Haftung nach erfolgter Überlastungsanzeige?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Carsten Schöne

Haftung nach erfolgter Überlastungsanzeige?

Beitrag von Carsten Schöne » 18.08.2003, 16:57

Haftung nach erfolgter Überlastungsanzeige?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vergeblich nach Urteilen zu dem Thema "Haftung im Schadenfalls nach erfolgter Überlastungsanzeige" gesucht.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Hinweise zu Internetseiten zu dem Thema, vor allem bezüglich bereits erfolgte Rechtsprechungen, schicken könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schöne

Gast

Re: Haftung nach erfolgter Überlastungsanzeige

Beitrag von Gast » 19.08.2003, 09:36

Hallo Carsten,
ich habe auch schon einmal nach Urteilen gesucht, die sich ausdrücklich mit der Überlastungsanzeige und deren Auswirkungen befassen. Meine Suche war leider erfolglos. Das schließt aber nicht aus, dass es gleichwohl Verfahren gibt, in denen eine Überlastungsanzeige eine entscheidende Rolle gespielt hat. Nur diese "Rolle" war dann in der Urteilsschrift nicht näher ausgeführt oder es wurde nicht publiziert.
Unstreitig ist in der veröffentlichten Meinung, dass Überlastungserklärungen für den Abgebenden eine entlastende Wirkung haben - haftungsrechtlich gesehen.
Über die Überlastungsanzeige wurde in diesem Forum - neuea und v.a. archiviertes Forum - wurde schon viel geschrieben. Auch im Rechtsalmanach, Nr. 16, dieser Homepage gibt es Beiträge zu diesem Thema.
Gruß Berti

WernerSchell
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Haftung nach erfolgter Überlastungsanzeige

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2007, 13:56

Hier noch einmal eine bereits früher erteilte Antwort:

Sehr geehrter Herr Schöne,

wir können Ihnen aus den von Berti bereits vorgetragenen Gründen auch kein bestimmtes Urteil nennen. Allerdings gibt es zahlreiche Urteile, die deutlich machen, dass Überlastungsanzeigen durchaus Sinn machen. In Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen machen wir immer wieder darauf aufmerksam.

Mit freundlichen Grüßen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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conny24
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Überlastungsanzeige kein Kündigungsgrund

Beitrag von conny24 » 30.10.2007, 07:48

Eine Überlastungsanzeige ist doch ernstlich kein Grund dafür, an Kündigung zu denken. Ein vernünftiger Chef wird Mitteilungen dieser Art immer, wie man so sagt, als kostenlosen Verbesserungsvorschlag einstufen.
Wer sich allerdings bei Überlastungsanzeige sprachlich vergallopiert, kann eine Problem bekommen. Daher mein Rat:
Immer sachlich bleiben und nicht meinen, man müsse auf den Putz hauen und Personen attackieren, vielleicht sogar beleidigen. Solche Texte können problematisch werden.

Conny24

Circe
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Beitrag von Circe » 06.11.2007, 09:54

Hallo, ich war im Oktober auf einer Fortbildung bei einem Rechtsanwalt der auf Recht in der Pflege spezialisiert ist.

Er hat dort ganz klar gesagt, unabhängig von einer Überlastungsanzeige der Arbeitgeber haftet!

Da der AG durch den Dienstplan genau weiß (das setzt man klar vorraus) welche Station wann wie besetzt ist. Organisationsverschulden!
Er hat als Bsp. das sog. 88 Betten Urteil (BGH) genannt.

Die sog. Durchführungsverantwortung gilt auch für Schüler, Zivis usw.


Gruß Circe :D

Herbert Kunst
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Überlastungsanzeige ist meist sinnvoll

Beitrag von Herbert Kunst » 06.11.2007, 10:06

Circe hat geschrieben: ....Fortbildung bei einem Rechtsanwalt .... Er hat dort ganz klar gesagt, unabhängig von einer Überlastungsanzeige der Arbeitgeber haftet! Da der AG durch den Dienstplan genau weiß (das setzt man klar vorraus) welche Station wann wie besetzt ist. Organisationsverschulden! Er hat als Bsp. das sog. 88 Betten Urteil (BGH) genannt. Die sog. Durchführungsverantwortung gilt auch für Schüler, Zivis usw. ...
Hallo Circe,

die Frage der Haftung (Regress, Freistellungsanspruch) bestimmt sich immer nich den Einzelumständen. Mit generalisierten Aussagen muss man vorsichtig sein. Es kommt letztlich immer darauf an, wer entscheidend gegen die im Einzelfall gebotenen Sorgfaltskriterien verstoßen hat. Dass kann in der Tat der Arbeitgeber sein, wenn es um offensichtliche Organisationsmängel geht. Es kann aber auch ein Arbeitnehmer sein, der auf die ihm besonders bekannt gewordenen Mängel nicht zeitgerecht aufmerksam gemacht hat.

Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung
http://www.pflegerechtportal.de
zeigt die Probleme auf.

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist meist eine Überlastungsanzeige sinnvoll. Wer etwas anderes sagt, lässt Arbeitnehmer möglicherweise in eine Haftung hinein laufen.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

WernerSchell
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Überlastungsanzeige / Gefährdungsanzeige = Rechtspflicht

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2018, 16:35

Buchtipp - aus aktuellem Anlass!

Werner Schell:

100 Fragen
zum Umgang mit Mängeln
in Pflegeeinrichtungen

Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht
- das verraten die 100 Tipps dieses Buches


Bild

Kunz Verlag, Schlütersche Buchreihe - 2011
168 Seiten
Gewicht: 226 gr.
210 mm x 148 mm
Paperback
ISBN: 9783899937671
Preis 12,95 Euro > https://buecher.schluetersche.de/de/100 ... 35430.html

Das Buch:
Was sollten Pflegekräfte tun, wenn sie merken, dass die Pflege nicht mehr optimal gewährleistet werden kann?
Pflegekräfte müssen wissen, was sie tun sollen, wenn sie nicht so arbeiten können, wie es dem Stand der
pflegewissenschaftlichen Standards entspricht. Allerdings müssen sie bei jedem Vorgehen beachten, dass sie
fast ausnahmslos gegen Strukturen ankämpfen, die sie selbst nicht beeinflussen können. Umso wichtiger ist es,
dass sie einige Regeln beachten. Welche das sind, wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten
die 100 Tipps dieses Buches!


Der Autor:
Werner Schell ist Dipl.-Verwaltungswirt und lehrt seit Jahrzehnten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
von Pflegekräften als Dozent für Pflegerecht. Er hat zahlreiche Fachbücher und Zeitschriftenartikel zum
Patienten- und Pflegerecht verfasst. Werner Schell ist seit vielen Jahren in der Patientenselbsthilfebewegung
aktiv und Gründer von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, Neuss.


Nähere Informationen:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Ma ... tungen.pdf
Siehe auch die Pressemitteilung vom 16.05.2011:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... otfall.php
Pflegenotstand und Pflegemängel – die Furcht vor dem Pflegeheim
http://www.mg-heute.de/2011/06/19/pfleg ... /#more-590
Das Whistleblower-Netzwerk informiert unter folgender Adresse:
http://www.whistleblower-net.de/blog/20 ... -buchtipp/

>>>> Buchbestellung ist auch online möglich unter:
http://www.libri.de/shop/action/product ... 37678.html
http://www.amazon.de/100-Fragen-Umgang- ... 3899937678
http://www.weltbild.de/3/16757455-1/buc ... ungen.html
http://www.buecher.de/shop/altenpflege/ ... /33328721/

Weitere Informationen:
viewtopic.php?f=5&t=15865

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Werner Schell:
40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz für Patienten und pflegebedürftige Menschen!


Bild

Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnen die Hilfe- und Unterstützungserfordernisse,
v.a. im Zusammenhang mit dem Lebensrisiko "Pflegebedürftigkeit", immer mehr an Bedeutung.
Es kam folgerichtig zur Gründung des Vereins "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk". Dieses Netzwerk
ist mittlerweile mit seinen Pflegetreffs bundesweit gut bekannt (> viewtopic.php?f=7&t=11655 )
Dabei ist der Grundsatz bedeutsam: Wir - pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Pflegekräfte
- sind die Betroffenen und wollen eine menschenwürdige Pflege jetzt - und überall !
Weitere Informationen u.a.: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/ bzw.
viewtopic.php?f=6&t=14148&p=86375#p86375
Einige Filmdokumentationen informieren:
> viewtopic.php?f=6&t=21070


Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21495

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Bild
Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660

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Siehe auch:
Rhein-Kreis Neuss - Neues Online-Beschwerdeportal für Pflegemängel
> viewtopic.php?f=3&t=22342
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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