Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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WernerSchell
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Beschneidung von Kindern im Streit

Beitrag von WernerSchell » 30.07.2012, 17:01

Werner Schell
Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Neuss, den 30.07.2012

Beschneidung von Kindern im Streit
Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit muss uneingeschränkt maßgeblich sein!


Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2012 – 151 Ns 169/11 – macht sich ein Arzt, der die Beschneidung eines vierjährigen Jungen vornimmt, wegen Körperverletzung strafbar, wenn die Beschneidung nicht aus medizinischen, sondern aus religiösen (rituellen) Gründen erfolgt. Dies gilt sogar dann, wenn die Eltern in die Beschneidung einwilligen und die Beschneidung entsprechend den Regeln ärztlicher Heilkunst durchgeführt wird.

Diese rechtliche Beurteilung hat in der Öffentlichkeit lebhafte Diskussionen ausgelöst (vgl. u.a. Forum Werner Schell „Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...“ viewtopic.php?t=17501 ) und sogar den Deutschen Bundestag veranlasst, in einer Resolution die Legalisierung ritueller Beschneidungen zu fordern. Die Bundesregierung hat eine schnelle rechtliche Klärung angekündigt und durch ihren Regierungssprecher verlauten lassen: „Verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen müssen in diesem Land straffrei möglich sein.“ (vgl. Bericht in der Rheinischen Post vom 15.07.2012 mit dem Titel „Regierung: Beschneidung muss straffrei möglich sein“).

Juristen hingegen warnen davor, die strafrechtlichen Regeln zu lockern und verweisen unter anderem auf die klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben, die die körperliche Unversehrtheit unter Schutz stellt. Es wird sogar bereits angedeutet, dass die Angelegenheit voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird.

Dies alles war für mich Grund genug, das Kölner Urteil und die insoweit bedeutsamen rechtlichen Erwägungen in einem etwas ausführlicheren Beitrag näher darzustellen. Dieser Beitrag mit dem Titel „Beschneidung von Kindern im Streit“, wird in der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“, Fachzeitschrift der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Ausgabe September 2012, vorgestellt.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht
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Weitere Informationen im Forum:
viewtopic.php?p=67789#67789
+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/223 ... treit.html
http://www.openpr.de/news/651864/Beschn ... treit.html
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=22791

+++ Stand: 31.07.2012 +++
Zuletzt geändert von WernerSchell am 31.07.2012, 07:11, insgesamt 5-mal geändert.
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Klaus Adam
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Gedanken zur Beschneidung

Beitrag von Klaus Adam » 30.07.2012, 18:08

Mag sein, dass ich der einzig Dumme in der Runde bin. Deshalb frage ich (mich) was denn da "beschnitten" wird. Gut, ja, ich verstehe, dass am männlichen sekundären Geschlechtsteil ein chirurgischer Eingriff vorgenommen wird, aber was, wo, wieviel, wie tief, wie tiefgreifend bzw. tief-schneidend?

Das sagt uns doch keiner. Wer, der nicht beschnitten ist, kennt die exakte Prozedur, die da abläuft. (ich bin nicht beschnitten).

Solange niemand genau informiert ist, kann man doch mit Recht nicht ernsthaft diskutieren.

Soweit diese Basis.

Einmal angenommen, alle hätten die gleichen Kenntnisse, dann würde entweder niemand mehr etwas sagen/schreiben, oder der Sturm der Entrüstung wäre enorm höher über die Art und Weise und die Form der Körperverletzung. Eine solche scheint es wohl ohne Diskussion zu sein. Körperverletzung ist stets eine fremde, von außen einwirkende Beeinträchtigung an einem lebendigen Körper eines Anderen, auch die Kürzung von Haaren durch den Friseur.

Es ist eine Güterabwägung, welche Form der Körperverletzung Jedermann an sich und durch Fremde billigen will. Sicher ist die Kürzung des Haupthaares eine eher leichte Einwilligung.

Eine mit Schmerz und Blut einhergehende Verletzung kann nur unter Abwägung von lebensnotwendiger Zweckmäßigkeit erfolgen bzw. in Fällen der Not als Nothilfe.

Aus relgiösen Gründen eine Körperveletzung zu begehen oder zu fordern entspricht nicht unserer Rechtsauffassung.

