Nadelstichverletzungen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Nadelstichverletzungen

Beitrag von Service » 09.11.2008, 10:55

Nadelstichverletzungen

(Quelle: Efas) Nadelstichverletzungen kommen immer wieder vor. Die Dunkelziffer ist vermutlich sehr hoch. Das Vorgehen nach einem Nadelstich soll hier in wesentlichen Punkten dargelegt werden. Einzelheiten sollten durch den/die Betriebsarzt/-ärztin vermittelt werden.

In der ambulanten Pflege oder in der stationären Altenpflege stehen Verletzungen nach Injektionen zur Thromboseprophylaxe bzw. Therapie und zur Insulinapplikation (insbesondere bei Verwendung von sog. PENs (einem kugelschreiberähnlichen Injektionswerkzeug)) im Vordergrund. Zusätzlich kann es auch an den zur Blutzuckerbestimmung verwendeten Lanzetten zu Verletzungen kommen.

Voraussetzung für die Infektion ist die Verletzung der Haut mit einer gebrauchten Nadel oder die Benetzung der nicht intakten (entzündeten oder vorher verletzten) Haut mit virushaltigem Blut (z.B. Hepatitis-B- und –C-Viren bzw. HIV). Je kleiner die Nadel und je weniger Blut sich an der Nadel befindet, umso geringer ist das Risiko für eine Infektion. Besonders hoch ist das Infektionsrisiko bezüglich Hepatitis B, da schon sehr geringe Mengen Blut zur Infektion führen können.

Wichtig ist die Prävention der Nadelstichverletzung durch Bereitstellung geeigneter Abwurfbehälter, in die direkt nach der Injektion die Nadel abgeworfen werden kann – ohne diese anfassen zu müssen (z.B. kann die Nadel durch eine Vorrichtung am Abwurfbehälter vom „PEN“ abgetrennt werden). Das Zurückführen der Schutzkappe auf die Nadel hat in jedem Fall zu unterbleiben. Eine Mehrfachverwendung der PEN-Nadel, wie sie bei der Applikation durch den/die Patienten/-in üblich ist, sollte unterbleiben.

Zur Prävention gehört die Unterweisung anhand von Betriebsanweisungen, die Ihnen Ihr/e Betriebsarzt/-ärztin zur Verfügung stellen kann. Unterwiesen wird der sichere Umgang mit Nadeln, das Verhalten nach Nadelstichverletzungen, das Risiko der Infektion und bei entsprechendem Risiko die Aufklärung über das Vorgehen bei der HIV-Postexpositionsprophylaxe (antivirale Medikamentengabe zur Verhinderung der Infektion).

Wenn es zu einer Nadelstichverletzung gekommen ist, sollte diese sofort im Verbandbuch dokumentiert werden und auch der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gemeldet werden, damit diese bei eventuell notwendigen Untersuchungen die Kosten übernimmt.

Nach einem Nadelstich sollten Wunde und Nadel angesehen werden: Blutaustritt? Blut an der Nadel? Der Blutaustritt sollte gefördert werden, die Verletzung mit Seife gewaschen und ausgiebig desinfiziert werden. Anschließend wird der Verletzungsfall im Verbandbuch dokumentiert (s.o.).

Besteht bei der/dem Verletzten Immunität bezüglich Hepatitis B (wie sie bei der Vorsorgeuntersuchung nach Biostoffverordnung bestimmt wird), sollte bei der/dem „Spender/-in“ bzw. der „Indexperson“ zusätzlich geklärt werden, ob eine Hepatitis-C – oder HIV-Erkrankung vorliegt. Bei Unklarheit sollten die entsprechenden Laborwerte sofort, dann nach 6, 12 und 26 Wochen bestimmt werden – um frühzeitig die Infektion zu erfassen und im Falle der Hepatitis C eine Therapie einleiten zu können. Ist die Immunitätslage bezüglich Hepatitis-B-Viren bei der/dem Verletzten unklar oder negativ, muss der Status bei der/dem Spender/-in bezüglich Hepatitis B innerhalb 48 Std. geklärt werden. Gelingt dies nicht oder wird die Infektiosität bestätigt, so sollte eine passive (Immunglobuline) und aktive Impfung gegen Hepatitis B erfolgen. Die Untersuchungen werden im Regelfall durch den/die Durchgangsarzt /-ärztin (D-Arzt) erfolgen, da der Betriebsarzt / die Betriebsärztin schwerer zu erreichen ist. Werden HIV-positive Patienten einschließlich Patienten/-innen aus HIV-Risikogruppen betreut, sollte geklärt werden, wie im Falle der Verletzung vorgegangen wird, um zeitnah eine HIV-Postexpositionsprophylaxe zu ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt / Ihrer Betriebsärztin und im Internet: http://www.infektionsfrei.de und http://www.nadelstichverletzung.de

