Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
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Beschneidung: Warnung vor einem Brauchtum

Beitrag von WernerSchell » 13.09.2012, 05:56

Beschneidung: Warnung vor einem Brauchtum
Die Debatte um religiöse Beschneidungen von Jungen bleibt angespannt:
Während sich Juden zunehmend als " Kinderquäler" abgestempelt sehen, warnen Ärzte vor der Zirkumzision.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=821 ... ung&n=2196
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Cicero
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Körperliche Unversehrtheit auch für kleine Kinder !

Beitrag von Cicero » 17.09.2012, 07:07

Guten Morgen allerseits!

Ich habe gelesen unter: viewtopic.php?t=17768
+++
"Kinderkrankenschwester", Ausgabe September 2012:
Werner Schell "Beschneidung von Kindern im Streit - Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit
muss uneingeschränkt maßgeblich sein!"

Darin wird das Urteil des Kölner Landgerichts und die Rechtslage beschrieben. - Siehe auch in diesem Forum unter viewtopic.php?t=17501
>>> Das Thema verdient deshalb große Aufmerksamkeit, weil es um eine Kernfrage der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) geht.
Der Verfasser hält eine Beschneidung von kleinen Kindern aus rituellen Gründen mit Verweis auf die grundgesetzlichen Werteaussagen für unzulässig!
+++
Inzwischen habe ich mir die Zeitschrift besorgt und den vollständigen Beitrag durchgesehen. Ich darf sagen:
Klasse Ausführungen, die ich ohne Abstriche unterschreiben kann. In dem Beitrag werden die rechtlichen Aspekte sachlich und m.E. sehr zutreffend vorgestellt.
Es ist eine Werbung für unsere grundgesetzliche Ordnung!
Danke dafür.

Cicero
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Rauel Kombüchen
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Körperliche Unversehrtheit auch für kleine Kinder !

Beitrag von Rauel Kombüchen » 18.09.2012, 07:12

Cicero hat geschrieben: "Kinderkrankenschwester", Ausgabe September 2012:
Werner Schell "Beschneidung von Kindern im Streit - Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit
muss uneingeschränkt maßgeblich sein!"

Darin wird das Urteil des Kölner Landgerichts und die Rechtslage beschrieben. - Siehe auch in diesem Forum unter viewtopic.php?t=17501
>>> Das Thema verdient deshalb große Aufmerksamkeit, weil es um eine Kernfrage der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) geht.
Der Verfasser hält eine Beschneidung von kleinen Kindern aus rituellen Gründen mit Verweis auf die grundgesetzlichen Werteaussagen für unzulässig!
+++
Inzwischen habe ich mir die Zeitschrift besorgt und den vollständigen Beitrag durchgesehen. Ich darf sagen:
Klasse Ausführungen, die ich ohne Abstriche unterschreiben kann. In dem Beitrag werden die rechtlichen Aspekte sachlich und m.E. sehr zutreffend vorgestellt.
Es ist eine Werbung für unsere grundgesetzliche Ordnung!
Danke dafür.
Hallo Cicero!
Deine Texteinstellung kann ich nur unterstreichen. Es geht bei der Beschneidungsdebatte vorrangig um die Frage, die körperliche Unversehrtheit zutreffend einzuschätzen. Bei einer Abwägung mit anderen hier möglicherweise relevanten Rechtsgütern dominiert die Schutznorm des Art. 2 Grundgesetz eindeutig. Daher kann die rituelle Beschneidung bei Kleinkindern nicht gebilligt werden. Wenn allerdings die gehörige Reife vorliegt, vielleicht ab etwa 14 (dann tritt ja auch die sog. Religionsmündigkeit ein), darf neu nachgedacht werden.
MfG Rauel Kombüchen
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WernerSchell
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Beschneidung von Kleinkindern aus rituellen Gründen

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2012, 07:17

Deutsche Ärzteblatt:
Eckpunkte für rechtliche Regelung von Beschneidungen vorgelegt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Eckpunkte vorgelegt, um die Beschneidung von Jungen auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte am Dienstag ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51790
Bund soll Beschneidung von Jungen schnell gesetzlich regeln
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51582
Beschneidung: Kinderschützer fordern Moratorium
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51634
Kommentare von Ärzten und Experten zum Thema "Beschneidungen"
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=9526
+++

Werner Schell - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Neuss, den 26.09.2012

