Schmerztherapie - Unterversorgung der Patienten

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Moderator: WernerSchell

ekjj
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Schmerztherapie - Unterversorgung der Patienten

Beitrag von ekjj » 10.04.2009, 20:43

Nur 40 Prozent der Patienten mit starken Schmerzen erhalten starke Schmerzmittel
05.04.2009, Bei der Behandlung von Tumorschmerzen und Patienten in der Palliativsituation am Lebensende sind starke Schmerzmittel (Opioide) von höchster Bedeutung. Haben chronische Schmerzen andere Ursachen, halten internationale Schmerzexperten Opioide zwar ebenfalls für wichtig, allerdings differenzieren sie in solchen Fällen stärker. Generell konstatieren die Fachleute bei Patienten mit starken chronischen Schmerzen jedoch eine Unterversorgung mit Opioiden. Dies sind erste Ergebnisse eines internationalen Expertenkonsenses, die Dr. Gerhard H.H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, und Vizepräsident Dr. Michael Überall, Nürnberg, auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt präsentierten.
http://www.krankenkassenratgeber.de/ind ... l&id=52390

Gaby Modig
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Schmerztherapie unzureichend

Beitrag von Gaby Modig » 11.04.2009, 06:46

ekjj hat geschrieben: .... Nur 40 Prozent der Patienten mit starken Schmerzen erhalten starke Schmerzmittel ...
Hallo, guten Morgen,
die unzureichende Schmerztherapie in Deutschland ist ein Schwachpunkt unseres Medizinsystems und gehört immer wieder angesprochen. Offensichtlich sind aber eine Vielzahl von Ärzten und Pflegekräfte "hell wach" und kümmern sich. Zahlreiche Beiträge in diesem Forum verdeutlichen die Bemühungen. Man kann die Texte aufrufen, wenn man mit "Suchen" im Forum recherchiert; jeweils "Palliativversorgung" oder "Schmerz" eingeben.
Gleichwohl müssen wir immer wieder mahnen!
MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Anja Jansen
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Schmerzpatienten - den richtigen Arzt suchen und finden

Beitrag von Anja Jansen » 13.04.2009, 07:35

Hallo,
man kann Schmerzpatienten nur raten, sich den richtigen Arzt auszusuchen. Viele Ärzte haben nämlich von einer wirksamen Schmerztherapie zu wenig Ahnung, oder sie scheuen die regressbehafteten Arzneimittelverordnungen. Vielleicht sollte man zeitgerecht den Weg zu einer Schmerzklinik suchen. Dort kann man u.U. gut eingestellt werden, so dass der Hausarzt mit den Therapievorschlägen zurecht kommt.
Siehe auch die Buchveröffentlichung unter
Weißbuch Schmerz
viewtopic.php?t=10102
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

WernerSchell
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Palliativversorgung verbessern

Beitrag von WernerSchell » 08.05.2009, 07:05

Der Deutsche Bundestag will die ärztliche Qualifizierung bezüglich der gebotenen Palliativversorgung verbessern. Dazu gibt es den nachfolgenden Pressetext:

--- aus Forum unter
viewtopic.php?t=11844 ----

Koalition will "Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus" regeln
Gesundheit/Gesetzentwurf


Berlin: (hib/STO) Pflegebedürftige Behinderte, die besondere Pflegekräfte beschäftigen, sollen sich von diesen künftig leichter auch während einer stationären Krankenhausbehandlung betreuen lassen können. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf "zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus" (16/12855)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612855.pdf
vorgelegt, der unter anderem die Mitaufnahme dieser Pflegekräfte in das Krankenhaus vorsieht.

Ferner soll die Hilfe zur Pflege laut Entwurf auch für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts für pflegebedürftige Behinderte weiter geleistet werden. Damit könnten die Betroffenen ihre besonderen Pflegekräfte auch bei einer stationären Behandlung weiter beschäftigen, heißt es in der Vorlage. Zudem soll das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sowie von "krankenhausersetzender häuslicher Krankenpflege" weiter ausbezahlt werden.

Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. Die Verstärkung der Palliativmedizin bereits in der studentischen Ausbildung solle dazu beitragen, die Regelversorgung schwerkranker Menschen zu verbessern, heißt es zur Begründung.

Quelle: Mitteilung vom 7.5.2009
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Pressestelle:Telefon +49-30/227-35642 - Fax +49-30/227-36191
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Ina Böhmer
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Schmerztheapie auch besser finanziell dotieren

Beitrag von Ina Böhmer » 08.05.2009, 07:23

Es ist eine wichtige Maßnahme, die Ärzte endlich hinsichtlich der Schmerztherapie, Palliativversorgung, besser zu qualifizieren. Alerdings brauchen wir insgesamt verbesserte Strukturen. Die Regelungen, auch bezüglich der Finanzierung, im SGB V sind m.E. völlig ungenügend. Wir müssen dem Thema mehr Aufmerksamkeit schenken, umfassender Finanzmittel bereit stellen. ---- Das gehört auch zu den Notwendigkeiten, die die älter werdende Gesellschaft mit sich bringt.

Ina Böhmer
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Kevin Bednarz
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Palliativversorgung schnellstens verbessern

Beitrag von Kevin Bednarz » 09.05.2009, 12:58

WernerSchell hat geschrieben:....Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. Die Verstärkung der Palliativmedizin bereits in der studentischen Ausbildung solle dazu beitragen, die Regelversorgung schwerkranker Menschen zu verbessern, heißt es zur Begründung. ...
Guten Tag allerseits,
die Maßnahmen sind ein kleiner Schritt vorwärts, reichen aber nicht. Wie hier schon ausgeführt, muss es zu umfangreichen Verbesserungen, ohne Wenn und Aber kommen - bald.
MfG
Kevin
Ich bin dabei:
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Palliativversorgung verbessern

Beitrag von Presse » 25.05.2009, 16:47

Mitteilung vom 25.5.2009:

Vom Gesetzgeber gewollt, von den Krankenkassen ignoriert - Gesetz zur Palliativversorgung in Deutschland

In 2008 wurde der eigenständigen Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung rechtskräftig. „Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerst kranker Menschen zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 72 Abs. 1 SGB XI) zu geben“, hat der G-BA in seiner Richtlinie formuliert. Das hört sich gut an, aber wie sieht die Realität aus?

Die Realität ist eine andere: Täglich sterben 230 Menschen in Deutschland, die die ambulante Palliativversorgung benötigen. Viele davon müssen das Recht auf Palliativversorgung einklagen, da viele Krankenkassen bis heute die Gesetzgebung ignorieren. Die ambulante Palliativversorgung in Deutschland zählt heute - zwei Jahre nach der Einführung des besten Gesetzes zur würdigen Sterbebegleitung in Europa - zum unteren Mittelmaß.

Liebes Redaktionsteam,

wir möchten Sie deshalb im Rahmen des Hauptstadtkongresses 2009 in Berlin, herzlich zur Podiumsdiskussion

"Palliativversorgung in Deutschland - zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit" am Donnerstag, den 28. Mai 2009 ab 11.00 Uhr

einladen.

Podiumsdiskussion:
Bettina Tews-Harms, Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiznetzes
Prof. Dr. Friedemann Nauck, Universitätsklinikum Göttingen
Wilfried Jacobs, AOK Rheinland/Hamburg

Vorsitz:
Wolfgang Meunier, KV Saarland und Vorstand Hausärzteverband
Prof. Dr. Dr. Alfred Holzgreve, Direktor Klinische Forschung Vivantes und Vorsitzender des Tumorzentrums Berlin

