Rechnungsprüfquoten vorgesehen. Krankenhausrechnungen sollen zudem bis Ende des Jahres 2020 innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungseingang von den Krankenkassen gezahlt werden. Ulrike Elsner: „Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, dass die stationäre Versorgung sichergestellt wird und mehr Pflegepersonal und Betten für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten zur Verfügung gestellt wird. Sie sind daher richtig.“

Maßnahmen in den Arztpraxen
Auch in den Arztpraxen sind umfangreiche Maßnahmen vorgesehen, um die niedergelassenen Ärzte zu entlasten und die Versorgung sicherzustellen. So können Vertragsärzte zum Schutz vor einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund der Corona-Pandemie Ausgleichszahlungen von den Krankenkassen bekommen.

Zusätzlich bekommen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Kosten für „Schwerpunktambulanzen“ erstattet, wenn diese errichtet werden, um Patientinnen und Patienten mit Atemwegserkrankungen von den Patienten mit anderen Erkrankungen zu separieren und damit die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Die Terminservicestellen der KVen sollen personell ausgebaut und zusätzliche Kosten aufgrund der erhöhten Anruferquote auf der Servicenummer 116 117 zusätzlich vergütet werden. Elsner: „Die niedergelassenen Ärzte versorgen einen Großteil der Patienten mit leichten Verdachts- und Erkrankungsfällen. Die ist eine enorme Herausforderung für die vertragsärztliche Versorgung.“

Maßnahmen im pflegerischen Bereich
Zahlreiche Maßnahmen sind auch in der Pflege vorgesehen. Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit wird auf der Basis der zur Verfügung stehenden Unterlagen (Aktenlage) in Kombination mit strukturierten Interviews erfolgen. Auf eine umfassende persönliche Untersuchung wird zum Schutz dieser Personengruppe vorläufig bis zum 30. September 2020 verzichtet. Wiederholungsbegutachtungen werden ausgesetzt.

Erleichterte Regelungen soll es auch bei der Kurzzeitpflege geben. Um besonderen Belastungen aufgrund der durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) ausgelösten Pandemie gerecht zu werden, sollen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege auch ohne Erfüllung der bislang erforderlichen Voraussetzung erbringen können. Mit einer Kostenerstattungsregelung soll Pflegeeinrichtungen die Sicherheit gegeben werden, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen. Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen sollen vorerst bis zum 30. September in der Zeit der Pandemie ausgesetzt werden.

Ausgesetzt werden auch die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI, die Bezieher von Pflegegeld regelmäßig abrufen müssen. Damit wird sichergestellt, dass das Pflegegeld auch ohne den Beratungsbesuch von der Pflegekasse weiter gezahlt wird und die Pflege weiter erfolgen kann. Ulrike Elsner dazu: „Alte und pflegebedürftige Menschen müssen besonders geschützt werden, Kontakte mit ihnen sollen soweit wie möglich vermieden werden. Es ist unverzichtbar, dass Maßnahmen ergriffen werden, dass alle verfügbaren Pflege-, Betreuungskräfte und Mitarbeiter der Einrichtungen daran mitarbeiten können, die pflegerische Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Pflegeeinrichtungen bekommen zudem die Sicherheit, dass pandemiebedingte Belastungen über die Pflegeversicherung abgesichert sind.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
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Empfehlungen der BAGSO in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2020, 17:56

BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

Menschenleben schützen – Zusammenhalt stärken
Empfehlungen der BAGSO in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus


Die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 in Deutschland hat den Alltag der Menschen in kurzer Zeit radikal verändert. Ältere Menschen zählen ebenso wie Menschen mit Vorerkrankungen zu den Risikogruppen. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt alle angesichts der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben. Als Interessenvertretung der älteren Generationen hat sie Empfehlungen vorgelegt, wie der gesundheitliche Schutz, die Versorgung und die soziale Situation älterer Menschen in der derzeitigen Lage verbessert werden können.

Dringend notwendig ist nach Ansicht der BAGSO eine umfassende Information aller Menschen über die Krankheit, die Ansteckungswege, die neuen Verhaltensregeln und örtliche Hilfsangebote – in allen relevanten Sprachen und barrierefreien Formaten. Bei allen Bring- und Lieferdiensten von Supermärkten und Apotheken sollten ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen Vorrang haben. Auch die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln muss sichergestellt sein.
Nachdem bereits zahlreiche Maßnahmen für den Bereich der stationären Pflege beschlossen wurden, muss die Politik das Augenmerk nun verstärkt auf die häusliche Pflegesituation richten. Auch hier geht es darum, alle Beteiligten bestmöglich zu schützen und die Versorgung auch bei weiter steigenden Infektionsfällen sicherzustellen.

Viele ältere Menschen benötigen derzeit dringend Angebote zur Aktivierung und zur Teilhabe innerhalb der eigenen vier Wände. Die BAGSO bestärkt Organisationen und Initiativen vor Ort, die mit Kreativität neue Wege der Unterstützung erproben. In Pflegeheimen helfen neben regelmäßigen Telefonkontakten auch Video- und Skype-Telefonie die Zeit ohne Besuche von Angehörigen zu überbrücken.


Stellungnahme Menschenleben schützen – Zusammenhalt stärken > https://www.bagso.de/publikationen/mens ... -staerken/

Über die BAGSO
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt über ihre 120 Mitgliedsorganisationen viele Millionen ältere Menschen in Deutschland. Mit ihren Publikationen und Veranstaltungen – dazu gehören auch die alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Seniorentage – wirbt die BAGSO für ein möglichst gesundes, aktives und engagiertes Älterwerden.

Quelle. Pressemitteilung vom 25.03.2020
Kontakt Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Thomas-Mann-Str. 2-4
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 12
Fax.: 0228 24 99 93 20
www.bagso.de
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WernerSchell
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Covid-19: Wann endlich greifen die Maßnahmen? Seit anderthalb Wochen etwa wird das öffentliche Leben in Deutschland Schr

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2020, 18:15

Covid-19: Wann endlich greifen die Maßnahmen?

Seit anderthalb Wochen etwa wird das öffentliche Leben in Deutschland Schritt für Schritt lahmgelegt, mit zunehmender Schärfe: Von Kita- und Schulschließungen bis hin zu dem Kontaktverbot, das seit Sonntag gilt. Doch noch ist eine Trendwende nicht in Sicht – kann aber auch nicht. Denn es dauert einfach mindestens eine Woche, eigentlich eher zwei Wochen, bis man so etwas sehen kann. Die Rechnung: Von dem Moment, an dem man sich infiziert, bis zum Zeitpunkt an dem man sich krank fühlt und testen lässt, vergehen fünf bis 14 Tage. Das Testen braucht oft auch noch ein bis drei Tage. Und es dauert ein bis drei Tage, bis eine gesicherte Neuinfektion beim Robert Koch Institut in der Statistik auftaucht. Quarks-Reporterin Christina Sartori berichtet | podcast – 00:40:58 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... t-100.html

Mehr:
"Darum ist die Corona-Pandemie nicht in wenigen Wochen vorbei" – ein Quarks-Beitrag vom 20.03.20 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesellschaft/wiss ... en-vorbei/
"Coronavirus: Das wissen wir – und das nicht" – ein Quarks-Beitrag, aktualisiert am 24.03.20 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... issen-wir/
"Quarks extra: Die Macht der Viren" ¬– eine Quarks-Sendung vom 10.03.20 | video > https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... n-100.html

Quelle: Mitteilung vom 25.03.2020
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