Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Beschneidung: Sachliche Debatte ist kaum möglich

Beitrag von Presse » 29.11.2012, 14:45

Leitartikel zur Beschneidung: Eine sachliche Debatte ist kaum möglich
Bei der Debatte über den Gesetzentwurf zur Beschneidung treffen medizinischer Sachverstand und juristische Gutachten auf eine jahrtausendealte Tradition zweier Weltreligionen. Das führt zum Teil zu erheblichem gegenseitigen Unverständnis. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=827 ... ung&n=2380

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Altersgrenze bei Beschneidung des männlichen Kindes

Beitrag von Presse » 10.12.2012, 08:03

Diskussion um Altersgrenze bei Beschneidung des männlichen Kindes
Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/) Die Altersgrenze bei der Beschneidung des männlichen Kindes wird unter Experten kontrovers diskutiert. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montagnachmittag legten elf Sachverständige ihre Positionen dar. Im Zentrum standen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11295 http://dip.bundestag.de/btd/17/112/1711295.pdf ) und eine von 66 Abgeordneten der Oppositionsfraktionen unterzeichnete Gesetzesinitiative (17/11430 http://dip.bundestag.de/btd/17/114/1711430.pdf ). Während die Regierung auch die Beschneidung von Neugeborenen erlauben will, fordert der Gruppenantrag, diese erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres zu legalisieren.
Die Gruppe der Sachverständigen bestand aus vier Medizinern, fünf Juristen, einem Vertreter des Zentralrats der Juden, Stephan J. Kramer, sowie einem Vertreters des Zentralrats der Muslime, Aiman A. Mazyek, in Deutschland. Allein die beiden Vertreter der Religionsgemeinschaften waren gleicher Meinung. Sie sprachen sich für die Beschneidung bei Neugeborenen und somit den Regierungsentwurf aus. Sie argumentierten, dass es in ihren Religionen Tradition sei, die Beschneidung am 7. bzw. am 8. Tag nach der Geburt vorzunehmen. Die Beschneidung sei „kein Akt der Folter“, sagte Kramer, sondern ein „Initiationsritual zur Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft“. Das entspreche dem Kindeswohl, denn Kinder hätten ein Recht auf Religionsausübung, erklärte er. Das Beschneidungs-Urteil des Landgerichts Köln, das die öffentliche Debatte um die Beschneidung ausgelöst hatte, sei „bemerkenswert unjuristisch“, sagte Mazyek. Es erwecke den Eindruck, jüdische und muslimische Eltern würden sich weniger um das Wohl ihrer Kinder sorgen als andere. Die Beschneidung des männlichen Kindes gehöre zu den muslimischen Pflichten. Deshalb begrüße er den Regierungsentwurf, der zur Rechtssicherheit beitrage.
Die Mediziner hingegen waren geteilter Meinung. Oliver Hakenberg, Direktor der Urologischen Universität Rostock, erklärte, die Vorhaut sei „kein überflüssiges Körperteil“. Andernfalls hätte sie die Evolution nicht überstanden. Die Behauptung, dass die Beschneidung medizinisch sinnvoll sei, sei „nicht tragbar“. Wer dies trotzdem behauptet, will seiner Meinung nach an dieser verdienen und habe ein „wirtschaftliches Interesse“.
Die Bamberger Ärztin Antje Yael Deusel erklärte, dass sie nicht nur als Medizinerin, sondern auch als Rabbinerin spreche. Sie sagte, dass die Beschneidung „kein archaischer Ritus“ sei, sondern immer nach dem aktuellen Stand der Medizin durchgeführt werde. Deusel sprach sich in diesem Kontext für eine zertifizierte Ausbildung der „Mohalim“, wie die Beschneider heißen, aus. Die Beschneidung eines Jungen erst nach dem vollendeten 14. Lebensjahr vorzunehmen, könnte traumatisch für ihn sein. In diesem Alter komme die Beschneidung eher einer Mutprobe oder einem Männlichkeitsritual gleich. Außerdem, argumentierte Deusel, würde dann die „Bar Mitzwa“, das Fest zur Erlangung der religiösen Mündigkeit, vor die Beschneidung, die „Brit Mila“ fallen. Aber die „Brit Mila“ sei für die „Bar Mitzwa“ notwendig.
Die geladenen juristischen Experten waren sich einig, dass infolge des Kölner Urteils eine schnelle gesetzliche Regelung nötig sei. Hans Michael Heinig, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Göttingen, sprach sich für den Regierungsentwurf aus. Und Siegfried Willutzki, Direktor des Amtsgerichts Brühl a.D., sagte, die Beschneidung erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres zu erlauben, sei ein Eingriff in das Elternrecht.

