Neues Konzept für die Qualitätsbeurteilung von Pflegeheimen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Neues Konzept für die Qualitätsbeurteilung von Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 04.10.2018, 12:05

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Neues Konzept für die Qualitätsbeurteilung von Pflegeheimen
Bielefelder Forschende schließen Projekt zur Neuausrichtung von Qualitätsprüfungen und Qualitätsberichten im Pflegeheimbereich ab

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Wer für sich selbst oder für pflegebedürftige Angehörige ein Pflegeheim sucht und sich dabei auch für die Pflegequalität interessiert, war bislang auf die sogenannten Pflegenoten angewiesen. Es gibt nur sehr wenige Heime, die kein „sehr gut“ oder nicht wenigstens ein „gut“ erreichen. Die Durchschnittsnote auf der Bundesebene liegt derzeit bei 1,2. Ende des Jahres 2015 hatte der Bundesgesetzgeber entschieden, die umstrittenen „Pflegenoten“ durch ein neues Konzept zu ersetzen. Unter Federführung des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) wurde in den vergangenen anderthalb Jahren ein grundlegend neues Konzept für eine realistische Qualitätsbeurteilung entwickelt, das die sogenannten Pflegenoten ablösen soll.

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Dr. Klaus Wingenfeld. Foto: Universität Bielefeld

Mit dem neuen Konzept soll die ursprüngliche Idee, für Qualitätstransparenz in der Öffentlichkeit zu sorgen, umgesetzt werden. Der dafür zuständige Qualitätsausschuss Pflege beauftragte das Bielefelder IPW und das Göttinger Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut), das dazu notwendige Entwicklungsprojekt durchzuführen.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiteten mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus den Reihen der Qualitätsprüfung, der Pflegeheime, der Pflegekassen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Belange pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zusammen, um das neue Konzept zu entwickeln. Nun haben sie dem Qualitätsausschuss Pflege ihren Bericht vorgelegt, der eine grundlegende Neuausrichtung der Qualitätsprüfungen und der öffentlichen Qualitätsberichte vorschlägt.

Eine wichtige Neuerung besteht in der Einführung einer Qualitätsbeurteilung mit Hilfe von Kennzahlen, die das IPW ursprünglich schon 2009/2010 im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums entwickelt und in den Folgejahren in zahlreichen Pflegeheimen erprobt hat. „Diese Kennzahlen geben Auskunft über die Versorgungsergebnisse einer Einrichtung und ermöglichen damit eine vergleichende Qualitätsbeurteilung, die es hierzulande bislang nicht gab“, so Projektleiter Dr. Klaus Wingenfeld, Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft. „Dabei steht nicht die Struktur- und Prozessqualität, sondern die Frage nach der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Es geht etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“.

Die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfungen bleiben weiterhin ein weiteres wichtiges Standbein der Qualitätsbewertung. Sie werden durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) oder den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung durchgeführt. Doch auch hier kommen neue Kriterien und Methoden zum Einsatz. Wingenfeld: „Wir haben versucht Ballast abzuwerfen und die Fehler im alten Prüfsystem zu vermeiden. Qualitätskriterien, die sich nicht bewährt haben, bleiben außen vor. Außerdem gibt es neue Bewertungsmethoden. Zukünftig soll zum Beispiel vermieden werden, dass die Pflegedokumentation den Ausschlag für die Qualitätsbewertung gibt. Das Fachgespräch mit den Pflegekräften und Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern sollen aufgewertet werden“.

Wird der Vorschlag der Wissenschaftler umgesetzt, werden die zukünftigen „Qualitätsdarstellungen“ mehr Informationen über ein Pflegeheim enthalten als die heute veröffentlichten Berichte. Neben den angesprochenen Qualitätskennzahlen und Prüfergebnissen zählen dazu auch Informationen über die Ausstattung und besonderen Angebote eines Pflegeheims. Der Qualitätsausschuss Pflege hat angekündigt, dass der neue „Pflege-TÜV“ im Laufe des Jahres 2019 umgesetzt werden soll. Dann wird eine ähnliche Neuerung für die ambulante Pflege folgen – auch daran ist das Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft beteiligt.