Eine Einladung und ein Antwortschreiben, welches Sie uns bitte bis 25. Mai 2009 zurücksenden, sowie unsere Kontaktdaten erhalten Sie im Anhang.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jeder Zeit an uns wenden. Wir würden uns wünschen, wenn Sie mit Ihrer Teilnahme und Ihren Beiträgen die Belange Sterbender und die Situation der Palliativmedizin in Deutschland verbessern helfen würden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Andrea Thoene
Editorial Office
OM-DC-DE08C
Schwarzenberger Weg 73 -79
34212 Melsungen
Tel: +49 5661 71-3541
Fax: +49 5661 75-3541
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Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Beitrag von Presse » 27.05.2009, 07:00

Ersatzkassen: Rahmenvertrag zur „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ steht

Berlin – „Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten eine medizinisch-pflegerische Betreuung zu Hause im Kreise ihrer Angehörigen ermöglichen. Deshalb haben wir einen Mustervertrag zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) entwickelt."
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... _steht.htm

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Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht

Beitrag von Presse » 28.05.2009, 14:51

Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht, weiterer Reformbedarf benannt

Berlin (ots) - Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress

In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die am heutigen Donnerstag beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten. Organisiert wurde die Veranstaltung zum Thema SAPV vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der B. Braun Melsungen AG, beide Programmpartner des Hauptstadtkongresses. In drei Vorträgen wurde aus Sicht der Pflege, der Wissenschaft und der Kostenträger der weitere Reformbedarf bei der SAPV benannt.

"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern. Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.

Bettina Tews-Harms, Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Niedersachsen und erste Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netzes, zeigte anhand ihrer zweijährigen Vertragserfahrung mit SAPV auf, dass diese Leistungen bereits erfolgreich erbracht werden können. Dabei habe man an bereits vorhandene Strukturen der Palliativversorgung angeknüpft: "Sterbende Menschen möchten soweit wie möglich von Pflegediensten und Ärzten versorgt werden, die ihnen vertraut sind. Deswegen müssen diese Leistungserbringer eingebunden werden und diese sich entsprechend qualifizieren. Nur so kann eine wohnortnahe und patientengerechte Leistung flächendeckend erbracht werden."

SAPV müsse schnell, unbürokratisch und qualitativ hochwert sein, sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, und stellte den bestehenden SAPV-Vertrag ihrer Kasse vor. "Wichtig ist, dass die Patienten einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Insgesamt muss dem Wunsch des schwerstkranken Menschen entsprochen werden, in Würde im engen Kontakt zu seinen Angehörigen und im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben."

Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de
Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

Marlene Böttinger
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Re: Schmerztherapie - andauernde Unterversorgung der Patien

Beitrag von Marlene Böttinger » 31.05.2009, 10:49

ekjj hat geschrieben: ... Nur 40 Prozent der Patienten mit starken Schmerzen erhalten starke Schmerzmittel ....
M.E. ist zu diesem Thema die Politik gefordert. Die Palliativversorgung kommt in Deutschland nur schleppend vorran. Die vorhandenen Angebote, auch wenn es jetzt mittlerweile Verträge gibt, ist flächendeckend betrachtet, immer noch höchst unzureichend.
Ich denke, dass es dem Deutschen Bundestag möglich sein sollte, durch eine Änderung des SGB V kurzfristig für deutliche Verbesserungen zu sorgen. Es reicht nicht, das Thema "Palliativversorgung" der sog. Selbstverwaltung zu überlassen. Diese Selbstverwaltung kümmert sich anscheinend nur um die Kostenseite und nicht um die betroffenen Menschen!

Marlene
Pflege braucht Zuwendungszeit!

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Assistenzpflegebedarfsgesetz mit Nebenwirkungen

Beitrag von Presse » 05.06.2009, 08:39

Gesetzentwurf für Pflegekräfte hat "Nebenwirkungen" auf das Medizinstudium

Mit dem neuen Assistenzpflegebedarfsgesetz soll "nebenbei" auch die Palliativmedizin zu einem Pflichtlehrfach im Medizinstudium werden. Dies ist ein erstaunlicher Vorgang, denn die Palliativmedizin ist bereits seit Jahren in der Ärztlichen Approbationsordnung als Prüfungsstoff gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf für Pflegekräfte sollte daher von überflüssigen Nebenwirkungen entschlackt werden.
"Die Palliativmedizin hat in der klinischen Lehre bereits eine wichtige fächerübergreifende Stellung und ist Teil der ärztlichen Abschlussprüfung. Eine weitere Regelung leuchtet daher nicht ein", so MFT-Präsident Gebhard von Jagow.