Vielmehr sollte nach langfristiger Diskussion dieser tausende von Jahren alte Brauch endlich in die Entscheidungsgewalt eines jeden betroffenen Gläubigen gestellt werden. Eine Zustimmung sollte nicht vor Eintritt der Volljährigkeit möglich sein.
Klaus Adam
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Grüner gegen Beschneidung

Beitrag von Presse » 31.07.2012, 06:53

Grüner gegen Beschneidung
„Religionen sollten sich unterordnen“

Der Grünen-Abgeordnete Memet Kilic hat gegen die Bundestags-Resolution gestimmt.
Er findet, die Betroffenen sollten mit 14 Jahren selbst entscheiden, was mit ihrer Vorhaut geschieht.

Interview: Daniel Bax
.... weiter lesen unter
http://taz.de/Gruener-gegen-Beschneidung/!98008/

Lutz Barth
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@Klaus Adam

Beitrag von Lutz Barth » 31.07.2012, 07:01

Sehr geehrter Herr Adam.

Ich würde Ihnen insoweit beipflichten wollen, dass die Diskussion grundsätzlicher zu führen ist, zumal erkennbar die führenden (Mit-)Diskutanten den rechtsethischen Sprengstoff in seiner Gesamtheit derzeit leider nicht erfassen. Warum dies so ist, kann ich mir persönlich "nur" damit erklären, dass vielfach das notwendige Fachwissen fehlt, um vor allem die rechtsdogmatischen Probleme, die sich mit der Zirkumzision ergeben, auch nur ansatzweise zu erkennen, geschweige denn zu lösen.

Hochrangige Grundrechte stehen zur Diskussion und müssen letztlich abgewogen werden. Einfache Lösungen können daher nicht erwartet werden und der Hinweis darauf, dass die Zirkumzision zunächst objektiv den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, ist nun so revolutionär nun nicht, wie man auch hier in einzelnen Forumsbeiträgen nachlesen kann. Indes ist es aber allein mit dieser Feststellung nicht getan. Entscheidend sind die ohne Frage vorhandenen grundrechtlichen Spannungslagen mit den miteinander konfligierenden Grundrechten, die aufzulösen resp. abzuwägen höchst schwierig ist. Dies insbesondere auch deshalb, weil nach der bisherigen Rechtsprechung u.a. des BVerfG die Religionsfreiheit als besonders schützenswert erachtet hat und dies vornehmlich auch mit Blick auf die Religionsgemeinschaften und ihren Zentraldogmen, über die zu befinden und zu entscheiden dem Staat hohe Hürden gesetzt sind.

Sofern man/frau die Auffassung hegt, dass in der Folge das BVerfG sich mit der Zirkumzision auseinanderzusetzen hat, müsste ein etwaiger Verfahrensausgang durchaus als "offen" bezeichnet werden.

Ich persönlich gehe davon aus, dass eine breite Diskussion erforderlich ist, um vielleicht auch nach dem Zeitalter der "Aufklärung" ein neues Kapitel der Aufklärung aufschlagen zu können: es geht um eine Neujustierung des Autonomiegedankens und damit eines Freiheitsverständnisses vor dem Hintergrund der Religionsgemeinschaften und damit u.a. auch um staatstragende Grundsätze, wie z.B. dem Grundsatz der religiösen Neutralität.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Beschneidung von Kindern im Streit

Beitrag von WernerSchell » 31.07.2012, 07:04

.....Beschneidung von Kindern im Streit
Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit muss uneingeschränkt maßgeblich sein! ....


Zum hiesigen Statement vom 30.07.2012 gibt es ungewöhnlich viel Zustimmung - per E-Mail und Telefon. Ein Text musterhaft:

.... warum wird in der Öffentlichkeit nicht die Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen angesprochen. Hier dürfte doch wohl unstrittig auch weiterhin ein Straftatbestand vorliegen. Ich glaube nicht, dass ein neues Beschneidungsgesetz den Schutz des StGB für Frauen aufgeben wird. Hoffentlich! Wie bekommt man hier eine differenzierte Diskussion hin? ....

