Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten - Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, den Medizinischen Dienst noch stärker von den Krankenkassen zu trennen. Außerdem soll er Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter überprüfen als bisher. Das ist das Ziel eines neuen Gesetzentwurfs.
Der Medizinische Dienst braucht die organisatorische Unabhängigkeit von den Krankenkassen, um glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben. Die Patienten haben ein Recht auf transparente und effektive Prüfstrukturen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral agiert.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Damit tritt Spahn dem Vorwurf, der Medizinische Dienst arbeite ausschließlich im Interesse der Krankenkassen, entschieden entgegen. Künftig soll der Medizinische Dienst als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, Krankenhäuser von überflüssiger Bürokratie zu entlasten.
Die Abrechnungen der Kliniken sollen künftig gezielter überprüft werden. Das ist auch im Sinne der Patienten. Weniger, aber gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Inhalte des Gesetzentwurfs im Detail
So überarbeiten wir die Organisation des MDK Organisationsreform MDK
Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst" (MD) geführt werden. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.
Abrechnungsprüfungen der Krankenhäuser
Wer ordentlich abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt: In Zukunft soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der MD-Prüfungen begrenzt. Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus. Statt wie bisher Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken künftig schneller lösen. Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden und der Katalog für sogenannte „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe" wird erweitert. Dadurch sollen mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern genutzt werden; so wird auch der Entstehung eines der häufigsten Prüfanlässe entgegengewirkt. Nicht mehr zulässig wird die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser sein. Durch Einführung einer bundesweiten Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen außerdem transparenter.
Weitere Inhalte
Sogenannte „Solidargemeinschaften", die bereits vor Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ihre Mitglieder im Krankheitsfall abgesichert haben, werden als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss muss seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen und in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. So werden die Entscheidungen des G-BA noch transparenter.
Downloads
MDK-Reformgesetz (Referentenentwurf: 03.05.2019) PDF-Datei: 743 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_RefE.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 03.05.2019
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html
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Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen
MDK-Reformgesetz
Die Bundesregierung verfolgt nach eigener Aussage mit dem Reformgesetz vor allem zwei bereits im Koalitionsvertrag formulierte Ziele: Die Stärkung der Unabhängigkeit der bisherigen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung beziehungsweise des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) sowie eine Reduzierung der Prüfverfahren von Krankenhausabrechnungen. Diese haben laut Aussage des GKV-Spitzenverbandes in diesem Jahr ein Rekordhoch erreicht. Jede zweite geprüfte Krankenhausabrechnung sei fehlerhaft, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Das zeigten neueste Auswertungen der Krankenkassen für das Jahr 2017.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aok-bv.de/hintergrund/geset ... 22089.html
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Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz
Essen, 11. Juni 2019
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen − MDK-Reformgesetz“ vorgelegt. Dieses sieht grundlegende organisatorische Veränderungen für MDK und MDS vor. Die beabsichtigten neuen Organisationsstrukturen der künftigen Medizinischen Dienste werden strikt abgelehnt, da sie zu einer Schwächung der sozialen Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten führt. Darüber hinaus würde der neue MD Bund vollständig vom GKV-Spitzenverband und damit vom Kranken- und Pflegeversicherungssystem auf Bundesebene abgekoppelt. Dies sollte zurückgenommen werden. Daneben enthält der Referentenentwurf positive Elemente wie die Ausgestaltung der Medizinischen Dienste als Körperschaften öffentlichen Rechts, die Stärkung der Transparenz, der bundes-einheitlichen Aufgabenwahrnehmung und der gutachterlichen Unabhängigkeit, die aufgrund der verfehlten Organstruktur ihre Wirkung nicht entfalten werden. Am 11. Juni findet die Verbändeanhörung im BMG statt, die der MDS in einer Stellungnahme kommentiert.
... (weiter lesen unter) ... https://www.mds-ev.de/aktuell/aktuelle- ... 06-11.html
Stellungnahme des MDS zum MDK-Reformgesetz > https://www.mds-ev.de/richtlinien-publi ... haben.html
Pressemitteilung des MDS-Verwaltungsrates > https://www.mds-ev.de/presse/pressemitt ... 05-29.html
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Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
vom 4. Juni 2019 in Berlin ... > https://www.pkv.de/politik/stellungnahm ... ormgesetz/