Mindestohn - Mindestlohn in der Pflege

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Mindestohn - Mindestlohn in der Pflege

Beitrag von Service » 17.03.2013, 07:50

Mindestlöhne

(Quelle: WSI) Von 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 20 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mehrheit unter ihnen hat ihre Lohnuntergrenze zum Jahresbeginn angehoben. Doch Massenarbeitslosigkeit in den Euro-Krisenstaaten sowie der strikte Sparkurs, den die nationalen Regierungen auch auf Drängen von EU-Kommission und IWF verfolgen, bremsen die Anpassung der Lohnuntergrenzen in Europa weiterhin stark ab, zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI).
10,83 Euro in Luxemburg, 9,43 Euro in Frankreich, 9,01 Euro in den Niederlanden - zum 1. Januar 2013 haben 12 EU-Länder ihre gesetzlichen Mindestlöhne erhöht. Großbritannien und Belgien hatten schon im vergangenen Herbst aufgeschlagen. Gleichwohl habe sich zuletzt "die schwache Mindestlohnentwicklung der Vorjahre weiter fortgesetzt und in einigen europäischen Ländern sogar noch verschärft", schreibt WSI-Tarifexperte Dr. Thorsten Schulten.
Regelrecht dramatisch war der Verlauf in Griechenland. Die Regierung in Athen kürzte den Mindestlohn auf internationalen Druck um knapp 23 Prozent auf 3,35 Euro pro Stunde. Portugal, Irland, Rumänien und die Tschechische Republik froren ihr Lohnminimum ein.
In den Ländern, in denen es Erhöhungen gab, fielen diese meist geringer aus als in den Vorjahren. Nach Abzug der Inflation waren die realen Zuwächse bestenfalls bescheiden, etwa in Frankreich mit einem realen Plus von 0,3 oder in Belgien von 1,2 Prozent. In mehreren Ländern zehrte die Teuerung die Anhebung sogar auf. Das geschah nach Schultens Auswertung beispielsweise in den Niederlanden, Spanien oder Großbritannien, wo die gesetzlichen Mindestlöhne bereits seit mehreren Jahren real an Wert verlieren. Es gab allerdings auch Ausnahmen, zeigt der Wissenschaftler: Litauen erhöhte seinen Mindestlohn um preisbereinigt knapp 22 Prozent. In Polen und Bulgarien stiegen die Lohnminima real um gut drei und um fast 12 Prozent. Auch einige Länder außerhalb der EU hoben ihre Mindestlöhne spürbar oberhalb der Inflation an, darunter Argentinien, Südkorea und Brasilien.
In den westeuropäischen Euro-Ländern betragen die niedrigsten erlaubten Stundenlöhne nun zwischen 8,65 Euro in Irland und 10,83 Euro brutto in Luxemburg. In Großbritannien müssen umgerechnet mindestens 7,63 Euro gezahlt werden. Dieser Wert ist jedoch von der anhaltenden Schwäche des Britischen Pfunds beeinflusst. Sonst würde der britische Mindeststundenlohn heute bei gut neun Euro und damit auf westeuropäischem Durchschnittsniveau liegen, erklärt Schulten.
Die südeuropäischen EU-Staaten haben Lohnuntergrenzen zwischen knapp drei Euro in Portugal und 4,06 Euro auf Malta. Etwas darüber liegt mit 4,53 Euro Slowenien. In den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch deutlich niedriger. Allerdings haben mehrere davon auch in den vergangenen Krisenjahren aufgeholt. So müssen in Polen jetzt mindestens 2,21 Euro pro Stunde bezahlt werden. Zudem spiegeln die Niveauunterschiede zum Teil auch unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftparitäten zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU von 1:12 auf etwa 1:6.
In den Euro-Krisenstaaten werden die Lohnuntergrenzen unter Druck bleiben, prognostiziert WSI-Forscher Schulten. Allerdings träten vor allem auf Ebene der EU-Kommission die Nachteile und Widersprüche einer restriktiven Mindestlohnpolitik immer deutlicher zu Tage: So lobe die Generaldirektion Wirtschaft sinkende Mindestlöhne in Krisenländern. Fast gleichzeitig warne aber die Generaldirektion Beschäftigung und Soziales vor einer zunehmenden sozialen Polarisierung in Europa und bezeichne Mindestlöhne als wichtiges Instrument, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stabilisieren. Die Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre stützten diese Analyse, betont Schulten: "Nachdem das Scheitern der europäischen Austeritätspolitik und der damit verbundenen Politik der Lohnkürzungen immer offensichtlicher wird, ist auch eine grundlegende Wende in der Mindestlohnpolitik dringend geboten."
WSI-Mindestlohnbericht 2013 - anhaltend schwache Mindestlohnentwicklung in Europa. Download: http://194.245.120.122/Sites/A/Online-Archiv/11277