Dazu gab es von hier die folgende Rückmeldung:

Sehr geehrter Herr ...,
bei der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen gibt es wohl (zumindest) in Europa eine einheitliche Ablehnungsfront. Insoweit ist die Rechtswidrigkeit, soweit ich sehe, nicht ernsthaft bestritten. Daher habe ich in meiner Erklärung dieses Thema nicht ausdrücklich angesprochen.
In meinem Forum gibt es dazu auch Beiträge unter
Weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung rückt näher
viewtopic.php?t=5636&highlight=verst%FCmmelung
4.000 Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht
viewtopic.php?t=10309&highlight=verst%FCmmelung
Möglicherweise macht es Sinn, bei den anstehenden weiteren Erörterungen, z.B. im Bundestag, die Genitalverstümmelung ergänzend anzusprechen. Ich werde wahrscheinlich auch noch einmal auf das Thema zurückkommen, weil die Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte von einer "Komikernation" gesprochen haben soll. Sie will offensichtlich alles daran setzen, die rituelle Beschneidung straffrei zu stellen.
Viele Grüße
Werner Schell
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Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 31.07.2012, 07:36

Nun - aus der Sicht der Philosophie dürfte sich mit Blick auf die Beschneidung im Allgemeinen jedenfalls nach Auffassung von Nida-Rümelin ein entsprechender Klärungbedarf ergeben, vgl. dazu

Nida-Rümelin: Gesetzgeber ist bei Beschneidung in der Pflicht
Wissenschaftler: Philosophie muss Widersprüche in Debatte benennen
Julian Nida-Rümelin im Gespräch mit Nana Brink
Nach Ansicht von Julian Nida-Rümelin, Professor für Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, muss der Gesetzgeber in der Beschneidungsdebatte handeln. Die jetzige Situation sei ungut, weil sie für die Mediziner ein juristisches Risiko beinhalte.
Quelle: Deutschlandradio Kultur v. 16.07.12 >>> http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/ ... w/1812578/ <<< (html)

Er erblickt in der Differenzierung und Bewertung der Beschneidung von Jungen und Mädchen "Widersprüche", die der Aufklärung bedürfen.

Dies zeigt u.a., dass vor dem Hintergrund der Religionsfreiheit sich Probleme aufgetan haben, die es wahrlich in sich haben, zumal es vorstellbar ist, auch andere religiöse Riten zu thematisieren.

Eine differenzierte Debatte erscheint m.E. nur dann möglich, wenn in der gebotenen Grundrechtsdiskussion der Sachverstand vorherrschend ist und nicht Verfassungsinterpretation mit der Philosophie oder Theologie gleichgesetzt wird.

Ob die Bundeskanzlerin sich als geeignete Mitdiskutantin erweisen wird, muss sich freilich noch zeigen. Es geht in erster Linie um das Herstellen von praktischer Konkordanz zwischen miteinander kollidierenden Grundrechten und nicht um Zugeständnisse an Religionsgemeinschaften, deren Mitglieder gleichsam als "Wähler" in Betracht kommen, da zumindest formal das "C" in einigen Parteinamen auf eine gewisse Leitkultur schließen lasst, in der die "christlichen Werte" besonders hoch gehalten werden.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Beschneidungen nicht im Kinderalter

Beitrag von Hildegard Kaiser » 01.08.2012, 06:10

Lutz Barth hat geschrieben: ..... Nach Ansicht von Julian Nida-Rümelin, Professor für Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, muss der Gesetzgeber in der Beschneidungsdebatte handeln. Die jetzige Situation sei ungut, weil sie für die Mediziner ein juristisches Risiko beinhalte. ...
Auch einem juristischen Laien ist eigentlich klar geworden, dass die rituelle Beschneidung von Kleinkindern nicht akzeptiert werden kann, als Körperverletzung schlicht eine strafbare Handlung ist. Eltern können m.E. bei Kleinkindern in eine solche Maßnahme nicht einwilligen, weil es dafür keine ausreichende Legitimation gibt. Warum kann man mit rituellen Beschneidungen nicht warten, bis der junge Mensch selbst einwilligungsfähig ist? Die Bibel mit ihren netten Geschichten im alten Testemant kann doch nicht ernstlich die Grundlage dafür sein, unsere auf körperliche Unversehrtheit setzende Gesellschaft aus den Angeln zu heben?
Der Gesetzgeber muss nach meiner Ansicht überhaupt nicht handeln. Die Rechtslage ist klar. Es müssen sich nur alle daran halten.
Es grüßt Hilde
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Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 01.08.2012, 06:25

Sehr geehrte Frau Kaiser.

