Verbandkasten im Auto ist auch im Ausland Pflicht

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Verbandkasten im Auto ist auch im Ausland Pflicht

Beitrag von Presse » 07.07.2011, 17:14

BVMed-Pressemeldung Nr. 58/11 vom 7. Juli 2011
http://www.bvmed.de/presse.php?11383

Verbandkasten im Auto ist auch im Ausland Pflicht BVMed: "Vollständigkeit und Verfalldatum des Verbandkastens vor dem Urlaub prüfen!"

Berlin. Die Sommerferien stehen vor der Tür: Wer mit dem eigenen Auto oder Motorrad in den Urlaub fährt, sollte vor dem Start einen Blick auf den Verbandkasten werfen, um Vollständigkeit und Verfalldatum der sterilen Inhaltsteile zu prüfen. Darauf weist der Fachbereich "Erste Hilfe" im Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hin. Die Pflicht zum Mitführen eines geeigneten Verbandkastens gilt im Übrigen nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern in nahezu allen europäischen Ländern. Auch bei der Übernahme eines Mietwagens im Urlaubsland empfiehlt sich deshalb, auf einen funktionstüchtigen Verbandkasten zu achten.

Beim Packen für die Urlaubsreise per Auto oder Motorrad sollte dieser Check zur Routine gehören: Ist alles im Kasten, was laut detaillierter Inhaltsübersicht und DIN-Norm 13164 drin sein muss? Sind die sterilen Inhaltsteile noch in Ordnung oder ist ihr Verfalldatum überschritten? Ebenso wie in Deutschland gilt auch in Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn die Pflicht zum Mitführen eines vollständig ausgestatteten Verbandkastens. Wer im Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte bei der Übernahme auch nach dem Verbandkasten schauen oder einfach das eigene Erste-Hilfe-Produkt mitbringen und ins Urlaubsauto legen.

Der äußere Eindruck kann täuschen: Ein nie benutzter Verbandkasten, der zum ersten Mal geöffnet wird, sieht doch noch prima aus. Auf den ersten Blick sicherlich aber das Verfalldatum für die sterilen Erste-Hilfe-Materialien kommt nicht von ungefähr. Extreme Temperaturen in den Sommer- und Wintermonaten setzen den Verpackungen ebenso stark zu wie hohe Sonneneinstrahlung bei unsachgemäßer Lagerung im Fahrzeug. Die keimfreien Inhaltsteile haben daher auf der Verpackung einen Aufdruck mit ihrem Verfalldatum. Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb umgehend durch "frische" ersetzt werden.

Die abgelaufenen Inhaltsteile sollten im Übrigen tatsächlich entsorgt werden - ohne beispielsweise einen mehrjährigen "Zwischenaufenthalt" in der Haushaltsapotheke. Denn auch bei Erste-Hilfe-Leistungen im häuslichen Umfeld muss die sterile Versorgung offener Wunden gewährleistet sein. Wer den Aufwand nicht scheut, kann mit den abgelaufenen Produkten aus seinem Verbandkasten aber auch einen Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen medizinischen Versorgung leisten: Beispielsweise nehmen einige Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen für Aus- und Weiterbildungszwecke gerne abgelaufene Verbandsmaterialien an. Im Internet finden sich hier unter den einschlägigen Adressen weitere Informationen.

Weitere Informationen zum Thema: http://www.bvmed.de/themen/verbandkasten

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Notfallmedizin - Neue Regeln für Verbandkästen in Kraft

Beitrag von Presse » 15.01.2014, 07:29

Ärzte Zeitung App, 15.01.2014
Notfallmedizin - Neue Regeln für Verbandkästen in Kraft
Autobesitzer müssen jetzt ein spezielles Pflasterset im Pkw mit führen.
NEU-ISENBURG. Jetzt gilt es, die Verbandkästen in Privat- und Dienstwagen nachzurüsten.
Denn seit 1. Januar 2014 gilt die geänderte Norm DIN 13164.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... aft&n=3224

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Was beim Verbandskasten jetzt wichtig ist

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2015, 06:41

Was beim Verbandskasten jetzt wichtig ist / ADAC: Seit Anfang 2015 sind die Hilfe-Sets nur in neuer DIN-Norm erhältlich / Verfallsdatum alter Verbandskästen beachten

