Weisungsrecht der Stationsleitung

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Marie_Luise_Kuntz

Weisungsrecht der Stationsleitung

Beitrag von Marie_Luise_Kuntz » 30.08.2003, 15:13

Hallo Pflege- und Arbeitsrechtsexperten!

Woraus ergibt sich, dass die Stationsleitung gegenüber sämtlichen Pflegekräften auf der Station weisungsberechtigt ist? Wir müssen zum Teil zweifeln, ob das, was bei uns abgeht, „von oben“ so gewollt ist.
Herzliche Grüße
Marie-Luise

Gast

Re: Weisungsrecht der Stationsleitung

Beitrag von Gast » 31.08.2003, 11:15

Hallo Marie-Luise,
die Stationsleitung hat ein vom Arbeitgeber (Pflegedienstleitung) abgeleitetes Weisungsrecht gegenüber den ihr unterstellten Mitarbeitern. Sie ist dabei so „stark“, wie es vom Arbeitgeber (PDL) gebilligt wird. Wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehlentscheidungen bzw. Fehlverhalten gibt, müsste das problematisiert werden (Gespräch mit Stationsleitung bzw. PDL); ggf. müsste ein Brief geschrieben und das Problem konkret benannt werden mit dem Ziel, Abhilfe zu schaffen.
Weitere Hinweise sind hier kaum sinnvoll, da Du nur sehr allgemein ein Problem (welches?) angedeutet hast.
Gruß Berti

Gast

Re: Weisungsrecht der Stationsleitung

Beitrag von Gast » 01.09.2003, 11:05

Sollte sich herausstellen, dass eine Stationsleitung gravierende Fehler begangen hat bzw. begeht, müssen ggf. Konsequenzen gezogen werden. Es kommt aber darauf an, was Sache ist. Mit der Anmerkung "was bei uns abgeht" ist so nichts anzufangen. Gegenüber den Führungskräften müssen die Fakten genannt und eventuell Folgerungen angemahnt werden.
Sollten sich beträchtliche Pflichtwidrigkeiten herausstellen, können die üblichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen infrage kommen (Abmahnung, Kündigung). Gedacht werden kann aber auch an eine Umsetzung der Stationsleitung im Betrieb. Diesbezüglich hat es vor einigen Jahren bereits einen Rechtsstreit gegeben, in dem eine solche Umsetzung als richtige Maßnahme bezeichnet wurde.
Alles klar?

Mit einem morgendlichen Gruß
Roland

Isolde
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Re: Weisungsrecht der Stationsleitung

Beitrag von Isolde » 06.09.2003, 18:44

Die Stationsleitung ist dem Ihr untergeordnete Pflegekräften Weisungsbefugt. Handelt die Stationsleitung hier unkorrekt sollte dies in einem Gespräch, zunächst mit der Stationsleitung und dann mit Stationsleitung und PDL geführt werden. Sinnvoll ist es sich über bestimmte Vorkommnisse Notizen zu machen.
Isolde

Gast

Weisungsrecht der Stationsleitung

Beitrag von Gast » 06.06.2004, 15:45

Das Weisungsrecht der Stationsleitung wurde bereits herausgearbeitet und bekräftigt. Dabei muss die Leitung alle arbeitsrechtlichen und pflegerelevanten Grundregeln beachten. Tut sie das nicht, handelt sie pflichtwidrig. Dann muss die nächsthöhere Leitungskraft einschreiten; ggf. informiert und um Entscheidung gebeten werden. Gibt die Stationsleitung Weisungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, muss die Durchführung evtl. sogar ohne weitere Diskussionen verweigert werden.

Sammy

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