Ihre Einschätzung vermag im Ergebnis überzeugen, wenngleich doch - wie häufig - der Teufel im Detail steckt.
Objektiv betrachtet ist die Zirkumzision tatbestandlich eine Körperverletzung. Problematisch ist allerdings, dass im Grundsatz eine Einwilligung in die jeweilige Körperverletzung gegeben werden kann und somit sich durchaus die bisante Rechtsfrage stellt, ob diese "Einwilligung der Eltern" über Art. 6 i.V.m. Art. 4 GG (und angesichts des "Wohls" der Kinder) rechtswirksam erteilt werden kann. Schwierige Rechtsfragen sind damit aufgeworfen und ich denke, der Hinweis von Nida-Rümelin ist durchaus berechtigt, zwar weniger mit Hinblick auf die Rechtssicherheit, sondern vielmehr mit Blick auf die "Widersprüche" in der Debatte.

Allerdings ersetzt die Philosophie nicht die Verfassungsinterpretation und insofern wird man/frau der Frage nachzugehen haben, wie die ohne Frage vorhandenen Grundrechtskollisionen aufzulösen sind.

Mfg. L. Barth
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Beschneidung - Grübelnde Staatsanwälte

Beitrag von Presse » 06.08.2012, 06:51

Ärzte Zeitung online, 05.08.2012
Beschneidung - Grübelnde Staatsanwälte
Das Kölner Urteil zur Strafbarkeit ritueller Beschneidungen hat Verunsicherung ausgelöst.
Viele Ärzte bieten den Eingriff nicht mehr an. Neue Anzeigen sind zurzeit aber nicht bekannt. ....
mehr > http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=819 ... ung&n=2105

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Beschneidungsstreit & die relgiösen Rituale

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2012, 14:22

Das Erste / "Menschen bei Maischberger" am Dienstag, 14. August 2012, um 22.45 Uhr im Ersten

Das Thema: Der Beschneidungsstreit: Wie weit dürfen religiöse Rituale gehen?

Gäste:

Dieter Graumann (Vorsitzender des Zentralrats der Juden) Bilkay Öney (SPD, Integrationsministerin Baden-Württemberg) Christa Müller (kämpft gegen Genitalverstümmelung) Necla Kelek (Soziologin und Islamkritikerin) Dr. Sebastian Isik (Allgemeinmediziner) Dr. Wolfgang Bühmann (Urologe)

Dieter Graumann / Der Zentralrats-Präsident sieht die Beschneidungsdebatte in Deutschland mit größter Sorge. Falls es bei der Rechtsauffassung bleibe, wonach die Beschneidung eines Jungen strafbare Körperverletzung ist, wäre "am Ende jüdisches Leben hier gar nicht mehr möglich", fürchtet Dieter Graumann. Die Debatte werde auch von einigen missbraucht, "um wieder alte antisemitische Klischees und Vorurteile zu transportieren". Für die Juden sei die Beschneidung elementar. Graumann fordert jetzt eine klare gesetzliche Regelung.

Bilkay Öney / Die Integrationsministerin fragt sich, warum jetzt eine Art Religionskrieg angezettelt werde. Das Argument mit dem Kindeswohl ist für sie fadenscheinig. "Als hätten Juden und Muslime das Kindeswohl nicht im Blick. Das finde ich unverschämt." Sie wolle nicht, dass Deutschland einziges Land auf der Welt sei, das Beschneidungen verbiete. "Damit würde die freie Religionsausübung eingeschränkt", sagt Bilkay Öney.

Christa Müller / "Es wäre eine Katastrophe, wenn die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen jetzt in Deutschland gesetzlich erlaubt wird. Dann würde es sofort Klagen geben, um auch die Mädchenbeschneidung zu erlauben", fürchtet die Mutter eines Sohnes, die mit ihrem Verein "Intact" seit 16 Jahren gegen die Genitalverstümmelung von Mädchen kämpft. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sei vom deutschen Grundgesetz geschützt und höher zu bewerten als Religionsfreiheit und Elternrecht, so die gläubige
Katholikin: "Wer in Deutschland lebt, muss sich unserer Verfassung beugen."

