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Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Alten- und Pflegeheim

Verfasst: 23.08.2018, 06:16
von WernerSchell
Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Alten- und Pflegeheim

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Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 07.06.2018 - Aktenzeichen: 5 Sa 446/17 -
Download >>> http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L


Nicht tarifgebundene Betreiber von Alten- und Pflegeheimen müssen Dauernachtwachen einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent auf das Bruttogehalt zahlen. Nur weil die Nachtarbeit in einem Alten- und Pflegeheim zwingend notwendig ist, sei damit noch keine "Verringerung des regelmäßigen Zuschlagssatzes von 30 Prozent gerechtfertigt". Begründe der Arbeitgeber geringere Zuschläge mit vermeintlichen Bereitschaftszeiten in der Nacht, müsse er diese genau belegen können.

Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Alten- und Pflegeheim

Verfasst: 28.08.2018, 06:02
von WernerSchell
Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Alten- und Pflegeheim

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Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 07.06.2018 - Aktenzeichen: 5 Sa 446/17 -
Download >>> http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L


Nicht tarifgebundene Betreiber von Alten- und Pflegeheimen müssen Dauernachtwachen einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent auf das Bruttogehalt zahlen. Nur weil die Nachtarbeit in einem Alten- und Pflegeheim zwingend notwendig ist, sei damit noch keine "Verringerung des regelmäßigen Zuschlagssatzes von 30 Prozent gerechtfertigt". Begründe der Arbeitgeber geringere Zuschläge mit vermeintlichen Bereitschaftszeiten in der Nacht, müsse er diese genau belegen können.