„Es hat lange gedauert, aber wir freuen uns sehr, dass die Expertise der Pflegewissenschaft mehr und mehr akzeptiert und genutzt wird, um die Versorgung zu modernisieren“, sagt Professorin Dr. Doris Schaeffer, Direktorin des Instituts. Das IPW hat in den vergangenen Jahren wesentliche Grundlagen für die aktuellen Reformprozesse entwickelt. Neben verschiedenen Arbeiten zum Thema Qualität war es maßgeblich an der Entwicklung des sog. neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligt, der zur Neudefinition der Leistungen in der Pflegeversicherung und zur Einführung der neuen „Pflegegrade“ führte.

Quelle: Prssemitteilung vom 09.08.2018
Universität Bielefeld
Medien & News
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
E-Mail: medien@uni-bielefeld.de
https://ekvv.uni-bielefeld.de/blog/unia ... eurteilung

Siehe auch unter
> viewtopic.php?f=4&t=21006
> http://www.pflegenoten.info/
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... html#c9727
> https://www.mdk.de/fileadmin/MDK-zentra ... n_Pick.pdf
> https://www.aok-verlag.info/de/news/Neu ... -2019/226/
> http://www.altenpflege-online.net/Infop ... equalitaet
> http://www.altenheim.net/Infopool/Nachr ... flege-TUeV

+++
Siehe auch >>>
Neues Verfahren für Qualitätsprüfungen in der Pflege ab Herbst 2019
>>> https://www.aok-verlag.info/de/news/Neu ... -2019/226/
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Mehr Klarheit vom Pflege-TÜV

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2018, 09:06

Mehr Klarheit vom Pflege-TÜV
Für die Reform der Heim-Bewertung gibt es jetzt Experten-Vorschläge.
Quelle: Frankfurter Rundschau
» Weiterlesen > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d?o00c2kw ... bhtzlbwti6
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Der Kampf für den Anspruch: Wenn Prüfer deutsche Pflegeheime unter die Lupe nehmen

Beitrag von WernerSchell » 09.02.2019, 07:55

PFLEGE IN NOT - Altenpflege
Der Kampf für den Anspruch: Wenn Prüfer deutsche Pflegeheime unter die Lupe nehmen

Auf dem Papier strahlen Deutschlands Pflegeheime. Doch wie sieht es in der Realität aus? Der stern wirft mit den Prüfern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen einen Blick hinter die Kulissen.

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Der Medizinische Dienst der Krankenkassen überprüft die Situation in deutschen Pflegeheimen - © Christian A. Wernerstern

...
Pflege ist ein Kampf zwischen Anspruch und Wirklichkeit
...
Die Prüfer wählen die Bewohner zufällig aus
...
"Wir können nicht für jeden Bewohner eine Pflegekraft abstellen"
...

(weiter lesen unter) .... > https://www.stern.de/wirtschaft/news/we ... 70418.html

+++
Der "Stern" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe "Wenn Prüfer deutsche Pflegeheime unter die Lupe nehmen" und greift damit einen seit Jahren bekannten Missstand auf. Dieser "Pflege-TÜV" wurde wiederholt, auch von mir, als gesetzwidrig und einzige Verbrauchertäuschung bezeichnet. Zur Zeit wird ein neues System der Heim-Qualitätsprüfung vorbereitet (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 14#p105768 ). Ob und ggf. inwieweit dieses neue Prüfsystem wirkliche Verbesserungen bringen wird, bleibt abzuwarten. Prüfungen dieser Art müssen klar und deutlich auf die Pflegeergebnisse abstellen und alle BewohnerInnen in den Blick nehmen. Es ist geplant, das neue Prüfsystem demnächst in einem Neusser Pflegetreff vorzustellen. - Werner Schell
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Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege liegen vor

Beitrag von WernerSchell » 14.03.2019, 15:04

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Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege liegen vor

Der GKV-Spitzenverband hat am 17. Dezember 2018 aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) beschlossen. Diese bilden ab dem 1. November 2019 die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Richtlinien wurden am 21. Februar 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft.

