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Keine Werbung für Pillen

Verfasst: 26.11.2010, 07:56
von Presse
Informationen zu Risiken: Keine Werbung für Pillen
Mit unabhängigen Informationen im Internet will das EU-Parlament über Medikamente informieren. Patienten sollen sich leichter über Nutzen und Risiken informieren können.
http://www.fr-online.de/wirtschaft/kein ... index.html
Quelle: Frankfurter Rundschau

Keine Werbung für Gesundheitspräparate, v.a. Medikamente

Verfasst: 26.11.2010, 08:24
von Anja Jansen
Wenn ich zu bestimmen hätte, gäbe es überhaupt keine Werbung für Präparate (vor allem Arzneimittel),
Heil- und Hilfsmittel, die der Gesundheitsversorgung dienen.
A.J.

Medikamente - Werbung überflüssig

Verfasst: 26.11.2010, 16:09
von Cornelia Süstersell
Die Bewerbung von Medikamten halte ich für völlig überflüssig. Die insoweit möglichen Einsparungen könnten gut zu deutlichen Preissenkungen genutzt werden.
C.S.

Arzneimittelwerbung überflüssig

Verfasst: 27.11.2010, 08:17
von Helga Ophoven
Cornelia Süstersell hat geschrieben:Die Bewerbung von Medikamten halte ich für völlig überflüssig. Die insoweit möglichen Einsparungen könnten gut zu deutlichen Preissenkungen genutzt werden. ...
Hallo Cornelia,
ich plädiere seit Jahren für klarstellende Regelungen im Heilmittelwerbegesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/index.html
Dort sollte m.E. ausgeführt werden, dass jedwede Werbung für Arzneimittel außerhalb der Fachkreise verboten ist. Bislang sind die Vorschriften so, dass breiteste Werbemaßnahmen gestattet sind. Wir kennen ja alle den Satz "fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker".
Es reicht m.E. völlig aus, wenn Ärzte und andere Gesundheitsberufe fachlich informiert werden. Für eine an die Bevölkerung gerichtete Werbung sehe ich keine Notwendigkeit. Arzneimittel kauft man nicht mal eben so, sondern deren Einsatz steht doch im Zusammenhang mit einem Krankheitsgeschehen, das vorrangig einen Arztkontakt erfordert.
MfG Helga

Re: Arzneimittelwerbung überflüssig

Verfasst: 28.11.2010, 07:48
von conny24
Helga Ophoven hat geschrieben:..... Es reicht m.E. völlig aus, wenn Ärzte und andere Gesundheitsberufe fachlich informiert werden. Für eine an die Bevölkerung gerichtete Werbung sehe ich keine Notwendigkeit. Arzneimittel kauft man nicht mal eben so, sondern deren Einsatz steht doch im Zusammenhang mit einem Krankheitsgeschehen, das vorrangig einen Arztkontakt erfordert. ....
Hi Helga und andere!
Medikamente werden oftmals wie andere Waren behandelt. Vor meiner Apotheke macht ständig eine Werbetafel auf preiswerte Arzneimittel und Sonderangebote aufmerksam (ähnlich wie bei Butter, Eier, Käse). Das kann doch nicht richtig sein. Medikamente sind Mittel der Therapie und gehören "in die Hand des Arztes".
Aber bezüglich der Arzneimittel gilt wohl auch "Wachstum ist alles". Ob es hilfreich und gesundheitsförderlich ist, interessiert dabei wohl niemanden.
Grüße Conny24

Arzneimittelwerbung überflüssig - daher abschaffen

Verfasst: 29.11.2010, 08:01
von Rauel Kombüchen
Bin ebenfalls gegen Werbung für Arzneimittel
und kann mich den o.a. Ausführungen nur anschließen.

Rauel K.

Wie Pharmafirmen die Patienten austricksen

Verfasst: 09.09.2014, 06:41
von Presse
Wie Pharmafirmen die Patienten austricksen
Geschönte Ergebnisse und selektiv veröffentlichte Studien: Der Chef der Arzneimittelkommission, Wolf-Dieter Ludwig, spricht im Interview über unseriöse Werbung der Pharmafirmen, den Vorrang für Profit und die Interessenkonflikte der Ärzte.
Quelle: Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/wirtscha ... 29426.html

Schleichwerbung für Medikamente: Krankes Geschäftsmodell

Verfasst: 07.12.2016, 09:52
von WernerSchell
Schleichwerbung für Medikamente: Krankes Geschäftsmodell
Journalistische Arbeit und Werbung müssen stets klar getrennt sein. Doch viele Frauenzeitschriften empfehlen regelmäßig
rezeptfreie Medikamente in ihren Artikeln. Die Grenze zur Schleichwerbung wird offenbar immer wieder überschritten.
Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 22955.html

Apotheker darf keine Brötchengutscheine ausgeben

Verfasst: 30.11.2017, 08:39
von WernerSchell
OLG Frankfurt am Main: Apotheker darf keine Brötchengutscheine ausgeben
zu OLG Frankfurt a. M. , Urteil vom 02.11.2017 - 6 U 164/16

Die Abgabe von Brötchengutscheinen im Zusammenhang mit dem Verkauf preisgebundener Arzneimittel ist rechtswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 02.11.2017 entschieden. Die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Arzneimitteln geltenden Beschränkungen seien durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt, betonte das Gericht. Die Bestimmungen zur Arzneimittelpreisbindung könnten allerdings unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Inländerdiskriminierung zukünftig rechtlich fragwürdig werden. Im Hinblick darauf hat das OLG die Revision zugelassen (Az.: 6 U 164/16, BeckRS 2017, 131015).

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Urteil: Apotheker darf keine Brötchen-Gutscheine verteilen
Eine Packung Asthma-Spray und dazu ein Brötchen-Gutschein? Das geht nicht, befand das Oberlandesgericht Frankfurt.
Quelle: Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 47208.html