Guten Morgen!
Aus dem Frei holen - war / ist bei uns "Standard". Wie ich jetzt hier lesen konnte, ist das alles so einfach nicht zulässig.
Ich werde jetzt - hier schlau geworden - für eine Änderung des praktizierten Verfahrens eintreten.
Sollte es dabei Schwierigkeiten / Fragen geben, werde mich melden.
Es grüßt aus dem schönen Bayern
Mira Sonnleitner
Direktionsrecht - zum Dienst verpflichten im Frei???
Moderator: WernerSchell
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Auf Freizeit besteht Anspruch - Dienstplan beachten!
Aus gegebener Veranlassung:
Besteht auf Freizeit, so wie sie im Dienstplan ausgewiesen ist. Last Euch nicht über den Tisch ziehen und nötigen, ständig für Sondereinsätze zur Verfügung zu stehen. Der Arbeitgeber muss personell so planen, dass er mit dem vorhandenen Personal die normalen Dienstzeiten abdecken kann (Urlaubs- und Krankheitszeiten eingerechnet).
Einige Grundsätze finden sich dazu im Arbeitszeitgesetz bzw. Tarifrecht.
Siehe auch zum Thema "Dienstplan" unter
viewtopic.php?t=4512&highlight=dienstplan
Lb. Grüße
Marlene B.
Besteht auf Freizeit, so wie sie im Dienstplan ausgewiesen ist. Last Euch nicht über den Tisch ziehen und nötigen, ständig für Sondereinsätze zur Verfügung zu stehen. Der Arbeitgeber muss personell so planen, dass er mit dem vorhandenen Personal die normalen Dienstzeiten abdecken kann (Urlaubs- und Krankheitszeiten eingerechnet).
Einige Grundsätze finden sich dazu im Arbeitszeitgesetz bzw. Tarifrecht.
Siehe auch zum Thema "Dienstplan" unter
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Lb. Grüße
Marlene B.
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Arbeitnehmer nur während Arbeitszeit verfügbar!
Wir hatten dieser Tage wieder mal die Situation, dass jemand aus dem Frei kommen sollte. Der Betroffene hat erfolgreich dagegen gehalten.
Daher merken:
Arbeitnehmer sind nur im Rahmen der vereinbarten und geplanten Arbeitszeit für den Arbeitgeber verfügbar. Im Übrigen haben sie frei und das uneingeschränkt. Die Leigeigenschaft ist abgeschafft.
K.B.
Daher merken:
Arbeitnehmer sind nur im Rahmen der vereinbarten und geplanten Arbeitszeit für den Arbeitgeber verfügbar. Im Übrigen haben sie frei und das uneingeschränkt. Die Leigeigenschaft ist abgeschafft.
K.B.
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de
Arbeitnehmer nur während Arbeitszeit verfügbar!
Guten Morgen,Karl Büser hat geschrieben: .... Arbeitnehmer sind nur im Rahmen der vereinbarten und geplanten Arbeitszeit für den Arbeitgeber verfügbar. Im Übrigen haben sie frei und das uneingeschränkt. Die Leigeigenschaft ist abgeschafft. .
diesen Grundsatz kann ich nur bestätigen. Wir haben ihn in unserem Betrieb immer wieder angemahnt und nun läuft alles bestens.
Man darf sich nicht einfach unterbuttern lassen und muss ggf. argumentativ dagegen halten. Dazu fand ich hier hilfreiche Informationen. Dafür danke ich sehr!
Mit freundlichen Grüßen
KPHNeuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!