Diese Richtlinien bilden die verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege nach einheitlichen Kriterien.

Die externen Qualitätsprüfungen werden wie bisher durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), den Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (SMD) und den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) durchgeführt.

Durch das neue Prüfverfahren verändern sich die Prüfinhalte und der Prüffokus der externen Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. 21 der 24 Qualitätsaspekte des neuen Prüfinstrumentes beziehen sich auf die Qualität der Bewohnerversorgung. Ergänzend zur externen Qualitätsprüfung kommen erstmalig auch von den vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erhebende Qualitätsindikatoren flächendeckend zur Anwendung. Diese werden bei der externen Qualitätsprüfung stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft.

Ab der Umsetzung des neuen Prüfverfahrens sind die Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich einen Tag vorher anzukündigen; Anlassprüfungen sollen weiterhin unangekündigt erfolgen.

Die neuen QPR sowie weitere Informationen zu den neuen Qualitätsprüfungen in der Pflege finden Sie unten zum Download.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2019
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
Theodor-Althoff-Str. 47
45133 Essen
Telefon: +49 201 83 27 -0
Telefax: +49 201 83 27 -100
E-Mail: office@mds-ev.de

Ansprechpartner:
Jürgen Brüggemann
Leiter Team Pflege
Tel: +49 201 8327-133
E-Mail: j.brueggemann@mds-ev.de
https://www.mds-ev.de/aktuell/aktuelle- ... 03-06.html

Weitere Informationen

Gültig ab 1. November 2019: Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär)
PDF Dokument, 3.89 MB > https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... amt_01.pdf

Fragen und Antworten zur neuen Qualitätsprüfung für Pflegeheime ab November 2019
PDF Dokument, 0.50 MB > https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... _03_02.pdf

Die Meldung als PDF-Datei
PDF Dokument, 0.47 MB > https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... er_neu.pdf
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Beim Pflege-TÜV auf Menschen achten statt auf Kosten

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2019, 17:53

0220 / 21. März 2019
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Beim Pflege-TÜV auf Menschen achten statt auf Kosten

„Erneut wird vor allem über Menschen mit Pflegebedarf bestimmt, statt ihre Perspektive einzunehmen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Vor allem die Betreiber der Pflegeheime verständigen sich mit den Kostenträgern darüber, wie man Qualität messen kann. Das ist keine Unabhängigkeit, wie uns vorgegaukelt werden soll, sondern natürlich interessengeleitet“, kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Pflegepolitik, die Vorstellung des sogenannten Pflege-TÜV durch den Qualitätsausschuss Pflege. Zimmermann weiter:

„Die Position der Patientinnen und Patienten, der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen, ist viel zu schwach. Dabei wissen sie am besten, worauf es im Pflegeheim ankommt, etwa auf eine angemessene Personalausstattung, orientiert am Bedarf und den Bedürfnissen der Menschen mit Pflegebedarf. Auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist als vorgesehene Prüfinstanz eben nicht unabhängig, sondern ein Dienstleister der Kostenträger. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen, nicht wie viel seine Pflege kostet.“

Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2019
F.d.R. Christian Posselt
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Neuer Pflege-TÜV startet im November

Beitrag von WernerSchell » 21.03.2019, 07:09

Ärzte Zeitung vom 21.03.2019:

Qualität von Heimen
Neuer Pflege-TÜV startet im November

Bislang ist der Pflege-TÜV mehr ein Ärgernis als eine Hilfe. Viel zu oft gibt es sehr gute Noten für Pflegeheime in Deutschland. Nun gibt es grünes Licht für eine Reform. > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Indikatorengestützte Qualitätsprüfung stationär auf dem Weg

Beitrag von WernerSchell » 21.03.2019, 17:44

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Indikatorengestützte Qualitätsprüfung stationär auf dem Weg

