Verfalldatum von Arzneimitteln weit mehr als Empfehlung

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Verfalldatum von Arzneimitteln weit mehr als Empfehlung

Beitrag von Presse » 10.09.2011, 06:36

Verfalldatum von Arzneimitteln weit mehr als Empfehlung
Pharmazeutische Zeitung: Zweite-Wahl-Arzneimittel darf es nicht geben

Berlin (ots) - Die Einnahme von Medikamenten nach Überschreiten ihres Verfalldatums kann riskant sein - darin stimmt die überwiegende Mehrzahl der Apotheker mit den gesetzlichen Bestimmungen überein. Dennoch wird das Verfalldatum immer wieder öffentlich verharmlos. Ein aktuelles Beispiel ist ein Bericht eines Fernsehsenders, dessen Informationssendung in dieser Woche fälschlicherweise dazu riet, "Verfalldaten als Empfehlung zu betrachten" und nur bei äußerlich erkennbaren Qualitätsmängeln, wie zerbröckelten Tabletten, auf die Einnahme verfallener Arzneimittel zu verzichten.

Apotheker Prof. Dr. Theo Dingermann, Mitglied der Chefredaktion der Pharmazeutischen Zeitung, kritisiert dies scharf: "Eine Haltbarkeitsangabe zu einem Arzneimittel ist keineswegs eine Kennzeichnung, die auf eine Verpackung aufgedruckt wurde, weil dort noch Platz war. Im Gegenteil: Diese Angabe ist Teil der Zulassung des Arzneimittels, und sie basiert auf umfangreichen experimentellen Daten." Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit unter anderem dann verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.

"Ein Geschäftsmodell, wie es unter dem Label 'Nobody is perfect' für Designer erlaubt ist, ist bei Arzneimitteln aus gutem Grund nicht möglich. Zweite Wahl-Arzneimittel gibt es nicht und darf es auch nicht geben! Wenn ein von den Medien stark nachgefragter Arzneimittelexperte die Relevanz des Haltbarkeitsdatums relativiert, wird dies von vielen Menschen so verstanden, dass man diese Angabe tatsächlich auch ignorieren kann. Aus pharmazeutischer Sicht ist dies völlig inakzeptabel und aus rechtlicher Sicht derzeit auch nicht haltbar", sagt Dingermann.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de und http://tinyurl.com/3lkxsy2

Quelle: Pressemitteilung vom 09.09.2011
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Beitrag von Presse » 20.12.2011, 08:19

Arznei-Verfallsdatum unbedingt beachten / Warum das aufgedruckte Datum auch tatsächlich die Anwendungsgrenze sein soll

Baierbrunn (ots) - Bei Medikamenten soll das Verfallsdatum exakt eingehalten werden. Es könne zwar sein, dass auch ein Arzneimittel danach noch verwendbar wäre, "aber es ist einfach leichtsinnig, Arzneien jenseits dieses Termins zu verwenden", mahnt Professor Dr. Theodor Dingermann, pharmazeutischer Biologe an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main, im Apothekenmagazin "BABY und Familie". Alle Medikamente durchlaufen einen "Stresstest". Dabei wird genau überprüft: Wie verhält sich das Produkt bei Feuchtigkeit, Wärme, Kälte? Daraus wird das Verfallsdatum berechnet. "Wenn ein Medikament abgelaufen ist, muss es weggeworfen werden", sagt Dingermann. Theoretisch dürfe alles in den Hausmüll gegeben werden.
Er würde Arzneimittel aber in die Apotheke bringen. "Dort werden Medikamente meist als Sondermüll behandelt."

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Das Apothekenmagazin "BABY und Familie" 12/2011 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.12.2011
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Medikamente - Verfallsdatum unbedingt beachten

Beitrag von Presse » 28.01.2012, 08:51

BARMER GEK Pressemitteilung vom 27. Januar 2012

Medikamente - Verfallsdatum unbedingt beachten

Wuppertal - Wer Medikamente in der Hausapotheke aufbewahrt, sollte ab und an einen Blick auf das aufgedruckte Datum werfen. Denn anders als bei Lebensmitteln handelt es sich hierbei nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum. Und das heißt: Nach Ablauf sollte die entsprechende Arznei nicht mehr verwendet werden.

Ob Tabletten, Salben, Zäpfchen oder Tropfen – oft wandern angebrochene Medikamenten-Packungen nach Gebrauch in die Hausapotheke und geraten damit zunächst einmal in Vergessenheit. Erst bei der nächsten Erkältung oder einer anderen Erkrankung greift man wieder zu den entsprechenden Arzneien und stellt dann manchmal fest: Das Datum ist bereits abgelaufen. „Wer diese Medikamente trotzdem verwendet, spielt mit seiner Gesundheit“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER GEK.