An das
Bundesjustizministerium
Berlin


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befasse mich seit Jahrzehnten u.a. als Buchautor und Journalist mit patientenrechtlichen Fragen und stelle dabei immer wieder das Selbstbestimmungsrecht der Patienten (auch der kleinen Patienten) und das Recht der körperlichen Unversehrtheit in den Mittelpunkt meiner Betrachtungen. Es war daher folgerichtig, auch zu der aufgekommenen Diskussion bezüglich Beschneidungen Stellung zu nehmen. Dies habe ich u.a. in einem Beitrag für die Zeitschrift "Kinderkrankenschwester", Ausgabe September 2012, getan. Tenor: Beschneidungen sind bei kleinen Kindern aus rituellen Gründen nicht gerechtfertigt. Das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit dominiert und kann auch nicht durch eine Elternentscheidung ausgehebelt werden. Jedwede Regelung, die dem zuwider laufen würde, wäre verfassungswidrig.
Nun lese ich, dass das BMJ einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt hat, indem die Beschneidung durch Elternentscheid und Beachtung der ärztlichen Kunst straffrei bleiben soll. Wenn das so zuträfe, wäre der Entwurf nicht akezeptabel und das Thema würde uns möglicherweise noch lange beschäftigen, denn es würde unweigerlich beim Bundesverfassungsgericht landen.
Offensichtlich haben Sie den Referentenentwurf an interessierte Institutionen zur Stellungnahme übermittelt.
Ich bitte, auch mir einen solchen Entwurf zu übersenden (möglichst als Datei - per E-Mail), so dass Stellung genommen werden kann.

Für Ihre Bemühungen vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- http://www.medizinjournalisten.de/
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen - Infos auch bei http://www.facebook.com/

Siehe zum Thema die Diskussion unter
viewtopic.php?t=17501
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Beschneidung: Pädiater entsetzt über Eckpunkte

Beitrag von Presse » 27.09.2012, 06:42

Beschneidung: Pädiater entsetzt über Eckpunkte
Justizminister Leutheusser-Schnarrenberger hat Eckpunkte für eine Regelung der Beschneidung von Jungen vorgelegt.
Muslime und Juden sind voll des Lobes - die Kinderärzte entsetzt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=822 ... ung&n=2231

Herbert Kunst
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Beschneidung: Pädiater entsetzt über Eckpunkte

Beitrag von Herbert Kunst » 27.09.2012, 08:11

Presse hat geschrieben:Beschneidung: Pädiater entsetzt über Eckpunkte
Justizminister Leutheusser-Schnarrenberger hat Eckpunkte für eine Regelung der Beschneidung von Jungen vorgelegt.
Muslime und Juden sind voll des Lobes - die Kinderärzte entsetzt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=822 ... ung&n=2231
Wenn die zahlreichen Merdienberichte über die o.a. Eckpunkte zutreffen, darf man in der Tat entsetzt sein. Offensichtlich ist das vorgelegte Papier mit dem geltenden Verfassungsrecht und damit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen. Allein auf die Elternentscheidung und die ärztliche Kunst bei der Beschneidung abzustellen, ist absurd. Der entscheidende Punkt ist doch, ob die rituelle Beschneidung, und darum geht es, die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht verletzt. Dass ein Körpereingriff mit der gebotenen ärztlichen Sorgfalt durchgeführt wird, ist doch selbstverständlich. Dazu braucht man kein weiteres Gesetz. Die Eltern zu ermächtigen, solche Eingriffe zu billigen, geht am verfassungsrechtlichen Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit völlig vorbei. Elternrecht, was man auch immer damit meint, kann einen rituellen Eingriff, der schmerzhaft ist und medizinisch zu nichts nützlich ist, niemals rechtfertigen. Wer das aus Glaubensgründen anders sehen will, muss sich durch die bundesdeutsche Rechtsordnung eines Besseren belehren lassen.

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Eckpunktepapier wenig hilfreich ...

Beitrag von Presse » 28.09.2012, 06:44

Pressemitteilung 27. September 2012
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Eckpunktepapier nicht zur Entschärfung der Debatte geeignet

Frieder Otto Wolf: Pläne des Bundesjustizministeriums bedeuten Rückschritt.

