Dienstverpflichtung jederzeit möglich?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Gast

Dienstverpflichtung jederzeit möglich?

Beitrag von Gast » 18.07.2003, 16:42

Kann PDL jederzeit eine Dienstverpflichtung von Pflegefachkräften vornehmen?

Hallo Forumsexperten!
Kann PDL jederzeit eine Dienstverpflichtung von Pflegefachkräften vornehmen? Der Anlass könnte sein, dass einige der im Dienstplan genannten Mitarbeiter erkrankt sind und folglich ausfallen. Jetzt wird kurzfristig per Telefon ein Mitarbeiter aufgefordert, einen Dienst zu übernehmen. Die Drohung: wenn er nicht komme, ergäben sich arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Ist das rechtlich zulässig? Ich meine nein. Wie seht Ihr das?
Gruß Dorle

Gast

Re: Dienstverpflichtung jederzeit möglich?

Beitrag von Gast » 18.07.2003, 16:43

Eine solche Dienstverpflichtung ist arbeitsrechtlich nicht möglich. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter nicht zwingen, außerhalb der Arbeitszeit zu jeder Zeit die Arbeit aufzunehmen.

Michael
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Registriert: 21.07.2003, 13:58

Re: Dienstverpflichtung jederzeit möglich?

Beitrag von Michael » 21.07.2003, 14:10

Hallo,
wenn der ArbG Mitarbeiter aus dem frei holen will muss er im Dienstplan Rufbereitschaft anordnen und bezahlen.

Eine Arbeitspflicht des MA wegen Krankheit eines anderen ist nicht möglich, da es sich nicht um eine Notlage(im Sinne des BAT u.ä.) - ein ArbG muss immer damit rechnen, dass MA erkranken.

Gast

Dienstverpflichtung jederzeit möglich? Nein

Beitrag von Gast » 30.05.2004, 15:54

Pflingstgrüße an alle!

Ich hatte gestern das Problem, dass ich am Pfingstmontag aus dem Frei kommen sollte. Per Zufall fand ich hier hilfreiche Texte und konnte mich zur Wehr setzen - erfolgreich. Ich hatte nämlich schon den Montag verplant.
Allerdings ist meine Stationsleitung (und wahrscheinlich auch die PDL) sauer. Bin gespannt, ob das alles ein Nachspiel hat. Melde mich dann vielleicht noch `mal.

Sam

Bob_Brewer

Re: Dienstverpflichtung jederzeit möglich?

Beitrag von Bob_Brewer » 03.06.2004, 12:48

Hallo,

es muss eins klar sein, angesichts der aufgezwungene Personalpolitik, und weil Pflegeeinrichtungen ihre Leistungen garantieren müssen: Wenn eine Schicht wegen Krankheit nicht abgedeckt ist, dann muss diese Schicht entweder zurecht kommen, oder es müssen Mitarbeiter gebeten ihren Dienst umzustellen. Ich würde auch nicht unbedingt jemand aus dem Frei holen wenn es nicht sein muss, doch die Alternativen sind schlimmer.

Wenn ich niemand aus dem Frei holen dürfte, und Bereitschaftsdienste bezahlen müsste, dann gäbe es von vornherein weniger Mitarbeiterinnen. Ich müsste ganz genau darauf aufpassen, wer regelmäßig krank wird, und gegebenfalls ihn/ ihr betriebsbedingt kündigen. Bzw. würde ich keine ältere Mitarbeiterinnen einstellen, genau darauf achten, dass Mitarbeiterinnen ihr Erholungsurlaub wirklich zur Erholung nutzen etc. etc. Kurz gesagt, der Klima würde rauer werden.

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in einen solchen Kampf begeben, werden nur die Pflegebedürftigen leiden und wenn dieses Leiden einen bestimmten Maß erreicht, der Pflegeeinrichtung geschlossen. Es ist eine politisches Problem, das wir nicht unter einander austragen sollten.

Für mich ist es wichtig, dass dieses Thema mit der Empfindsamkeit behandelt wird, das es verdient. Dazu gehört eine regelmäßigen Besprechung der Leitung mit der Mitarbeitervertretung über die Personalsituation, in der geregelt wird, wie mit dem Problem der nicht abgedeckten Schichten zu verfahren ist. Wenn nötig, könnte die Abstimmung über diese Regelung in eine Betriebsversammlung erfolgen. Danach hält sich jeder daran.

Herzliche Grüße
Bob

Gast

Dienstverpflichtung jederzeit möglich?

Beitrag von Gast » 04.06.2004, 12:29

Hallo Bob,
es ist schon herausgestellt worden, dass es rechtlich nicht möglich ist, Arbeitnehmer beliebig aus dem Frei zu holen.
Wenn aber Arbeitnehmer einem "Ruf" freiwillig folgen, ist das ihre Sache. Vielleicht haben sie dadurch "Vorteile" (extra Vergütung, andere Vergünstigen nach dem Motto "eine Hand wäscht die andere").
MfG Georg

Mirko
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Re: Dienstverpflichtung jederzeit möglich?

Beitrag von Mirko » 20.06.2004, 21:15

Hallo Bob,
ich bin auch der Meinung, dass dieses Thema eine gewisse "Sensibilität" benötigt.
Tatsache ist jedoch, dass gerade in der heutigen Zeit der Pflege, Mitarbeiter schon sehr flexibel arbeiten müssen - Dienstplanänderungen, auch kurzfristige, sind gerade nicht selten. Ich kenne kaum Mitarbeiter die nicht bereit sind einzuspringen, wenn "Not am Mann" ist. Doch wie ich aus den vorgehenden Berichten raushöre, geht es eher darum, was passiert wenn ich angerufen werde und "nicht" komme - droht eine Diskreditierung ? Ein solche Ausnutzung der Angst , auch mal "NEIN" sagen zu dürfen, darf nicht die Antwort darauf sein, ob ich jetzt die BewohnerInnen, durch mein "Nicht-Kommen" im Stich lasse.
Denn wenn ich so denken würde, hätte ich wohl einen 24- Stunden Job.
Mirko

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