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Wieviel Pflegekräfte gehören in den Spätdienst...

Verfasst: 05.10.2017, 22:11
von Una 2000
Hallo zusammen
könnte mir jemand sagen, wie die Spätdienst - Besetzung in einer Senioreneinrichtung, dem Gesetz nach vorzuhalten ist?
13 Personen mit PG 2, 1 Person mit PG 4, 3 Personen mit PG 3 und ein Kurzzeitpflegeplatz mit PG 2.

Wieviel Pflegekräfte gehören in den Spätdienst...

Verfasst: 06.10.2017, 07:19
von WernerSchell
Eine allgemein verbindliche gesetzliche Vorgabe, die die Personalvorgabe exakt regelt, ist mir nicht bekannt.
Allerdings muss sich die Pflege immer am wissenschaftlichen Standard der Pflege ausrichten. Siehe insoweit § 11 SGB XI:
(1) Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. ... (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html ).
Im Übrigen müssen Dienstleistungen immer dem Sorgfaltsgebot gerecht werden - siehe §§ 276, 278 BGB (> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__276.html bzw. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html ).

Wieviel Pflegekräfte gehören in den Spätdienst...

Verfasst: 06.10.2017, 14:34
von WernerSchell
Am 06.10.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegenotstand in Krankenhäusern ist ein Gesundheitsrisiko, besonders mit Blick auf die Zunahme älterer Patienten. Zahlreiche Medienberichte belegen die Pflegenot! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit über 10 Jahren darauf aufmerksam, dass in der Krankenpflege Personal fehlt und für eine permanente Verschlechterung der Patientenversorgung verantwortlich ist. Dem gegenüber ist die Zahl der Ärzte gestiegen. Dafür gibt es eine einfache Erklärung, die in den ökonomischen Strukturen des Gesundheitssystems seine Grundlage hat: Ärzte bringen Geld - Pflegekräfte kosten Geld. Personaluntergrenzen bzw. Mindestpersonalregelungen für die Pflege sind nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Dringend erforderlich sind bundesweit geltende Personalbemessungssysteme für die Krankenhaus- und Heimpflege, die angemessene Personalausstattungen gewährleisten, im Tages- und Nachtdienst. Es ist fatal, dass halbherzige Lösungen als Schritt in die richtige Richtung eingestuft werden. Die pflegerischen Verrichtungen haben sich nach den anerkannten wissenschaftlichen Pflege-Standards auszurichten (§ 11 SGB XI). Und dies erfordert keine Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung. - Werner Schell > viewtopic.php?f=3&t=20178&p=97385#p97385