"Als das Bundesgesundheitsministerium vor sieben Jahren die neue Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) auf den Weg brachte, waren fast alle begeistert", erinnert sich von Jagow. Endlich wurde es möglich, die auch von der Politik gewünschte Synthese von Theorie und Praxis in einem integrativen Medizinstudium zu vereinen. Es entstand ein geschlossener und auf das Berufsziel Arzt fokussierter Studiengang. Zum Leidwesen der Studierenden kamen jedoch auch weitere Prüfungsfächer hinzu. "Die größere Verschulung kam nicht gut an. Hinsichtlich der Stärkung der Palliativmedizin waren sich jedoch alle einig", erklärt von Jagow. Neben dem aus dem Bologna-Prozess bekannten Kerncurriculum der Hauptfächer für die Schlüsselkompetenzen wurde auch das dazugehörige Mantelstudium für die Querschnittsbereiche eingeführt. In diesen Bereichen werden fächerübergreifende Kompetenzen vermittelt. Entsprechend der Anlage 15 (zu § 29 Abs. 3 Satz 2) der ÄAppO werden alle Studierenden auch in den Gebieten der "Behandlung von Langzeitkranken, unheilbar Kranken und Sterbenden, Schmerzbehandlung und Palliativmedizin" geprüft. Die Palliativmedizin fand somit Eingang in die klinische Lehre. Darüber hinaus besteht für die Fakultäten durch § 27 Abs. 2 ÄAppO bereits jetzt die Möglichkeit, den Katalog der Fächer, in denen Leistungsnachweise erbracht werden müssen, zu erweitern. Die Universitäten können folglich bei Bedarf eigenständige Regelungen treffen, damit die Palliativmedizin im Rahmen von Profilbildungen der Standorte weiter gestärkt wird. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wissenschaftsministerien der Länder künftig flächendeckend zusätzliche Lehrstühle für die Palliativmedizin finanzieren werden", gibt von Jagow zu bedenken.

Beim Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus soll alles wieder ganz schnell im Parlamentarischen Verfahren gehen. "Zu schnell" meint von Jagow. "Ich frage mich, was Berlin unternimmt, damit die hochschulmedizinische Lehre endlich eine sachgerechte Beachtung erfährt", mahnt der langjährige MFT-Präsident. "Die scheibchenweisen und im schlimmsten Fall sogar überflüssigen Änderungen der ÄAppO produzieren viel Verwaltungsaufwand, ziehen Rechtsstreitigkeiten nach sich und sind dennoch nicht zielführend."

Kontaktadresse:
Dr. Volker Hildebrandt - Generalsekretär -
MFT - Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
Tel.: 030/6449 8559 - 0, Fax: -11,
E-Mail: berlin@mft-online.de

Der MFT vertritt die Interessen der 36 Medizinischen Fakultäten Deutschlands: http://www.mft-online.de

Quelle: Pressemitteilung vom 4.6.2009
Dr. Volker Hildebrandt, Geschäftsstelle des MFT
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news318654

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Fakultätentag gegen Palliativmedizin als Pflichtlehrfach

Beitrag von Presse » 05.06.2009, 09:52

Fakultätentag gegen Palliativmedizin als Pflichtlehrfach

Berlin – Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hat sich gegen die Festschreibung der Palliativmedizin als Pflichtlehrfach ausgesprochen. Die Politik wolle diesen Schritt mit dem geplanten Assistenzpflegebedarfsgesetz vorgeben, kritisierte der Fakultätentag am Donnerstag in Berlin. Dies sei „erstaunlich“ und überflüssig. Palliativmedizin sei schon seit Jahren in der Ärztlichen Approbationsordnung als Prüfungsstoff gesetzlich verankert.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... hrfach.htm