Necla Kelek / In ihrem Buch "Die verlorenen Söhne. Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes" beschreibt die Soziologin die Beschneidung ihrer beiden Neffen in der Türkei und löste damit die juristische Überprüfung der Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland überhaupt erst aus. Die Islamkritikerin fordert, archaische religiöse Sitten und Traditionen zu hinterfragen und ist überzeugt: "Beschneidung ist Körperverletzung, der Eingriff kann traumatische Folgen haben.
Darüber müssen wir in Deutschland endlich ausführlich diskutieren."

Dr. Sebastian Isik / Seit 35 Jahren beschneidet der Hamburger Arzt muslimische, jüdische und christliche Jungen. Für Sebastian Isik ist klar, dass hinter dem religiösen Ritus die Gesundheitsprävention steckt und pocht auf "Sauberkeit, Sauberkeit, Sauberkeit". Die Warnung vor möglichen Traumata hält der Mediziner für maßlos übertrieben. Vielmehr warnt er vor den Gefahren, wenn Beschneidungen fortan in Hinterzimmern durchgeführt werden. "Dann müssen wir Mediziner viele Korrekturen verpfuschter Eingriffe vornehmen", ist er überzeugt.

Dr. Wolfgang Bühmann / "Ich rate von einer Beschneidung ab, wenn sie medizinisch nicht notwendig ist. Und diese Notwendigkeit liegt bei einer rituellen Beschneidung nicht vor", sagt der Urologe. "Als Arzt bin ich dazu verpflichtet, Schaden vom Kind abzuwenden", so Wolfgang Bühmann, der Eltern vor körperlichen und seelischen Folgen warnt. Sein Vorschlag: "Warum warten wir nicht mit der religiösen Beschneidung, bis die Jungen mit mindestens 14 Jahren selbst entscheiden können, ob sie das wollen oder nicht?"

"Menschen bei Maischberger" ist eine Gemeinschaftsproduktion der ARD, hergestellt vom WDR in Zusammenarbeit mit der Vincent TV GmbH.

Redaktion: Hans-Georg Kellner

Quelle: Pressemitteilung vom 10.08.2012 ARD Das Erste
Pressekontakt: Agnes Toellner, Presse und Information Das Erste,
Tel: 089/5900 3876, E-Mail: agnes.toellner@DasErste.de
+++
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=17683
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Beschneidung und Genitalverstümmelung

Beitrag von Rauel Kombüchen » 20.08.2012, 08:33

Beiträge zur Beschneidung und Genitalverstümmelung gibt es in diesem Forum u.a. wie folgt:

Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...
viewtopic.php?t=17501
Der Beschneidungsstreit ... TV-Tipp für den 14.08.2012
viewtopic.php?t=17683
Weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung rückt näher
viewtopic.php?t=5636&highlight=verst%FCmmelung
4.000 Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht
viewtopic.php?t=10309&highlight=verst%FCmmelung

Auf der Basis der TV-Sendung am 14.08.2012 gebe ich folgende Stellungnahme ab:

Ich finde die Erörterungen um die rituelle Beschneidung von kleinen Jungs eigentlich höchst entbehrlich. Denn diese Maßnahme ist, auch wenn sie von den Eltern gebilligt wird, zweifelsfrei eine Körperverletzung. Sie ist eine gegen die verfassungsrechtlich garantierte körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) gerichtete schmerzhafte und irreparable Beeinträchtigung. Folgerichtig ist daher, dass das Kölner Landgericht mit Urteil vom 07.05.2012 – 151 Ns 169/11 – eine strafrechtliche Relevanz angenommen hat. Was denn sonst?

Jeder mag seine Religion grundsätzlich so leben, wie er es für richtig erachtet, aber bitte in Deutschland nur im Rahmen der grundgesetzlichen und sonstigen Ordnung. Eine Körperverletzung eines kleinen Kindes kann doch nicht ernstlich mit Rücksicht auf das Elternrecht und deren freie Religionsausübung gerechtfertigt werden. Elternrecht und freie Religionsausübung müssen sich höherrangigen Regeln und auch anderen gesetzlichen Vorgaben (Anspruch der Kinder auf gewaltfreie Erziehung) unterordnen.