Quelle: Mitteilung vom 26.11.2012
Deutscher Bundestag
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Beschneidung - Endpunkt der Debatte ?

Beitrag von Presse » 12.12.2012, 16:39

Beschneidung - Bundestagsbeschluss setzt Endpunkt unter die Debatte

Zu dem heute vom Bundestag verabschiedeten „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Debatte im Deutschen Bundestag dokumentiert, dass das Parlament differenziert und mit Achtung der unterschiedlichen Auffassungen Debatten prägt – und Entscheidungen trifft.
Der Bundestagsbeschluss zur Beschneidung setzt den Endpunkt unter eine Debatte, die außerhalb des Parlamentes nicht in allen Facetten dem Ernst des Problems gerecht wurde. Es gibt auf der Welt kein Land, das die religiöse Beschneidung von Jungen generell unter Strafe stellt.
Dass sich Eltern straffrei für eine medizinisch fachgerechte Beschneidung ihres Sohnes entscheiden können, wurde auch in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte nicht ernsthaft bezweifelt.
Die Debatte über ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte, wird mit der gesetzlichen Klarstellung beendet.
Künftig bleibt das erlaubt, was bis zum Mai dieses Jahres völlig unstrittig möglich war. Der Bundestag hat schnell, aber gründlich und ausführlich über schwierige rechtliche Fragen beraten und entschieden.
Der Gesetzentwurf zur Beschneidung hat aus grundsätzlichen Gründen einen religionsneutralen Ansatz gewählt. Eltern können eine Beschneidung ihres Sohnes aus verschiedenen, nicht nur religiösen Gründen, für geboten halten. Im Normalfall einer fachgerechten Beschneidung hat der Staat kein Recht, in diese Entscheidung der Eltern korrigierend einzugreifen.
In unserem modernen und säkularen Staat ist es nicht die Aufgabe des Staates, die Erziehung des Kindes vorzunehmen.
Die Personensorge umfasst auch das Recht der Eltern zu entscheiden, welcher Religionsgemeinschaft ihre Kinder angehören sollen, denn das Recht der Eltern umfasst zusammen mit der von Artikel 4 Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit auch die Kindeserziehung in religiöser und weltanschaulicher Sicht. Die vorgesehene Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1631 d) gewährleistet mit ihren Voraussetzungen auch das Kindeswohl und den Gesundheitsschutz.
Zu den Voraussetzungen gehört die Vornahme nach den Regeln der ärztlichen Kunst und nach umfangreicher Aufklärung der Eltern. Auch haben die Eltern, wie bei allen Erziehungsentscheidungen, den Kindeswillen in ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Und wenn im Einzelfall ausnahmsweise doch das Kindeswohl gefährdet würde, ist selbstverständlich von der Beschneidung abzusehen. Dies wurde ausdrücklich in die vorgesehene Vorschrift aufgenommen. Der Gesetzentwurf enthält auch eine besondere Regelung für von einer Religionsgemeinschaft vorgesehene Personen, die aber auch die erforderlichen Kenntnisse und Ausbildung für die Vornahme dieses Eingriffs haben müssen.
Zum Hintergrund:
In einem Urteil vom 7. Mai 2012 hat eine kleine Strafkammer des Landgerichts Köln die Auffassung vertreten, bei einer an einem vierjährigen Jungen ohne medizinische Indikation vorgenommenen Beschneidung handele es sich trotz Einwilligung der Eltern um eine rechtswidrige Körperverletzung. Die Einwilligung der Eltern sei unbeachtlich, weil die Beschneidung entgegen den Anforderungen des Kindschaftsrechts nicht dem Kindeswohl diene.
Durch die Entscheidung des Landgerichts Köln ist erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden, denn bis zu deren Bekanntwerden Ende Juni 2012 war in der Rechtspraxis unbestritten, dass Eltern grundsätzlich auch in eine nicht medizinisch indizierte, zum Beispiel religiös motivierte, Beschneidung einwilligen können.
Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Die Erziehung liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass sie sämtliche Fragen, die ihre Kinder betreffen, entscheiden können – auch eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst. Der Staat hat dann ein Wächteramt, wenn im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung droht. Das Bundesjustizministerium hat eine Regelung vorgelegt, die nur auf die Beschneidung von Jungen beschränkt ist, die noch nicht selbst entscheiden können.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 19. Juli 2012 aufgefordert, „im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“
Im Recht der elterlichen Sorge wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind:
• Die Beschneidung muss fachgerecht („nach den Regeln der ärztlichen Kunst“) durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer angemessenen und effektiven Schmerzbehandlung.
• Vor dem Eingriff muss – wie bei jedem anderen nicht medizinisch indizierten Eingriff auch – besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden.
• Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen.
• Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde.
In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einem Arzt vergleichbar befähigt sind.