Quelle: Mitteilung vom 9.11.2008
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Weißenburger Str. 12 * 44135 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
Homepage http://www.vkm-rwl.de

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Mehr Schutz gegen Stichverletzungen

Beitrag von Presse » 21.07.2009, 06:38

Mehr Schutz gegen Stichverletzungen
Mitarbeiter von Krankenhäusern sollen besser gegen Stichverletzungen geschützt werden. Das haben Arbeitgeber und Gewerkschaften auf europäischer Ebene vereinbart.

BRÜSSEL (taf). Krankenhausdirektoren und Personalvertretungen des medizinischen Personals wollen künftig konzertiert den Gefahren durch Stichverletzungen am Arbeitsplatz mit verstärkter Schulung und Prävention begegnen. Dies vereinbarten der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) und die EU-Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM) Ende vergangener Woche in Brüssel.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=558546

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Nadelstichverletzungen in der Pflege und Betreuung

Beitrag von Service » 04.10.2009, 10:44

Nadelstichverletzungen in der Pflege und Betreuung – Was ist zu tun?

(Quelle: Efas) Die EFAS hat in der Reihe „EFAS informiert“ unter Verwendung des Merkblattes „Nadelstichverletzungen in der Pflege und Betreuung – Was ist zu tun?“ des Runden Tisches Hannover wichtige Informationen zum Umgang mit Nadelstichverletzungen zusammengestellt. Dazu zählt auch ein übersichtliches Handlungsschema zur Erstversorgung von Nadelstichverletzungen und der weiteren Behandlung durch Mediziner/innen.

Bei Nadelstichverletzungen kann Blut und können damit Krankheitserreger wie z. B. Hepatitis B und C oder auch HIV übertragen werden. Jede Nadelstichverletzung bei der beruflichen Tätigkeit (auch Schnitte und Kratzverletzungen mit verunreinigten Gegenständen) ist ein Arbeitsunfall und muss gemeldet werden. Leider ist die Dunkelziffer mit bis zu 90 % sehr hoch. Betroffene wähnen sich meist in Sicherheit, weil die Verletzungen sehr klein und die Risiken nicht augenscheinlich sind. Das Merkblatt zeigt die Gefahren auf und erläutert Präventionsmaßnahmen durch Unterweisung und den Einsatz sicherer Arbeitsgeräte. Des weiteren erhalten Mitarbeiter/innen anhand einer Merkliste Informationen zur Erstversorgung nach Kontakt mit infektiösem Material.

Diese Merkliste hat die EFAS in ein einfach zu verstehendes Handlungsschema umgesetzt. Es kann zusammen mit dem Merkblatt zur Unterweisung genutzt und sollte jedem Mitarbeitenden in der ambulanten Pflege ausgehändigt werden. Für den Unglücksfall vor Ort ist damit Hilfestellung für die erforderlichen ersten Schritte gegeben.

Das Merkblatt mit dem Handlungsschema kann bei der EFAS kostenlos unter info@efas-online.de oder Tel. 0511/167 92-0 bestellt oder als PDF-Datei unter EFAS-Publikationen (Reihe EFAS-informiert) herunter geladen werden. Das Handlungsschema ist auch separat erhältlich. Es wurde in bewährter Qualität der EFAS-Betriebsanweisungen witterungsbeständig gedruckt und kann von evangelischen Einrichtungen kostenlos bei der EFAS bestellt werden. Andere interessierte Pflegeeinrichtungen erhalten das gedruckte Handlungsschema zum Selbstkostenpreis von 1,00 EUR/Stück. Es ist besonders gut als Aushang bzw. zum Aushändigen an jede/jeden Mitarbeiter/in im Pflegebereich geeignet.