Gestern hat sich der Qualitätsausschuss geeinigt - nun kann, sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Änderungen vornimmt, die neue Qualitätsprüfung für die stationäre Altenhilfe in Gang gebracht werden. Es wird höchste Zeit, die sogenannten Pflegenoten abzulösen und stattdessen ein echtes Qualitätsbewertungsinstrument aufzusetzen.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Umsetzung eines neuen Prüfsystems in der stationären Langzeitpflege ausdrücklich. Seit Jahren wird von einer neuen Qualitätsprüfung gesprochen. Nun hat der erweiterte Qualitätsausschuss das letzte Puzzleteil für die Umsetzung – die Qualitätsdarstellungsvereinbarungen - beschlossen. Letzte strittige Punkte konnten unter den Vertragspartnern geeint werden. Der DBfK hat sich in der Sitzung aktiv für die Belange der Pflegenden eingesetzt. „Das neue Prüfsystem dient der Transparenz für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Es sollte für die Weiterentwicklung der Pflegequalität genutzt werden und keinen zusätzlichen Druck auf die Pflegenden in den Einrichtungen ausüben,“ sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Grundlage für das neue Verfahren ist ein pflegewissenschaftliches Gutachten. Anders als im bisherigen System wird es zukünftig keine Gesamtnote geben. In den einzelnen Einrichtungen werden die Qualitätsergebnisse zu 10 Themen gemessen und dargestellt. Hierzu müssen die Pflegenden geschult und es müssen Zeitfenster für die Erhebung der Daten geschaffen werden. Einrichtungsträger sollten die Ergebnisse der neuen Prüfungen im Sinne einer lernenden Organisation nutzen. Im Ergebnis wird transparent, wo die Einrichtungen durchschnittlich, besser oder schlechter sind. Es wird weiterhin Prüfungen durch den MDK/PKV geben, die aber auch ihren Charakter verändern. Im Sinne einer Qualitätsverbesserung soll der Qualitätsdialog zwischen den Einrichtungen und dem MDK/PKV intensiver geführt werden. Das verlangt von allen Beteiligten einen Kulturwandel. In der Summe wird auf diese Weise eine aussagekräftige und wissenschaftlich fundierte Darstellung der Qualität in Pflegeheimen erreicht. Sie bildet zusammen mit anderen Informationen der Einrichtungen und dem persönlichen Eindruck, den Interessierte vor Ort gewinnen können, eine gute Grundlage bei der Entscheidung für eine Einrichtung.

Quelle. Pressemitteilung vom 21.03.2019
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V.
Bundesverband
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
+49 30 21 91 57-0
+49 30 21 91 57-77
dbfk@dbfk.de
https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen ... em-Weg.php
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MDK setzt sich für Qualität in Gesundheit und Pflege ein

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2019, 10:47

MDK setzt sich für Qualität in Gesundheit und Pflege ein

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat im vergangenen Jahr bundesweit rund 5,7 Millionen sozialmedizinische Stellungnahmen und Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung und rund 2,5 Millionen für die Pflegeversicherung erstellt. Große Zuwächse gab es bei den Krankenhausabrechnungsprüfungen und in der Pflegebegutachtung. Die MDK bereiten sich auf die Umsetzung der neuen MDK-Qualitätsprüfung in Pflegeheimen ab November vor.

Über 1,1 Millionen Mal beantworteten die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, 626.000 Mal zu Vorsorge und Rehabilitation sowie 316.000 Mal zu Hilfsmitteln – zum Beispiel zur medizinischen Notwendigkeit eines bestimmten Blutzuckermessgerätes oder einer Prothese. Knapp 340.000 Mal nahmen die Gutachter zu ambulanten Leistungen Stellung. Im Vordergrund der sozialmedizinischen Begutachtung steht die Frage, ob eine Leistung im Einzelfall medizinisch notwendig und von der Solidargemeinschaft zu tragen ist. „Der MDK stellt mit seiner unabhängigen Begutachtung und Beratung sicher, dass die Leistungen nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen“, sagt Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen bei der Vorstellung der Zahlen.