Der äußere Schein kann trügen

Im besten Fall haben sie einfach ihre Wirkung verloren, im schlimmsten Fall bewirken sie sogar das Gegenteil. So könnten etwa Salben, deren Verfallsdatum überschritten ist, zu Hautreizungen führen. „Das Trügerische dabei ist, dass selbst angebrochene Arzneien optisch häufig noch einen einwandfreien Eindruck machen. Doch das Zersetzen eines Wirkstoffs ist ein innerer Prozess, der von außen in der Regel gar nicht zu sehen ist“, weiß Marschall.

Sonderregeln bei Tropfen und Säften

Auch Verbandsmaterialien haben ein Verfallsdatum. So können beispielsweise Pflaster ihre Klebefähigkeit verlieren und Druckverbände unsteril werden. Besondere Vorsicht ist zudem bei Medikamenten geboten, die nach Anbruch nur eine bestimmte Zeit haltbar sind. Das ist oft bei Tropfen oder Säften der Fall. Hier empfiehlt die Medizinerin, unbedingt das Datum der ersten Anwendung zu vermerken, am besten direkt auf der Flasche. Wie lange solche Arzneien nach Anbruch noch verwendet werden können, steht sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Beipackzettel. Wer unsicher ist, sollte besser in einer Apotheke nachfragen. Diese ist übrigens auch die beste Anlaufstelle, wenn es um die Entsorgung abgelaufener Medikamente geht. Zwar dürfen sie rechtlich in den Hausmüll gegeben werden, in Apotheken werden sie jedoch als Sondermüll behandelt und entsprechend entsorgt.
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Wer Beipackzettel nicht versteht, stirbt früher

Beitrag von Presse » 20.03.2012, 07:33

Wer Beipackzettel nicht versteht, stirbt früher
Beipackzettel verwirren oft mehr als dass sie aufklären. Viele Patienten, die sie nicht verstehen, bezahlen das offenbar mit ihrem Leben. Zwei Personengruppen sind laut einer Studie besonders gefährdet. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=808 ... hma&n=1776

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Ablauf der Medikamente - ab in den Müll

Beitrag von Presse » 30.01.2014, 13:14

Medikamente gehören nach Ablauf des Verfalldatums in den Müll

Berlin (ots) - Medikamente, deren Verfalldatum abgelaufen ist, sollten nicht mehr angewendet werden - auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken. "Immer wieder behaupten selbsternannte 'Experten', dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist schlicht falsch", sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Es ist falsch, Verfalldaten als bloße Empfehlung zu betrachten und nur bei äußerlich erkennbaren Qualitätsmängeln, wie zerbröckelten Tabletten, auf die Einnahme verfallener Arzneimittel zu verzichten. Abgelaufene Medikamente gehören deshalb in den Müll."

Juristisch ist die Sachlage klar: Die Angabe des Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Sie basiert auf umfangreichen experimentellen Daten des Herstellers. Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit unter anderem dann verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.

Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe "verwendbar bis". In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten. Bei ihnen kann es bei längerer Lagerung zu einer Verunreinigung mit Bakterien oder Viren kommen, dadurch kann sich das Auge infizieren.

Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist selbst für Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur möglich nach chemischer Analyse des jeweiligen Medikaments oder Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten. Beides ist aufwändig und der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen rechtfertigen. Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung von Medikamenten nach Ablauf des Verfalldatums gibt es nur in Ausnahmefällen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de

Quelle: Pressemitteilung vom 30.01.2014 ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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Medikamentenreste nicht über Waschbecken oder Toilette entso

Beitrag von Presse » 31.07.2014, 13:55

Medikamentenreste nicht über Waschbecken oder Toilette entsorgen

Berlin (ots) - Medikamentenreste sollten nicht über das Waschbecken oder die Toilette entsorgt werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z.B. Hustensäfte. In einer Umfrage gab rund die Hälfte der Bundesbürger an, Flüssigarzneimittel über die Toilette oder die Spüle zu entsorgen. "Wir müssen hier Aufklärungsarbeit leisten und unsere Patienten darüber informieren, dass Medikamente über den Hausmüll entsorgt werden dürfen", sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Die Belastung der Gewässer stammt aber nicht nur durch die falsche Entsorgung. Andere Verschmutzungswege sind unvermeidbar, etwa wenn Arzneimittelreste in Körper nicht abgebaut und mit dem Urin ausgeschieden werden. Auch wenn Medikamente auf die Haut aufgebracht werden, gelangen die Arzneistoffe beim Duschen oder Baden zum Teil ins Abwasser."

Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können über den Hausmüll oder bei größeren Mengen über Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. Die Kommunen verbrennen den Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Dadurch ist die Belastung des Grundwassers durch Medikamentenreste ausgeschlossen. Viele Apotheken bieten, in Zusammenarbeit mit lokalen Entsorgungsunternehmen, als freiwilligen Service ebenfalls an, Alt-Medikamente grundwasserneutral zu entsorgen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de

Quelle: Pressemitteilung vom 31.07.2014 ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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Wohin mit alten Medikamenten? ... Restmülltonne

Beitrag von Presse » 27.08.2014, 07:45

Wohin mit alten Medikamenten? / Der richtige Weg ist die Restmülltonne, nur wenige Stoffe müssen gesondert entsorgt werden

