Mutterschutz im Gesundheitsdienst - Mutterschutzmerkblätter

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Mutterschutz im Gesundheitsdienst - Mutterschutzmerkblätter

Beitrag von Presse » 22.01.2009, 18:31

Mutterschutzmerkblätter
Mutterschutz im Gesundheitsdienst

Der Schutz werdender Mütter am Arbeitsplatz wird vom Mutterschutzgesetz und der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz geregelt. Gerade im Gesundheitsdienst gibt es verschiedene Gefahren für Schwangere und das werdende Kind:

Infektionsgefahren
Röntgenstrahlen
Chemikalien (z.B. Narkosegase, Zytostatika)
Heben und Tragen von Lasten
Nacht- und Schichtdienst


Wir stellen Ihnen die Merkblätter über verschiedene Arbeitsbereiche, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens vorkommen, zum Downloaden zur Verfügung.

Mutterschutzmerkblätter zum Download
http://www.infektionsfrei.de/servlet/PB ... OT=1139889

WernerSchell
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Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2017, 06:45

Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen

(Quelle: juris.de) Schwangere, frischgebackene Mütter und ihre Kinder werden künftig besser geschützt. Erstmals werden auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen. Der Bundestag hat die Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen.
Das Mutterschutzgesetz gibt es seit 1952 – und wurde seitdem nur geringfügig geändert. Mit der Reform wird das Gesetz moderner und der heutigen Zeit angepasst. So soll ein für alle Frauen einheitliches Niveau beim Gesundheitsschutz sichergestellt werden. Sowohl in der Schwangerschaft als auch in den ersten Wochen nach der Entbindung.
Mutterschutz hieß in Deutschland bislang: Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Bei Frühgeburten oder Zwillingen verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen. Gefährliche Arbeiten, Nachtschichten oder auch Akkord- und Fließbandarbeit sind für Schwangere tabu. Gegebenenfalls müssen Arbeitsbedingungen entsprechend umgestaltet werden. Zudem gibt es einen weitreichenden Kündigungsschutz. Während des Mutterschutzes wird Mutterschutzgeld gezahlt.
In die Reform sind neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen eingeflossen. So hat sich zum Beispiel das Bewusstsein für psychische Gefährdungen gegenüber den 50er Jahren deutlich geschärft.
Eine Neuerung ist nun, dass die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen verlängert werden kann. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass die Geburt für die Mutter in solchen Fällen häufig mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Dazu kommt der höhere Pflegebedarf von behinderten Kindern.
Neu eingeführt wird auch ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Woche erlitten haben.
Der Mutterschutz galt bislang für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Schülerinnen und Studentinnen hingegen gab es keine einheitlichen Regelungen. Das ändert sich nun, denn erstmals werden auch sie in den Mutterschutz einbezogen.

Quelle: Mitteilung vom 16.04.2017
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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