Gesetzgeber muss Anreize für korrekte Krankenhausabrechnungen schaffen

Im Bereich der Krankenhausleistungen hat der MDK im Jahr 2018 über drei Millionen Einzelfälle bearbeitet. Große Zuwächse gab es bei den Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus: 2,6 Millionen Gutachten erstellten die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen in diesem Bereich. Ergebnis: Jede zweite geprüfte Rechnung war falsch und führte zu Rückerstattungsansprüchen. „Im Falle einer überhöhten Rechnung riskiert das Krankenhaus lediglich, dass die Krankenkasse auf den sachlich korrekten Betrag kürzt. Aus Sicht der Medizinischen Dienste ist der Gesetzgeber gefordert, Anreize für das korrekte Abrechnen von stationären Leistungen zu schaffen. Andernfalls wird sich die Spirale von Falschabrechnungen und MDK-Prüfungen immer weiter nach oben drehen.“ Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, Patientinnen und Patienten nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens, aber auch unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu behandeln. Die Krankenkassen stehen ihrerseits in der Pflicht, auffällige Rechnungen vom MDK prüfen zu lassen.

Neue Pflegebegutachtung kommt vielen Versicherten zugute

Die Aufgaben der Medizinischen Dienste wachsen auch im Bereich der Pflegeversicherung weiter. Allein zwei Millionen Versicherte begutachtete der MDK zur Feststellung des Grads der Pflegebedürftigkeit. Positiv wirkte sich dabei die neue Pflegebegutachtung aus. „Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 erhalten viel mehr pflegebedürftige Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie profitieren davon, dass die Pflegebedürftigkeit in allen wesentlichen Lebensbereichen abgebildet wird“, erläutert Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die jährlichen Versichertenbefragungen belegen ebenfalls die hohe Zufriedenheit mit der Begutachtung. So gaben knapp 88 Prozent der Befragten an, dass sie mit der Pflegebegutachtung insgesamt zufrieden sind.

Vorbereitungen für neue MDK-Qualitätsprüfung laufen auf Hochtouren

„Das neue Prüfverfahren wird noch viel stärker als bisher die bewohnerbezogene Qualität ins Zentrum der MDK-Qualitätsprüfung rücken. Im Fokus steht, welche Pflegequalität beim pflegebedürftigen Menschen tatsächlich ankommt“, sagt Pick. Themen wie die Förderung der Mobilität, die Unterstützung bei herausforderndem Verhalten und die soziale Betreuung werden neue Prüfinhalte für den MDK sein. Das neue Qualitätssystem wird auch die interne Qualitätssicherung in den Heimen stärken, weil sie halbjährlich Qualitätsdaten über ihre Bewohner erfassen und an eine Datenauswertungsstelle übermitteln müssen. Bei der MDK-Qualitätsprüfung werden der pflegefachliche Austausch und die Beratung der Einrichtungen weiter gestärkt. Und auch die sogenannte Qualitätstransparenz – also das bisherige Darstellen der Pflegequalität in Pflegenoten – wird sich ab 2020 grundlegend verändern. Ab dann werden für die Verbraucher umfassende Informationen über die Pflegeeinrichtungen im Internet zur Verfügung stehen und die bisherigen Pflegenoten ablösen.

Hintergrund:
Die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter begutachten im Auftrag der Krankenkasse, ob eine Leistung – wie zum Beispiel eine Rehabilitationsmaßnahme, ein Hilfsmittel oder die Zahlung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen erforderlich und daher von der Solidargemeinschaft zu tragen ist. Im Bereich der Pflegeversicherung stellen die Gutachter in einer persönlichen Begutachtung die Pflegebedürftigkeit des Versicherten fest, wenn er einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt hat. Der MDK gibt gegenüber der Krankenkasse eine Empfehlung für den Pflegegrad ab. Leistungsentscheidungen trifft die Krankenkasse. Darüber hinaus prüft der MDK im Auftrag der Pflegekassen die Versorgungsqualität in Pflegeheimen und ambulanten Diensten.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.04.2019
Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Michaela Gehms
Tel. 0201 8327-115
Mobil: 0172 3678007
m.gehms@mds-ev.de