Der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, hat am Donnerstag in Berlin die klare Ablehnung von Humanistinnen und Humanisten gegenüber einem Rückbau des säkularen Rechtsstaats in der Bundesrepublik Deutschland bekräftigt. „Die vom Bundesjustizministerium am Dienstag vorgelegten Eckpunkte und Regelungstexte entsprechen nicht der Forderung nach dem sorgfältigen und ergebnisoffenen Diskursprozess, der für diese Kontroverse und die Grundsatzfragen über die Rechte von Kindern angemessen wäre“, sagte Wolf.

Das Bundesministerium der Justiz hatte am Dienstag ein Eckpunktepapier und einen Entwurf von Regelungstexten an die beteiligten Organisationen in Deutschland verschickt. Darin ist vorgesehen, die Beschneidung von Jungen bis zu einem Alter von sechs Monaten straffrei zu stellen, sofern ihre Eltern das wollen.

Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden und auch von einer Beschneidung durch einen Arzt vergleichbar befähigten Person, die dafür von einer Religionsgemeinschaft vorgesehen ist, vollzogen werden dürfen. Am Freitag wird das Bundesjustizministerium eine Anhörung zu den Eckpunkten durchführen.

„Selbst wenn das geplante Gesetz einige Fortschritte im Detail mit sich bringen könnte, bedeutet die jetzt absehbare Regelung als Ganzes einen Rückschritt im Verhältnis des weltanschaulich neutralen Staates gegenüber den zu ihm gehörenden Gemeinschaften“, so Wolf weiter zum Eckpunktepapier.

Er rief humanistisch und säkular denkende Menschen daher dazu auf, sich gegen den mit der Kontroverse um die Jungenbeschneidung angestoßenen Gesetzgebungsprozess einzusetzen. „Diese vorschnelle Regelung ist aus meiner Sicht weder dafür geeignet, die gesellschaftliche Debatte um die Jungenbeschneidung zu entschärfen, noch dafür, die Rechte von Kindern und Eltern grundsätzlich in einen adäquaten Ausgleich zu bringen.“

Wolf plädierte auch dafür, in der Debatte weiter die sorgfältige und sachliche Aufklärung zu stärken. „Der Streit bietet keinerlei Platz für die Formen von Polemik, wie sie in der vergangenen Monaten wahrzunehmen gewesen waren.“

Er erinnerte außerdem erneut daran, dass die Kontroverse zu keinem Sprungbrett für einen neuen Antisemitismus oder Rassismus in Deutschland werden dürfe. „Wir müssen weiterhin entsprechende Sorgen in den jüdischen und muslimischen Gemeinden ernst nehmen. Wir müssen uns für eine sachliche und redliche Diskussion einsetzen.“

Zugleich wies Wolf die von Anhängern der Religion und in den Medien verschiedentlich geäußerten Vorwürfe entschieden zurück, die den Kritikern der Beschneidung von Jungen pauschal antisemitische Haltungen oder gegenüber dem Judentum und der islamischen Religion grundsätzlich intolerante Haltungen zu unterstellen suchten.

„Unsere Mitglieder sind sich der Bedeutung der Geschichte unseres Landes sehr bewusst. Die Tradition unseres Verbandes hat durch die Nazi-Diktatur ebenfalls massive Abbrüche erlitten, von denen sich der organisierte praktische Humanismus bis heute nicht erholt hat. Es ist also historisch unaufgeklärt, wenn in diesem Streit die Geschichte dieses Landes gegen das Verlangen nach einem offenen und grundsätzlichen Diskurs über die Rechte von Kindern oder das Verhältnis von Tradition und Rechtsstaat ausgespielt wird.“

Weiterführende Informationen
1. Pressemitteilung des Bundesverbandes vom 28. Juni 2012: HVD begrüßt neue Debatte über grundsätzliche Fragen
2. Pressemitteilung des Bundesverband vom 18. Juli 2012: „Chancen zur redlichen Diskussion schaffen“
3. Meldung des Bundesverbandes zur Bundestagspetition: HVD unterstützt Moratorium in der Diskussion um Beschneidungen
Über den HVD

Der HVD ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.

Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei religiösen Glaubensvorstellungen zu unterwerfen.
--
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T: +49 3834 84 63 050
www.facebook.com/humanismus
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Beschneidung von Kindern im Streit ...

