Kettenverträge für Krankenschwestern
Moderator: WernerSchell
Kettenverträge für Krankenschwestern
Sind sogenannte Kettenverträge für ein Arbeitsverhältnis in einem Krankenhaus grundsätzlich erlaubt und welcher § ist für diesen Mißstand zuständig? Warum werden in den Krankenhäusern nur noch Zeitverträge von Laufleistungen bis max. 1 Jahr vergeben?
Kettenverträge weitgehend zulässig
Guten Morgen Werner Hecht!
Seit Jahren ist der Arbeitsmarkt „in Bewegung“. Dazu gehören auch die erweiterten Möglichkeiten, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Auch in Krankenhäusern werden solche Verträge mehr und mehr genutzt. Das eröffnet den Krankenhausträgern einmal mehr Möglichkeiten, den Personalbestand flexibel zu planen, andererseits ist das die Reaktion auf den Gesetzgeber mit seinen ständig einschneidenden Maßnahmen. Die Träger wissen langfristig nicht mehr, wie es weiter geht! Gibt es sachliche Gründe, kann gegen Befristungen, auch wiederholt, nichts eingewandt werden. Allerdings ergeben sich dann rechtliche Einwände, wenn die wiederholte Befristung eher ohne echten sachlichen Grund erfolgt, vielmehr der Kündigungsschutz unterlaufen werden soll.
Ob und ggf. im Einzelfall wiederholte Befristungen in Ordnung gehen, müsste hinterfragt werden. Evtl. müsste Anwalt eingeschaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Nollendorf
Seit Jahren ist der Arbeitsmarkt „in Bewegung“. Dazu gehören auch die erweiterten Möglichkeiten, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Auch in Krankenhäusern werden solche Verträge mehr und mehr genutzt. Das eröffnet den Krankenhausträgern einmal mehr Möglichkeiten, den Personalbestand flexibel zu planen, andererseits ist das die Reaktion auf den Gesetzgeber mit seinen ständig einschneidenden Maßnahmen. Die Träger wissen langfristig nicht mehr, wie es weiter geht! Gibt es sachliche Gründe, kann gegen Befristungen, auch wiederholt, nichts eingewandt werden. Allerdings ergeben sich dann rechtliche Einwände, wenn die wiederholte Befristung eher ohne echten sachlichen Grund erfolgt, vielmehr der Kündigungsschutz unterlaufen werden soll.
Ob und ggf. im Einzelfall wiederholte Befristungen in Ordnung gehen, müsste hinterfragt werden. Evtl. müsste Anwalt eingeschaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Nollendorf
Befristete Arbeitsverhältnisse zulässig !
Hallo Werner,
in dem kürzlich unter Aktuelles, 03/04, dieser Homepage vorgestellten Buch von Pappenheim (Hrsg.) "Lexikon Arbeitsrecht" wird die Rechtssituation zu befristeten Arbeitsverhältnissen beschrieben.
Siehe unter:
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/le ... srecht.htm
In den Ausführungen wird verdeutlich, dass die Befristung nicht nur aus sachlichen Gründen, sondern in bestimmten Fällen auch ohne sachliche Begründung möglich ist, z.B. bei Neueinstellungen (siehe das TzBfG).
Die Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung werden in dem o.a. Lexikon beschrieben.
Gruß Berti
in dem kürzlich unter Aktuelles, 03/04, dieser Homepage vorgestellten Buch von Pappenheim (Hrsg.) "Lexikon Arbeitsrecht" wird die Rechtssituation zu befristeten Arbeitsverhältnissen beschrieben.
Siehe unter:
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/le ... srecht.htm
In den Ausführungen wird verdeutlich, dass die Befristung nicht nur aus sachlichen Gründen, sondern in bestimmten Fällen auch ohne sachliche Begründung möglich ist, z.B. bei Neueinstellungen (siehe das TzBfG).
Die Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung werden in dem o.a. Lexikon beschrieben.
Gruß Berti
Kettenverträge nicht beliebig zulässig !
Den bereits eingestellten Hinweisen kann man sich anschließen. Kettenverträge in der Absicht abgeschlossen, auf Dauer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu vermeiden, sind wohl unzulässig. Aber, wie schon gesagt, bei Neueinstellungen und mit sachlicher Begründung sind Befristungen zulässig, auch wiederholt - aber nicht endlos! Es haben sich einige "Auflockerungen" ergeben.Sind sogenannte Kettenverträge für ein Arbeitsverhältnis in einem Krankenhaus grundsätzlich erlaubt ....
Man muss immer den Einzelfall und die dafür maßgeblichen Begründungen ansehen. Dann kann man urteilen.
Fred Oebel
Re: Kettenverträge für Krankenschwestern
Der Begriff Kettenvertrag ist mir neu. Ist damit die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen gemeint?
Wenn dem so ist, dann besteht dafür natürlich eine Rechtsgrundlage:
Nach §14 TzBfG 16 a (BGB) ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
(Ausnahme ist das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung)
Fazit: Es kann also innerhalb der ersten 2 Jahre nach Einstellung einer Pflegekraft der befristete Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu 3x verlängert werden.
Mit freundlichem Gruß
Wenn dem so ist, dann besteht dafür natürlich eine Rechtsgrundlage:
Nach §14 TzBfG 16 a (BGB) ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
(Ausnahme ist das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung)
Fazit: Es kann also innerhalb der ersten 2 Jahre nach Einstellung einer Pflegekraft der befristete Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu 3x verlängert werden.
Mit freundlichem Gruß
Stationsleitung, Personalratsvorsitzender
Befristung - mehrfach zulässig?
Zum Thema Befristung gibt es in diesem Forum weitere Beiträge, die vielleicht hilfreich sind.
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