Quelle: Mitteilung vom 16.03.2013
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Mindestlöhne in Deutschland

Beitrag von Service » 17.03.2013, 07:51

Mindestlöhne in Deutschland

(Quelle: IAB) Angesichts der seit Jahren rückläufigen Tarifbindung in Deutschland hat der deutsche Gesetzgeber in mittlerweile zwölf Branchen bzw. Berufen die von den jeweiligen Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag entsprechend hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gruppe von deutschen Forschungsinstituten beauftragt, die Wirkungen von Mindestlöhnen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerbsfähigkeit für insgesamt acht Branchen eingehend zu untersuchen.
Eine Veröffentlichung des IAB enthält wissenschaftlich begutachtete Kurzfassungen von sieben der acht Abschlussberichte - jeweils in deutscher Sprache. Ein Beitrag des Herausgebers fasst deren Ergebnisse in einem englischsprachigen Beitrag zusammen, diskutiert die vielfältigen methodischen Fallstricke und ordnet die Befunde in die theoretische und empirische Mindestlohnliteratur im In- und Ausland ein. Peter Dolton zeichnet in seinem Beitrag die britischen Erfahrungen mit dem 1999 dort eingeführten gesetzlichen Mindestlohn nach. Zudem diskutiert er die möglichen Konsequenzen der Einführung eines Mindestlohns nach britischem Vorbild für Deutschland.
Weitere Infos unter: http://www.iab.de/de/publikationen/Jour ... earch.aspx

Quelle: Mitteilung vom 16.03.2013
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Soziale Marktwirtschaft - Staat muss Bedingungen schaffen

Beitrag von Bajuware » 17.03.2013, 12:43

Ich denke, dass wir einmal darüber nachdenken müssen, ob wir in Deutschland real noch eine soziale Marktwirtschaft haben.
Es wird zwar immer von Märkten und Arbeitsplätzen gesprochen. Aber die einzelnen Menschen kommen mit ihren Bedürfnissen
nicht mehr so richtig zur Geltung. Ein Staat, der sich zur sozialen Marktwirtschaft bekennt, muss m.E. jedem ein auskömmliches
Einkommen garantieren, wenn er sich vollzeitig in der Arbeitswelt einbringt. Ausbeutung darf nicht zugelassen werden.
Wenn die freien Kräfte des Marktes auskömmliche Arbeitsbedingungen nicht zulassen, dann muss der Staat halt mit entsprechenden
Vorgaben eingreifen. Das sehe ich als eine Aufgabe des Sozialstaates an.

Bajuware.
Die Rahmenbedingungen des Pflegesystems stimmen nicht (mehr)! Dies gilt es zu beklagen. Pflegebedürftige und Pflegepersonal leiden unter dem System. - Verantwortungsträger sind gefordert!

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Soziale Marktwirtschaft - Staat muss Bedingungen schaffen

Beitrag von Cicero » 18.03.2013, 08:57

Bajuware hat geschrieben:Ich denke, dass wir einmal darüber nachdenken müssen, ob wir in Deutschland real noch eine soziale Marktwirtschaft haben.
Es wird zwar immer von Märkten und Arbeitsplätzen gesprochen. Aber die einzelnen Menschen kommen mit ihren Bedürfnissen
nicht mehr so richtig zur Geltung. Ein Staat, der sich zur sozialen Marktwirtschaft bekennt, muss m.E. jedem ein auskömmliches
Einkommen garantieren, wenn er sich vollzeitig in der Arbeitswelt einbringt. Ausbeutung darf nicht zugelassen werden.
Wenn die freien Kräfte des Marktes auskömmliche Arbeitsbedingungen nicht zulassen, dann muss der Staat halt mit entsprechenden
Vorgaben eingreifen. Das sehe ich als eine Aufgabe des Sozialstaates an.
Diese Gedanken kann ich nachvollziehen und sehe das ähnlich. Wir müssen daher die Strukturen der sozielen Marktwirtschaft nachjustizieren.