Beitrag von Sabrina Merck » 30.09.2012, 11:56

Hallo Herr Schell,
ich habe Ihren Artikel "Beschneidung von Kindern im Streit - Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit muss uneingeschränkt maßgeblich sein!" in der Zeitschrift "Kinderkrankenschwester", Ausgabe September 2012, gelesen und stimme voll zu. Ihre Ausführungen sind sachlich und gut verständlich formuliert, auch für einen juristischen Laien. Danke, dass Sie sich für die Kinderrechte einsetzen!
Es grüßt herzlich
Sabrina Merck
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
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Rituelle Beschneidung - Verbot kein ´Glaubenskrieg`

Beitrag von Gaby Modig » 01.10.2012, 07:17

Guten Morgen,
die Beschneidungsdebatte nimmt immer mehr merkwürdige Züge an. Heute berichtet die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post von einem jüdischen Arzt,
der die Ablehnung von rituellen Beschneidungen angeblich schon als "Glaubenskrieg" bezeichnet hat.
Zum Glück sind wir nicht in einem Krieg und können uns in aller Ruhe für die körperliche Unversehrtheit von Kindern einsetzen.
Deren Rechte können diesbezüglich durch irgendwelche Glaubensrituale, die unbedingt korrigiert gehören, nicht eingeschränkt werden, und zwar aus Rechtsgründen.
Lb. Grüße Gaby Modig
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Beschneidung: Mit Vollgas ins BGB

Beitrag von Presse » 04.10.2012, 17:57

Beschneidung: Mit Vollgas ins BGB
Jetzt soll alles ganz schnell gehen: Schon am Mittwoch soll der Gesetzentwurf zur Beschneidung ins Kabinett, dann soll bald der Bundestag entscheiden.
Der Zentralrat der Juden spricht von einem positiven Signal - die Kinderärzte sind skeptisch.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=823 ... ung&n=2249

Juden und Muslime begrüßen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen
Berlin – Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Beschneidung von Jungen wird von jüdischen und muslimischen Gemeinschaften begrüßt. „Ich bin sehr glücklich, dass dieses Gesetz jetzt vorgelegt wurde“, sagte die frühere Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, heute im ZDF-Morgenmagazin. Kritik kam dagegen von der Deutschen Kinderhilfe.
... mehr http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51901
Zuletzt geändert von Presse am 05.10.2012, 08:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Beschneidung: Mit Vollgas in die Verfassungswidrigkeit

Beitrag von Herbert Kunst » 05.10.2012, 07:06

Presse hat geschrieben:Beschneidung: Mit Vollgas ins BGB Jetzt soll alles ganz schnell gehen: Schon am Mittwoch soll der Gesetzentwurf zur Beschneidung ins Kabinett, dann soll bald der Bundestag entscheiden. Der Zentralrat der Juden spricht von einem positiven Signal - die Kinderärzte sind skeptisch. ...
Jeden Tagen gibt es neue Botschaften zum geplanten "Beschneidungsgesetz". Den o.a. Titel könnte man aber angesichts der Rechtslage auch wie folgt umformulieren:
Mit Vollgas in die Verfassungswidrigkeit!

H.K.
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Service
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Religiöse und medizinische Hintergründe der Beschneidung

Beitrag von Service » 07.10.2012, 06:30

Zirkumzision – religiöse und medizinische Hintergründe der Beschneidung

Ist die Beschneidung nicht-vollmündiger Knaben rechtswidrig oder nicht? Einerseits wird von vielen lautstark die Wahrung des Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit eingefordert, aber gleichzeitig werden Vorwürfe laut, man schränke die Religionsfreiheit in Deutschland ein. Aber was steckt denn nun hinter dieser mysteriösen Praxis, der "Beschneidung"? Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion haben wir uns mit einem erfahrenen Urologen über das Thema Zirkumzision unterhalten.

Zum Interview mit dem Urologen Dr. Müller »
http://www.thieme.de/viamedici//medizin ... idung.html

Quelle: Mitteilung vom 06.10.2012
Redaktion via medici online
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70469 Stuttgart

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Beschneidung: Entsetzen über Regierungspläne

