Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Presse » 15.11.2012, 07:49

Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.

Die Klägerin ist bei der beklagten Rundfunkanstalt als Redakteurin beschäftigt. Sie stellte für den 30. November 2010 einen Dienstreiseantrag, dem ihr Vorgesetzter nicht entsprach. Eine nochmalige Anfrage der Klägerin wegen der Dienstreisegenehmigung am 29. November wurde abschlägig beschieden. Am 30. November meldete sich die Klägerin krank und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte die Beklagte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage hat die Klägerin den Widerruf dieser Weisung begehrt und geltend gemacht, das Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag der Erkrankung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung. Außerdem sehe der für die Beklagte geltende Tarifvertrag ein derartiges Recht nicht vor.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. Das war vorliegend nicht der Fall.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14. September 2011 - 3 Sa 597/11 -

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2012
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Richter bescheren Ärzten neue Kundschaft

Beitrag von Presse » 15.11.2012, 07:51

Attest ab dem ersten Tag: Richter bescheren Ärzten neue Kundschaft
Nur einen Tag krank - und schon zum Arzt? Nein, meint eine Arbeitnehmerin. Doch, sagt jetzt das Bundesarbeitsgericht
- und könnte zahlreiche neue Patienten in die Praxen treiben.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=826 ... cht&n=2346

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Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Herbert Kunst » 15.11.2012, 08:03

Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das BAG hat gerurteilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Krankheitstag verlangt werden kann.
Damit ist keine neue Rechtslage eingetreten. Das war und ist so gesetzlich geregelt.

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur schwer anfechtbar

Beitrag von Presse » 19.08.2014, 06:37

Arbeitsrecht: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur schwer anfechtbar
Hat ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "formell ordnungsgemäß" ausgestellt, so wird sie " nicht durch die schlichte Annahme des Arbeitgebers erschüttert,
der ausstellende Arzt habe seine Einschätzung lediglich auf Grundlage der subjektiven Schilderung der Symptome der Patientin gewonnen".
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... cht&n=3670

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Ärzte dürfen AU-Bescheinigung bis zu drei Tage rückdatieren

Beitrag von WernerSchell » 04.03.2016, 12:43

Ärzte Zeitung vom 04.03.2016:
Arbeitsunfähigkeit: Ärzte dürfen Bescheinigung bis zu drei Tage rückdatieren
Die neue Frist ist seit Freitag gültig: Statt bisher zwei Tage dürfen Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit drei Tage rückdatieren - in Ausnahmefällen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=906 ... ent&n=4839
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Ärzte dürfen Bescheinigung bis zu drei Tage rückdatieren

Beitrag von WernerSchell » 07.03.2016, 07:20

Ärzte Zeitung vom 07.03.2016:
Arbeitsunfähigkeit:
Ärzte dürfen Bescheinigung bis zu drei Tage rückdatieren
Die neue Frist ist seit Freitag gültig: Statt bisher zwei Tage dürfen Vertragsärzte den Beginn
einer Arbeitsunfähigkeit drei Tage rückdatieren - in Ausnahmefällen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=906 ... ent&n=4840
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