München (ots) - Seit Jahresbeginn dürfen nur noch Kfz-Verbandskästen nach neuer DIN-Norm, die bereits seit 2014 gilt, verkauft werden. Dabei wurden einige Artikel aus dem Erste-Hilfe-Set gestrichen, andere kamen hinzu. Für den Autofahrer ist es wichtig, das Verfallsdatum des Notfall-Equipments zu überprüfen: Alte Verbandskästen dürfen noch bis zum Erreichen ihres Verfallsdatums verwendet werden. Wer keinen Verbandskasten mitführt, riskiert bei der Hauptuntersuchung einen sogenannten geringen Mangel. Die Plakette bekommt der Autofahrer dann zwar trotzdem, aber der Makel im Protokoll bleibt. Gerät ein Pkw ohne das wichtige Rüstzeug für die Ersthilfe in eine Verkehrskontrolle, muss der Fahrer ein Verwarnungsgeld von fünf Euro zahlen. Autofahrer sollten stets wissen, an welcher Stelle im Fahrzeug sie den Verbandskasten verstaut haben; im Notfall erleichtert der schnelle Zugriff das Helfen.

Ist das Verfallsdatum des Verbandskastens erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Ein Beispiel für die eingeschränkte Lebensdauer solcher Artikel sind Kompressen, denn sie sind steril. Dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit gegeben. Durch niedrige Temperaturen im Winter sowie sommerliche Hitze im Auto werden die Materialien auf Dauer unbrauchbar, unter anderem lässt die Klebefähigkeit nach.

Neu im Verbandskasten sind jetzt: ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandspäckchen K und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Folgende Artikel wurden gestrichen: ein Verbandspäckchen M, ein Verbandstuch BR, vier Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10x6. Auch Mullbinden als Alternative zu Fixierbinden sind gemäß der neuen Regelung verschwunden.

Diese Presseinformation und einen Film finden Sie online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch via twitter.com/adacpresse.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2015 ADAC
Pressekontakt: Dr. Christian Buric
Tel.: (089) 7676-3866
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"Tag der Ersten Hilfe" am 10. September 2018

Beitrag von WernerSchell » 31.08.2016, 17:53

BVMed-Pressemeldung 64/16 vom 31.08.2018
https://www.bvmed.de/bvmed-informiert-z ... -september

BVMed informiert zum "Tag der Ersten Hilfe" am 10. September

Berlin | Der 10. September 2016 ist der Internationale Tag der Ersten Hilfe. Damit wird jedes Jahr weltweit am zweiten Samstag im Monat September für die Bedeutung der fachgerechten Notfallhilfe bei Unfällen geworben, informiert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed. Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um drohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Mit ihrer Aktion "Alles im Kasten" informieren die Hersteller von Kfz-Verbandkästen im BVMed regelmäßig über die Pflicht zur Ersten Hilfe und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Autoverbandkastens. Informationen gibt es unter http://www.bvmed.de/erste-hilfe ( https://www.bvmed.de/de/technologien/erste-hilfe ).

Mit dem Tag der Ersten Hilfe machen die Gesellschaften von Rotem Kreuz und Rotem Halbmond jedes Jahr darauf aufmerksam, welche Rolle der Ersten Hilfe am Ort eines Unfalls oder einer Katastrophe zukommt. Die Wiederholung von Erste-Hilfe-Kursen soll angeregt und Ängste sollen abgebaut werden. Es wird aber auch auf die Pflicht eines jeden Einzelnen hingewiesen. Untätigkeit kann als unterlassene Hilfeleistung geahndet werden. Und: Den Ersthelfern drohen im Notfalleinsatz keine rechtlichen Konsequenzen, wenn sie ihre bestmögliche Hilfe geleistet haben.

Die wichtigsten Materialien zur Ersten Hilfe sind genormt, beispielsweise in den Normen DIN 13157 und DIN 13169 für kleine und große Betriebsverbandkästen und in den Normen DIN 13167 und DIN 13164 für Motorräder und Autos. Betriebe und Halter von Kraftfahrzeugen müssen Materialien vorhalten, die den jeweiligen Normen entsprechen. Mit ihrer Aktion "Alles im Kasten" informieren die Hersteller der Autoverbandkästen über das beachtliche Einsatzpotenzial des kleinen Helfers der Ersthelfer.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter http://www.bvmed.de/erste-hilfe ( https://www.bvmed.de/de/technologien/erste-hilfe ).
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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/bvmed-informiert-z ... -september

Pressearchiv:
https://www.bvmed.de/pressemeldungen

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Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2017, 06:47

Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, ist mit einem Verbandbuch, einem Meldeblock oder der elektronischen Datenverarbeitung zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind nach der DGUV Vorschrift 1 mindestens fünf Jahre aufzubewahren und müssen vertraulich behandelt werden, wie ein Artikel der Zeitschrift "DGUV faktor arbeitsschutz" berichtet.
Zum Artikel > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=5v1xj
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Verbandkasten prüfen, an Warnwesten denken Auf die Checkliste vor dem Urlaub

