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Umkleidezeit ist Arbeitszeit

Verfasst: 20.01.2013, 08:02
von WernerSchell
Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 01.03.2011 - Aktenzeichen: 6 Sa 969/10 -

Leitsätze
1. Umkleidezeiten einer OP-Kraft sind als grundbestimmte Tätigkeit vergütungspflichtige Arbeitszeit.
2. Die Anordnung in einer Dienstvereinbarung, sich außerhalb der Arbeitszeit - vergütungspflichtig - umzukleiden, ist wegen verbundener Erweiterung der Regelarbeitszeit unwirksam.


Zur Urteilsschrift:
http://www.lag.bayern.de/imperia/md/con ... 969_10.pdf

Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit

Verfasst: 23.03.2013, 11:21
von Service
Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit
(BAG, Urteil v. 19.09.2012, 5 AZR 678/11)

Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.
Aus den Gründen:
§ 2 Abs. 1 ArbZG definiert die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Entscheidend ist damit, ob die streitgegenständlichen Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten „Arbeit“ sind.
Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Zur Arbeit gehört auch das Umkleiden für die Arbeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Die Fremdnützigkeit des Umkleidens ergibt sich schon aus der Weisung des Arbeitgebers, die ein Anlegen der Arbeitskleidung zu Hause und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließt. Im Streitfall kommt hinzu, dass das Tragen der Berufs- und Bereichskleidung der Beschäftigten im OP-Bereich primär hygienischen Zwecken und damit betrieblichen Belangen der Beklagten dient. Da die Arbeit in diesem Falle mit dem Umkleiden beginnt, zählen auch die innerbetrieblichen Wege zur Arbeitszeit, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer zwingend benutzen muss. Nicht zur Arbeitszeit zählende Wegezeit bleibt aber der Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers bis zu der Stelle, an der die Arbeit beginnt, im Streitfall also auch der Weg vom Eingang des Klinikgebäudes bis zur Umkleidestelle im Tiefparterre.

Quelle: Mitteilung vom 23.03.2013
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

Umkleiden und Arbeitszeit ...

Verfasst: 10.08.2013, 06:51
von Rob Hüser
Die Zeitschrift "CAREkonkret" berichtet in ihrer Ausgabe vom 09.08.2013 ausführlich zum BGH-Urteil, das sich mit der Arbeitszeit beim Umkleiden befasst.
Titel des Beitrages:
"Urteil zum Thema Arbeitskleidung - Arbeitszeit? Ja, aber ..."

Rob

Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

Verfasst: 28.12.2017, 07:26
von WernerSchell
BUNDESARBEITSGERICHT - Urteil vom 6.9.2017, 5 AZR 382/16

Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

Bild

Leitsatz
Eine auffällige Dienstkleidung liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ihrer Ausgestaltung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann.

Downlaod des Urteils unter > http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... n&nr=19620
+++
Ärzte Zeitung online, 28.12.2017

Urteil
Klinikpersonal muss sich erst im Krankenhaus umziehen


Schon im Arztkittel zur Klinik radeln, weil das Umziehen nicht als Arbeitszeit gilt? Richter am Bundesarbeitsgericht gaben jetzt eine klare Antwort.
...
Danach ist die für das An- und Ausziehen notwendige Umkleidezeit als Mehrarbeit zu vergüten, soweit der jeweilige Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Die vor der Arbeit notwendige Desinfektion der Hände sei dagegen während der regulären Arbeitszeit zu erledigen und müsse daher nicht gesondert vergütet werden.
In seiner ständigen Rechtsprechung geht das BAG davon aus, dass Zeiten für das An- und Ablegen "besonders auffälliger Dienstkleidung" vor Schichtbeginn zu vergütungspflichtiger Mehrarbeit führen.
...(weiter lesen unter) .... https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... iehen.html

Umkleidezeit ist Arbeitszeit

Verfasst: 01.04.2021, 10:10
von WernerSchell
Zum Thema "Umkleidezeit ist Arbeitszeit" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt: > viewtopic.php?f=5&t=18371 - Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=6&t=108