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal der Medizinischen Dienste unter www.mdk.de und auf www.mds-ev.de.
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Wie die neuen Pflegenoten funktionieren sollen

Beitrag von WernerSchell » 26.04.2019, 12:23

Ärzte Zeitung vom 26.04.2019:
Minister Laumann erklärt
Wie die neuen Pflegenoten funktionieren sollen

Am Freitagmittag hat der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die neuen Pflegenoten vorgestellt. Der CDU-Politiker erläutert, wie die neuen Qualitätskriterien genau aussehen sollen. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 3BAC714326
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Qualitätsprüfung in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 27.04.2019, 07:12

Qualitätsprüfung in der Pflege
Selbst grottenschlechte Pflegeheime kriegen eine 1: Das soll sich jetzt ändern

Das Wohlbefinden der Bewohner soll künftig in Pflegeheimen im Mittelpunkt stehen. Möglichst ohne Druckgeschwüre und Mangelernährung sollen sie lange mobil und selbstbestimmt leben. Das sollen die neuen Qualitätsprüfungen für die stationäre Pflege sicherstellen, die ab November bundesweit eingeführt werden.
"Damit werden die bisherigen Pflege-Noten verschwinden", erläuterte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag in Düsseldorf. Bei der ersten von fünf NRW-Regionalveranstaltungen zu den Neuerungen machte der frühere Pflege-Beauftragte der Bundesregierung aus seinem Herzen keine Mördergrube: "Ich habe das immer für eine Farce gehalten." Bundesweit haben die Einrichtungen aller Bundesländer im Schnitt eine 1 vor dem Komma.
... (weiter lesen unter) .... https://www.focus.de/gesundheit/gesundl ... 38860.html
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Neues Prüfverfahren für die stationären Pflegeeinrichtungen

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2019, 07:36

Ab dem 01.11.2019 werden alle vollstationären Pflegeeinrichtungen nach einem neuen Prüfverfahren geprüft. Der MDS informiert - u.a. mit Broschüren und Videos:
> Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) > https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... r_2019.pdf
> Die neuen Qualitätsprüfungen in der vollstationären Pflege > https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... PDF_UA.pdf


Quelle: https://www.mds-ev.de/richtlinien-publi ... ungen.html

Der MDK Bayern informiert und unterstützt alle Beteiligten ebenfalls bei der Einführung der neuen Qualitätsprüfung.> https://www.mdk-bayern.de/QPR?fbclid=Iw ... QsK11vgUqY

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Podcast zur neuen QPR mit Johanna Sell - Gesamtaufnahme > https://www.mdk-bayern.de/fileadmin/MDK ... _final.mp3

FAQ

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Wieso gibt es ein neues Prüfverfahren und wer hat es entwickelt?
In der stationären Pflege sind die bestehenden Qualitätsprüfungen und die Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse in der Vergangenheit häufig in die Kritik geraten. Aus diesem Grund wurde eine neue Qualitätsprüfungsrichtlinie stationär (QPR) entwickelt, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Die Entwicklung erfolgte durch das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und das aQua Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Die Qualitätsprüfung von stationären Pflegeeinrichtungen wird sowohl bei den Inhalten und dem Verfahren, als auch bei der Berichterstattung neu aufgestellt.
Ab wann gilt das neue Prüfverfahren?
Die Durchführung des neuen Prüfverfahrens startet ab November 2019.
Welche Veränderungen bringt das neue Prüfverfahren mit sich?
Die Veränderungen betreffen sowohl die Inhalte und das Prüfverfahren, wie auch die Darstellung der Ergebnisse. Anders als im bisherigen Prüfverfahren – in dem vor allem die Dokumentation geprüft wurde – wird künftig verstärkt die Ergebnisqualität anhand von sechs umfassenden Qualitätsaspekten festgestellt. Es wird also die tatsächlich beim Versicherten ankommende pflegerische Versorgung in den Blick genommen. Auch die Einrichtungen selbst sind mehr gefordert, sie müssen z. B. Indikatoren erheben, deren Plausibilität der MDK dann stichpunktartig prüft. Neben der Inaugenscheinnahme der Betroffenen wird der MDK Fachgespräche mit den Mitarbeitern der Einrichtungen führen. Deswegen wird die stationäre Prüfung dann auch – analog der ambulanten Prüfungen – einen Tag vorher angekündigt.
Anders als bisher wird es keine Pflegenoten mehr geben. Stattdessen sollen zukünftig eine Vielzahl von Qualitätskriterien mit individueller Gewichtung transparent sichtbar gemacht werden. Wie die Ergebnisse im Detail veröffentlicht werden, wird aktuell noch konkretisiert.