Quelle: Mitteilung vom 4.10.2009
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Nadelstichverletzungen

Beitrag von Presse » 18.11.2009, 06:58

Nadelstichverletzungen: Viele Kliniken arbeiten mit unsicheren Instrumenten

Berlin – Verletzungssichere Instrumente sind in vielen Kliniken zu einem festen Bestandteil der Arbeitssicherheit geworden. Noch immer verwenden jedoch einige Häuser keine sicheren Instrumente und häufig werden Ärzte und Pflegekräfte nicht ausreichend an den neuen Instrumenten geschult. Das berichten Verbandsvertreter, Betriebsärzte und ein Sicherheitsingenieure noch einem Treffen zum Thema.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... menten.htm

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Nadelstiche - Mehr Sicherheit durch EU-Richtlinie

Beitrag von Presse » 19.03.2010, 09:12

Pressemitteilung vom 18.03.2010

Neue EU-Richtlinie: Mehr Sicherheit bei Nadelstichen
Sichere Instrumente im europäischen Gesundheitswesen einsetzen

Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente stellen eine der größten Gefahren im Gesundheitsdienst dar. Am 8. März 2010 hat der Rat der Europäischen Union daher eine neue Richtlinie zur Vermeidung von sogenannten Nadelstichverletzungen im Gesundheitssektor beschlossen. In Deutschland ändert sich allerdings wenig, da die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 schon seit 2005 für einen entsprechenden Schutz sorgt.
Im europäischen Gesundheitswesen arbeiten mehr als dreieinhalb Millionen Beschäftigte. Rund eine Million arbeitsbedingte Gesundheitsschädigungen durch Nadelstichverletzungen treten in der EU jedes Jahr auf. Jede Verletzung birgt, wenn Blut übertragen wird, auch das Risiko, sich mit einer bedrohlichen Erkrankung wie Virushepatitis und AIDS anzustecken. Zudem verursachen die Verletzungen hohe Kosten für die Gesundheitssysteme und die Gesellschaft. Effektive Schutzregelungen sind daher nicht nur aus ethischen Erwägungen von großer Bedeutung.
Bei konsequenter Umsetzung der bereits bestehenden Richtlinien 89/391/EWG und 2000/54/EG hätte der Schutz vor Nadelstichverletzungen gewährleistet sein müssen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass diese Regelungen nicht genügen, um die Gefahr von Verletzungen tatsächlich zu verringern. Die neue Richtlinie enthält Vorschriften, damit Arbeitnehmer nun besser vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente geschützt werden. Der Ansatz der Richtlinie ist integrativ und sieht die Risikobewertung und -prävention, Schulung, Informationsvermittlung, Sensibilisierung und Überwachung sowie die Verfahren für Reaktion und Schutzmaßnahmen vor.
In Deutschland hat der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS), ein das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beratendes Arbeitsschutzgremium, schon vor Jahren das Problem von Nadelstichverletzungen erkannt. Deshalb hat der ABAS, dessen Geschäftsführung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liegt, bereits weitgehende Regelungen im Sinne der neuen Direktive erlassen. Seit 2005 fordert die Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250, dass spitze oder scharfe medizinische Instrumente, wenn möglich, durch sichere Arbeitsgeräte zu ersetzen sind.
Ein umfangreiches Informationsangebot und Tipps zum Umgang mit Nadelstichverletzungen bietet ein vom BMAS und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen des Modellprogramms gefördertes Projekt "STOP - Sicherheit durch Training, Organisation und Produktauswahl". Das Projekt gibt Erfahrungen weiter, beinhaltet viele wertvolle Informationen wie eine Memocard für die Kitteltasche und ein E-Learning-Programm. Die Projektergebnisse sind eine gute Hilfe auch für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie.
Weitere Informationen zu STOP finden Sie unter http://www.baua.de/de/Ueber-die-BAuA/Mo ... ungen.html und http://www.stopnadelstich.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie garantieren Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit Hauptsitz in Dortmund forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund, den Standorten Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2012, 07:37

Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
Im Juni 2010 ist die Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor in Kraft getreten.
Die Umsetzungsfrist beträgt drei Jahre, bis 11. Mai 2013.
Den Text der Richtlinie finden Sie hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... _32_eu.pdf
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Nadelstiche können zum Albtraum werden

Beitrag von Presse » 05.11.2012, 12:51

Ärzte Zeitung, 05.11.2012
Regresse - Nadelstiche können zum Albtraum werden

Niedergelassene Ärzte, die den Schutz vor Verletzungen durch Nadelstiche in ihren Praxen vernachlässigen, können teils von empfindlichen Strafen getroffen werden. Ein Beispiel zeigt, wie drastisch die Auswirkungen sein können.
Von Philipp Grätzel von Grätz
Eine derzeit in Umsetzung befindliche EU-Richtlinie sieht vor, Verstöße gegen die gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen bei Nadelstichverletzungen mit Strafen zu sanktionieren. Doch bereits heute kann es für Ärzte teuer werden, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. .... (weiter lesen unter)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... traum.html

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Arbeitsschutz - Nadelstichverletzungen sind die Klassiker

Beitrag von Presse » 18.02.2013, 08:09

Ärzte Zeitung, 18.02.2013
Arbeitsschutz - So lassen sich Unfälle in der Praxis vermeiden
Nadelstichverletzungen sind die Klassiker, wenn es um Unfälle in der Arztpraxis geht - doch es gibt noch mehr Gefahrenquellen.
Wie sich Praxischefs wappen können, schildert ein Experte.

Von Stefan Holler
FRANKFURT/MAIN. Ein rutschiger Boden, falsche Schuhe, Hektik - es sind meistens Banalitäten, die im Praxisalltag zu Stolperfallen und
bösen Stürzen führen. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=831 ... ung&n=2533

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Schärfere Regeln gegen Nadelstichverletzungen

Beitrag von Presse » 01.08.2013, 05:46

Arbeitsschutz: Schärfere Regeln gegen Nadelstichverletzungen
Die neue Biostoffverordnung ist in Kraft getreten. Sie verlangt von Praxischefs einen besseren Schutz ihres Personals vor Nadelstichverletzungen.
Bei Verstoß droht ein hohes Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... ung&n=2874

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Infektionsschutz: Überarbeitete Broschüre erhältlich

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 06:48

Infektionsschutz: Überarbeitete Broschüre erhältlich

(Quelle: BGW) Nachdem im Sommer 2013 die Biostoffverordnung (BioStoffV) aktualisiert worden war, ist kürzlich auch die zugehörige „Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)“ überarbeitet worden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet diese Handlungshilfe für den betrieblichen Arbeitsschutz nun als Broschüre an.
Die "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)" betrifft infektionsgefährdende Tätigkeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Sie zeigt auf, welche Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort erforderlich sind, um die entsprechenden Anforderungen der BioStoffV zu erfüllen.
Dabei geht es nicht nur um den direkten Umgang mit Menschen oder Tieren. Auch der Kontakt mit möglicherweise kontaminierten Produkten, Gegenständen oder Materialien spielt eine Rolle. Relevant ist die TRBA 250 unter anderem für Krankenhäuser und Pflegebetriebe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, therapeutische Praxen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Praxen der medizinischen Fußpflege und Kosmetik sowie Kleintierpraxen.
Bei der jüngsten Überarbeitung wurde die TRBA 250 zum einen an die aktuelle Fassung der BioStoffV angepasst. Zum anderen wurde sie insgesamt auf den aktuellen Stand von Wissenschaft, Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene gebracht. Durch eine neue Gliederung und Konkretisierungen lässt sie sich nun noch komfortabler nutzen. Parallel entfällt im Rahmen der Vereinfachung des Regelwerks die gleichlautende BGR 250.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
• Zur Prävention von Nadelstichverletzungen sind nun möglichst Arbeitsverfahren und -mittel zu wählen, die den Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente überflüssig machen. Falls das nicht möglich ist, nennt die TRBA 250 aktualisierte Anforderungen an die Auswahl, den Umgang und die Entsorgung der entsprechenden Geräte. Gefordert ist zudem eine ausreichende Anzahl fachlich geeigneter Beschäftigter. Dadurch sollen unter anderem Fehlbedienungen in hektischen Arbeitssituationen vermieden werden.
• In der ambulanten Pflege sowie in Tierkliniken und Kleintierpraxen brauchen die relevanten Tätigkeiten nicht mehr in sogenannte Schutzstufen eingeordnet zu werden. Stattdessen listet die TRBA 250 für diese Arbeitsbereiche nun konkrete spezifische Schutzmaßnahmen auf.
• Im Anhang findet sich erstmals eine „Handlungsanleitung zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten“.
Zu finden ist die TRBA 250 bei der BGW unter www.bgw-online.de, Suchbegriff: TRBA 250. Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft können sie dort – wie alle anderen Broschüren der BGW - wahlweise in gedruckter Fassung bestellen oder als PDF herunterladen. Der Download steht auch allen weiteren Interessierten zur Verfügung.

