Muss ich einen rauchenden Patienten versorgen?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Muss ich einen rauchenden Patienten versorgen?

Beitrag von Hasilein » 30.03.2016, 14:58

Muss ich einen rauchenden Patienten versorgen?

Die Frage ist etwas ungeschickt formuliert.
In unserer Einrichtung dürfen Patienten selbsttätig rauchen.
Verschlechtert sich der Zustand, darf der Patient nur noch in Anwesenheit einer zweiten Person rauchen.
Manchmal übernehmen das ehrenamtliche Mitarbeiter, aber meistens machen das die zuständigen Pflegefachkräfte.
Ich bin Asthmatikerin, seit über 30 Jahren. Zigarettenrauch ist mir unangenehm und ich stehe selten bei den Rauchern mit draußen.
Meine Frage: Darf ich mich als Pflegekraft weigern einen Patienten zu versorgen, wenn dieser nicht mehr alleine rauchen darf?
Meistens findet man jemanden, aber wenn es grad mal nicht geht, sehe ich meinen Selbstschutz an erster Stelle.
Muss ich arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn ich mich weigern würde, Raucher zu versorgen?
Leben und leben lassen!

WernerSchell
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Rauchen am Arbeitsplatz – aus arbeitsrechtlicher Sicht

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2016, 16:39

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Hasilein
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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Beitrag von Hasilein » 30.03.2016, 19:34

Ähnlich geartete Artikel konnte ich mehrere im Netz finden und grundsätzlich ist mir klar, dass Nichtraucherschutz in der Regel immer im Vordergrund steht.

Grundsätzlich kann ich mich auch ganz gut auf der Arbeit schützen, z.B. indem ich rauchende Kollegen nicht auf die Terrasse begleite oder mich in die günstige Windrichtung stellen, damit ich keinen Rauch abbekomme.
Diese Wahl habe ich im Patientenzimmer nicht.
Da bleibt wohl wieder nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Verärgere ich die Kollegen, indem ich mich rauchenden Patienten verweigere oder verärgere ich mich, indem ich etwas gezwungenermaßen tue, was ich eigentlich nicht will. Dem armen rauchenden Patienten zuliebe, der ja sonst nichts mehr hat im Leben ... :(
In einem der zahlreichen Artikel schrieb eine pflegerische Kollegin mit ähnlicher Auffassung wie ich, dass sie "mal" bei einem Patienten "mitraucht". Meistens findet sich jemand der selbst raucht für diesen Liebesdienst. Weil es halt eben mal "ein" Patient ist, der diesen Wunsch hat.
Was aber, wenn es eine zweiten und dritten Patienten gibt? Da bleibt dann leider nur die Verleugnung der eigenen Bedürfnisse. Schade.
Manchmal wünschte ich mir den Mut für mich einzustehen und zu sagen, dazu kann mich keiner zwingen, das mache ich nicht mit. Natürlich kann ich das tun. Aber dann mit allen Konsequenzen.
Da hoffe ich zukünftig lieber weiter auf freundliche Ehrenamtliche und rauchende Kollegen!
Leben und leben lassen!

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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2016, 06:12

... eine Patentlösung kann ich nicht anbieten. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich gefordert. Er muss
entsprechend den gegebenen Bedingungen umfänglichen Gesundheitsschutz gewährleisten. Den muss
man im Zweifel als Arbeitnehmer einfordern. Es könnte eventuell daran gedacht, das zuständige
Amt für Arbeitsschutz zu beteiligen. ....Siehe Arbeitsschutzgesetz!
W.S.
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