Altenpflegerin Brigitte Heinisch und die Gerichte
Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch hat über ihren Verfahrensbevollmächtigten
Verfassungsbeschwerde gegen das
- Urteil des LAG Berlin vom 28.03.2006 AZ.: 7 Sa 1884/05 sowie den
- Beschluss des BAG vom 6.06. 2007 AZ.: 4AZN 487/06 eingelegt.
Es geht um die Wirksamkeit der fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung ihres Arbeit-gebers vom 9.2.2005. Wir präsentieren unten eine Auswahl der relevanten Dokumente sowie das neueste fachwissenschaftliche Schrifttum zu diesem Fall.
1. Überlastungsanzeige vom 24.01.2003
2. Überlastungsanzeigevom 16.10.2004
3. Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin an ihre Arbeitgeberin vom 9.11.2004
4. Antwortschreiben der Arbeitgeberin vom 22.11.2004
5. Strafanzeige vom 7.12.2004
6. Flugblatt vom 27.1.2005
7. Fristlose Kündigung vom 9. 2. 2005 (hilfsweise fristgemäß zum 31. März 2005)
8. Schreiben der Arbeitgeberin ("Kündigungssachverhalt") vom 4.2.2005 an den Betriebsrat
9. Antwortschreiben des Betriebsrats vom 8. Februar 2005
10. Urteil des LAG Berlin vom 28.03.2006 Az.: 7 Sa 1884/05
11. MDK Berlin-Brandenburg, Qualitätsprüfung, Bericht v. 10.5.2006
12. Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 21.12.2006 - Betr. Wiederaufnahme des Verfahrens
13. Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 22.7.2007 - Betr. Weitere Hinweise zur Wiederaufnahme des Verfahrens
14. Dieter Deiseroth, Kündigungsschutz bei Kritik an Missständen in der Altenpflege, AuR 2007, S. 34 ff;
s. dazu ferner Gerhard Binkert, Replik, AuR 2007, S. 195 ff und Dieter Deiseroth, Duplik, AuR 2007, S. 198 ff .
Fundstellen auffindbar unter
http://www.vdw-ev.de/whistleblower/whis ... -Fall.html