Die Diskussionen bei Maischberger zeigten unterschiedliche Standpunkte auf. Allerdings muss es als klarer Fehler angesehen werden, keinen Juristen mit in den Kreis der Diskutanten aufzunehmen. Denn es zeigte sich im Laufe der Erörterungen, dass zum Teil keine ausreichenden Kenntnisse über die maßgeblichen Vorschriften und deren wechselseitige Beziehungen bestanden. Ein Jurist hätte klar legen können, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) den anderen zur Geltung gebrachten Rechten (auf Religionsfreiheit, auf Erziehung) klar übergeordnet ist.

Auch wenn Herr Graumann, sprachlich gewandt, für die jahrelange Praxis der Kleinkinderbeschneidung votierte und die Bibel bemühte, kann das nicht ernstlich unsere verfassungsrechtliche Ordnung in Frage stellen. Dr. Sebastian Isik war für mich eine Zumutung. Seine Argumente waren mehr als schwach, ein Verständnis für die bundesdeutsche Verfassungslage war für mich nicht erkennbar. Das Bilkay Öney, eine Ministerin mit offensichtlichem Migrationshintergrund, einseitig votieren würde, war zu erwarten. Die Argumente pro Beschneidung waren auch insoweit mehr als schwach. Überzeugend war Necla Kelek, sie hatte für mich die sachlichsten Argumente und hatte auch eine klare Übersicht für die Gesetzeslage vor Augen. Christa Müller konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Genitalverstümmelung der Mädchen. Ein wichtiges Anliegen, das sie gut vertrat. Dr. Wolfgang Bühmann konzentrierte sich in seinem Statement auf die ärztliche Berufsordnung und hätte Gelegenheit nehmen müssen, noch deutlicher die fehlende medizinische Rechtfertigung von rituellen Beschneidungen im Kleinkinderalter herauszustellen.

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Oberrabbiner will Beschneider medizinisch schulen lassen

Beitrag von Presse » 21.08.2012, 15:32

Oberrabbiner will Beschneider medizinisch schulen lassen
Religiöse Beschneidungen sind "rechtswidrige Körperverletzungen", urteilte das Kölner Landgericht - und löste eine heftige Debatte aus.
Jetzt meldet sich mit Yona Metzger einer der beiden Oberrabbiner Israels zu Wort:
Er schlägt einen Kompromiss vor - und spricht sich deutlich gegen jede Anästhesie beim Eingriff aus.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=819 ... ung&n=2145

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Oberrabbiner will Beschneider medizinisch schulen lassen

Beitrag von Presse » 22.08.2012, 07:15

Beschneidung: Oberrabbiner will Beschneider medizinisch schulen lassen
Religiöse Beschneidungen sind "rechtswidrige Körperverletzungen", urteilte das Kölner Landgericht - und löste eine heftige Debatte aus.
Jetzt meldet sich mit Yona Metzger einer der beiden Oberrabbiner Israels zu Wort: Er schlägt einen Kompromiss vor - und spricht sich deutlich gegen jede Anästhesie beim Eingriff aus.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=819 ... ung&n=2146

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Kinderrechtskampagne gegen Zwangsbeschneidung gestartet

Beitrag von Presse » 22.08.2012, 07:59

"Mein Körper gehört mir!" / Kinderrechtskampagne gegen Zwangsbeschneidung gestartet

Berlin (ots) - "Zwangsbeschneidung ist Unrecht - auch bei Jungen." Mit dieser entschiedenen Aussage ist heute, ein Tag vor der öffentlichen Sitzung des Deutschen Ethikrats, die Kinderrechtskampagne der Giordano-Bruno-Stiftung gestartet. "Ziel der Kampagne ist es, die geplante Legalisierung medizinisch unnötiger Vorhautbeschneidungen zu verhindern", erklärt Stiftungssprecher Michael Schmidt-Salomon. "Denn die Zwangsbeschneidung ist keine Bagatelle, wie so oft behauptet wird, sondern ein durch nichts zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit des Kindes."