Artikel auf BMJ.DE ansehen
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... batte.html

Quelle: Pressemitteilung vom 12.12.2012
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de

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Beschneidung - Ablehnung

Beitrag von Presse » 12.12.2012, 16:43

Andrej Hunko
Mitglied des Bundestages
Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Fraktion DIE LINKE
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 227-79133
Fax: 030 227-76133


http://www.andrej-hunko.de
http://www.linksfraktion.de

Persönliche Erklärung von Andrej Hunko nach Paragraph 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (BT-Drs. 17/11295) am 12.12.2012 im Deutschen Bundestag:

Ich habe aus folgenden Gründen den alternativen Gesetzentwurf der kinderpolitischen Sprecherinnen von SPD, LINKE und Grünen mit unterzeichnet und gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt:

1. Die Beschneidung ist ein schmerzvoller und mit Risiken behafteter chirurgischer Eingriff. Die irreversible Entfernung des hochsensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils kann dauerhafte physische, psychische und sexuelle Auswirkungen haben. Ein derart schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes darf nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung vorgenommen werden. Die Altersgrenze von 14 Jahren (Religionsmündigkeit) ist ein schlüssiges Alter für diese Einwilligung.

2. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes muss mit dem Recht auf Religionsfreiheit abgewogen werden. Das Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet sowohl das Recht der verschiedenen Religionsgemeinschaften ihre religiöse Praxis leben zu können, als auch das Recht des Kindes seine Religion frei zu wählen oder keine Religion zu wählen. Unter Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter komme ich zur Auffassung, dass diese Abwägung in dem alternativen Gesetzentwurf besser gelöst ist. Ich bin nicht der Meinung, dass mit dem Gesetzentwurf die religiöse Praxis etwa von Muslimen oder Juden in Deutschland verunmöglicht würde. Verunmöglicht würde lediglich die Irreversibilität bestimmte religiöser Riten. Die Geschichte der Religionen zeigt, dass religiöse Riten sich verändert haben, ohne den religiösen Kern zu berühren.

3. Jede Form der Kriminalisierung von Juden oder Muslimen in Deutschland aufgrund ihrer religiösen Riten lehne ich ab. Ich begrüße es, dass die Regelung zur Beschneidung im alternativen Gesetzentwurf ins Recht der elterlichen Sorge eingeordnet wird und explizit nicht ins Strafrecht. Ich verstehe das so, dass weder eine staatsanwaltliche Verfolgung aus eigener Initiative, noch die Anzeige Dritter ermöglicht werden soll. Aufgrund der unnötig kurzen Beratungsfrist konnte für mich juristisch nicht ausreichend geklärt werden, ob für dieses Ziel auch strafrechtliche Aspekte geregelt werden müssten.