Quelle und weitere Informationen: https://www.mdk-bayern.de/QPR?fbclid=Iw ... QsK11vgUqY

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Neues Begutachtungssystem startet in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2019, 06:29

Deutsches Ärzteblatt vom 30.09.2019:
Neues Begutachtungssystem startet in Pflegeheimen
Berlin – Die mehr als 13.000 Pflegeheime in Deutschland werden ab morgen nach einem neuen System begutachtet. Die bisherigen Pflegenoten fallen weg. Sie waren in die Kritik geraten, weil sie Qualitätsmängel kaum abbildeten und die Heime bundesweit im... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pynl3g
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Pflege-TÜV wird strenger und komplizierter

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2019, 06:14

Die Rheinische Post berichtet am 02.10.2019 in mehreren Beiträgen zum neuen Pflege-TÜV und titelt u.a.:
"Pflege-TÜV wird strenger". Ein Kommentar zeigt auf: "Der neue Pflege-TÜV ist zu kompliziert.

Etwa ein Drittel aller Pflegebedürftigen lebt in einem Heim. Für Angehörige war es bislang kaum möglich, die guten von den schlechten Einrichtungen zu unterscheiden. Im Durchschnitt wurden die Heime mit der Note 1,2 bewertet. Grundlage waren die Eigenangaben der Einrichtungen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spricht von einer „Farce“ und will das System nun transparenter und aussagekräftiger machen. Teil des Konzepts sind Kontrollen durch den Medizinischen Dienst, bei denen auch Bewohner befragt werden. Birgit Marschall hat die Details. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens

Im Übrigern:

Ende 2020 kommt der Pflege-TÜV für alle Heime:
Ein gutes Pflegeheim erkennt man am besten vor Ort

Berlin Knapp 14.500 Pflegeheime gibt es in Deutschland. Wie gut die mehr als 800.000 Bedürftigen dort leben, konnte man anhand der bisherigen Pflegenoten schlecht einschätzen. Als „Farce“ bezeichnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das aktuelle System.
Von Viktor Marinov
Der neue Pflege-TÜV soll eine faire Beurteilung ermöglichen. Bis jedes Heim erfasst ist, dauert es allerdings voraussichtlich bis Ende 2020. Das beste Mittel für eine Einschätzung ist bis dahin der Ortsbesuch, sagen Experten.
… (weiter lesen unter) … > https://rp-online.de/wirtschaft/ein-gut ... d-46215303


Deutsches Ärzteblatt vom 01.10.2019:
Neue Zeitrechnung für Qualitätsmessung in Pflegeheimen
Berlin – Für Pflegeheime startet ab dem 1. Oktober die neue Sammlung für Qualitätsdaten in der pflegerischen Versorgung. Damit werden die bisherigen viel kritisierten Pflegenoten abgeschafft und durch ein neues Kriteriensystem verändert. Dafür wurden... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pype2m

+++
Ärzte Zeitung vom 02.10.2019:
Neues Verfahren
Pflegeheime werden anders bewertet

