Nadelstichverletzungen - Haftung & Informationen
Verfasst: 13.10.2009, 07:37
Krankenhausträger müssen für die Folgen von Stichverletzungen eingesetzter Zivildienstleistender haftungsrechtlich einstehen
Näheres im
Urteil des VerwG Braunschweig vom 25.8.1998 - 7 A 7466/97 -
Quelle: http://www.pflegerechtportal.de
Dort wird u.a. verwiesen auf
Bruns/Andreas/Debong in Z. „Die Schwester/Der Pfleger“, Heft 5/99, S. 428
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Die Verfasser des Artikels geben im Zusammenhang mit der Vorstellung des Urteils einige wichtige Hinweise; u.a.:
Krankenhausträger haben für eine ordnungsgemäße und sichere Entsorgung des Klinikmülls zu sorgen. Krankenhausträger müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für ihnen zurechenbare Verletzungen von Zivis selbst haften müssen, eine Haftung der Berufsgenossenschaften scheide insoweit aus.
Weitere Infos zum Thema in diesem Forum unter
viewtopic.php?p=44016#44016
viewtopic.php?t=10260&highlight=stichverletzungen
Näheres im
Urteil des VerwG Braunschweig vom 25.8.1998 - 7 A 7466/97 -
Quelle: http://www.pflegerechtportal.de
Dort wird u.a. verwiesen auf
Bruns/Andreas/Debong in Z. „Die Schwester/Der Pfleger“, Heft 5/99, S. 428
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Die Verfasser des Artikels geben im Zusammenhang mit der Vorstellung des Urteils einige wichtige Hinweise; u.a.:
Krankenhausträger haben für eine ordnungsgemäße und sichere Entsorgung des Klinikmülls zu sorgen. Krankenhausträger müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für ihnen zurechenbare Verletzungen von Zivis selbst haften müssen, eine Haftung der Berufsgenossenschaften scheide insoweit aus.
Weitere Infos zum Thema in diesem Forum unter
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