Befristete Anstellungen .... häufig unfreiwillig

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Befristete Anstellungen .... häufig unfreiwillig

Beitrag von Presse » 17.10.2011, 05:55

Befristete Anstellungen und Teilzeitbeschäftigung häufig unfreiwillig

(Quelle: IT.NRW). Ein Drittel der in Nordrhein-Westfalen befristet beschäftigten Arbeitnehmer/-innen stand im Jahr 2009 unfreiwillig in einem solchen Beschäftigungsverhältnis. Wie Information und Technik als Statistisches Landesamt mitteilt, war die vergebliche Suche nach einem unbefristeten Arbeitsplatz der Hauptgrund für die Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

Auch Teilzeitarbeit wird häufig ausgeübt, weil keine Vollzeitstelle zur Verfügung steht: Etwa jeder dritte teilzeitbeschäftigte Mann (34,1 Prozent) und jede siebte Frau (14,1 Prozent) in Nordrhein-Westfalen geht unfreiwillig einer Teilzeitbeschäftigung nach. Im Vergleich mit dem Jahr 2005 sind die Anteile für unfreiwillig teilzeitbeschäftigte Frauen und Männer um jeweils zwei Prozentpunkte angestiegen.

Diese und weitere interessante Ergebnisse zu qualitativen Aspekten von Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnissen hat der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen jetzt in der Reihe "Statistik kompakt" unter dem Titel "Qualität der Arbeit - ein international vereinbarter Indikatorenrahmen. Ausgewählte Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht. Die Analyse steht im Internet unter der Adresse http://www.it.nrw.de/statistik/querschn ... index.html zum kostenlosen Download bereit. (IT.NRW)

Quelle: Mitteilung vom 16.10.2011
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Gerhard Schenker
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Befristete Anstellungen und Teilzeitbeschäftigung

Beitrag von Gerhard Schenker » 20.10.2011, 07:33

Befristete Anstellungen und Teilzeitbeschäftigung

Solche Arbeitssituationen sind seit vielen Jahren in der Pflege üblich. Sie lassen es einmal nicht zu, dass jemand mit seiner beruflichen Tätigkeit und seinem Einkommen längerfristig plant. Bei Teilzeitbeschäftigungen reicht oft das Einkommen hinten und vorne nicht. Daher gehört es abgestellt, solche Arbeitssituationen aus betrieblichen Erwägungen im großen Stil zu praktizieren. Diesbezügliche Verträge sollten allenfalls dann infrage kommen, wenn es ArbeitnehmerInnen ausdrücklich wünschen.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

WernerSchell
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Befristete Beschäftigung: Junge Arbeitnehmer ...

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2016, 07:34

Befristete Beschäftigung: Junge Arbeitnehmer besonders betroffen

(Quelle: WSI) Fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte unter 35 Jahren hat nur einen befristeten Arbeitsvertrag, mehr als 60 Prozent aller befristet Beschäftigten in Deutschland sind jünger als 35. Damit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Berufseinstiegs- und Familiengründungsphase auch besonders stark von den Nachteilen dieser atypischen Beschäftigungsform betroffen. Das zeigt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Befristet Beschäftigte haben deutlich niedrigere Nettoeinkommen als gleich alte Arbeitnehmer mit unbegrenztem Vertrag. Dementsprechend sind sie trotz Arbeit doppelt so häufig von Armut bedroht. Junge Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen sind zudem seltener verheiratet und haben deutlich weniger Kinder als unbefristet Beschäftigte.
„Der offenkundige Nachteil einer befristeten gegenüber einer unbefristeten Beschäftigung besteht darin, dass die Betroffenen mit erheblicher Planungsunsicherheit konfrontiert sind, die sich auch lebensweltlich auswirkt“, beschreibt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils die Situation junger Menschen mit befristeter Beschäftigung. „Häufige Stellenwechsel, zum Teil verbunden mit Ortswechseln, erschweren die Bildung stabiler Partnerschaften. Und Kinder kosten Geld, daher dürften viele Paare die Realisierung ihres Kinderwunsches aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheit verschieben“, so der Wissenschaftler.
Junge am stärksten betroffen. 19,3 Prozent aller Arbeitnehmer unter 35 Jahren haben nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Dabei sind Auszubildende, Praktikanten oder Umschüler bereits herausgerechnet. Klammert man auch die Altersgruppe zwischen 15 und 20 Jahren aus, in der es viele befristete Ferienjobs geben dürfte, liegt die Befristungsquote der 20 bis 34-Jährigen immer noch bei 18,4 Prozent. Sie ist etwa doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Altersgruppen.
Der Blick auf die Qualifikationsprofile junger befristet Beschäftigter offenbart, dass Personen ohne Berufsausbildung und Universitätsabsolventen gleichermaßen häufiger befristet beschäftigt sind als Absolventen einer dualen Berufsausbildung oder mit Fachhochschulabschluss. Allerdings führen die Berufswege beider Gruppen später oft in unterschiedliche Richtungen: Uni-Absolventen wechseln im Zeitverlauf häufiger in feste Anstellungen, für gering Qualifizierte stellt der befristete Job oft eine Sackgasse dar.
Große Nachteile beim Verdienst. Mehr als ein Viertel (26,2 Prozent) der befristet Beschäftigten unter 35 verdienen auch mit einer Vollzeitstelle weniger als 1100 Euro netto im Monat. Ihr Brutto-Stundenverdienst liegt damit auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns. Unter den Jüngeren mit unbefristetem Vertrag müssen sich 9,3 Prozent mit so wenig Geld zufrieden geben. Der erhebliche Verdienstabstand zwischen befristet und dauerhaft Beschäftigten zeigt sich auch, wenn man Beschäftigte aller Altersgruppen vergleicht, allerdings sind dann die jeweiligen Anteile geringer: 22,8 Prozent der befristet und 6,8 Prozent der unbefristet Beschäftigten verdienen weniger als 1100 Euro netto (siehe Grafik 4).
Mit Befristung deutlich häufiger „working poor“. Befristet Beschäftigte sind wesentlich häufiger armutsgefährdet als Unbefristete. Das heißt nach gängiger wissenschaftlicher Definition, sie leben in einem Haushalt, der weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens zur Verfügung hat. 274.000 oder 15,5 Prozent der befristet Beschäftigten zwischen 20 und 34 Jahren zählen so zu den „working poor“. Unter den Altersgenossen mit dauerhaftem Vertrag sind es lediglich 7,5 Prozent.
Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_8_2016.pdf

Quelle: Mitteilung vom 11.12.2016
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