Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

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Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Beitrag von Presse » 02.08.2010, 09:16

Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2010 veröffentlicht, sie sind auch auf den RKI-Impfseiten im Internet abrufbar. Die wesentlichsten Neuerungen sind die Empfehlung einer generellen Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene sowie die Empfehlung der Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren. Bei den Impfempfehlungen für Röteln, Meningokokken, Tollwut und Cholera hat die Ständige Impfkommission (STIKO) Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.

Die Masern-Impfung (in Form der Masern-Mumps-Röteln-Impfung) wird zukünftig für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, sofern sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist. Besonders wichtig ist diese Empfehlung für Personen, die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Menschen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Grund für die Erweiterung der Empfehlung sind die immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland und Impflücken vor allem in der Gruppe der jüngeren Erwachsenen. Auch bei Jugendlichen gibt es deutliche Lücken im Masernschutz; bei ihnen greift aber die schon seit Jahren bestehende generelle Empfehlung der STIKO, alle im Kleinkindalter versäumten Impfungen vor dem 18. Geburtstag nachzuholen.

Die Influenza-Impfung für die nächste Grippesaison wird nun auch allen Schwangeren empfohlen, weil bei Schwangeren ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe beobachtet wurde. Diese Gruppe ergänzt die bisherige Impfempfehlung für Personen ab 60 Jahre, chronisch Kranke, Medizinpersonal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die Risikopersonen betreuen. Der übliche saisonale Grippeimpfstoff, der sich jedes Jahr aus den drei aktuell am häufigsten auftretenden Influenza-Virustypen zusammensetzt, wird auch das pandemische Influenzavirus („A/H1N1/California/2009“) enthalten. Deshalb ist die spezielle Impfempfehlung zur Pandemischen Influenza 2009 („Schweinegrippe“) nicht mehr erforderlich und wurde von der STIKO bis auf Weiteres zurückgezogen.

Bei der Rötelnimpfung empfiehlt die STIKO, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein sollen. Bei Meningokokken hat die STIKO die Verfügbarkeit eines neu zugelassenen viervalenten Konjugatimpfstoffs berücksichtigt. Bei den Impfempfehlungen zu Tollwut und Cholera wurden Änderungen der epidemiologischen Situation (Ausrottung der Wildtollwut in Deutschland) beziehungsweise internationalen Empfehlungen Rechnung getragen.

Alle relevanten Änderungen sind wie üblich in der STIKO-Veröffentlichung farblich markiert. Die Begründungen der STIKO zu den neuen oder veränderten Empfehlungen und eine Übersicht zu den Neuerungen werden in den kommenden Wochen im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.

Die STIKO-Empfehlungen sind Grundlage der öffentlichen Impfempfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörden und der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Mitglieder der STIKO sind ehrenamtlich tätige Experten aus unterschiedlichen Disziplinen der Wissenschaft und Forschung, aus dem Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der niedergelassenen Ärzteschaft.

Weitere Informationen: http://www.rki.de/impfen
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Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Quelle: Pressemitteilung vom 02.08.2010
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URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news381256

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Aufklärung zur Impfung gegen Grippe

Beitrag von Presse » 03.08.2010, 06:49

Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 02.08.2010

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Impfung gegen Grippe
Anlässlich der jüngst veröffentlichten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen die Grippe hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Bürgerinnen und Bürger die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. In übersichtlicher und verständlicher Form informiert der Fragenkatalog der BZgA rund um die Grippeimpfung, etwa wer sich im kommenden Herbst und Winter gegen Grippe impfen lassen sollte, wie sicher der Impfstoff ist und ob die Impfung auch vor der sogenannten „Schweinegrippe“ schützt. Neu ist, dass die STIKO Schwangeren die Impfung gegen die saisonale Grippe empfiehlt und dass der diesjährige Grippeimpfstoff eine Komponente des Grippevirus A(H1N1) beinhaltet.