Cicero
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Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Der Mindestlohn in der Pflege steigt weiter

Beitrag von Presse » 26.06.2013, 06:40

Der Mindestlohn in der Pflege steigt weiter

Berlin (ots) - Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte steigt zum 1. Juli 2013 um weitere 0,25 Euro an, auf einen Stundenlohn von dann 9,00 Euro im Westen und auf 8,00 Euro im Osten. "Das ist ein fairer Lohn für alle Pflegehilfskräfte, die in Heimen und ambulanten Diensten eine engagierte Arbeit verrichten und eine Anerkennung zugleich. Mehr als 7 Millionen Menschen in Deutschland verdienen derzeit einen geringeren Stundenlohn als die Hilfskräfte in der Pflege", so Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeber-verbandes Pflege. Pflegefachkräfte mit einer Vollausbildung hingegen kämen bundesdurchschnittlich, laut einer RWI-Studie, auf einen monatlichen Bruttolohn von 2.400 Euro. Die Ankündigung des Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, im Falle eines Wahlsieges der SPD einen Mindestlohn in der Pflege einführen zu wollen, sieht Greiner damit bereits als erfüllt an. "Das eigentliche Problem der Pflegewirtschaft ist nicht die Bezahlung der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter, sondern der sich rasant verschärfende Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften. Ursache dafür ist, daß die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren stark ansteigt und parallel dazu der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften enorm wächst. Die deutlich gestiegenen Ausbildungszahlen in der Pflege können dieses Delta nicht schließen. Daher brauchen wir neben der konsequenten Unterstützung der Politik bei der zügigen Umsetzung der vereinbarten Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Pflege auch bessere Bedingungen für den Zuzug ausländischer Fachkräfte", so Greiner abschließend.

Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Der Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 7.500 Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter. Der Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.06.2013 Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Pressekontakt: Steffen Ritter
Pressesprecher
Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Friedrichstraße 191, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 - 67 80 63 7-0
Telefax: +49 (0)30 - 67 80 63 7-22
Mobil: +49 (0)160- 15 31 796
E-Mail: presse@arbeitgeberverband-pflege.de
Internet: www.arbeitgeberverband-pflege.de

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Verdi fordert mehr Geld für Pflegehilfskräfte

Beitrag von Presse » 03.03.2014, 07:55

Verdi fordert mehr Geld für Pflegehilfskräfte
Verdi kämpft um eine deutliche Lohnsteigerung für Pflegehilfskräfte. In die am Freitag beginnende erste Verhandlung
der Pflegemindestlohnkommission geht die Dienstleistungsgewerkschaft nach eigener Aussage mit der Forderung ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... lfskraefte

Sozialverband prüft Klage zur Verbesserung der Pflege
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... der-Pflege
Langzeitkonten für Pflegekräfte in Baden-Württemberg
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... raefte-ein

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15 EU-Länder haben Mindestlöhne erhöht

Beitrag von Service » 20.04.2014, 06:56

15 EU-Länder haben Mindestlöhne erhöht
(Quelle: WSI) Die Mehrheit der EU-Länder hat in den vergangenen Monaten ihren Mindestlohn angehoben - aber das Wachstum war zumeist wieder nur schwach. Deutschland steigt im Vergleich zu seinen westeuropäischen Nachbarn mit einem moderaten Mindestlohnniveau ein. Das zeigt der neue Europäische Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI).
21 von 28 EU-Staaten verfügen über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Im kommenden Jahr soll Deutschland hinzukommen. WSI-Tarifexperte Dr. Thorsten Schulten untersucht im neuen WSI-Mindestlohnbericht und einer weiteren Analyse, wie sich die Lohnuntergrenzen aktuell entwickeln - und welche Schlussfolgerungen sich für Deutschland ergeben. Zwei wichtige Befunde: Für die Behauptung von Mindestlohngegnern, Lohnminima würden von der Politik, etwa in Wahlkämpfen, hochgetrieben, finden sich keine Belege. Und: Mit einem Stundensatz von 8,50 Euro steigt Deutschland im westeuropäischen Vergleich keineswegs besonders hoch in den Mindestlohn ein.
15 EU-Länder haben ihre gesetzlichen Mindestlöhne zum 1. Januar 2014 oder kurz davor angehobe. Gleichwohl bremsten die Krise im Euroraum und der Sparkurs, den viele nationale Regierungen nach wie vor verfolgen, die Anpassung der Lohnuntergrenzen in Europa erneut stark ab, konstatiert der WSI-Experte.
In den westeuropäischen Euro-Ländern betragen die niedrigsten erlaubten Bruttostundenlöhne nun zwischen 8,65 Euro in Irland und 11,10 Euro in Luxemburg. In Großbritannien müssen umgerechnet mindestens 7,43 Euro gezahlt werden. Dieser Wert ist aber von der Abwertung des Britischen Pfunds gegenüber dem Euro beeinflusst. Sonst würde der britische Mindeststundenlohn heute bei 9,22 Euro liegen, erklärt Schulten. Deutschland bewege sich somit "mit dem jetzt anvisierten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am unteren Rand der westeuropäischen Spitzengruppe", schreibt der Forscher.
Zudem spiegeln die Niveauunterschiede zum Teil auch unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftparitäten zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU von 1:11 auf etwa 1:6. Interessant ist, dass der geplante deutsche Einstiegs-Mindestlohn kaufkraftbereinigt noch unter dem britischen liegen wird. Auch gemessen am mittleren Lohn im Land ist das Niveau des deutschen Lohnminimums keineswegs besonders hoch, zeigt Schulten: 2012 hätten die 8,50 Euro 51 Prozent des Medianlohns entsprochen, ein Wert, der bis zur Einführung 2015 noch spürbar sinken wird. Damit liegt der deutsche Mindestlohn international in einem breiten Mittelfeld. In Portugal oder Frankreich ist das Niveau mit 58 und 62 Prozent weitaus höher. "Behauptungen, ein deutscher Mindestlohn sei im europäischen Vergleich hoch, treffen in keiner Hinsicht zu", betont Schulten.