4. Ich bedaure es zutiefst, dass die Bundesregierung die gesetzliche Regelung zur Beschneidung im Eiltempo durch den Bundestag gebracht wurde. M. E. wäre eine umfassende gesellschaftliche Debatte etwa in einem Zeitraum von zwei Jahren notwendig gewesen. Ich kritisiere ferner, dass bei der interfraktionellen Anhörung keine Betroffenen gehört wurden, wie es bei der Anhörung der Linksfraktion der Fall war.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.12.2012

Rob Hüser
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Rituelle Beschneidung bei Kleinkindern nicht hinnehmbar

Beitrag von Rob Hüser » 12.12.2012, 16:53

Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlichen Aussagen in Artikel 2 Grundgesetz - körperliche Unversehrtheit - ist die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages, die die Beschneidung aus rituellen Gründen bei Kleinkindern zulässt, nicht nachvollziehbar. Die Kanzlerin hatte seinerzeit bereits im Zusammenhang mit den aufkommenden massiven Kritiken das Wort von der "Komikernation" geprägt. Ich möchte nun bei der Kanzlerin zurückfragen, ob nicht diejenigen, die jetzt - für meine Begriffe klar verfassungswidrig - votiert haben, einem "Komikerverein" zuzuordnen sind.
Die religiösen bzw. kirchlichen Institionen werden den Bundestagsbeschluss zwar für gut heißen oder gar bejubeln, richtiger wird damit die Entscheidung aber nicht.
Ich kann nur hoffen, dass alsbald eine Möglichkeit geschaffen wird, das Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit zu befassen. Denn dort gehört die Beurteilung offensichtlich hin, weil die Abgeordneten offensichtlich aus gewissen Rücksichtnahmen das geltende Recht außen vor gelassen haben. Die Mütter und Väter, die das Grundgesetz geschaffen haben, wollten eindeutig eine Abwendung von der Wertneutralität und ein klares Bekenntnis für unumstößliche Grundsätze der Menschenwürde. Diese Grundsätze sind nun durch eine inakzeptable und das Kindesinteresse zuwider laufende Entscheidung schwer beschädigt. Unfassbar!

Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Beschneidungsgesetz: „Gesetz missachtet Kindeswohl

Beitrag von Presse » 12.12.2012, 17:07

Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
zum Beschneidungsgesetz: „Gesetz missachtet Kindeswohl!“


Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ist enttäuscht, dass eine Mehrheit im Deutschen Bundestag Jungen nicht ebenso wie selbstverständlich den Mädchen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einräumt und die Beschneidung der männlichen Vorhaut als harmlosen Eingriff ohne wesentliche Komplikationen einstuft, obwohl pädiatrische Verbände aus vielen Ländern der Welt in verschiedenen Dokumentationen erhebliche Komplikationen dargelegt haben. Das heute verabschiedete „Beschneidungsgesetz“ ist als Rückschritt in der Geschichte der Kinder- und Menschenrechte in Deutschland zu werten.

Dr. Wolfram Hartmann, BVKJ-Präsident: „Die Mehrheit des Deutschen Bundestages hat heute das Recht jüdischer und muslimischer Jungen auf körperliche Unversehrtheit ausgehebelt. Das neue Gesetz ist faktisch ein Sondergesetz, das jüdische und muslimische Jungen vom Schutz vor medizinisch nicht indizierten Eingriffen ausschließt. Schlimmer noch: es überlässt sie in den ersten sechs Lebensmonaten sogar Personen ohne ärztliche Befähigung. Wir Kinder- und Jugendärzte sind enttäuscht über die Haltung unseres Parlaments, dem das Recht von Jungen auf körperliche Unversehrtheit weniger gilt als Elternrecht und die Freiheit der Religionen, Jungen nur dann als vollwertige Gemeindemitglieder zu akzeptieren, wenn sie einen nicht gerade unwichtigen Teil ihres thingy geopfert haben.