Auf der heute freigeschalteten Website http://www.pro-kinderrechte.de führt der von der Stiftung ins Leben gerufene "Arbeitskreis Kinderrechte", dem u.a. der Strafrechtler Holm Putzke angehört, zahlreiche medizinische, psychologische, politische und juristische Argumente auf, die diese Einschätzung belegen. Tragischerweise, so die Experten des "AK Kinderrechte", sei das Wissen über die tatsächlichen Folgen der Vorhautbeschneidung, die sehr wohl mit "milderen" Formen der weiblichen Genitalbeschneidung vergleichbar sei, in der Gesellschaft kaum vorhanden. So wüssten viele Eltern nicht, dass Säuglinge während der Beschneidung besonders schwere Schmerzen erleiden, weil das schmerzunterdrückende System erst Monate nach der Geburt funktionstüchtig sei. Fallen die Kinder aufgrund der ungefilterten Qualen in einen traumatischen Schockzustand, würden die Eltern die plötzliche Ruhe sogar als Zeichen für die vermeintliche Harmlosigkeit der Beschneidung fehlinterpretieren.

In der hier zum Ausdruck kommenden "fehlenden Aufklärung beziehungsweise gezielten Desinformation der Eltern" liegt nach Ansicht des "AK Kinderrechte" das "Hauptproblem der gegenwärtigen
Debatte": "Wüssten die Eltern über die dramatischen Konsequenzen der Zirkumzision Bescheid, müsste man über ein Beschneidungsverbot gar nicht mehr diskutieren, da die meisten Mütter und Väter von sich aus den Gedanken verwerfen würden, ihre Kinder beschneiden zu lassen." Um nun im Sinne der Kinderrechte Druck auf die deutsche Politik auszuüben, hat die Giordano-Bruno-Stiftung eine Plakatkampagne entworfen, bei der sie auf möglichst breite Unterstützung seitens der Bevölkerung hofft. Dazu heißt es auf der Website http://www.pro-kinderrechte.de: "Mit jedem Euro, den Sie der Aktion zur Verfügung stellen, können wir mehr Plakatflächen mieten und damit die Wahrnehmung unseres Anliegens in der Öffentlichkeit stärken. Denn nur durch einen vehementen Protest der Bevölkerung wird die angestrebte Legalisierung der Zirkumzision noch verhindert werden können. Machen wir den Verantwortlichen in Politik und Justiz unmissverständlich klar, dass Zwangsbeschneidung Unrecht ist - auch bei Jungen!"

Quelle: Pressemitteilung vom 22.08.2012 Giordano Bruno Stiftung
Pressekontakt: Philipp Möller, Tel: +49(0)178/8877663, p.moeller@giordano-bruno-stiftung.org

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Medizinische Grundausbildung für Beschneider

Beitrag von Rauel Kombüchen » 22.08.2012, 08:56

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet auch aktuell zum Thema "Beschneidungen":

Oberrabbiner schlägt medizinische Grundausbildung für Beschneider vor
Die traditionelle Form der Beschneidung von Jungen ist nach den Worten des Oberrabbiners des Staates Israel, Yona Metzger, Kernbestand der jüdischen Religion und damit nicht verhandelbar. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51347
Statements zum Thema "Beschneidungen"
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=9526
Pro & Kontra: Religiöse Beschneidungen
http://www.aerzteblatt.de/archiv/128360
Diskussion über religiöse Beschneidungen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51322

Die Diskussion wird nun immer fragwürdig. Jetzt sollen "Laien-Beschneider" medizinisch geschult werden, um rechtswidrige Maßnahmen aus rituellen Gründen durchzuführen. Das wirft nur neue Rechtsfragen auf und löst das Kernproblem nicht. Die rituelle Beschneidung ist eine Körperverletzung, vor die die Kinder geschützt werden müssen (Art. 2 GG). Elternrecht auf Erziehung und Religionsausübungsrechte sind Rechte, die hinter der körperlichen Unversehrtheit klar zurückstehen müssen. Da helfen keine konstrukturierten "Gegenvorschläge". Dazu ist einfach zu kontern: Das Grundgesetz ist mit seinen bedeutsamen Wertefestlegungen und Schutzmechanismen nicht verhandelbar. Wem das, aus welchen Gründen auch immer, nicht gefällt, muss sich eines Besseren belehren lassen. Die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist auch nicht auf Druck einer Minderheit veränderbar. Ich verweise dazu auf Art. 19 Abs. 2 GG:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Rauel Kombüchen
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