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STARKE SCHMERZMITTEL - mehr Patienten profitieren

Beitrag von Presse » 27.12.2010, 12:00

STARKE SCHMERZMITTEL
20 Prozent mehr Patienten behandelt als vor fünf Jahren


Berlin/Eschborn - Stark wirkende Schmerzmittel (Opioide) werden für rund 20 Prozent mehr Patienten verordnet als vor fünf Jahren. Im Jahr 2009 erhielten 1,26 Millionen GKV-Versicherte starke Schmerzmittel, im Jahr 2005 waren es noch 1,05 Millionen Patienten. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch den Vergleich von Rezeptdaten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Verordnungen an Privatpatienten wurden nicht berücksichtigt. Daten für 2010 liegen derzeit noch nicht vor. Ursachen starker Schmerzen sind vor allem Krebserkrankungen.

Starke Schmerzmittel fallen unter das Betäubungsmittelrecht, denn wegen ihrer euphorisierenden Wirkung besteht die Gefahr des Missbrauchs. Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch ist das Abhängigkeitsrisiko aber sehr gering. Die Versorgung der Patienten ist gesetzlich genau geregelt und muss von den Apotheken penibel dokumentiert werden. Ärzte müssen starke Schmerzmittel auf besonderen Rezeptformularen verordnen. „Bei Betäubungsmitteln vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers: Auch bei geringsten Mengen eines Betäubungsmittels muss dessen Verbleib jederzeit überprüfbar sein“, so Dr. Andreas Kiefer, Stellvertretender Vorsitzender des DAPI und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. „Für schwerwiegende Fehler haftet der Apotheker mit seiner Approbation und damit mit der Grundlage seiner Berufstätigkeit.“ Das hohe Sicherheitsniveau bei Betäubungsmitteln zeigt sich auch daran, dass sie nicht versendet werden sollen, so die Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums.

Nicht nur die Anzahl der versorgten Patienten nahm in den letzten fünf Jahren zu, sondern auch die Anzahl der abgegebenen Packungen: Die Apotheken gaben im Jahr 2005 rund 4,2 Millionen Packungen ab, 2009 waren es 5,7 Millionen Packungen. Starke Schmerzmittel werden von vielen Patienten dauerhaft benötigt. Im Jahr 2005 erhielten die Patienten durchschnittlich 4,0 Packungen pro Jahr, im Jahr 2009 waren es durchschnittlich 4,5 Packungen. Auch der Anteil der N3-Großpackungen nahm zu von 26 Prozent auf 34 Prozent. Rund zwei Drittel der Patienten erhielten von Allgemeinmedizinern Verordnungen mit starken Schmerzmitteln. Es folgten Internisten mit rund 27 Prozent der behandelten Patienten.


Quelle: Pressemitteilung vom 27.12.2010

Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de und http://www.dapi.de

Kontakt Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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Schmerztherapie = großes Optimierungspotenzial

Beitrag von Presse » 31.12.2010, 08:14

Bei der Schmerztherapie liegt noch ein großes Optimierungspotenzial brach
Die Versorgung von Schmerzpatienten ist in Deutschland zwar schon gut. In vielen Bereichen herrscht aber noch Handlungsbedarf. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=634 ... itik&n=811

Rita Reinartz
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Schmerztherapie = großes Optimierungspotenzial

Beitrag von Rita Reinartz » 11.02.2011, 08:40

Presse hat geschrieben:Bei der Schmerztherapie liegt noch ein großes Optimierungspotenzial brach
Die Versorgung von Schmerzpatienten ist in Deutschland zwar schon gut. In vielen Bereichen herrscht aber noch Handlungsbedarf. mehr »
...
Die Schmerztherapie (Palliativversorgung) ist in Deutschland weiterhin ein Ärgernis. Man hört doch immer wieder von unzureichenden Versorgungssituationen. Wann endlich sind die Konzepte zur wirkungsvollen Schmerztherapie flächendeckend umgesetzt ?
R.R.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

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