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Europäischer Berufsausweis (EBA) fördert Mobilität

Verfasst: 30.03.2016, 07:23
von WernerSchell
Europäischer Berufsausweis

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Was ist der Europäische Berufsausweis
Mit der Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG wird der Europäische Berufsausweis (kurz:EPC) eingeführt. Er soll die vorübergehende Mobilität im Rahmen der Dienstleistungserbringung und das Berufsanerkennungsverfahren vereinfachen.
Der Europäische Berufsauweis ist eine elektronische Bescheinigung und dient der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land.
Berufstätige, die sich um den EPC bewerben wollen, können dies über das EU-Portal „Ihr Europa/ Your Europe“ tun. Unter dem nachfolgenden Link können Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer sich über die Vorteile des Europäischen Berufsausweises informieren und sich für einen Zugang zum EPC-Verfahren registrieren lassen.

Link(s):
EU-Portal - Europäischer Berufsausweis > http://europa.eu/youreurope/citizens/wo ... dex_de.htm
Präsentation der Europäischen Kommission: Proposal of the Commission amending Directive 2005/36/EC > http://ec.europa.eu/internal_market/qua ... ion_en.pdf
Datei Download(s):
Berufsanerkennungsrichtlinie (Änderung) 1002.26 KB > https://www.nrw-ea.de/de/file/1580/down ... en=yNK0_nA_
Durchführungsverordnung (Berufsauweis u.a.) 404.38 KB > https://www.nrw-ea.de/de/file/1581/down ... n=qDoC3ckN
EBA - Broschüre der Europäischen Kommission 659.42 KB > https://www.nrw-ea.de/de/file/1639/down ... n=klGzyzB8

Quelle: Landesregierung NRW

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Mobilität für Gesundheitspersonal

(Quelle: EU-Aktuell v. 18.01.2016) Der Europäische Berufsausweis (EBA) erleichtert ab dem 18.01.2016 Krankenpflegepersonal, Apothekern, Physiotherapeuten, Bergführern und Immobilienmaklern ihren Beruf in einem anderen EU-Land auszuüben.
Der EBA ist kein Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Er ist benutzerfreundlicher als die traditionellen Anerkennungsverfahren und ermöglicht es, einen Antrag online zu verfolgen. Er ist der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und die Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden oder dass die Voraussetzungen erfüllt sind, vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen.
Das System beinhaltet Absicherungen, die Missbrauch verhindern sollen: ein Warnmechanismus stellt sicher, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend geschützt sind. Der Vorwarnmechanismus verpflichtet die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats dazu, die zuständigen Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten über solche Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssen mitgeteilt werden.
Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen mit dem EBA könnte der Berufsausweis zukünftig auch auf andere mobile Berufe ausgeweitet werden.

Quelle: Pressemitteilung vom31.01.2016
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

Weitere Informationen unter folgender Adresse:
http://europa.eu/youreurope/citizens/wo ... dex_de.htm
http://ec.europa.eu/internal_market/pub ... int_de.pdf
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/n ... in-europa/
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/euro ... -in-der-eu