Pflege von Kindern

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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MichelsMama15
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Pflege von Kindern

Beitrag von MichelsMama15 » 28.08.2016, 10:46

Hallo,

Und zwar bin ich Mutter von 6 Kindern und habe ein intensivekind von 19 Monaten , da er ein Zwillingskind ist und so wissbegierig ist möchte ich ihn mit Unterstützung eines pflegedienstes nach Hause holen. Leider sind wir ohne irgendwelche Unterstützungen von Behörden und der pflegeeinrichtung. Da man unseren Michel von Anfang an in der Einrichtung haben wollte und Eltern Wunsch auseracht gelassen wurde hat man uns das teilsorgerecht entzogen und beharrt seit dem auf die stationäre Pflege obwohl das mdk Gutachten was anderes sagt. Auch die Einrichtung beharrt auf 6 - 12 Monate Anlaufzeit und behauptet das wir eingearbeitet werden müssen. Unser pflegedienst sagt auch hier was anderes, er sagt aufgrund der vielen Kinder wird es schwierig die Versorgung von Michel komplett alleine zu übernehmen, was ich auch nachvollziehen kann. Für uns als Familie ist das Angebot von der 24 Std pflegediensten optimal. Habe ich eine Chance mich gegen diese Behauptungen zu wehren um auch das Gegenteil zubeweisen?

Meine Behauptungen die ich in den Raum werfe kann ich alles beweisen.

WernerSchell
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Pflege von Kindern

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2016, 13:08

Hallo MichelsMama,
anhand der gegebenen Hinweise ist eine Einschätzung natürlich nur schwer möglich. Wenn es konkrete Aussagen gibt,
die Ihre Wünsche bzw. Argumentation stützen, sollten diese zusammen mit einem Antrag an die Stelle übersandt werden, die jetzigen
Regelungen verfügt hat. Dabei sollte sachlich formuliert werden.
Möglicherweise kann es sinnvoll sein, insoweit anwaltliche Hilfe einzuholen, damit sofort in geeigneter Weise vorgegangen wird.
Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass der in Anspruch zu nehmende Anwalt mit dem Familienrecht gut vertraut ist.
Wegen der anfallenden Kosten kann ggf. geprüft werden, ob Beratungshilfe durch das zuständige Amtsgericht in Betracht kommen
kann. Nachfrage kostet nichts.
Viele Grüße
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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