Quelle: Mitteilung vom 20.04.2014
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Mindestlohn in der Pflege steigt

Beitrag von Presse » 05.09.2014, 10:58

Bündnis für GUTE PFLEGE: Mitglieder, Unterstützer

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Information die PM des BMAS zum Abschluss der Mindestlohnkommission in der Pflege von gestern im Anhang sowie die PM des AWO Bundesverbands dazu. Dieser Mindestlohn betrifft natürlich, wie bisher, die Pflegehilfskräfte. Neu ist, dass ab Oktober 2015 die Mindestlohnregelung auch auf die Hilfskräfte in der Betreuung ausgeweitet wird, also z. B. auf die 87b-Kräfte.
Mit freundlichen Grüßen,
i. A.
Claus Bölicke
Referent für Altenhilfe
Abt. Gesundheit/Alter/Behinderung
Telefon: +49 30 26 309 -161
Mobil: +49 172 561 59 53
Fax: +49 30 26 309 32-161
claus.boelicke@awo.org
http://www.awo.org

+++
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Nr. 44
Berlin, 5. September 2014

Mindestlohn in der Pflege steigt
Pflegekommission für höhere Mindestlöhne und Ausweitung des Geltungsbereichs


Am gestrigen 4. September hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2017 weiter wachsen und dann 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten betragen. Davon profitieren gerade Pflegehilfskräfte. Ab 1. Oktober 2015 soll zudem der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet werden: Dann sollen zusätzlich auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: „Es ist gut, dass sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne geeinigt hat. Pflege ist kein Beruf wie jeder andere, auch und gerade hier brauchen wir gute Löhne für die Beschäftigten. Der Pflegebedarf wächst, und hochwertige, qualifizierte Pflege braucht motiviertes Fachpersonal. Der Pflegemindestlohn ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen.“

Jürgen Gohde, Beauftragter des BMAS für die Pflegekommission: „Die Einigung wird nach schwierigen Verhandlungen von allen Kommissionsmitgliedern mitgetragen. Dies ist ein wichtiges Signal für die Branche. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken. Von diesem Mindestlohn werden sowohl Beschäftigte und Unternehmen als auch die Pflegebedürftigen profitieren. Gute Pflege soll auch angemessen entlohnt werden. Dass sich ein Mindestlohn in der Branche bewährt hat, haben die Erfahrungen seit 2010 gezeigt.“

In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 780.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Bei-spiel in Privathaushalten), wird ab 1. Januar 2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelten. Er ergänzt den besonderen Mindestlohn im Bereich der ambulanten, teilstationären oder stationäre Pflege.

Die geplanten Erhöhungsschritte im einzelnen:
West Ost
Höhe Steigerung
ab dem Inkrafttreten (frühestens 01.01.2015) West 9,40 € 4,4% Ost 8,65 € 8,1%
ab 01.01.2016 West 9,75 € 3,7 % Ost 9,00 € 4,1 %
ab 01.01.2017 West 10,20 € 4,6 % Ost 9,50 € 5,6 %

Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen.
Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.

