Pflegepersonal muss ggf. dolmetschen!

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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WernerSchell
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Pflegepersonal muss ggf. dolmetschen!

Beitrag von WernerSchell » 12.09.2003, 11:10

Das Pflegepersonal im Krankenhaus darf sich nicht weigern, mit einem Patienten in dessen Muttersprache zu sprechen, wenn es diese Sprache beherrscht

Diese Rechtsaufassung geht aus einem im Februar 2003 bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor (Quelle: dpa/Z. „Ärztliche Praxis“ vom 6.5.2003).

Der Fall:
Eine in einem Krankenhaus angestellte Krankenschwester, die verschiedene Sprachen beherrscht, hatte sich geweigert, mit einem Patienten in dessen französischer Muttersprache zu sprechen. Sie sei im Krankenhaus lediglich als Krankenschwester und nicht als Dolmetscherin oder Fremdsprachenkorrespondentin beschäftigt. Der Krankenhausträger sprach daraufhin eine Abmahnung aus. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die von der Krankenschwester erhobene Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zurück (Az: 15 Ca 3392/02).

Entscheidungsgründe:
Die Abmahnung sei gerechtfertigt. Denn Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten seien verpflichtet, diese bei ihrer Arbeit auch anzuwenden. Die Kommunikation mit Patienten gehöre schließlich zu den geschuldeten Aufgaben einer Krankenschwester.

Team Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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