Beitrag von WernerSchell » 06.06.2018, 08:14

BVMed-Pressemeldung 45/18
https://www.bvmed.de/verbandkasten-prue ... ten-denken

Verbandkasten prüfen, an Warnwesten denken Auf die Checkliste vor dem Urlaub

Berlin | Mit dem Beginn der Ferienzeit erinnert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) an wichtige Punkte auf der Fahrzeug-Checkliste: Ist ein vollständiger Verbandkasten an Bord? Und wie sieht es mit dem Verfalldatum der sterilen Inhaltsteile aus? Ebenfalls nicht zu vergessen: genormte Warnwesten für alle Mitreisenden. Urlaubern, die erst im Reiseland ein Fahrzeug mieten, empfiehlt der BVMed die Mitnahme eines frisch befüllten Verbandkastens – denn eine Pkw- oder Motorrad-Ausstattung mit dem Erste-Hilfe-Material ist längst nicht überall auf der Welt Standard.

Bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten, bis Rettungssanitäter oder Notarzt eintreffen, sollte für jeden Verkehrsteilnehmer eine Selbstverständlichkeit sein. Das notwendige Material dafür findet sich im Pkw- oder Motorrad-Verbandkasten. Allerdings, so rät der BVMed, ist ein regelmäßiger Blick ins Innere des Kastens notwendig: Steril verpackte Kompressen und andere sterile Inhaltsteile haben ein Verfalldatum, denn die Lebensdauer ihrer Verpackungen ist aufgrund längerer Phasen mit sommerlicher Hitze oder frostigen Wintertemperaturen begrenzt. Ist das aufgedruckte Datum einmal überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Abgelaufene Inhaltsteile sollten daher durch "frische" ersetzt werden.

Wer schon länger keinen Blick mehr in seinen Fahrzeug-Verbandkasten geworfen hat, könnte auch die Erweiterung der DIN-Norm 13164 im Jahr 2014 verpasst haben: Damit wurden die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst, aktualisiert und um ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher ergänzt.

Ebenfalls seit 2014 gilt eine gesetzliche Mitführungspflicht für Warnwesten in den Farben Rot, Gelb oder Orange. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen sie einer der beiden Prüfnormen DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013 entsprechen. Nach einer Panne oder einem Unfall sollten alle Fahrzeuginsassen solche Westen tragen, wenn sie sich außerhalb des Fahrzeugs bewegen, um besser gesehen zu werden. Die gesetzliche Regelung sieht eine Weste pro Fahrzeug vor – der BVMed empfiehlt jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für jeden Mitfahrer an Bord eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche sind Warnwesten auch in kleineren Größen erhältlich.

Wichtig beim Beladen des Fahrzeugs: Verbandkasten und Warnwesten keinesfalls unter dem Gepäck verstauen, sondern griffbereit in den Koffer- oder Fußraum packen. Neben der Verantwortung für sich und andere sind auch die rechtlichen Bestimmungen eindeutig: Wer Verbandkasten und Weste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden.

Ähnliche Regelungen gelten in vielen europäischen Ländern – aber nicht überall weltweit ist der Verbandkasten selbstverständlicher Bestandteil der Fahrzeugausrüstung. Wer also sein Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug erkunden will, ist auf der sicheren Seite, wenn ein eigener Verbandkasten nach aktuellem Standard mitreist.

Auch die Anschaffung mehrerer Erste-Hilfe-Sets lohnt sich: Medizinprodukte nach DIN-Norm 13164 eignen sich selbstverständlich nicht nur für die Nutzung im Straßenverkehr, sondern sind auch im Haushalt, bei der Gartenarbeit, im Sport oder bei Freizeitaktivitäten ein praktisches Hilfsmittel für die Erstversorgung von Blessuren und Verletzungen.

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Vor dem Start in den Urlaub prüfen: Ist der Verbandkasten noch vollständig? Sind die steril verpackten Inhaltsteile noch haltbar oder ist ihr Verfalldatum bereits überschritten? Auch genormte Warnwesten, idealerweise für alle Mitreisenden, sind Pflicht im Urlaubsgepäck. Wichtig: Verbandkasten und Warnwesten nicht unter Koffer und Taschen packen, sondern griffbereit verstauen.
Foto: BVMed 2018
Download unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten ( https://www.bvmed.de/de/bvmed/mediathek ... bandkasten )


Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014

* 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
* 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:

* 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
* 2 Fingerkuppenverbände
* 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
* 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
* 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm

* 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)

* 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
* 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
* 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
* 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
* 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
* 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm

* 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
* 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
* 2 Dreiecktücher DIN 13168
* 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
* 1 Schere DIN 58279
* 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
* 1 Erste-Hilfe-Broschüre
* 1 Inhaltsverzeichnis
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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/verbandkasten-prue ... ten-denken

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https://www.bvmed.de/pressemeldungen

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Vor der Urlaubsfahrt prüfen: Verbandkasten vollständig, Warnwesten dabei?