Beitrag von Gerhard Schenker » 07.10.2012, 07:08

Herbert Kunst hat geschrieben: .... Wenn die zahlreichen Merdienberichte über die o.a. Eckpunkte zutreffen, darf man in der Tat entsetzt sein. Offensichtlich ist das vorgelegte Papier mit dem geltenden Verfassungsrecht und damit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen. Allein auf die Elternentscheidung und die ärztliche Kunst bei der Beschneidung abzustellen, ist absurd. Der entscheidende Punkt ist doch, ob die rituelle Beschneidung, und darum geht es, die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht verletzt. Dass ein Körpereingriff mit der gebotenen ärztlichen Sorgfalt durchgeführt wird, ist doch selbstverständlich. Dazu braucht man kein weiteres Gesetz. Die Eltern zu ermächtigen, solche Eingriffe zu billigen, geht am verfassungsrechtlichen Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit völlig vorbei. Elternrecht, was man auch immer damit meint, kann einen rituellen Eingriff, der schmerzhaft ist und medizinisch zu nichts nützlich ist, niemals rechtfertigen. Wer das aus Glaubensgründen anders sehen will, muss sich durch die bundesdeutsche Rechtsordnung eines Besseren belehren lassen. ....
Was nach den Medienberichten zur Zeit im Regierungslager - wohl aus politischen Rücksichtnahmen - geplant ist, wäre ein klarer Verfassungsverstoß, der unter keinen Umständen hingenommen werden sollte. Es geht bei der gesamten Debatte um eine zentrale Schutznorm unserer rechtsstaatlichen Ordnung - und da darf es keine Kompromisse geben. Dass die Kanzlerin mit Blick auf zahlreiche Kritiker der rituellen Beschneidung von einer "Komikernation" gesprochen hat, ist schon ein Hammer.
Sollten die Bundestagsabgeordneten alle Augen zu machen und einen die rituelle Beschneidung zulassenden Gesetzesvorschlag abnicken, setze ich auf das Bundesverfassungsgericht. Denn diese Instanz ist doch die Hüterin des Grundgesetzes und ich setze darauf, dass der körperlichen Unversehrtheit - auch von kleinen Kindern - weiterhin höchste Priorität eingeräumt wird.

Gerhard Schenker
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Gaby Modig
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Rituelle Beschneidung bei Kindern

Beitrag von Gaby Modig » 08.10.2012, 06:36

Nach Medienberichten, u.a. Rheinische Post vom 08.10.2012, hat sich die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, für ein Kinder-Veto bei der rituellen Beschneidung muslimischer Jungen ausgesprochen. Muslimische Kinder, die anders als jüdische in aller Regel erst später beschnitten würden, müssten nach ihrem Einverständnis gefragt werden, sagte Woopen dem Nachrichtenmagazin "Focus" laut einem Vorabbericht vom Sonntag. "Und wenn ein Kind deutlich macht, dass es nicht will, dann müssen die Eltern davon ablassen."
Diese Anmerkung könnte Bedeutung erlangen für diejenigen Kinder, die selbst Einwilligungsfähigkeit sind, z.B. ab 12. bzw. 14 Jahre. Das kann aber niemals für Kleinkinder gelten. Und insoweit ist klar der staatliche Schutz gefordert. D.h. mit anderen Worten: Bei Kleinkindern kann eine Beschneidung aus rituellen Gründen nicht in Betracht kommen. Die Elternentscheidung, wie man sie auch immer begründen mag, kann nicht reichen, den Kinderschutz auszuhebeln.

Gaby Modig
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Gerhard Schenker
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Rituelle Beschneidung bei Kindern

Beitrag von Gerhard Schenker » 08.10.2012, 09:09

Gaby Modig hat geschrieben:Nach Medienberichten, u.a. Rheinische Post vom 08.10.2012, hat sich die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, für ein Kinder-Veto bei der rituellen Beschneidung muslimischer Jungen ausgesprochen. Muslimische Kinder, die anders als jüdische in aller Regel erst später beschnitten würden, müssten nach ihrem Einverständnis gefragt werden, sagte Woopen dem Nachrichtenmagazin "Focus" laut einem Vorabbericht vom Sonntag. "Und wenn ein Kind deutlich macht, dass es nicht will, dann müssen die Eltern davon ablassen."
Diese Anmerkung könnte Bedeutung erlangen für diejenigen Kinder, die selbst Einwilligungsfähigkeit sind, z.B. ab 12. bzw. 14 Jahre. Das kann aber niemals für Kleinkinder gelten. Und insoweit ist klar der staatliche Schutz gefordert. D.h. mit anderen Worten: Bei Kleinkindern kann eine Beschneidung aus rituellen Gründen nicht in Betracht kommen. Die Elternentscheidung, wie man sie auch immer begründen mag, kann nicht reichen, den Kinderschutz auszuhebeln.
Zustimmung - ohne Einschränkung.
G.Sch.
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