Wir appellieren an alle Ärztinnen und Ärzte, sich nicht aktiv an medizinisch unnötigen Beschneidungen zu beteiligen. Zum anderen werden wir auch in Zukunft nicht nachlassen, uns zusammen mit fortschrittlichen Juden und Muslimen für symbolische unblutige Beschneidungen als Aufnahmeritual in die Religionsgemeinschaften einzusetzen. Zahlreiche jüdische und muslimische Eltern unterstützen uns schon heute dabei und sind uns dankbar, dass wir ihnen eine Stimme geben und uns für sie und ihre Kinder einsetzen.“

Köln, 12. 12 .2012
Dr. W. Hartmann, Präsident
http://www.bvkj.de
dr.w.hartmann-kreuztal@t-online.de
Fon: 02732-762900

Verantwortlich:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Mielenforster Straße 2, 51069 Köln Tel: 0221/68909-0
bvkj.buero@uminfo.de

Pressesprecher:
Dr. med. Uli Fegeler, Berlin

Quelle: http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj ... nodeid=105

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Religiöse Beschneidungen sind in Deutschland künftig erlaubt

Beitrag von Presse » 13.12.2012, 07:36

Deutsches Ärzteblatt - 12.12.2012
Religiöse Beschneidungen sind in Deutschland künftig erlaubt
Berlin – Religiöse Beschneidungen an Jungen sind in Deutschland künftig zulässig: Der Bundestag billigte am Mittwoch nach monatelanger kontroverser Debatte eine Neuregelung, die den Eingriff erlaubt, wenn er nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Damit soll Rechtssicherheit nach dem Kölner Gerichtsurteil geschaffen werden, das religiöse Beschneidungen im Mai als strafbare Handlung gewertet hatte. .... mehr....
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ig-erlaubt

Deutsches Ärzteblatt print
Beschneidungsdebatte: Nicht nur eine Frage des Kindeswohls
http://www.aerzteblatt.de/archiv/133328
Pro & Kontra: Religiöse Beschneidungen
http://www.aerzteblatt.de/archiv/128360

Thema "Beschneidungen" Kommentare
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=9526

Cicero
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Beschneidungsgesetz: Gesetz missachtet Kindeswohl

Beitrag von Cicero » 14.12.2012, 17:44

Presse hat geschrieben:Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
zum Beschneidungsgesetz: „Gesetz missachtet Kindeswohl!“
....
Ich bin doch sehr erstaunt, was der Bundestag da vor wenigen Tagen beschlossen hat. Offensichtlich hat man die Meinung derjenigen Berufsgruppe, die sich mit Kindern und deren Wohl besonders auskennt, unberücksichtigt gelassen. Die körperliche Unversehrtheit der Kleinkinder, die den Ärzten besonders am Herzen liegt, wird völlig unzureichend berücksichtigt. Alte Bräuche und Rücksichtnahmen auf religiöse Übungen sind offensichtlich in den Vordergrund geschoben worden.
Wie auch schon ausgeführt, sehe ich in dem Gesetzesbeschluss eine Verletzung der Verfassung. Ich würde es daher begrüßen, wenn es Anlass gäbe, den beschlossenen Gesetzestext vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Ich bin sicher, dass dort eine Entscheidung getroffen würde, die die Regelung als verfassungswidrig einstuft.

Cicero
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Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

Karl Büser
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Beschneidungsgesetz: Gesetz missachtet Kindeswohl

Beitrag von Karl Büser » 15.12.2012, 08:36

Cicero hat geschrieben: Ich bin doch sehr erstaunt, was der Bundestag da vor wenigen Tagen beschlossen hat. Offensichtlich hat man die Meinung derjenigen Berufsgruppe, die sich mit Kindern und deren Wohl besonders auskennt, unberücksichtigt gelassen. Die körperliche Unversehrtheit der Kleinkinder, die den Ärzten besonders am Herzen liegt, wird völlig unzureichend berücksichtigt. Alte Bräuche und Rücksichtnahmen auf religiöse Übungen sind offensichtlich in den Vordergrund geschoben worden.
Wie auch schon ausgeführt, sehe ich in dem Gesetzesbeschluss eine Verletzung der Verfassung. Ich würde es daher begrüßen, wenn es Anlass gäbe, den beschlossenen Gesetzestext vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Ich bin sicher, dass dort eine Entscheidung getroffen würde, die die Regelung als verfassungswidrig einstuft.
Ich reihe mich gerne ein, wenn es darum geht, die köprerliche Unversehrtheit - auch bei Kindern - einzufordern und durchzusetzen. Gewalt gegen Kinder ist untersagt und strafbar. Abschneiden von Körperteilen, die die Natur mit geliefert hat, wird - aus uralten Geschichten Geschichten abgeleitet - zugelassen. Dass kann und darf nicht richtig sein.