Quelle: Mitteilung vom 19.10.2014
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Schutz vor Nadelstichen: Altenpflege hinkt hinterher

Beitrag von WernerSchell » 03.02.2015, 07:35

Ärzte Zeitung, 03.02.2015:
Schutz vor Nadelstichen: Altenpflege hinkt hinterher
Information gut, Umsetzung nicht einmal ausreichend - so lässt sich der gelebte Schutz vor Nadelstichverletzungen in der Altenpflege zusammenfassen.
Dabei könnten gerade Hausärzte das Pflegepersonal beim Arbeitsschutz noch mehr unterstützen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=878 ... rng&n=4015
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Risiko Nadelstich – Infektionen wirksam vorbeugen

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2016, 10:09

Neu: BGW-Broschüre „Risiko Nadelstich – Infektionen wirksam vorbeugen“

Hamburg – Nadelstichverletzungen gehören zu den häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitsdienst. Sie bergen ein hohes Infektionsrisiko und werden oft unterschätzt. Eine neue Broschüre der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zeigt, wie Einrichtungen ihre Beschäftigten bestmöglich schützen.

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Zum Thema
Ob durch Nadel, Lanzette, Kanüle, Skalpell oder chirurgische Drähte verursacht: Zu Nadelstichverletzungen zählen jegliche Stich-, Schnitt- und Kratzverletzungen der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente, die mit fremdem Blut oder anderweitiger fremder Körperflüssigkeit verunreinigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wunde blutet oder nicht. Neben Personen, die unmittelbar mit stechenden oder schneidenden Instrumenten umgehen, können beispielsweise auch Reinigungskräfte Nadelstichverletzungen erleiden.

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Über die Broschüre
Die neue BGW-Broschüre „Risiko Nadelstich – Infektionen wirksam vorbeugen“ informiert über die Infektionsgefahr durch Nadelstichverletzungen im Praxis-, Stations- und Einrichtungsalltag. Sie zeigt auf, wie die entsprechenden Gefährdungen beurteilt, passende Schutzmaßnahmen festgelegt und vor Ort etabliert werden können. Ein Kapitel widmet sich dem Thema Sicherheitsgeräte und Verfahren. Ferner wird erläutert, was zu tun ist, wenn sich doch jemand verletzt.

Zu finden ist die Broschüre unter http://www.bgw-online.de, Suchbegriff: M612. Sie lässt sich dort als PDF herunterladen. Mitgliedsbetriebe der BGW können sie auch als gedrucktes Heft bestellen.

Nach Nadelstichverletzungen bitte Analysebogen ausfüllen

Die BGW benötigt für die Ursachenforschung und Präventionsarbeit möglichst viele Daten zu Nadelstichverletzungen und anderen Unfällen mit Blutkontakt. Sie bittet deshalb darum, entsprechende Arbeitsunfälle anonym in einem Online-Analysebogen zu erfassen. Zu finden ist dieser unter http://www.bgw-online.de/goto/blutkontakt.

Der automatisch an die BGW übermittelte Analysebogen lässt sich zusätzlich ausdrucken und für die betriebsinterne Analyse von Nadelstichverletzungen nutzen. Er ersetzt aber nicht eine etwaige namentliche Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Diese hat der Betrieb einzureichen, wenn ein Arbeitsunfall mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit verursacht.

Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 7,7 Millionen Versicherte in über 620.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.03.2016
Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96
E-Mail: presse@bgw-online.de
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Nadelstichverletzungen: So beugen Praxen vor

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2016, 06:40

Ärzte Zeitung vom 01.07.2016:
Nadelstichverletzungen: So beugen Praxen vor
Fast die Hälfte aller gemeldeten Versicherungsfälle im Gesundheitsdienst ist auf Nadelstichverletzungen zurückzuführen. Meist liegen die Risiken in den Arbeitsabläufen.
Ein neuer Ratgeber schafft Abhilfe. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... ent&n=5080
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Schutz vor Nadelstichverletzungen

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2016, 17:39

Schutz vor Nadelstichverletzungen
Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/VT) Die Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle durch stechende und schneidende ärztliche Werkzeuge wie beispielsweise Messer, Klingen und Spritzen ist in den letzten Jahren stark gesunken. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9654 http://dip.bundestag.de/btd/18/096/1809654.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9394 http://dip.bundestag.de/btd/18/093/1809394.pdf ) hervor. Demnach wurden im Jahr 2014 1.162 Arbeitsunfälle durch Nadelstichverletzung verzeichnet, im Gegensatz zu 3.959 Arbeitsunfällen im Jahr 2007. Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass derartige Verletzungen zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen und in der Pflege gehören.
Es gebe jedoch einen Anstieg der Fälle, bei denen Arbeitsunfähigkeit auf eine Nadelstichverletzung folgte: 2007 waren es 242 Fälle, 2014 waren 415 Personen betroffen, im Jahr 2015 391 Personen. Die Zahl der Beschäftigten, die sich durch Nadelstichverletzungen mit HIV oder Hepatitis B oder C angesteckt haben, lässt sich nach Aussage der Bundesregierung nicht ermitteln. "Aus der Statistik der anerkannten Berufskrankheiten sind allerdings Fallzahlen ersichtlich, bei denen es durch eine berufliche (versicherte) Tätigkeit zur Infektion mit den genannten Krankheiten gekommen ist", heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter.

Quelle: Mitteilung vom 28.09.2016
Deutscher Bundestag
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Neue Empfehlungen zur Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2018, 17:06

Neue Empfehlungen zur Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material

Hamburg – Stich- und Schnittverletzungen, bei denen die Wunde potenziell mit infektiösem Material kontaminiert ist, müssen angemessen versorgt werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Unfallkassen Baden-Württemberg, Berlin, Nord und Nordrhein-Westfalen geben dazu jetzt gemeinsame und zum Teil neue Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, die an der Nachsorge entsprechender Arbeitsunfälle im Gesundheitsdienst beteiligt sind.

Nachsorgeprogramm überarbeitet
Das abgestimmte Nachsorgeprogramm beschreibt für die Infektionsrisiken durch Hepatitis-B-Viren (HBV), Hepatitis-C-Viren (HCV) und HIV Vorgehensweisen für den Regelfall. Die Neuerungen im Überblick:
• Im Hinblick auf HBV entfällt grundsätzlich die Notwendigkeit von Nachsorgemaßnahmen, wenn bei der verletzten Person eine erfolgreiche Grundimmunisierung dokumentiert und die positive Antikörperkontrolle nicht älter als zehn Jahre ist.
• Die Antikörperdiagnostik der Hepatitis C sollte bei erhöhtem Risiko, HCV-infektiöser oder unbekannter Indexperson durch einen Nukleinsäureamplifikationstest (NAT) ergänzt werden.
• Für die HIV-Diagnostik gibt es mittlerweile verbesserte Testmöglichkeiten. Deshalb entfällt hier der bislang übliche dritte Screeningtest nach sechs Monaten, wenn die beiden vorangegangenen Screeningtests negativ ausfielen.

Infos bei der BGW online
Genauere Informationen dazu finden sich bei der BGW unter www.bgw-online.de/nsv-nachsorge. Unter anderem lässt sich dort das aktuelle Nachsorgeschema als Übersicht herunterladen. Ferner gelangen Interessierte über die Internetseite der BGW auf einen vertiefenden Fachartikel zum Thema in der Zeitschrift ASU.

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Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.
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Über uns
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Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2018
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