Der gesamte Fragenkatalog, der 23 Fragen und Antworten umfasst, kann unter http://www.bzga.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Die wichtigsten Informationen vorab:

Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Grippe empfohlen?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für Menschen, die bei einer Grippeerkrankung ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Folgen tragen. Zu diesen Risikogruppen zählen:

Menschen, die über 60 Jahre alt sind
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose, Menschen mit einer HIV-Infektion und Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten)
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Schwangere (seit Juli 2010 empfohlen)
Medizinisches Personal und Personal in Pflegeeinrichtungen. Diese Personen haben ein höheres Risiko, sich selbst anzustecken und können zugleich von ihnen betreute, ungeimpfte Risikopersonen anstecken.
Warum wird die saisonale Grippeimpfung im kommenden Herbst und Winter auch für Schwangere empfohlen?
Verschiedene körperliche Veränderungen, die während einer Schwangerschaft ablaufen, tragen sowohl dazu bei, dass Schwangere sich leichter mit bestimmten Erregern anstecken, als auch, dass sie ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Dies haben auch die Erfahrungen mit der „Schweinegrippe“ gezeigt. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission seit Juli 2010 die saisonale Grippeimpfung für alle Frauen, die im Herbst und Winter schwanger sind.
Bei der Impfung von Schwangeren spielt zudem auch die Überlegung eine Rolle, Neugeborene, die selbst noch nicht gegen Grippe geimpft werden können, vor einer Ansteckung durch die Mutter zu schützen. Darüber hinaus können Neugeborene von der Impfung ihrer Mütter auch dadurch profitieren, dass über die Plaz enta (Mutterkuchen) Antikörper von der Mutter an das Kind weitergegeben werden, die dem Neugeborenen einen gewissen Schutz in den ersten Monaten nach der Geburt verleihen.

Schützt die saisonale Grippeimpfung auch gegen die „Schweinegrippe“?
Nach den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) enthält der saisonale Grippeimpfstoff für den kommenden Herbst und Winter auch eine Komponente des Grippevirus A(H1N1) („Schweinegrippevirus“). Die saisonale Grippeimpfung für den kommenden Herbst und Winter schützt daher auch gegen die sogenannte „Schweinegrippe“.

Brauche ich im kommenden Herbst und Winter eine Grippeimpfung, wenn ich im letzten Jahr eine Impfung gegen „Schweinegrippe“ bekommen habe oder daran erkrankt war?
Nach einer Impfung gegen „Schweinegrippe“ oder einer Erkrankung mit dem Grippevirus A(H1N1) („Schweinegrippevirus“) im letzten Jahr kann davon ausgegangen werden, dass auch noch für den kommenden Herbst und Winter gegen diesen Virustyp ein gewisser Schutz besteht. Ob dieser für eine Verhinderung einer Erkrankung in diesem Jahr ausreicht, ist jedoch nicht bekannt.
Es wird im kommenden Herbst und Winter vermutlich neben dem „Schweinegrippenvirus“ auch zum Auftreten anderer Grippevirustypen kommen. Gegen diese bietet eine bereits erfolgte Impfung gegen das „Schweinegrippevirus“ oder eine durchgestandene Erkrankung mit diesem Virus keinen Schutz. Daher sollten sich alle Personen, für die eine saisonale Grippe impfung empfohlen wird, mit dem aktuellen Grippeimpfstoff impfen lassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.08.2010
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Fragen zu den STIKO-Empfehlungen? Experten helfen weiter

Beitrag von Presse » 20.08.2010, 06:59

Fragen zu den STIKO-Empfehlungen? Experten helfen weiter
Nach dem neuen Impfkalender der Ständigen Impfkommission sollen ungeimpfte junge Erwachsene (nach 1970 geboren) jetzt gegen Masern geimpft werden. Beim Rötelnschutz von Frauen mit Kinderwunsch entfällt die Titerkontrolle. Fragen dazu von Kollegen hat Dr. Jan Leidel von der STIKO in unserer Internet-Hotline beantwortet. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=615 ... pfen&n=469

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Neue Impfempfehlungen der STIKO veröffentlicht