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Erhöhung des Pflege-Mindestlohns ist enttäuschend

Beitrag von Presse » 05.09.2014, 18:27

0884 / 5. September 2014
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Erhöhung des Pflege-Mindestlohns ist enttäuschend

"Insgesamt ist das Ergebnis der Verhandlungen über den Mindestlohn in der Pflege enttäuschend. Zwar sollen künftig endlich auch Assistenzkräfte, Betreuungskräfte sowie Alltagsbegleiterinnen und –begleiter in den Geltungsbereich des Mindestlohns einbezogen werden. Die schrittweisen Lohnerhöhungen sind aber viel zu niedrig und nicht annähernd der verantwortungsvollen Arbeit der Beschäftigten angemessen", erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den am Freitagvormittag vom Bundesministerium für Arbeit veröffentlichten Ergebnissen der Verhandlungen. Zimmermann weiter:

"Auf Kosten der Pflegekräfte wurden hier Arbeitgeberinteressen durchgesetzt. Pflege ist eine anspruchsvolle und auch belastende Arbeit. Gute Pflege hat ihren Preis. Das muss anerkannt werden. Ein richtiger erster Schritt, um Dumpinglöhnen einen Riegel vorzuschieben, wäre die Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege auf 12,50 Euro – und zwar für Ost und West gleichermaßen. Das allein reicht aber nicht, um die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Die Löhne für Pflegekräfte und Pflegefachkräfte müssen insgesamt deutlich erhöht werden. Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, die Pflegeversicherung endlich auf eine solide finanzielle Basis zu stellen und damit die Voraussetzungen für angemessene Löhne und gute Arbeit in der Pflege zu schaffen."

Quelle: Pressemitteilung vom 05.09.2014
F.d.R. Christian Posselt
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Mindestlohn: ... noch viel zu tun

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2014, 09:16

Mindestlohn: Für erfolgreiche Umsetzung noch einiges zu tun

(Quelle: WSI) Damit der allgemeine Mindestlohn ein Erfolg wird, ist noch einiges zu tun. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Wichtig sind nach Analyse der Forscher klarere Regeln in einigen wichtigen praktischen Fragen, wirksame Kontrollen, eine breite Informationskampagne und ein Dialog zwischen Unternehmen und Gewerkschaften. Hilfreich sei auch ein Verbandsklagerecht gegen Mindestlohnverstöße, wie es beispielsweise in Frankreich existiert.
Ab Januar 2015 wird Deutschland zur großen Mehrheit der EU-Staaten gehören, die einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn haben - als 22. Land. Was es bei der Umsetzung zu beachten gilt, hat das WSI im Auftrag der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung in NRW (GiB) untersucht.
Transparente Vorschriften: Um überprüfen zu können, ob die künftige Lohnuntergrenze eingehalten wird, wären klare Vorgaben dafür nötig, wie die tatsächliche Lohnhöhe zu berechnen ist. Das Problem: In der vom Bundestag beschlossenen Regelung fehlt nach Analyse der Forscher eine solche präzise Definition. Wenn es darum geht, welche Einkommensbestandteile in die Kalkulation einfließen dürfen, verweist die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Demnach dürfen Arbeitgeber nur das berücksichtigen, was sie für die vertraglich vereinbarte "Normalleistung" zahlen. Das heißt: Tätigkeiten, die über das Normalmaß hinausgehen, sind extra zu vergüten. Das betrifft beispielsweise Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Gefahrenzulagen oder Trinkgelder. Dagegen herrsche Uneinigkeit darüber, wie mit Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Verpflegung und Unterkunft umzugehen ist, monieren die Autoren. Für Unternehmen und Beschäftigte sei damit teilweise nicht nachvollziehbar, wer durch den Mindestlohn Anspruch auf eine Lohnerhöhung hat. Hier wäre nach der WSI-Analyse eine Klarstellung durch den Gesetzgeber angebracht.
