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Pflegefehler - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Verfasst: 04.08.2017, 06:10
von WernerSchell
Kündigung eines Betriebsmitglieds wegen behaupteter Pflegefehler

Der Vorwurf der Nichterreichbarkeit des zur Nachtschicht eingeteilten Personals für die Dauer einer Stunde vermag für sich genommen die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur dann zu begründen, wenn es darauf beruht, dass das betreffende Personal entweder bewusst nicht auf Signale reagiert hat oder dass es sich bewusst in eine Lage gebracht hat, in der es nicht reagieren bzw. die Signale nicht wahrnehmen konnte (hier: verneint).

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Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16 -
Download: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/ham ... 60712.html
bzw. http://www.iww.de/quellenmaterial/id/189174

Die Entscheidung wurde auch in "Rechtsdepesche", Jan/Feb. 2017, vorgestellt (Seite 20ff.)