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2019, 07:43

BVMed-Pressemeldung 50/19
https://www.bvmed.de/vor-der-urlaubsfah ... sten-dabei


Vor der Urlaubsfahrt prüfen: Verbandkasten vollständig, Warnwesten dabei?

Berlin | Bei einem Notfall ist er unverzichtbar: Ein Verbandkasten darf in keinem Fahrzeug fehlen. Mit dem Beginn der Urlaubszeit erinnert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) daran, einen prüfenden Blick auf das Innenleben des Kastens zu werfen: Ist der Inhalt noch vollständig? Und ist das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile möglicherweise bereits überschritten? Auf die Checkliste vor dem Start in die Ferien gehören außerdem genormte Warnwesten für alle Mitreisenden – ebenso wie der Verbandkasten sollten sie griffbereit im Koffer- oder Fußraum verstaut werden.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann von einer Sekunde auf die andere in diese Situation kommen: Bei einem Unfall ist Erste Hilfe gefragt, bis Rettungssanitäter oder Notarzt eintreffen. Der Pkw- oder Motorrad-Verbandkasten hält alle notwendigen Materialien dafür bereit. Aber auch im Urlaub, im Haushalt, bei der Gartenarbeit, im Sport oder bei Freizeitaktivitäten kann sich das mobile Ersthilfeset als kompakter und willkommener Begleiter erweisen, um kleinere Blessuren wie Prellungen, Schnittverletzungen oder Stiche zu versorgen.

Damit der Verbandkasten dafür up-to-date ist, empfiehlt der BVMed gerade vor dem Start in die Ferien einen ausführlichen Check: Denn tatsächlich haben einige Inhaltsteile ein Verfalldatum, nach dessen Ablauf sie ausgetauscht werden sollten. Das gilt für steril verpackte Kompressen und andere sterile Inhaltsteile. Hitze, Kälte und Feuchtigkeit setzen deren Verpackungen Grenzen. Wenn das aufgedruckte Datum überschritten ist, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände.

Aber nicht nur das Verfalldatum einzelner Teile, auch der gesamte Inhalt des Verbandkastens sollte regelmäßig gesichtet werden: Vollständigkeit lautet hier das Stichwort. Vor fünf Jahren wurden die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst und aktualisiert. So gehören seitdem ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher zum Standard.

Urlaubern, die erst im Reiseland ein Fahrzeug mieten, empfiehlt der BVMed, einen frisch befüllten Verbandkasten einzupacken. Zum einen sind Mietfahrzeuge längst nicht überall auf der Welt mit dem mobilen Ersthilfeset ausgestattet, zum anderen gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Mitführungspflicht. In Deutschland beispielsweise sind die rechtlichen Bestimmungen eindeutig: Wer Verbandkasten und Warnweste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden. Ähnliche Vorgaben machen auch viele europäische Länder.

Für genormte Warnwesten (DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013) gilt in Deutschland ebenfalls eine gesetzliche Mitführungspflicht. Vorgesehen ist dabei eine Weste pro Fahrzeug – der BVMed rät jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für jeden Mitfahrer an Bord eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche gibt es Warnwesten in kleineren Größen.

Hinweis an die Medien:

Ein Pressefoto zum Thema kann unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten (https://www.bvmed.de/de/bvmed/mediathek ... bandkasten) heruntergeladen werden.

Bildunterschrift:
Vor dem Start in den Urlaub prüfen: Ist der Verbandkasten noch vollständig? Sind die steril verpackten Inhaltsteile noch haltbar oder ist ihr Verfalldatum bereits überschritten? Auch genormte Warnwesten, idealerweise für alle Mitreisenden, sind Pflicht im Urlaubsgepäck. Wichtig: Verbandkasten und Warnwesten nicht unter Koffer und Taschen packen, sondern griffbereit verstauen.
Foto: BVMed 2019, Abdruck honorarfrei
Download unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten (https://www.bvmed.de/de/bvmed/mediathek ... bandkasten)

Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014


* 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
* 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:


* 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
* 2 Fingerkuppenverbände
* 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
* 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
* 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm


* 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)


* 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
* 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
* 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
* 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
* 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
* 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm


* 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
* 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
* 2 Dreiecktücher DIN 13168
* 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
* 1 Schere DIN 58279
* 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
* 1 Erste-Hilfe-Broschüre
* 1 Inhaltsverzeichnis

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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/vor-der-urlaubsfah ... sten-dabei

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