Korrekte Erfassung der Arbeitszeit: Da der Mindestlohn sich auf die Bezahlung pro Stunde bezieht, ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich. Auch hier sehen die Wissenschaftler weiteren Regelungsbedarf. Die Erfahrungen des europäischen Auslands und auf Branchenebene zeigten, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeit eine gängige Praxis zur Umgehung von Mindestlöhnen ist. Zum einen müssten Beschäftigte oft unbezahlte Mehrarbeit leisten - das passiert auch und gerade in Deutschland: Umfragen zufolge macht ein Fünftel der deutschen Beschäftigten regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Zum anderen lüden Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit zum Missbrauch ein, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet sei. Arbeitgeber könnten versucht sein, bei der Berechnung von Stundenlöhnen von unrealistisch hohen Arbeitsanforderungen auszugehen. Darüber hinaus lasse das Mindestlohngesetz offen, wie mit "besonderen Arbeitszeiten" wie Bereitschaftsdienst oder Anfahrts- und Wartezeiten zu verfahren ist.
Effektive Kontrollen: Um Verstößen gegen das neue Gesetz vorzubeugen, ist der Studie zufolge eine angemessene Kontrolldichte unerlässlich. Erfahrungen zeigten zwar, dass sich die große Mehrheit der Unternehmen gesetzeskonform verhält. Insbesondere in arbeitsintensiven Branchen wie dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe sei allerdings durchaus mit Umgehungsversuchen zu rechnen. In Frankreich und den Niederlanden gibt es jeweils eine umfassende Arbeitsinspektion, die das verhindern soll. Deutschland dagegen verfüge über eine fragmentierte Struktur unterschiedlicher Kontrollbehörden, schreiben die Forscher. Am wichtigsten sei die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Dazu kommen landeseigene Kontrollstellen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe und die Rentenversicherung, die regelmäßig Betriebsprüfungen durchführt. Gewerbeaufsichtsämter, Arbeitsagenturen und Sozialkassen seien zwar nicht explizit zuständig, aber durchaus in der Lage, Verstöße aufzudecken. Wichtig wäre, dass diese verschiedenen Institutionen effizient zusammenarbeiten. Problematisch sei außerdem, dass die geplante Aufstockung der FKS um 1.600 Stellen erst in fünf Jahren abgeschlossen werden soll, da gerade in der Einführungsphase des Mindestlohns von besonders vielen Verstößen ausgegangen werden müsse, so die Forscher. Die Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und die Möglichkeit, gesetzeswidriges Verhalten mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zu bestrafen, dürften aber Wirkung zeigen: "Der damit geschaffenen Sanktionsrahmen ist - sofern er in der Praxis auch tatsächlich ausgeschöpft wird - durchaus geeignet, eine präventive Regelung gegen Mindestlohnverstöße zu schaffen."
Aufklärung und Durchsetzung von Ansprüchen: Neben wirksamen Sanktionen bedarf es laut der WSI-Studie gangbarer Verfahren, mit denen Arbeitnehmer ihre Mindestlohnansprüche geltend machen können. Eine wichtige Voraussetzung: Die Beschäftigten müssen sich über ihre Rechte im Klaren sein. Daher, so die Empfehlung, sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Belegschaften über deren Ansprüche zu informieren. Außerdem müsse die Gehaltsabrechnung so gestaltet sein, dass die Einhaltung des Mindestlohns nachvollziehbar ist. Ähnlich wie in Großbritannien wäre zudem ein Mindestlohn-Rechner im Internet hilfreich.
Download der Studie hier: http://www.landderfairenarbeit.nrw.de/f ... n_2014.pdf