Beitrag von WernerSchell » 25.08.2015, 06:38

Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts 24.08.2015

2+1 statt 3+1. Neue Impfempfehlungen der STIKO veröffentlicht

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre aktuellen Impfempfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 34/2015 veröffentlicht. Änderungen gibt es beim Impfschema für die Pneumokokken-Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter, bei der Meningokokken-B-Impfung, bei der Gelbfieberimpfung und der passiven Immunisierung gegen Windpocken. Die ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen erscheinen in den Bulletin-Ausgaben 35, 36 und 37. Zudem hat die STIKO die Masern-Impfempfehlungen redaktionell überarbeitet. Impfindikationen für bestimmte Situationen (zum Beispiel Ausbruchsgeschehen, Aufnahme in eine Kita) wurden bisher nur im Fließtext erwähnt und sind nun in den Tabellen 2 und 3 der Empfehlungen detailliert aufgelistet.

Bei der Pneumokokken-Impfung sollen Säuglinge zukünftig drei statt bisher vier Impfstoffdosen eines Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erhalten, im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten (sogenanntes 2+1-Impfschema, zwei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung). Für die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung sollen die einzelnen Impfstoffdosen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter gegeben werden. Dies gilt auch für die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten, die für die Aufrechterhaltung des individuellen Impfschutzes und für den Herdenschutz ausschlaggebend ist. Das 2+1-Schema hat den Vorteil, dass Säuglinge im Alter von drei Monaten eine Impfung weniger benötigen. Neue Daten zur Wirksamkeit des kürzeren Impfschemas hatten die Änderung möglich gemacht. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) wird unverändert das 3+1-Schema empfohlen, da in der Impfstoff-Zulassung die Anwendung des kürzeren Impfschemas bislang auf Reifgeborene beschränkt ist. Frühg!
eborene sollen demnach wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten erhalten.

Primäres Impfziel der universellen Kinderimpfung gegen Pneumokokken ist es weiterhin, die Zahl invasiver Pneumokokken-Erkrankungen (Erreger in normalerweise sterilen Körperflüssigkeiten) und die daraus entstehenden Folgen wie Hospitalisierung, Behinderung und Tod zu reduzieren. Es gibt geschätzte elf Fälle pro 100.000 Kinder im Alter unter fünf Jahren.

Gegen Meningokokken der Serogruppe B ist seit Dezember 2013 ein Impfstoff in Deutschland verfügbar. Die STIKO hält die bisherigen Studienergebnisse und die daraus resultierende Evidenz noch nicht ausreichend für eine Entscheidung über eine generelle Impfempfehlung. Allerdings empfiehlt die STIKO zukünftig für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten eine Impfung gegen Meningokokken B (Indikationsimpfung). Da das Risiko an einer invasiven Meningokokken-B-Infektion zu erkranken je nach Grundkrankheit unterschiedlich hoch ist, sollte die Entscheidung für eine Meningokokken-B-Impfung nach individueller Risikoabschätzung getroffen werden.

Bei der Gelbfieberimpfung empfiehlt die STIKO aufgrund der Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Auffrischimpfung mehr. Die Änderung wurde möglich, nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Studien auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Gelbfieberimpfung hingewiesen haben.

Varizella-Zoster-Immunglobuline sind bei fehlender Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus wichtig, wenn ein erhöhtes Risiko für eine schwere Windpocken-Infektion besteht und nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden konnte. Hier hat die STIKO ihre Empfehlung erweitert, hinsichtlich des Personenkreises (Frühgeborene mit Kontakt zum Erreger) und des Zeitraums der Anwendung (bis zu 10 Tage nach Erregerkontakt).

Weitere Informationen: www.stiko.de & www.rki.de/impfen
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Schutzimpfungen: Mit Aufklärung gegen Skepsis und Trägheit

Beitrag von WernerSchell » 19.05.2017, 06:31

Ärzte Zeitung vom 19.05.2017:
Schutzimpfungen: Mit Aufklärung gegen Skepsis und Trägheit
Dass Impfungen schweren Krankheiten vorbeugen, wird in großen Teilen der Bevölkerung angezweifelt.
Für bessere Impfquoten sind daher mehr Informationen und mehr Angebote nötig.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=936 ... fen&n=5764
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Beitrag von WernerSchell » 24.08.2018, 16:29

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