Aus für die Pflegenoten: Ein neues Bewertungssystem für Pflegeheime startet im November. Krankenkassen können künftig bei schwerwiegenden Mängeln die Einrichtungen sanktionieren.
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Kommentar zum neuen Pflege-Bewertungssystem
Mehr Durchblick bei Heimen

An die Stelle der Pflegenoten tritt ein neues Qualitäts- und Prüfsystem. Es ist komplexer, birgt aber Chancen für mehr Transparenz. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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WernerSchell
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Pflege-TÜV wird strenger und komplizierter

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2019, 12:40

Der neue Pflege-TÜV wird strenger und komplizierter. Tatsache ist aber auch, dass durch das neue Prüfsystem der Pflegenotstand nicht aufgelöst werden kann. Die Anforderungen an das bereits jetzt überlastete und gestresste Pflegepersonal werden zunehmen. Der Neusser Pflegetreff wird am 27.11.2019 folgerichtig das Thema Pflegeberatung aufgreifen und Hinweise zu dem neuen Pflege-TÜV geben. Näheres vorab im Forum: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23347 > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22862
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WernerSchell
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Ja zum neuen Prüfsystem, aber bitte mit Augenmaß!

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2019, 13:59

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Ja zum neuen Prüfsystem, aber bitte mit Augenmaß!

In stationären Pflegeeinrichtungen kommt seit dem 1. Oktober 2019 ein neues Prüfsystem zur Anwendung. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert das seit langem, hat an der Entwicklung mitgearbeitet und begrüßt ausdrücklich, dass es jetzt in die Umsetzung geht. Das Konzept dazu ist gut und pflegewissenschaftlich fundiert. Damit bietet sich eine angemessene Methode, die tatsächliche Versorgungsqualität in der Pflege festzustellen. Im Prinzip ist damit auch eine gute Basis für die Verbraucher bei der Entscheidung für eine Einrichtung geschaffen. Allerdings ist angesichts der Komplexität von die Qualität beeinflussenden Faktoren und der Versorgungssituation ein solches Instrument nicht automatisch nutzerfreundlich. Aber anstelle einer nicht aussagekräftigen Verkürzung - wie sie das alte Notensystem hatte - sollten Verbraucher jetzt ein Angebot erhalten, mit dem die Prüfergebnisse aufbereitet, gut verständlich und zugänglich werden. Ein „Wahlomat“ für Qualitätsberichte?

Die Pflegeeinrichtungen arbeiten schon heute mit einer prekären Pflegepersonalausstattung, viel zu wenige Pflegende müssen viel zu viele Bewohner/innen versorgen. Die Einführung des neuen Systems erfordert aufwändige Anpassungs- und Lernprozesse. Das darf nun keinesfalls dazu führen, dass den Pflegenden durch die Prüfungen noch weniger Zeit für ihre Pflegeaufgaben zur Verfügung steht. Qualität entsteht nur durch eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Pflegender. Das ist eine Binsenweisheit, die aber leider immer wieder betont werden muss.
„Kontraproduktiv ist auch, wenn die Kassen über die externen Prüfinstanzen von MDK und PKV mit ihrem Prüfgebaren die Philosophie des neuen Qualitätssystems unterlaufen. So ist die Ankündigung am Wochenende für eine Prüfung am Montag eine völlig unnötige Verschärfung der Belastungssituation leitender Pflegefachpersonen“, erklärt DBfK-Referentin Carola Stenzel-Maubach. „Ob die Gleichwertigkeit von Dokumentation und Fachgespräch wirklich in die Realität umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Erste Anzeichen sprechen dafür, dass im Prüfkontext wieder mehr Bürokratie aufgebaut wird. Das ist unbedingt zu vermeiden!“
Qualität ist das gemeinsame Ziel aller Beteiligten. In diesem Sinne sollte partnerschaftlich an einer Verbesserung der Qualität gearbeitet werden. Nur durch eine Investition in Personal wird auch die Qualität besser!

Quelle: Pressemitteilung vom 02.10.2019
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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