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Mindestlohn macht es auch für die Pflegebedürftigen teuer

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2015, 07:29

Pflege: Mindestlohn macht es auch für die Pflegebedürftigen teuer
Das Mindestlohngesetz steigert auch die Pflegekosten. Die Pflegedienste fürchten die Mehrkosten und bangen um die Versorgung
der Pflegebedürftigen. Denn diese erhalten weniger Leistungen für den Pauschalbetrag aus der Pflegeversicherung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... ege&n=3987
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Pro und Contra: Mindestlohn in der Pflege - ja oder nein?

Beitrag von WernerSchell » 30.01.2015, 07:53

Ärzte Zeitung - 30.01.2015
Pro und Contra: Mindestlohn in der Pflege - ja oder nein?
Seit Jahresbeginn gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn - auch in der Pflege. Die Meinungen darüber sind jedoch verschieden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=878 ... ege&n=4009


Pro
Gute Pflege braucht mehr als den Mindestlohn

Von Karl-Josef Laumann
Als Christ und Demokrat ist für mich die Wahrung der Menschenwürde das höchste Gut, das wir in unserer Gesellschaft haben.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", heißt es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=878 ... ege&n=4009
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Jahr des Mindestlohns: Alle Daten auf einen Blick

Beitrag von WernerSchell » 19.04.2015, 08:17

2015 - Das Jahr des Mindestlohns: Alle Daten auf einen Blick

(Quelle: WSI) Seit Jahresbeginn gibt es in Deutschland erstmals einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er wird durch die bereits seit längerem bestehenden Branchenmindestlöhne und die Mindestlohnvorgaben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ergänzt. "Damit haben sich die Chancen deutlich verbessert, der großen Mehrheit der Beschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen zu garantieren und den Niedriglohnsektor zurückzudrängen", sagt Dr. Reinhard Bispinck, Abteilungsleiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung und Mindestlohnexperte des WSI. "Das Jahr 2015 wird deshalb als Jahr des Mindestlohnes in die deutsche Sozialgeschichte eingehen", so der Experte. Notwendig sei neben einer konsequenten Umsetzung und Kontrolle der bestehenden Mindestlöhne vor allem eine Stärkung des Tarifsystems, um auch oberhalb der Mindestlöhne für angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt erstmals in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde einheitlich in West und Ost. Basis ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11.8.2014. Es gibt allerdings Ausnahmen vom Mindestlohn für einzelne Personen- und Beschäftigtengruppen (Jugendliche, PraktikantInnen, Langzeitarbeitslose, ZeitungszustellerInnen). Ferner sind für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren Ausnahmen für Branchen zulässig, in denen allgemeinverbindliche Tarifverträge repräsentativer Tarifparteien bestehen.
Neben dem allgemeinen Mindestlohn bestehen - zum Teil seit vielen Jahren -Branchenmindestlöhne. Gesetzliche Grundlage ist zum einen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte ArbeitnehmerInnen durch allgemeinverbindliche Branchentarifverträge erlaubt. Zum anderen regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die Lohnuntergrenze für Leiharbeitsbeschäftigte. Außerdem gibt es Mindestlöhne auf Basis von Allgemeinverbindlicherklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz. Aktuell bestehen für 18 Wirtschaftszweige branchenspezifische Mindestlöhne. Insgesamt arbeiten in diesen Branchen rund 4,6 Millionen Beschäftigte. Diese Mindestlöhne bewegen sich je Branche und regionalem Tarifgebiet zwischen 7,20 und 14,20 Euro

Quelle: Mitteilung vom 19.04.2015
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Zweifacher Mindestlohn in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2015, 08:24

Arbeitgeberverband Pflege: Zweifacher Mindestlohn in der Pflege drückt auf den Geldbeutel der Pflegebedürftigen PKV berechnet - Eigenanteile bei Heimkosten wachsen stetig an

Berlin (ots) - Der Verband der privaten Krankenkasse (PKV) hat in einer aktuellen Berechnung einen starken Anstieg bei den Zahlungen des Eigenanteils an den Heimkosten festgestellt. Demnach sind in 2015 die monatlichen Eigenanteile bei den Pflegeplätzen zwischen 37 und 72 Euro, je nach Bundesland und Pflegestufe, angestiegen. Der Eigenanteil ist vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Verfügt er nicht über die entsprechenden Finanzmittel, müssen enge Familienangehörige wie Kinder oder aber das Sozialamt über den Posten ,,Hilfe zur Pflege" einspringen. Dazu der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Thomas Greiner, in Berlin: "Durch die Erhöhung des Mindestlohns für Pflegehilfskräfte am 1. Januar 2015 auf derzeit 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten, sowie durch das gleichzeitige Inkrafttreten des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro für alle Dienstleistungsbereiche in Pflegeeinrichtungen, steigen die gesamten Personalkosten in der Pflege überproportional stark an. Der neue gesetzliche Mindestlohn gilt für alle gewerblichen Mitarbeiter in Küche, Reinigung oder in den Hausmeisterdiensten von Pflegeeinrichtungen. Mit der Folge, dass die Betreuung und Versorgung in einer stationäre Einrichtung teurer wird. Das wiederum wirkt sich zunehmend stark auf den Geldbeutel der Pflegebedürftigen und deren Familien in Form eines steigenden Eigenanteils aus." Diese Personalkosten, die in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden, dürften schon bald viele Pflegebedürftige, aber auch einen Teil der Sozialhilfeträger in den Kommunen und Kreisen, finanziell überfordern. Schon heute ist für viele Betroffene ein Pflegeplatz aus eigener Kraft kaum mehr bezahlbar.

"Wer vor diesem Hintergrund obendrein laut nach der Einführung eines bundesweiten flächendeckenden und allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Pflegefachkräfte ruft, macht sich über die immens steigenden Kosten für die Betroffenen keine Gedanken. Für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige muss gute Pflege auch zukünftig bezahlbar bleiben. Daher muss Tarifpolitik in der Pflege maßvoll und mit Weitsicht auf die Folgen gemacht werden", so Thomas Greiner.

Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Der Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 8.500 Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter. Der Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein.
http://www.arbeitgeberverband-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung vom 30.04.2015 Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Pressekontakt: Steffen Ritter
Pressesprecher
Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 - 67 80 63 7-0
Telefax: +49 (0)30 - 67 80 63 7-22
Mobil: +49 (0)160- 15 31 796
presse@arbeitgeberverband-pflege.de
http://www.arbeitgeberverband-pflege.de
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Personenbetreuung ... Kampfansage gegen Schwarzarbeit

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2015, 07:32

Personenbetreuung in häuslicher Gemeinschaft -
Kampfansage gegen Schwarzarbeit


Dass bei der Personenbetreuung in Privathaushalten, auch bekannt als „24-Stunden-Betreuung“,
ein Großteil der überwiegend osteuropäischen Frauen schwarz arbeitet, ist nicht erst seit Einführung
des Mindestlohns bekannt. Diesen Umstand einfach hinzunehmen, da ansonsten „die Versorgung
zusammen brechen würde“, kann nicht der richtige Ansatz sein.
Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) setzt sich für eine legale und qualitativ
hochwertige Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld ein. Um Schwarzarbeit und Umgehung des
Mindestlohns zu bekämpfen, hat der VHBP e.V. eine Selbstverpflichtung formuliert, zu deren Einhaltung
sich alle 30 Mitgliedsunternehmen verpflichten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügter Pressemitteilung.
Bei Fragen, Anregungen oder Kritik stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Quelle: Mitteilung vom 18.06.2015
Juliane Bohl
Pressesprecherin
Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.
Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
Telefon: 0228-98216-16
info@vhbp.de
http://www.vhbp.de

+++
Kampfansage gegen Schwarzarbeit bei der Betreuung in Privathaushalten

Bonn, 18.06.2015 – Seit jeher setzt sich der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP
e.V.) für eine legale Vermittlung von Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft, auch
bekannt als sogenannte „Rund um die Uhr Betreuung“, ein. Eine Selbstverpflichtung lässt den
Forderungen nun Taten folgen.
Um Schwarzarbeit und Umgehung des Mindestlohns zu bekämpfen, hat der VHBP e.V. eine
Selbstverpflichtung formuliert, zu deren Einhaltung sich alle 30 Mitgliedsunternehmen verpflichten.
Die Mitglieder gewährleisten damit, dass wesentliche Qualitätskriterien erfüllt sind. Folgende
Einzelheiten müssen bspw. bei der abhängigen Beschäftigung (Entsendung) schriftlich fixiert und
geregelt sein (u.a.):
- Begrenzung der Wochenarbeitszeit sowie Regelungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit
- Zahlung des Mindestlohns
- Umstände entgeltfreier Rufbereitschaft oder entgeltpflichtiger Bereitschaft (der
Betreuungsperson darf bspw. das Wohnen im Haushalt des Kunden angeboten werden,
aber sie darf nicht unentgeltlich verpflichtet sein, über die Arbeitszeit hinaus im Haushalt
des Kunden anwesend zu sein)
- Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung)
Vermittler selbständiger Betreuungspersonen sichern zu, dass (u.a.) folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ausschluss von Scheinselbständigkeit
- Vorliegen von Gewerbeanmeldung und Steuernummer
- Krankenversicherungsschutz (nicht nur Reisekrankenversicherungen)
- Haftpflichtschutz
- Kenntnisnahme über ggf. selbst zu leistende Sozialversicherungsbeiträge
Alle Kriterien sind dem Verband schriftlich nachzuweisen, dies gilt auch für Dienstleistungen von
Kooperationspartnern der Vermittler. Der VHBP e.V. wird das Vorliegen der Nachweise in
jährlichen Stichproben durch unabhängige, externe Personen auditieren.
„Nur mit verpflichtenden und überprüfbaren Standards gelingt es uns, die Betreuung in häuslicher
Gemeinschaft aus ihrer vermeintlichen Grauzone heraus zu holen. Das ist Grundlage für unsere
Forderung, neben ambulanter und stationärer Pflege die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
durch externe Personen als dritte Versorgungssäule anzuerkennen und zusätzlich zu fördern“,
macht Geschäftsführer des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP
e.V.) die Wichtigkeit dieser Selbstverpflichtung deutlich.

Über den VHBP e.V.
Am 14.04.2014 wurde der „Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.“ mit Sitz in Bonn gegründet und
ist der mitgliederstärkste Verband der Branche. Der Verband ist die erste unabhängige, europaweite
Interessensvertretung von Anbietern und Dienstleistern der sogenannten häuslichen 24-Stunden-Betreuung und setzt
sich für eine legale und qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld ein.
Pressekontakt: Juliane Bohl | Pressesprecherin | presse@vhbp.de | Telefon: 0228-98216-16
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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