Baierbrunn (ots) - Medikamentenreste gehören in den Restmüll. Er wird heute praktisch bundesweit unter so hohen Temperaturen verbrannt, dass alle Wirkstoffe der Medikamente beseitigt werden. Ausnahmen sind Krebsmittel, einige Hormon- sowie virushemmende Präparate. Da sollte man in Apotheken um Rat fragen. Auch flüssige Arzneien kommen mit Verpackung in die Tonne und nicht etwa ins Abwasser. "Fast jeder zweite Deutsche entsorgt leider schon mal flüssige Reste in der Spüle oder Toilette", klagt Dr. Konrad Götz vom ISOE-Institut für sozial-ökologische Forschung in Frankfurt/Main, wo er das Projekt "Arznei für Mensch und Umwelt" leitet, im Apothekenmagazin "Baby und Familie". Die Kläranlagen bauen viele Wirkstoffe nicht ab, so dass sie sich in der Umwelt ansammeln können.
Noch ist das deutsche Trinkwasser in Ordnung. "Aber die Qualität wäre gefährdet, wenn das Entsorgungsverhalten so bleibt wie jetzt", sagt Götz.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 8/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.0o8.2014 Wort und Bild - Baby und Familie
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Erneute Abgabe von Arzneien? Das geht nicht!

Beitrag von WernerSchell » 28.10.2015, 07:29

Medikamentenmüll: Erneute Abgabe von Arzneien? Das geht nicht!
Jedes Jahr werden in Deutschland Medikamente im Wert von Millionen Euro vernichtet: Arzneimittel von gestorbenen
Patienten in Hospizen müssen weggeworfen werden. Ändern will die Bundesregierung diese Rechtspraxis nicht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=897 ... tik&n=4577
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Verwendung unverbrauchter Arzneimittel

Beitrag von WernerSchell » 29.10.2015, 11:57

Aus Forum:
viewtopic.php?f=6&t=4470&p=88769#p88769

Verwendung unverbrauchter Arzneimittel
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Frage einer Weiterverwendung nicht verbrauchter Medikamente durch andere Patienten geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6452 http://dip.bundestag.de/btd/18/064/1806452.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6241 http://dip.bundestag.de/btd/18/062/1806241.pdf ). Der Fraktion zufolge kritisierte der Diözesan-Caritasverband Köln, das Hospize gesetzlich dazu verpflichtet seien, Medikamente verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Er fordere , dass Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürfen.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, besteht hinsichtlich der Arzneimittelversorgung nach geltendem Recht eine klare Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apothekern. Die Ärzte seien verantwortlich für die Diagnose und Therapie einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Verschreibung von Arzneimitteln. Den Apotheken obliege "die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung". Dies umfasse neben der korrekten Abgabe qualitativ einwandfreier Arzneimittel insbesondere auch die Information und Beratung der Patienten über Arzneimittel.
Die weitaus meisten Arzneimittel unterlägen der Apothekenpflicht, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Abgabe dieser Arzneimittel sei grundsätzlich den Apotheken vorbehalten (Apothekenmonopol). Ein ärztliches Dispensierrecht sowie die Errichtung einer ärztlichen Hausapotheke seien nicht vorgesehen. Dies gelte auch für ärztlich verantwortete Arzneimittelvorräte in Heimen.
Die bestehenden Regelungen dienen laut Bundesregierung der Arzneimittelsicherheit und sollen eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung durch Apotheken flächendeckend und wohnortnah sicherstellen. Ausnahmen von diesen Grundsätzen kämen nur in begründeten Fällen in Betracht und dürften "bewährte Verfahren und Strukturen nicht grundsätzlich in Frage stellen". Eine solche Ausnahme bestehe in gewissem Umfang für die Versorgung mit Betäubungsmitteln unter anderem in Hospizen wegen der damit verbundenen besonderen Anforderungen.

Quelle: Mitteilung vom 29.10.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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Keine Weiterverwendung nicht verbrauchter Arzneimittel

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2015, 07:29

Deutsches Ärzteblatt:
Keine Weiterverwendung nicht verbrauchter Arzneimittel
Ärzte dürfen übriggebliebene Arzneimittel von verstorbenen Heimpatienten nicht an anderen Patiente weiterreichen.
Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klargestellt. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... zneimittel
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Arzneimittel - Keine Resteverwertung ...

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2015, 07:59

Deutsches Ärzteblatt:
Hillienhof, Arne
Arzneimittel: Reste dürfen in Heimen nicht weiterverwendet werden
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172817 ... det-werden
Möglichkeiten der Weiterverwendung von Medikamenten in stationären Hospizen
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/064/1806452.pdf
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Krankenhäuser: Abfall aus der Apotheke

Beitrag von WernerSchell » 13.07.2016, 08:50

Krankenhäuser: Abfall aus der Apotheke
Unmengen an teurer Medizin landen im Müll, weil sie oft nur wenige Stunden haltbar sind. Offenbar kommt es aber auch vor,
dass Patienten abgelaufene Arzneien erhalten.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/k ... -1.3074749
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