Karl Büser
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de

WernerSchell
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Streitfall - Beschneidung - TV-Tipp für den 10.01.2013

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2013, 12:59

Aus Forum:
viewtopic.php?t=18328

10.01.2013, 22.25 - 23.03 Uhr, MDR - Fernsehen

Thema:
Streitfall - Beschneidung
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

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Beschneidung trotz gesetzlicher Regelung Verfassungsverstoß

Beitrag von PflegeCologne » 12.01.2013, 07:53

Trotz gesetzlicher Regelung. Es bleibt dabei: Die Beschneidung kleiner Jungs aus rituellen Gründen ist ein Verfassungsverstoß. Basta!

Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Belgische Studie: Beschneidung kostet Sex-Spaß

Beitrag von Presse » 19.02.2013, 08:43

Belgische Studie: Beschneidung kostet Sex-Spaß
Beschnittene Männer haben schlechteren Sex, berichten belgische Wissenschaftler.
Ihre Studie ergab: Mit der Vorhaut geht auch etwas Sexvergnügen verloren.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=831 ... ung&n=2536

Rauel Kombüchen
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Beschneidung kostet Sex-Spaß

Beitrag von Rauel Kombüchen » 19.02.2013, 08:49

Presse hat geschrieben:Belgische Studie: Beschneidung kostet Sex-Spaß
Beschnittene Männer haben schlechteren Sex, berichten belgische Wissenschaftler.
Ihre Studie ergab: Mit der Vorhaut geht auch etwas Sexvergnügen verloren.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=831 ... ung&n=2536
Damit ist erneut eindrucksvoll bestätigt, dass es für die Legalisierung der rituellen Beschneidung von kleinen Kindern keine wirklich guten Gründe gibt.
Solche Beschneidungen sind weiterhin rechtswidrig, weil sie gegen die Verfassung verstoßen.
R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

WernerSchell
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Beschneidung von Jungen medizinisch beanstandet

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2013, 18:51

Die gesetzliche Regelung, dass rituelle Beschneidungen bei kleinen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, ist nach vielfacher Einschätzung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die im vergangenen Jahr auf Drängen der Kanzlerin geschaffene Vorschrift ist verfassungswidrig. Es gibt keine gewichtigen Gründe, die die rituelle Beschneidung bei kleinen Kindern wirklich rechtfertigen können. Auch die Kinderärzte können sich aus medizinischen Gründen mit der Beschneidung nicht einverstanden erklären. Das Deutsche Ärzteblatt berichtet erneut darüber:

Kinderärzte streiten über medizinische Beschneidungen bei Jungen
Europäische Kinderärzte bezweifeln, dass eine sogenannte medizinische Beschneidung bei Jungen sinnvoll ist. In einer aktuellen Stellungnahme in der Zeitschrift Pediatrics (http://dx.doi.org/10.1542/peds.2012-2896) widersprechen ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bei-Jungen

Es wäre sehr zu begrüßen, wenn es in einem konkreten Einzelfall zu einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes kommen würde. Dieses Gericht müsste folgerichtig die Verfassungswidrigkeit der o.a. Vorschrift feststellen und damit hätten wir Klarheit.

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung

Beitrag von Presse » 13.07.2013, 13:31

Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat den Gesetzentwurf des Bundestages, nachdem weibliche Genitalverstümmelung
zum eigenen Straftatbestand wird, kritisiert. Zwar begrüßt der BVKJ, dass sich Bundestag ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schneidung

Kinderärzte streiten über medizinische Beschneidungen bei Jungen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bei-Jungen
Religiöse Beschneidungen sind in Deutschland künftig erlaubt
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ig-erlaubt

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